Darüber hinaus – das ist das viel größere Problem, und das wissen Sie doch eigentlich aus der der Arbeit der Enquetekommission – gibt es noch viele kleine Unternehmen, die nicht so sehr im medialen
Fokus stehen wie die großen, über die bundesweit berichtet worden ist. Diese kleinen Unternehmen erweisen sich für die Kommunen und die Mieter und Mieterinnen als wesentlich problematischer. Das Problem hat also eine völlig andere Dimension als hier dargestellt. Das ist in der Enquetekommission auch so diskutiert worden.
Ich will noch einmal auf einen anderen Punkt eingehen, Herr Voussem, weil er in der von Ihnen vorgetragenen Akzentuierung falsch ist. Ja, wir werden in Nordrhein-Westfalen in den Kommunen – in den Städten und Gemeinden – Probleme insbesondere mit Einzelimmobilien bekommen. Das hat etwas mit dem demografischen Wandel in diesem Land zu tun.
Das hat auch etwas damit zu tun, dass es eine Bewegung hinein in die Städte gibt. Diese ist seit Jahren zu beobachten. Auf der einen Seite verzeichnen wir diese Wanderungsbewegung in die Städte, die einhergeht mit steigenden Mietpreisen. Auf der anderen Seite bedeutet das einen Rückzug aus Teilen des sogenannten ländlichen Raums in NordrheinWestfalen.
Es wird also Probleme gerade wegen des demografischen Wandels geben. Damit muss man sich auseinandersetzen. Ich finde, es ist eine Aufgabe der Landespolitik, dies zu tun; denn wir werden irgendwann vor der Situation stehen, dass Teile der Einzelimmobilien in den Regionen unverkäuflich sein werden.
Herr Voussem, das ist jedoch nicht das Problem, das die Enquetekommission behandelt hat. Das war auch nicht der Einsetzungsauftrag. Wir haben uns befasst mit einem flächendeckenden Problem in einigen Kommunen, in denen ganze Stadtquartiere in eine schwierige Lage geraten, und zwar deswegen, weil es im Markt einige Wohnungsunternehmen gibt, die ihre Pflicht zu Investitionen nicht erfüllen. Das ist der entscheidende Punkt.
Das führt dazu, dass Kosten auf die Kommunen überwälzt werden. Denn wer ist denn am Ende der Reparaturbetrieb? Es sind die Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Es sind die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen in Nordrhein-Westfalen, die als Ausfallbürgen für unterlassene Investitionen zur Verfügung stehen müssen.
Ich habe in dieser Enquetekommission eines gelernt: Wenn ein größerer Akteur in einem Stadtquartier nicht in seine Immobilien investiert und nicht dafür sorgt, dass man die Wohnungen ordnungsgemäß am Markt halten kann, dann fasst er letztlich allen anderen Akteuren in diesem Stadtquartier in die Tasche, weil das ganze Quartier, der ganze Straßenzug darunter leidet.
Lassen Sie mich noch einen Blick auf die betroffenen Menschen richten. Ich fand es gut, dass wir die Gelegenheit hatten, mit vielen Menschen in den Stadtquartieren zu sprechen. Es ist, ehrlich gesagt, beschämend, wenn man in Nordrhein-Westfalen in einer Wohnung stehen muss, in der ein Raum komplett schwarz und verschimmelt ist.
Die Mieterin, die dort mit ihren vier Kindern wohnt, versucht, gegen diesen Schimmel anzukämpfen. Das Wohnungsunternehmen steht ihr nicht zur Seite. Es hat die Wohnung gekauft, tut aber nichts dafür. Die Hausverwaltung ist nicht ansprechbar. Ich selbst würde in einer solchen Wohnung keinen Tag länger wohnen bleiben wollen. Die Mieterin jedoch sagt: Ich kann nicht ausziehen, weil es für mich keine verfügbare Wohnung in diesem Preissegment in meiner Stadt, in der näheren Umgebung gibt.
Da ist die Wohnungspolitik des Landes herausgefordert. Wir müssen den Kommunen helfen. Die Kommunen haben eben nicht sämtliche Instrumente zur Verfügung, kennen sie aber nicht. So ist es nicht. Wir haben festgestellt: Es gibt in NordrheinWestfalen sehr gut aufgestellte Wohnungsämter. Wir müssen ihnen jedoch helfen, die Instrumente zu schärfen.
Darum geht meine Bitte an die Landesregierung, mit dazu beizutragen und einen entsprechenden Gesetzentwurf in Nordrhein-Westfalen möglich zu machen, damit die Kommunen wirkungsvoll gegen diese Problematik vorgehen können und wir in der Lage sind, den Stadtquartieren zu helfen.
Die Arbeit in der Enquetekommission fand ich sowohl persönlich wie auch fachlich sehr bereichernd. Es war eine gute Arbeit, denn sie hat uns ermöglicht, noch einmal sehr detailliert die Einzelbereiche zu beleuchten und eine Entwicklung in den Blick zu nehmen, die in Nordrhein-Westfalen meiner Meinung nach vor der Arbeit der Enquetekommission weniger beachtet war, als sie es jetzt ist.
Die Arbeit hat auch für eine große Medienaufmerksamkeit gesorgt. Mich haben Anrufe aus der gesamten Bundesrepublik erreicht. Ich finde, schon das ist ein wichtiger politischer Erfolg. Das reicht aber nicht aus; jetzt müssen wir das Ganze auch umsetzen.
Erstens. Wohnen ist Daseinsvorsorge. Wer große Wohnungsbestände vermietet, hat auch eine Verantwortung. Darum muss man darüber nachdenken, ob man nicht über eine Art „Wohnungsführerschein“ oder „Vermieterführerschein“ zumindest diskutiert und dies auf eine Umsetzbarkeit hin prüft. Ich bin sicher: Die allermeisten Wohnungsunternehmen in Nordrhein-Westfalen werden damit überhaupt kein Problem haben.
Zweitens. Wohnen kann kein kurzfristig handelbares Gut sein. Das liegt im Kern der Sache. Wohnungswirtschaft bedeutet Ausrichtung auf Langfristigkeit. Es geht um mehr als um die vier Wände. Es geht um die Frage, ob ein Quartier sozial ausgewogen bleibt oder nicht. Es geht um Lebenschancen und funktionsfähige Städte.
Darum dürfen Wohnungen nicht ein kurzfristiges Handelsgut sein, ohne Rücksicht auf die Mieter und Mieterinnen, ohne Rücksicht auf die Städte und Gemeinden. Ich finde, dass gerade die Grunderwerbsteuerpflichtigkeit dieser Verkäufe ein Punkt ist, den wir ausführlich miteinander diskutieren müssen, um zu verhindern, dass dieses Karussell sich immer weiterdreht. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Voussem hatte recht, als er letztendlich sagte, dass wir in NordrheinWestfalen 8,4 Millionen Wohnungen haben, von denen 5 Millionen Mietwohnungen sind, darunter wieder ein knappes Drittel professionell-gewerblich vermietet. Von diesen liegen weniger als 500.000 bei den sogenannten neuen Finanzinvestoren inklusive VIVAWEST – und das in Schwerpunktgebieten.
Insofern ist die Aussage richtig: Vom Grundsatz her haben wir in Nordrhein-Westfalen vernünftige Verhältnisse. Es gibt aber Bereiche, in denen wir uns engagieren und wo wir Einhalt gebieten müssen, weil dort menschenunwürdige Wohnungen über ein Geschäftsmodell – wir haben es „Hartz IV“ genannt – zulasten des Staates hemmungslos vermarktet werden. Dagegen müssen wir etwas unternehmen. Es war richtig, was er dazu gesagt hat.
Meine Damen und Herren, Handeln ist gefordert. Das ist uns klar. Im Rahmen der Kommissionsarbeit haben wir den Begriff „Schrottimmobilie“ bewusst erweitert und gesagt: Es gibt Problemimmobilien. Denn viele ältere Privateigentümer und kleinere Vermieter haben Schwierigkeiten zu investieren. Manche öffentlichen Auflagen wie zum Beispiel zur energetischen Sanierung überfordern sie finanziell. Daran müssen wir etwas tun.
Wichtig ist auch unsere Feststellung, dass der Begriff „Heuschrecke“ eigentlich fehlgeht. Denn wir müssen privates Kapital für öffentliche Aufgaben suchen. Bei denjenigen, die man vor Jahren sofort als Beelzebub anprangerte – die großen Gesellschaften, die privatisiert worden sind, GAGFAH, LEG oder die Deutsche Annington –, weil sie die ganz Schlimmen gewesen sein sollen, hat sich herausgestellt, dass das eben nicht der Fall ist. Auch das gehört in den Zusammenhang.
Meine Damen und Herren, diejenigen, um die es insbesondere geht, das sind die Verwerter in der zweiten und dritten Generation, die mehrfach wiederverwertet haben. Frau Voigt-Küppers hat es bereits gesagt: Dort gibt es unklare Eigentümerstrukturen mit zerfledderten Zuständigkeiten, Nichterreichbarkeit, mangelnde Fachkompetenz, mangelnde soziale Kompetenz. Ich füge hinzu: Es geht auch um eine mangelnde Bereitschaft zur Kommunikation. Um die müssen wir uns in ganz besonderem Maße kümmern. Das sind Unternehmen, die noch nicht mitbekommen haben, dass nur ein zufriedener Mieter auch für einen Vermieter ein guter Mieter ist. Um diese Gruppen müssen wir uns in besonderem Maße kümmern.
