Protocol of the Session on May 15, 2013

„Die PiratenNRW setzen sich daher für eine Eindämmung des Einflusses von Lobbyistengruppen ein.“

(Lachen von Thomas Kufen [CDU])

Weiter heißt es dort:

„Die PiratenNRW fordern daher, die Übernahme von Gesetzesvorlagen … unter eine strenge öffentliche Kontrolle zu stellen und teilweise Verbote zu normieren.“

(Vereinzelt Beifall von der FDP und der CDU – Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])

Was soll denn dann die strenge gesetzliche Kontrolle sein?

(Dr. Joachim Paul [PIRATEN]: Das machen Sie doch auch!)

(Beifall von der FDP, Sigrid Beer [GRÜNE] und Josef Hovenjürgen [CDU])

Entschuldigung, Herr Kollege, würden Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Olejak von der Piratenfraktion zulassen?

Mit Blick auf die Uhr nicht. Die Landfrauen warten unten.

(Beifall von der FDP, den GRÜNEN und Jo- sef Hovenjürgen [CDU] – Zuruf von den PIRATEN: Lobby, Lobby!)

Aber wir haben nicht abgeschrieben; das ist der Unterschied zwischen uns.

Zweitens. Sie wollen eine Umsetzung Ihrer Vorschläge bis zum 1. Juli dieses Jahres. Wir halten diesen Zeitrahmen in der Praxis für nahezu unmöglich. Gerade in einem so sensiblen Bereich muss

doch gelten: Sorgsamkeit vor Schnelligkeit. Es liegt für mich der Eindruck nahe, dass Sie als Antragsteller mit dieser Initiative schnell Schlagzeilen in vier Bundesländern gleichzeitig generieren wollen, ohne überhaupt inhaltlich nachvollzogen zu haben, was foodwatch vorhat, und ohne den für eine Bundesratsinitiative notwendigen Zeitrahmen eingeplant zu haben. So wird das nichts mit einer Antwort auf die neuerlichen Lebensmittelskandale.

Drittens. Die Verhältnismäßigkeit eines jeden Vorschlags muss gewahrt bleiben. Ich habe, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Zweifel daran, dass das bei dieser Initiative der Fall ist. Wir müssen das Ganze im Ausschuss sicherlich noch ein bisschen näher erörtern. Ich sehe aber schon die Gefahr, dass Ihr Vorschlag zu einem vollkommen unübersichtlichen Dokumentations-Klein-Klein führt.

Wir müssen uns vergegenwärtigen, dass schon heute eine große Zahl an Detailinformationen auf den Produkten so klein angegeben wird, dass sie beim Einkaufsvorgang kaum lesbar sind. Ein Supermarkt voller Inspektor-Gadget-Konsumenten, die mit der Lupe auf Spurensuche sind, kann doch nicht unser Ziel sein. Wir müssen aufpassen – das hat Kollegin Schulze Föcking eben auch schon gesagt –, dass es nicht nur ein Mehr an Informationen gibt, sondern bessere Informationen. Wir dürfen nicht Gefahr laufen, dass Verbraucher die sie betreffenden Informationen vor lauter Daten nicht mehr sehen.

Viertens. Wir müssen in der Beratung auch darauf achten, dass wir uns der Kontrolle der Kontrolleure weiter zuwenden, wie wir es schon in den letzten Diskussionen zu diesen Themen immer wieder gesagt haben. Wenn der Staat effektive Kontrollmöglichkeiten gewährleisten könnte, dass auch wirklich das drin ist, was draufsteht, hätten wir schon viel gewonnen. Notfalls muss man – da bin ich persönlich ganz bei Ministerin Aigner – die Branche an erhöhten Prüfkosten beteiligen. Die Vergangenheit zeigt uns, dass wir noch Optimierungspotenzial haben.

