Es war ganz klar, dass der Verordnungsentwurf zu den Schulgrößen nicht Bestandteil der Anhörung zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz sein würde. Die Aussage, das Ministerium habe auf der Sitzung des Fachbeirates erstmalig mitgeteilt, zur Anhörung keinen Entwurf vorzulegen, ist schlicht und einfach falsch. Dies ist schon in der Vergangenheit immer wieder kommuniziert worden. Das kann man auf der Seite des „WDR“ nachlesen, das kann man in den Reden der Ministerin nachlesen, die sie auch richtig zitiert haben. Man kann es sogar in den Berichten des Landesrechnungshofs nachlesen, in denen deutlich drinsteht, dass das Ministerium die Hinweise des Landesrechnungshofes noch in die Mindestgröße einarbeiten will. Sie beziehen sich zurzeit ja auf die Mindestgröße, die sozusagen mit dem Referentenentwurf im letzten Jahr vorgelegt worden ist.
Meine Damen und Herren, ich hätte mir heute eigentlich gewünscht, dass Sie den Bericht des Landesrechnungshofes angesprochen hätten.
Darin gibt es eine ganze Menge Hinweise, die es durchaus notwendig machen würden, sie im Parlament zu diskutieren.
Vielleicht noch ein Hinweis zum Thema „Mindestgrößenverordnung“: Wenn ich recht informiert bin, befindet sich das Ministerium gerade in einem Abstimmungsprozess mit den kommunalen Spitzen zum Thema „Mindestgrößenverordnung“. Insofern, meine Damen und Herren, muss ich einfach zur Kenntnis nehmen, dass sich die kommunalen Spitzen an die Fraktionen gewandt haben – ich selber habe das Schreiben noch nicht gesehen – und wir sicherlich mit den kommunalen Spitzen zu reden haben werden.
Meine Damen und Herren, in dem Bericht des Landesrechnungshofes, der eine ganze Reihe von Punkten aufweist, die als Problem bei der Förderung von Kindern mit Behinderungen in NordrheinWestfalen analysiert werden können, wird zum Beispiel deutlich – und das macht mir persönlich viel mehr Probleme als die Frage der Mindestgrößenverordnung –, dass es nicht gelingt, die Kinder aus den Förderschulen in die allgemeinbildenden Schulen zurückzuschulen.
Es gibt ein Weiteres, was mich an diesem Bericht ganz erheblich irritiert. Etliche Schüler und Schülerinnen aus dem Förderschwerpunkt Lernen werden in den Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung bzw. hin bis zur Gruppe der Schwerstbehinderten hochgestuft. Diese Veränderung geht einher mit erhöhten Ressourcen für die Schulen. Ob damit in der Tat ein pädagogischer Erfolg erzielt wird, erschließt sich aus dem Bericht des Landesrechnungshofes nicht; auch ich mag ihn bezweifeln.
Der Landesrechnungshof hält fest, dass die in den letzten Jahren deutlich angewachsene Quote von Schülern und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf kritisch zu hinterfragen ist und nicht den demografischen Veränderungen im Land entspricht.
Wir, meine Damen und Herren, sind davon überzeugt, dass die Chancen der jungen Menschen auf einen Platz in der Gesellschaft in der Regel so nicht verbessert werden. Für das Land bedeutet diese Entwicklung Mehrkosten mit einem sehr fraglichen Mehrwert. Ich hoffe, dass dies unter dem Vorzeichen der Inklusion und mit dem Inkrafttreten des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen besser gelingen wird.
Statt den Eilantrag auf den Weg zu bringen, der ins Leere läuft, meine Damen und Herren, sollten Sie
besser das nachlesen, was in der Vergangenheit veröffentlicht worden ist. Wir auf jeden Fall haben proaktiv den Vorsitzenden des Schulausschusses darum gebeten, die Ministerin im Ausschuss zu bitten, den Bericht des Landesrechnungshofs vorzustellen und auf diese Art und Weise in eine wirklich inhaltliche Diskussion einzutreten.
Richtig ist, meine Damen und Herren, dass in der Vergangenheit, was die Fragen der Ressourcen in den Förderschulen angeht, der Bericht des Landesrechnungshofs eine Menge von Problemen aufweist.
Die Mindestgrößenverordnung existiert seit 30 Jahren. Sie entspricht noch dem alten Schulverwaltungsgesetz und ist immer eine Verordnung gewesen, die beim Ministerium angesiedelt ist. Bisher ist das so gewesen.
Das ist ausgesprochen freundlich. Frau Kollegin, Sie haben gerade mehrfach und sehr eindringlich daran appelliert, den Bericht des Landesrechnungshofs zu Förderschulen im Schulausschuss zu besprechen. Diesen Wunsch haben Sie so in keiner Weise gehabt, als es einen Bericht des Landesrechnungshofs zur massiven Ineffizienz der Gesamtschuloberstufen gab. Das war für Sie kein Thema, das im Ausschuss besprochen werden muss. Warum nehmen Sie hier eine solche Ungleichgewichtung vor?
Mein lieber Herr Kollege Witzel, Ihre reflexartige Art und Weise, in das Thema „Gesamtschulen“ einzusteigen, werden wir sicherlich heute Abend auch noch im Zusammenhang mit der Einbringung Ihres Vorschlages zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz erleben.
