Auf einen Punkt möchte ich noch hinweisen: Unsere Kommunen entscheiden durch Satzungen, und die Kommunen sollen in der Zukunft die Möglichkeit erhalten, in jedem Fall die Prüfung bis zur Grundstücksgrenze durchzuführen und deren Kosten über die Abwassergebühren zu refinanzieren. Dabei soll es auch eine Sozialklausel geben.
Ich bin mir sicher, dass mit dem Gesetzentwurf ein bürgerfreundliches Regelungskonzept auf den Weg gebracht wird und dieses auch die Belange eines vorsorgenden Gewässerschutzes berücksichtigt. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Ministerin Löhrmann. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind damit am Schluss der Beratung.
Im Hinblick auf die Abstimmung bitte ich jetzt um Ihre Aufmerksamkeit. Wir kommen zur Abstimmung erstens über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 16/45. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 16/2142, diesen Gesetzentwurf abzulehnen. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dem nicht zu? – Wer enthält sich? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses angenommen und der Gesetzentwurf der CDU- und der FDP-Fraktion mit Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU, der FDP und der Piraten abgelehnt.
Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/1264. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Natur
schutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 16/2143, diesen Gesetzentwurf in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Fraktion der CDU und die Fraktion der FDP haben gemäß § 43 unserer Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung zu der Beschlussempfehlung Drucksache 16/2143, wonach der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses angenommen werden soll, beantragt.
Nach Abs. 2 dieses Paragrafen erfolgt die namentliche Abstimmung durch den Aufruf der Namen der Abgeordneten. Die Abstimmenden haben bei dem Namensaufruf mit Ja oder Nein zu antworten oder zu erklären, dass sie sich der Stimme enthalten. – Ich bitte Frau Abgeordnete Korte, mit dem Namensaufruf zu beginnen.
Haben jetzt alle Kolleginnen und Kollegen ihre Stimme abgegeben? – Das ist offensichtlich der Fall. Damit schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt. Ihre Stimmen haben 224 Abgeordnete abgegeben. Mit Ja haben 124 Abgeordnete, mit Nein 100 Abgeordnete gestimmt. Es hat sich kein Abgeordneter der Stimme enthalten.
Damit ist diese Beschlussempfehlung Drucksache 16/2143 angenommen, und der Gesetzentwurf Drucksache 16/1264 hat in zweiter Lesung eine Mehrheit bekommen.
Ich rufe nunmehr die Abstimmung zu dem Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/1265 auf. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 16/2144, den Antrag mit Änderungen anzunehmen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU, der FDP und der Piraten angenommen.
Entgegen dem Ausdruck in der Tagesordnung haben sich die Fraktionen darauf verständigt, eine Debatte heute nicht zu führen. Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen.
Wir kommen damit zur Abstimmung. Entgegen dem Ausdruck in der Tagesordnung haben sich die Fraktionen darauf verständigt, den Antrag Drucksache 16/2123 an den Ausschuss für Kommunalpolitik – federführend – und an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses stattfinden. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisung einstimmig beschlossen.
gesetz ernst nehmen – Beratung über Ladenöffnungsgesetz bis zur Befassung durch die „Clearingstelle Mittelstand“ aussetzen!
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende CDU-Fraktion Herrn Abgeordneten Wüst das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Anhörung zum Ladenöffnungsgesetz am 18. Februar hat die Kritik des mittelständisch geprägten Handels noch einmal deutlich gemacht: die Kritik an den Adventsregeln, die Kritik an den Obergrenzen für die Sonntagsöffnung; die Sorge des Mittelstandes vor der Kannibalisierung der Einzelhändler in den Stadtteilen und in den Randbezirken der Innenstadtlagen wurde angesprochen. Das würde übrigens auch vom Oberbürgermeister der Stadt Köln, der ja das Parteibuch der SPD hat, thematisiert.
Der Mittelstand fürchtet sich vor dem hohen bürokratischen Aufwand durch die neue Koordinierung der Sonntagsöffnungszeiten. Es wurde die Sorge geäußert, dass sich die Kommunen der Pflicht der
Koordinierung zulasten der Betroffenen, der Einzelhandelsverbände, der Werbegemeinschaften etc. entziehen könnten.
Die Händler befürchten, dass sie, wenn sie nicht mehr öffnen können, auch kaum noch Stadtteilfeste und Ähnliches finanzieren können.