Fünftens. Ihr Antrag kritisiert, dass es keine juristische Definition von „vegetarisch“ oder „vegan“ gäbe. Ich glaube, der Staat muss das auch gar nicht definieren. Die Wirtschaft, die Branche schafft es doch, mithilfe von Gütesiegeln

(Lachen von Dr. Joachim Paul [PIRATEN])

auch gesetzliche Definitionen entsprechende Standards zu setzen. Die Regionallabels, die Biolabels sind dafür schon der Praxisbeweis. Es gibt hier Anknüpfungspunkte, die Ihre Kritikpunkte ohne einen gesetzlichen Eingriff regeln können.

Sie sehen, die Effektivität Ihrer Vorschläge wird von vielen anderen Fraktionen hier im Hause sehr kritisch betrachtet. Aber wir freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss und stimmen der Überweisung natürlich zu. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Höne. – Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Remmel das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Teil mit der Textexegese und der historisch-kritischen Methode erspare ich mir jetzt. Da sind die Ergebnisse relativ schnell zu erzielen; das haben Sie alles schon dargelegt. Ich will mich mit der Sache beschäftigen. In der Tat ist es richtig: Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich vegetarisch oder vegan ernähren oder ernähren wollen, können bei fertig verpackten Lebensmitteln nur teilweise erkennen, ob Zutaten tierischen Ursprungs enthalten sind oder nicht. Die Begriffe „vegetarisch“ und „vegan“ sind rechtlich nicht definiert. Ich möchte aber auch unterstreichen – das ist schon mehrfach dargestellt worden –, dass es selbstverständlich für jeden Anbieter möglich ist, die bekannten Kennzeichnungen zu verwenden.

Das hier ist also eine Forderung nach einer verpflichtenden Kennzeichnung. Im Grundsatz ist eine solche Forderung zu unterstützen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten, wenn sie am Markt agieren, ihre Kaufentscheidungen selbstverständlich transparent und umfassend informiert treffen können. Es ist auch richtig, dass es Absicht und politischer Auftrag dieser Landesregierung ist, Verbraucherinnen und Verbraucher in dieser Kompetenz, in diesen Möglichkeiten zu unterstützen.

Um das auf eine kurze Formel zu bringen: Der Einkaufszettel ist auch immer eine Regierungserklärung. Mit dem Einkaufszettel bestimme ich als Verbraucherin oder Verbraucher auch darüber, welche Produkte wie und an welcher Stelle erzeugt und vermarktet werden. Aber um das tun zu können, brauche ich entsprechende Informationen. Die Informationen müssen auch so gestaltet sein, dass ich sie bei der Kaufentscheidung schnell verfügbar habe.

Da fängt das Problem an: Wie komme ich zu diesen Informationen, und wie ist die entsprechende Darstellung?

Es ist klar: Zusammengesetzte Lebensmittel werden mit Zutaten wie Fisch, Käse, Fleisch und Ähnlichem angegeben. Andere Zutaten wie zum Beispiel Zusatzstoffe, Aromen oder Enzyme können nicht einfach so erkannt werden. Da gibt es in der Tat ein Problem.

Das Problem fängt an, wenn es um die Umsetzung geht. Da habe ich die eine oder andere Schwierigkeit mit dem, was die Piratenfraktion vorgeschlagen hat. Es ist darauf hingewiesen worden, dass es eine europäische Regelungsebene gibt, die hier maß

geblich ist. Wir befinden uns im Bereich der Kennzeichnung bei europäischen Normsetzungen. Die europäische Norm ist ab dem 13. Dezember 2014 gültig. Sie beinhaltet bereits explizit die Ermächtigung, allerdings nicht an die Länderebene, an die nationale Ebene, sondern an die Europäische Kommission, europaweite Regelungen zur Information über die Eignung von Lebensmitteln für Vegetarier und Veganer zu schaffen.

Zu der Frage, ob der nationale Gesetzgeber noch darüber hinaus befugt ist, eigene Regelungen hierzu zu schaffen, findet derzeit zusammen mit dem zuständigen Bundesministerium eine umfangreiche Erhebung, Untersuchung und rechtliche Prüfung statt. Wenn sich bei dieser Prüfung herausstellen sollte, dass eine solche Ermächtigungsgrundlage auch national umsetzbar ist, müssten entsprechende Handlungsschritte auf nationaler Ebene folgen.