Natürlich haben wir das möglicherweise nicht so diskutiert, wie Sie es gerne haben wollten. Aber Sie haben sich leider auch in keiner Weise in den letzten Jahren fortentwickelt. Und das finde ich an dieser Stelle so bedauerlich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann mir natürlich die Unruhe der Opposition erklären. Es ist immer schwierig, wenn man an der der Entstehung nicht unmittelbar beteiligt ist. Wir hätten wahrscheinlich ähnlich reagiert. Aber damit wird Ihr Antrag nicht richtiger. Ich denke, wir gehen in ein geordnetes Verfahren der Gesetzgebung, werden eine Anhörung haben.
Ich bin gleich fertig, Herr Präsident. Auf diese Art und Weise werden Sie dann noch die Möglichkeit haben, sich an der entsprechenden Stelle einzubringen.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Hendricks. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Zentis.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wir können die Notwendigkeit Ihres Eilantrages nicht erkennen. Am letzten Mittwoch hat sich auf Einladung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung der Fachbeirat „Schulische Bildung von Menschen mit Behinderung“ konstituiert, zu der wir auch als Politiker eingeladen waren.
Sie führen in Ihrem Antrag aus, dass Ihnen bisher nicht bekannt war, dass zeitgleich kein überarbeiteter Verordnungsentwurf zu Mindestgrößen von Förderschulen vorliege. Manchmal hatte ich bei Ihren Reden, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen aus der Opposition, das Gefühl, wir wären nicht auf gleichen Veranstaltungen gewesen, obwohl ich Sie da gesehen habe.
Die Ministerin hat in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung im März ausführlich den Standpunkt dargelegt, dass das Ministerium die Änderung der Verordnung zur Mindestgröße von Förderschulen nicht in und nicht mit dem Schulrechtsänderungsgesetz vorlegt, und betont, dass die Verordnung zu Mindestgrößen von Förderschulen zeitnah zum Beschluss des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes kommen wird.
Verständnis hätte ich für Sie als Oppositionsfraktionen gehabt, wenn Sie sich heute, wie es auch Frau Hendricks betont hat, mit dem Bericht über die Prüfung des Schulbetriebs an öffentlichen Förderschulen befasst hätten. Dies hätte heute hier auch thematisiert werden können. Wir thematisieren es im Ausschuss für Schule und Weiterbildung.
Frau Gebauer hat wenigstens auf die Inhalte Bezug genommen wie beispielsweise – das hätten wir heute thematisieren können – auf ein als zu aufwendig festgestelltes AO-SF-Verfahren, welches alleine 238 Vollzeitstellen bindet.
Es ist zu fragen, wieso diese Verfahren zu 95 % mit wiederkehrenden Begründungen geführt werden, wieso der Förderschwerpunkt Lernen auffällige regionale Unterschiede aufweist, wieso die Überprüfung des Förderbedarfs der jeweiligen Kinder nur in wenigen Fällen erfolgreich ist und es zu einer Rückschulung kommt oder wieso die Überprüfung des Förderbedarfs häufig das Ergebnis eines anderen Förderbedarfes beinhaltet, der eine günstigere Schüler-Lehrerinnen-Situation bedingt, wieso ein maßgeblicher Teil von Förderschulen die Mindestgröße auf Dauer unterschreitet und die Bezirksregierungen nicht eingegriffen haben.
Das wären Inhalte gewesen. Die hätten erkennen lassen, dass es Ihnen um die Sache geht, der bestmöglichen Förderung aller Kinder, und nicht nur um eine Schlagzeile, die morgen schon von den meisten wieder vergessen ist.
Die Verordnung zu den Mindestgrößen von Förderschulen hat seit über 30 Jahren Gültigkeit und war und ist nicht schlüssig. Das ist richtig. Verständnis hätte ich auch für Sie gehabt, wenn Sie erörtert hätten, wieso nie zuvor eine grundlegende Überarbeitung dieser Verordnung erfolgt ist, wieso die Schulaufsichtsbehörde nicht eingegriffen hat, wenn die Schülerinnenzahl über einen längeren Zeitraum unterschritten wurde. Hier hat in der Tat eine Schwalbe einen ganzen Sommer lang geschlafen.
Das Ministerium von Frau Löhrmann hat diesen Arbeitsauftrag erkannt. Er wird abgearbeitet und mit den direkt Betroffenen und Beteiligten, mit den kommunalen Spitzenverbänden erörtert. Da ist nämlich der nötige Fachverstand. Und da ist auch die Nähe zur Problematik. Das ist sachgerecht.
Es wird nichts über das Knie gebrochen. Alles wird ruhig und unaufgeregt und sachlich erarbeitet – zielgerichtet für mehr Teilhabe und mehr Bildungsgerechtigkeit aller Schülerinnen und Schüler unseres Landes. So soll es auch sein.
Wir Grüne lassen uns in den Beratungen und in der Anhörung nicht von einem Verordnungsentwurf über die Mindestgröße von Förderschulen leiten oder bestimmen; denn die Mindestgröße einer Schule hat keinen Einfluss darauf und sollte keinen Einfluss darauf haben, die bestmögliche Bildung für unsere Kinder – erst recht für die Kinder, die es in ihrem Leben nicht so leicht haben – zu ermöglichen. Wir werden Ihren Antrag deshalb ablehnen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erstens. Mich hat insbesondere die Herleitung Ihres Eilantrags doch sehr überrascht; denn darin haben Sie Versatzstücke aus unterschiedlichen Texten und verschiedenen Veranstaltungen zusammengeschrieben – offensichtlich durfte jede der drei Fraktionen fünf Sätze liefern; das erklärt auch, warum Sie hier so unterschiedlich argumentiert haben –, aber ganz wesentliche Aussagen unterschlagen, zum Beispiel die, die ich bei der besagten Sitzung des Fachbeirats auch getroffen habe. Dieses Vorgehen habe ich schon als sehr unredlich empfunden.