Liebe Kolleginnen und Kollegen, kurzum: Es gibt derzeit keinerlei Anlass, die Genehmigung der Kulturförderabgabe zurückzunehmen. Die Abgabe entspricht aktuell der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Ich empfehle Ihnen nachdrücklich, den vorliegenden Antrag abzulehnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, gestatten Sie mir abschließend noch, die Situation vor Ort zu beschreiben. Ich kann Ihnen mit Stolz und Freude mitteilen, dass die touristischen Kennzahlen für das Reiseziel Köln sich in einem steten Höhenflug befinden. Nach den Rekordjahren 2010 und 2011 mit jeweils fast zweistelligen Steigerungsraten wurde in 2012 erstmalig gar die Fünf-Millionen-Marke bei den Übernachtungen überschritten. Auch 2013 zeigt neue Höchstmarken auf. Zudem sind im Stadtbild reihenweise Neubauten und Neuansiedlungen von Hotels zu verzeichnen.
Meine Damen und Herren, mit der Kulturförderabgabe hat die Stadt Köln aus der Not eine Tugend gemacht, zumal eine sehr kluge. Sie hat sich Mög
lichkeiten eingeräumt, den Kultur- und Tourismusstandort Köln mit verschiedenen Stadtverschönerungsmaßnahmen und Renovierungsprogrammen für Museen und Kulturbauten gezielt aufzuwerten und damit vor allem auch den Wirtschaftsstandort zu attraktivieren und nachhaltig zu stärken.
Als kölsches Kind und mit einem augenzwinkernden Winken aus der „verbotenen Stadt“ in Richtung Heimat kann ich da nur sagen: Glück auf und weiter so! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Außer Spesen nichts gewesen“ – so kann man die Bettensteuer in Köln und in vielen anderen Städten zusammenfassen.
Werte Kollegin Steinmann, es geht hier um das Steuerfindungsrecht der Kommunen, das wir in Nordrhein-Westfalen über das Kommunalabgabengesetz auf die Kommunen delegiert haben. Es ist in Ordnung, dass Kommunen versuchen, im Rahmen ihrer Steuerpolitik steuersetzend tätig zu werden. Allerdings hat das Land Nordrhein-Westfalen hier eine Genehmigung erteilt. Selbst der Deutsche Städte- und Gemeindebund schreibt zu der Genehmigung der Bettensteuer in Köln, dass die Bettensteuer zwar inzwischen vom Land genehmigt worden sei, das Land aber durchaus rechtliche Probleme mit dieser Steuer habe. Hier geht es um die Würdigung dieser rechtlichen Probleme.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die in 2010 erlassene Satzung der Stadt Köln zur Erhebung einer Kulturförderabgabe, wie sie das politisch korrekt bezeichnen, für nichtig erklärt. Es sei den Hoteliers nicht zuzumuten, zu prüfen, welche Übernachtung dienstliche Gründe habe, so das Oberverwaltungsgericht in seiner Urteilsbegründung. Das Bundesverwaltungsgericht hatte zuvor bereits entschieden, dass für Dienstreisen keine sogenannte Bettensteuer erhoben werden darf. Insofern ist das Urteil eine schallende Ohrfeige für die Ratsmehrheit in Köln, aber auch für die verantwortlichen Akteure in der Stadtverwaltung.
Die Stadt Köln hat die Quittung dafür kassiert, dass die Verwaltung und die rot-grüne Ratsmehrheit ohne jeglichen Realitätssinn eine völlig unpraktische Satzung gestrickt haben, die sich nun keineswegs als neue Einnahmequelle erweist, sondern als teures Abschiedsgeschenk des ehemaligen Kölner
Es wird spannend sein, zu erfahren, wie hoch denn die Kosten des Klageverfahrens und letztendlich auch die Kosten der Rückabwicklung dieser Bettensteuer sind. Denn eines dürfen wir nicht vergessen, wenn es um das Steuerfindungsrecht der Kommunen geht, dann geht es in der Regel um die sogenannten Bagatellsteuern, um Aufwandsteuern.
Dr. Norbert Walter-Borjans hatte damals damit gerechnet, hierdurch anfänglich 7 Millionen € jährlich zu erzielen. Tatsächlich sind in 2011 nur
4,5 Millionen € Erträge über die Kulturförderabgabe zustande gekommen. Die neue Kämmerin der Stadt Köln hat die Haushaltsdaten für 2013/14 deutlich nach unten korrigiert. Während man früher mit 20 Millionen € Ertrag im Jahr 2013 gerechnet hat, geht die Kämmerin heute von nur 7 Millionen € aus. Insofern ist die Kulturförderabgabe das, was sie auch rechtlich darstellt: eine Bagatellsteuer.
Vor diesem Hintergrund hat das Oberverwaltungsgericht Ihnen dargelegt, dass die Einführung und die Erhebung dieser Steuer nicht mit den geltenden Grundsätzen für diese Steuer in Einklang zu bringen sind; denn Aufgabe eines Hoteliers ist es nicht – ich glaube, zumindest darüber könnte parteiübergreifend Konsens bestehen –, zu überwachen, ob seine Gäste ihren Aufenthalt in Köln dienstlich oder privat nutzen. Er hat die Aufgabe, sein Hotel erfolgreich zu führen und sich um das Wohlergehen seiner Gäste zu kümmern. Das wird mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts mehr als deutlich.
Insofern ist es spannend, gleich von dem zuständigen Minister zu erfahren, wie er denn die rechtlichen Probleme, die das Land Nordrhein-Westfalen seinerzeit bei der Genehmigung der Bettensteuer durchaus erkannt hat, nun vor dem Hintergrund des Urteils des Oberverwaltungsgerichts würdigt; denn dem Grunde nach kann es hier nur noch eine Konsequenz geben – und zwar, diese Genehmigung zurückzuziehen.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Krüger.
Mir hat es sehr gut gefallen. – Ich hoffe aber, dass das jetzt nicht auf die Redezeit angerechnet wird. Ich möchte gerne zum Thema kommen.
Herr Kollege, ich kann Ihnen versichern, dass ich Sie ausnahmsweise nicht ersuchen werde, zur Sache zu reden.
Vielen Dank. – Zum Thema „Bettensteuer“ respektive „Kulturförderabgabe“: Ich bin gegenüber diesen Instrumenten relativ reserviert. Ich will das jetzt nicht an dem Beispiel Köln festmachen. Da macht es durchaus Sinn. Es werden jedoch auch in anderen Städten entsprechende Steuern erhoben. Wenn wir in diesem Zusammenhang den entsprechenden Aufwand und die Einnahmen sehen, dann müssen wir uns sehr wohl fragen: Ist es sinnvoll, ist es nicht sinnvoll? Wenn wir diese Frage stellen und zu einer Antwort kommen wollen, dann sollte man aber auch fragen: Aus welchen Gründen wird und wurde seinerzeit darüber diskutiert, entsprechende Abgaben neu einzuführen?
Ich erinnere daran, dass wir vor 2009 NRW-weit keine Kulturförderabgabe und auch keine Bettensteuer gekannt haben. Die Einführung ist 2009 im Zusammenhang mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz erfolgt, zu Recht auch MövenpickGesetz“ genannt, wo CDU und FDP im Bund die Mehrwertsteuer für das Hotelgewerbe von 19 % auf 7 % abgesenkt haben. Allein dadurch entgingen Nordrhein-Westfalen 180 Millionen € an Mehrwertsteuern, das heißt natürlich auch anteilig den Gebietskörperschaften.
vor Augen halten, dann überlegt man sehr wohl, wie man damit umgeht. Die Kommunen haben im Rahmen des § 2 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz die Satzungshoheit zur Erhebung von Kommunalabgaben. Natürlich ist das Land bei Neueinführung von Satzungen gefordert, rein formal zu prüfen, inwieweit die Satzung ordnungsgemäß zustande gekommen ist oder auch nicht. Einen entsprechenden Bescheid bezogen auf die Kölner Satzung hat es im September 2010 gegeben.
Nun, Frau Scharrenbach, Sie bringen im Zusammenhang mit Ihren Schlussfolgerungen, die Sie aus den diversen Urteilen ziehen, einiges durcheinander.
Das OVG hat die Kölner Satzung deshalb für nichtig erklärt, weil nicht mit zwischen privaten Übernachtungen zum einen und beruflich bedingten Übernachtungen zum anderen unterschieden worden ist. Der Kölner Rat hat darauf reagiert und hat die Kulturförderabgabe auf private Übernachtungen beschränkt.
Sie vermengen das mit einem anderen Urteil, und zwar zur Bettensteuer oder zur Kulturförderabgabe der Stadt Dortmund, die im Übrigen auch von der CDU im Rat der Stadt Dortmund mit beschlossen worden ist – das einmal am Rande –, wozu das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gesagt hat, es gäbe eine unverhältnismäßig hohe Mitwirkungspflicht seitens des Hotelgewerbes. Insofern ist die Steuer nichtig, so das Verwaltungsgericht. Aber Sie sollten auch wissen, dass die Stadt Dortmund Berufung eingelegt hat. Hierüber wird das OVG demnächst entscheiden.
Wenn Sie sich in diesem Zusammenhang die Rechtsprechung in anderen Bundesländern ansehen – gerade ist es von unserer Kollegin Steinmann aus der SPD-Fraktion zitiert worden –, stellen Sie fest: Das OVG Lübeck hat am 7. Februar 2013 in einem vergleichbaren Fall geurteilt, es sei sehr wohl zumutbar, hier zu differenzieren bzw. hier seinen Mitwirkungsverpflichtungen als Hotelier nachzukommen.
Deshalb bitte ich Sie, das Übel an der Wurzel zu packen. Auslöser war seinerzeit das Wachstumsbeschleunigungsgesetz mit der Absenkung der Mehrwertsteuer im Bereich des Hotelgewerbes. Da sollten Sie tätig werden.
Wenn man sich vor Augen hält – das war damals ein Stück weit kennzeichnend für die Diskussion, die wir gehabt haben –, dass von interessierte Seite Geldsprenden der FDP zugegangen sind – Hotelier August von Finck 1,1 Millionen €, wo viele durchaus nachvollziehbar einen gewissen Zusammenhang hergestellt haben –, wird deutlich, wie Sie an die Sache herangehen. Sie betreiben ausschließlich eine Klientelpolitik und versuchen, Ihrer Klientel auch Rechnung zu tragen. Wenn sich die Kommunen das nicht gefallen lassen bzw. ihre Instrumente
nutzen, dann versuchen Sie auf anderen Wegen, das Ganze zu Fall zu bringen. Das ist nicht unser Weg.
Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ist Ihnen bekannt, dass es allein in der Stadt Köln seit der Einführung der Kulturförderabgabe über 15.000 Rückerstattungsanträge von Bürgerinnen und Bürgern in Bezug auf die Abgabe gegeben hat, und wie werten Sie das?