Ohne eine solche gemeinsame rechtliche Prüfung macht das meines Erachtens keinen Sinn, weil die Begriffe „vegetarisch“ und „vegan“ rechtlich bisher nicht geschützt sind. Wenn man sie in eine verpflichtende Kennzeichnung überführt, müssen sie rechtlich definiert und rechtlich geschützt werden. Auch das sind Vorleistungen, die jedenfalls in dem Zeitraum nicht zu leisten sind.

Darüber hinaus – und das ist noch schwieriger – fordert der Antrag der Piraten, dass zukünftig Kennzeichnungsregeln für alle Lebensmittel so geändert werden sollen, dass Lebensmittelherstellerinnen und -hersteller das Vorhandensein und die Verwendung von Haupt- und Nebenbestandteilen wie Zusatzstoffen usw. grundsätzlich verbindlich angeben müssen.

Das hört sich gut an, aber in der Praxis ist das ein Riesenproblem für die Herstellerinnen und Hersteller, wenn es beispielsweise darum geht, mit denselben Maschinen ähnliche Produkte zu erzeugen, wenn es darum geht, auch kleinste Bestandteile gegebenenfalls in ein Nachweisverfahren zu bringen. Das ist mit den derzeitigen Methoden nicht handhabbar. Wir erleben ja bei der Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel, wie komplex der Sachverhalt ist und wie schwierig es in der Praxis ist, eine solche Kennzeichnung tatsächlich einzuführen.

Das heißt: Ihr Antrag ist im Grunde eine richtige Anfrage an einer richtigen Stelle. Aber die Arbeit, es dann umzusetzen, wird der Ausschuss erledigen müssen und werden auf internationaler Ebene und nationaler Ebene die Europäische Kommission und die Bundesregierung erledigen müssen, wenn es denn – und davon gehe ich aus; das haben alle Redner betont – politisch gewollt ist. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. – Für die Piratenfraktion hat sich noch einmal für einen kurzen Beitrag Frau Kollegin Brand zu Wort gemeldet. Die Landesregierung hat um neun Sekunden überzogen. Frau Kollegin, dann haben Sie jetzt 34 Sekunden.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ganz kurz zwei Sachen.

Wir haben diesen Antrag weder geklaut noch uns schreiben lassen. Es ist etwas anderes, ob da etwas Fertiges liegt, was vergammelt, und man fragt dann die Erzeuger, ob man es benutzen darf. Ich würde da schon gerne differenzieren.

Das andere: Frau Blask hat gesagt, dass es rechtlich nicht geht. – Es geht nicht, wenn man nach Art. 169 Abs. 4 AEUV vorgeht. Es ist jedoch anders, wenn man Art 39 Abs. 1 der LMIV betrachtet. Danach sind einzelstaatliche Vorschriften über zusätzliche verpflichtende Angaben bei Lebensmitteln unter besonderen Voraussetzungen möglich, unter anderem aus Gründen des Verbraucherschutzes.

Also, wir haben das schon prüfen lassen. – Danke.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor bzw. wären aufgrund der abgelaufenen Redezeiten ohnehin nicht mehr möglich. Wir sind damit am Schluss der Beratung angelangt.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat, meine Damen und Herren, empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/2894 an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer ist für diese Überweisungsempfehlung? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Sehe ich nicht. Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig...

(Zuruf)

Gab es doch Gegenstimmen bei den Piraten?

(Zuruf)

Nein. Das hätte mich auch irritiert. Aber ich bin darauf aufmerksam gemacht worden. – Ich darf also festhalten: Die Überweisungsempfehlung ist einstimmig angenommen.

Wir treten ein in den Tagesordnungspunkt

17 Wirksame Bekämpfung von Menschenhandel

nur in Verbindung mit nachhaltigen Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung der Betroffenen möglich – Richtlinienkonforme Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU