Zweitens. Wir müssen zumindest bei den Punkten, bei denen wir uns einig sind, die Einigkeit hier im Rund betonen. Dann können wir uns über das streiten, bei dem wir uns nicht einig sind.
Wie ist die Situation? Wir haben in NordrheinWestfalen eine Schuldenbremse. Wir müssen die Neuverschuldung für 2020 und alle Folgejahre auf 0 € zurückführen. Das sehen CDU und FDP meines Wissens auch so.
Soweit ich weiß, kann die Schuldenbremse Ihnen sogar nicht scharf genug sein. Am liebsten würden Sie ja alle Regeln, die wir im Grundgesetz haben, eins zu eins in unsere Verfassung übernehmen. Bislang haben Sie uns mit unserem dringenden Wunsch abblitzen lassen, dass Nordrhein
Westfalen wenigstens für die Schuldenbremse alleine einstehen muss und sie nicht auf dem Rücken der Kommunen austragen darf.
Damit will ich nur belegen: Scharf, schärfer, am schärfsten – das sind CDU und FDP, was die Schuldenbremse angeht.
So weit herrscht hier im Rund auch Einigkeit, glaube ich. Herr Witzel ruft mir sogar noch mal zu: „Ja,
Drittens. Wenn wir uns in dieser Situationsanalyse vor Augen halten, was denn die Ausgangssituation ist, um die Schuldenbremse 2020 zu erreichen, müssen wir sagen: Die Personalkosten sind der größte Block in unserem Landeshaushalt. Sie umfassen 22,9 Milliarden €. Das sind 38,4 % des Landeshaushalts. Wenn wir die Landesbetriebe, die Sondervermögen und die Hochschulen hinzunehmen, gilt: Der Personalausgabenblock aller Ausgaben, die wir haben, beträgt 43,5 %.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn man weiß, dass der gesamte Personalausgabenblock im Landesbereich in Nordrhein-Westfalen 43,5 % ausmacht, kann man das beklagen oder auch nicht, man kommt aber zumindest nicht an dem Fakt vorbei, dass es ohne die Betrachtung der Personalkosten bei der Konsolidierung des Landeshaushalts nicht geht.
Übrigens: Dieser prozentuale Anteil wird ja durch die Dynamik – Pensionen und Ähnliches – eher noch steigen statt sinken, wenn man nicht gegensteuert.
Das heißt, wir haben die bittere Erkenntnis: An den Personalkosten führt bei der Konsolidierung des Landeshaushalts kein Weg vorbei.
Dann, glaube ich, muss man so ehrlich sein, sich zu fragen: Was sind denn die Alternativen zu dem, was die rot-grüne Regierung jetzt vorgeschlagen hat? Die Alternativen sind – einige davon fordern CDU und FDP ja –: Kürzungen von Pensionen oder Weihnachtsgeld, ein Beförderungsstopp, längere Arbeitszeiten, die Heraufsetzung des Pensionsalters oder eben – wie von CDU und FDP vorgeschlagen – eine undifferenzierte Personalkürzung nach der Rasenmähermethode, CDU 1,5 %, FDP sogar 2 %.
Sie sagen ja – so ehrlich sind Sie immerhin –, das geht dann nur mit Arbeitsverdichtung. Das heißt, die Beamtinnen und Beamten, die dann übrig bleiben,
werden erheblich mehr arbeiten müssen. Sie werden eine Arbeitsverdichtung erleiden müssen. Das, finde ich, muss man in diesem Rund dann auch ehrlich sagen.
Insofern, liebe Kolleginnen und Kollegen, sage ich Ihnen ganz ehrlich: Einen solchen Beschluss hier zu verteidigen, das fällt mir weder leicht noch macht mir das Spaß. Warum soll ich groß drum herumreden? Das ist doch vollkommen klar.
Und wenn ich Beamtinnen und Beamten gegenübertrete, dann muss ich ihnen erklären, warum dieser jetzt von der rot-grünen Landesregierung angedachte Beschluss einer gestaffelten Übernahme nach sozialen Kriterien besser ist als die Alternativen, die CDU und FDP hier vorschlagen.
Von den Piraten will ich hier gar nicht reden. Sie sagen ja im Grunde nur: Allen wohl, keinem wehe, mehr von allem. – Da sind Sie den Linken, die Ihre Vorgänger hier im Rund sind, wirklich sehr ähnlich.
CDU und FDP fordern, dass eine Menge Stellen in diesem Landesdienst wegfallen sollen. Ich bitte Sie, darüber noch mal ganz ernsthaft nachzudenken und auch den Menschen draußen ganz ehrlich zu sagen: Was heißt das denn? Wo wollen Sie denn diese 1,5 % oder 2 % Stellenkürzungen erreichen?
Bei der Polizei, bei der Justiz, bei Lehrerinnen und Lehrern, beim Arbeitsschutz, bei Ingenieuren beim Straßenbau oder bei Gebäuden, bei Betriebsprüfern und, und, und? Sagen Sie es doch ehrlich! Die Menschen da draußen sind doch allemal klug genug. Wenn Sie schon sagen, es muss auch beim Personal gespart werden, dann sagen Sie auch, wie.
Da ist unser Weg, so schwer und unpopulär er sein mag, doch allemal der gerechtere und der richtigere als das, was Sie im Munde führen.
Folgendes, Frau Kollegin Vogt, möchte ich Ihnen schon auch noch sagen; Sie sind da ja, wenn ich das im Handbuch richtig gelesen habe, als Oberstudienrätin a. D. wirklich kundig: Wir wissen, dass wir beispielsweise Lehrerinnen und Lehrern bei der individuellen Förderung, bei der Umsetzung von Inklusion und bei anderen Dingen eine Menge abverlangen und sie um eine Menge bitten. Aber mein Eindruck von allen Lehrerinnen und Lehrern, die ich kenne, ist bisher immer gewesen, dass die weitaus verantwortungsbewusster mit der Situation umgehen, als Sie ihnen jetzt unterstellen.
Sie haben den Lehrerinnen und Lehrern pauschal unterstellt, sie würden jetzt im Grunde in einer Art „Dienst nach Vorschrift“ zum Schaden und zulasten der Kinder, die ihnen anvertraut sind, agieren. Das halte ich ehrlich gesagt für eine Unverschämtheit, die die Lehrerinnen und Lehrer in diesem Land sich von Ihnen nicht gefallen lassen müssen.
läuft darauf hinaus, dass Sie entweder an die Pensionen, ans Weihnachtsgeld oder an die Beförderungen gehen müssen.
Wir sagen: Das soll weiter möglich bleiben. In der jetzigen Situation ist das eindeutig unser Konzept. Denn diejenigen, die Leistung bringen, sich weiterhin ernsthaft für die ihnen anvertrauten Aufgaben einsetzen und weiterhin für die Menschen in diesem Lande tätig sind, sollen auch Perspektiven bekommen. Da ist dieser nach Sozialsätzen gestaffelte Solidarbeitrag, den wir ihnen für diese Tarifrunde abverlangen, nicht schön, aber ehrlich. Alles, was Sie hier im Gegenzug gebracht haben, ist unlauter. Ich finde, das müssen Sie dann hier auch sagen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Immanuel Kant hat treffend formuliert – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –:
„Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte.“
Doch was würde passieren, wenn das Handeln der rot-grünen Landesregierung zum kategorischen Imperativ erhoben würde? – Ein kompletter Systemabsturz!
Dauerhaft würde eine Abkopplung von der Gehaltsentwicklung der einen Gruppe von Beamten – A10 aufwärts – und eine Fortführung der Gehaltsentwicklung bei einer anderen Gruppe – A9 abwärts – zu einer Umkehr des Besoldungsgefüges führen. Das ist offensichtlich ungerecht.
Natürlich wird die Entscheidung des Kabinetts, die Lohnabschlüsse für Angestellte im öffentlichen Dienst nicht eins zu eins für Beamte umzusetzen, das Besoldungsgefüge nicht sofort auf den Kopf stellen. Die Landesregierung koppelt aber 80 % der Beamten von der Gehaltsentwicklung der Angestellten im öffentlichen Dienst ab. Damit höhlt sie die Abstufungen in der Besoldung aus. Heute ist dies ungerecht, langfristig unverantwortbar.
Verantwortung sinkt die Dynamik des Gehalts. Das ist ein Schlag ins Gesicht für diejenigen, die täglich diese verantwortungsvollen Aufgaben wahrnehmen.
Leistung lohnt sich in NRW für Beamte ganz offensichtlich nur in den Besoldungsgruppen bis A10. Nur diesem kleinen Teil der Beamtenschaft – unter 20 % der Beamten – wird eine Teilhabe an der Lohnentwicklung des öffentlichen Dienstes gegönnt.
Eine doppelte 1-%-Runde wird auch bei Beamten in den Besoldungsgruppen A11 und A12 nicht die Reallohnverluste ausgleichen können, die die Inflation und die rot-grüne Blockadehaltung im Bundesrat bei der Abschaffung der kalten Progression bewirken.