Die Novelle konterkariert die Bestrebungen der Landesregierung, durch den „Teilplan Großflächiger Einzelhandel“ Stadtteilzentren und städtische Randlagen im Wettbewerb mit dem Einzelhandel auf der grünen Wiese zu stärken. Das ist widersprüchliche Politik.
All das ist in den letzten Wochen genauso deutlich geworden wie die Sorge der Gewerkschaften vor Arbeitsplatzabbau: von 13.000 sozialversicherungspflichtigen Stellen und 8.000 Minijobs. All das ist klar geworden.
Klar geworden ist dies sicherlich auch den regierungstragenden Fraktionen, auch wenn man dies hier und da anders bewertet. Das LÖG ist ein mittelstandsrelevantes Gesetz, das deswegen auch der von Ihnen beschlossenen Clearingstelle vorgelegt werden muss, um zu klären, ob dieses Gesetz den Mittelstands-TÜV passiert oder eben auch nicht.
Laut Auskunft des Ministers Duin sollte am 25. Februar mit den Beteiligten die Vereinbarung über die im Gesetz vorgesehene Clearingstelle unterzeichnet werden, die am 1. März in Kraft treten soll. Ich hoffe, er kann gleich berichten, dass das so stimmt.
Weil das zeitlich alles nahe beieinander liegt, wird evident, was hier in den letzten Monaten gelaufen ist. Ein mittelstands-, ein wirtschaftsfeindliches Gesetz nach dem anderen wird beschlossen. Und am Ende der ganzen Geschichte schafft man den Mittelstands-TÜV, die Clearingstelle. Dann gibt es aber nichts mehr zu testen. Das ist vielleicht clevere Regierungsplanung. Redlich ist das nicht.
Deswegen muss die LÖG-Novelle der Clearingstelle vorgelegt werden. Wenn Sie es mit dem Mittelstandsgesetz ernst meinen, zeigen Sie das am Ladenöffnungsgesetz.
Herr Minister, die Kritik an Ihrer Arbeit wird in den letzten Wochen deutlich formuliert – nicht nur von der Opposition, was zu erwarten gewesen wäre und niemanden überraschen würde, sondern auch von Verbänden, die ansonsten immer dafür sorgen, dass man im Gespräch bleiben kann.
Vom Wirtschaftsminister wird zu Recht mehr erwartet, als – zugegeben – angenehme, gut zu hörende Reden. Es wird erwartet, dass er etwas für die Wirtschaft tut oder zumindest verhindert, dass etwas geschieht, was der Wirtschaft Schaden zufügen kann.
Sie haben viele Chancen verpasst. Ich nenne nur stichwortartig das Klimaschutzgesetz, das Tariftreue- und Vergabegesetz, das Nichtraucherschutzgesetz, die Erhöhung des Wassercents, die Bundesratsinitiative zur Einführung der Vermögensteuer und auch die Besteuerung von Betriebsvermögen. Jetzt könnten Sie beim Ladenöffnungsgesetz einen zaghaften Versuch unternehmen, Ihren Job zu tun und nicht nur zu reden. Dieses Land braucht einen Wirtschaftsminister, der nicht nur spricht, sondern auch anpackt.
Deswegen meine Aufforderung: Legen Sie das Ladenöffnungsgesetz der Clearingstelle vor. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der hier zu beratende Antrag der CDU-Fraktion fordert sinngemäß, dass ein in der Beratung befindliches Gesetz, nämlich das sogenannte Ladenöffnungsgesetz, angehalten wird, solange ein anderes, rechtssystematisch gleichrangiges Gesetz, das Mittelstandsförderungsgesetz, nicht vollständig ausgestaltet ist, also die dazu gehörigen Rechtsverordnungen noch nicht erlassen und die zu schaffenden Institutionen Clearingstelle und Mittelstandsbeirat noch nicht installiert sind.
Würde sich der Landtag entscheiden, diesem Antrag zu folgen – das zum Formalismus –, dann wäre dies der Einstieg in ein Aussetzen jeglicher Gesetzgebung, die durch das Mittelstandsförderungsgesetz erfasst werden könnte.
Sie tun ja gerade so, als sei das kürzlich verabschiedete und von Ihnen bei der Verabschiedung abgelehnte Mittelstandsförderungsgesetz plötzlich höherrangiger als andere, den Mittelstand betreffende Gesetze.