Der Flurschaden, der dort angerichtet wird, greift nicht nur auf das einzelne Haus, sondern strahlt in die Umgebung und das Quartier aus. Dem gilt es gemeinsam entschieden entgegenzutreten. Ich glaube, dass wir das bei allen Differenzierungen in der Beurteilung im Einzelnen insgesamt geleistet haben. Die Handlungsempfehlungen in Kapitel VII
meine Damen und Herren, ich zeige das einmal; es sind gut 360 Seiten, die wir zusammengestellt haben – sollen praktikabel für alle Akteure sein. Frau Schneckenburger und auch Sie, Frau VoigtKüppers, haben genauso wie der Kollege Voussem darauf hingewiesen, dass wir eine praktikable Hilfestellung für die Kommunen bieten wollen, ohne dass man die seriösen Vermieter in Verruf bringt.
Die FDP-Position ist relativ klar: Wir wollen keine Diskriminierung des privaten Kapitals für öffentliche Aufgaben. Das haben wir letztendlich auch allgemein anerkannt. Wir benötigen das mehr denn je.
Eine zielorientierte Bekämpfung der Auswüchse auf den Immobilienmarkt ist notwendig. Keine rechtliche Verschärfung zulasten aller Beteiligten! – Also kein Rasenmäher, sondern zielorientiertes Vorgehen. Das heißt: Es geht um die Schärfung der bestehenden Instrumente und die Aufforderung, dass die Kommunen Ordnungsrecht tatsächlich umsetzen.
Es geht um die Steuergerechtigkeit bei der Grunderwerbsteuer. Auch daraufhin ist schon hingewiesen worden.
Wir meinen auch, dass § 6 des Einkommensteuergesetzes mehr zum Tragen kommen soll, indem Investitionen nicht nur im energetischen Bereich, sondern auch zur barrierefreien Gestaltung von Wohnungen berücksichtigt werden. Außerdem müssen wir angesichts der Haushaltssituation des Landes deutlich machen, dass es um Haushaltsneutralität geht.
führte letztlich zu einem gemeinsam getragenen Abschlussbericht, auch wenn es im Einzelfall unterschiedliche Auffassungen gab. Deshalb möchte ich aus meiner Sicht allen Kolleginnen und Kollegen herzlichen Dank sagen. In Kapitel VII wird deutlich belegt, dass manches ohne Denkverbote untersucht werden sollte, von dem auch ich mich am Anfang gefragt habe, ob das überhaupt richtig ist.
Ich möchte ein Beispiel geben, wie wir über die ideologischen Hürden gesprungen sind: Für mich ist es schon schwierig: „Kommunale Ersatzvornahmen abzusichern“ oder „Wohnungsaufsicht“ sind Begrifflichkeiten, mit denen ich mich schwertue. Ich akzeptiere aber, dass Sie sich damit schwertun, zu sagen: Privates Kapital ist für öffentliche Aufgaben verfügbar zu machen, und dabei dürfen wir nicht diskriminieren. – Wir haben Wege gefunden, aufeinander zuzugehen. Das war richtig.
Ich empfand es auch als sehr positiv, dass das Arbeitsministerium in einer Sitzung öffentlich zugab, dass das Problem dort noch gar nicht in dem Maße bekannt war. Ich mache den Kollegen aus dem Ministerium daraus keinen Vorwurf. Bevor ich in die Enquetekommission gekommen bin, habe ich mir auch manches nicht vorstellen können, was ich dann selbst ansehen musste.
Der Begriff „unglaubliche Wohnungsverhältnisse“ ist wörtlich zu nehmen. So etwas habe ich nicht geglaubt. Das Ministerium hat gesagt, dass etwas dran ist und dass wir jetzt gemeinsam etwas machen müssen. Stark sein heißt, Schwäche zeigen zu können. Ich fand es vernünftig vom Ministerium, dass das so gemacht worden ist.
Meine Damen und Herren, ich möchte mich bei den Gutachtern bedanken, und zwar nicht nur bei dem eigenen, Herrn Kivelip, sondern auch bei Herrn Stücker, Herrn Kuhnert und Dr. Krupinski.
Richtig, den Kollegen Schleicher aus Köln, dem zukünftigen Manager von Chorweiler, habe ich vergessen. – Es gab Gespräche vor der Bühne und hinter der Bühne. Ich empfand es als angenehm, wie wir uns in der Kommission unterhalten haben. Diese Gespräche möchte ich nicht missen.
In dem Zusammenhang möchte ich aber noch einen Punkt ansprechen: Wir haben ein Kommissionssekretariat gehabt. Frau Jochimsen haben wir dort zu Recht viel Vertrauen entgegengebracht. Wir haben ihr Prokura erteilt, den roten Faden in den Abschlussbericht zu bringen.
Frau Jochimsen ist nicht da. Soviel ich weiß, ist sie erkrankt. Was wir Frau Jochimsen in den letzten Monaten zugemutet haben, geht meiner Meinung nach über das hinaus, was wir unter dem Begriff der Fürsorgepflicht eigentlich jemandem zumuten konnten.