Protocol of the Session on January 23, 2013

Danke schön, Herr Herrmann. – Damit sind wir am Ende der Debatte über Tagesordnungspunkt 10 und kommen zur Abstimmung.

Die Fraktion der Piraten hat direkte Abstimmung beantragt. Stimmen wir also direkt ab: Wer stimmt dem Antrag Drucksache 16/1902 zu? – Die Fraktion der Piraten. Wer stimmt dagegen? – SPD, Grüne und CDU. Wer enthält sich? – Es enthält sich die FDP. Damit haben wir eine Mehrheit in diesem Hohen Hause, die den Antrag ablehnt.

Wir kommen zu:

11 Kommunalfinanzberichte: Die Landesregie

rung muss endlich ihre respektlose Informationszurückhaltung gegenüber dem Parlament beenden

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/1271

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kommunalpolitik Drucksache 16/1526

Gemäß § 79 Abs. 2 Ziffer b der Geschäftsordnung wurde der Antrag vom Plenum an den Ausschuss für Kommunalpolitik überwiesen mit der Maßgabe, dass die Beratung und Abstimmung erst nach Vorlage der Beschlussempfehlung erfolgen. Die Beschlussempfehlung liegt nunmehr vor.

Ich eröffne die Beratung und erteile für die SPDFraktion Herrn Kollegen Hübner das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen heute, weil wir uns auf dieses Beratungsverfahren in der Plenarsitzung, in der wir den Antrag an den entsprechenden Ausschuss überwiesen haben, entsprechend verständigt haben, berichten, zu welcher Abstimmung es im Ausschuss gekommen ist, und über den Antrag Beschluss fassen.

Ich habe mir deshalb noch mal die Historie des Antrags des Kollegen Abruszat angeschaut und musste feststellen, dass der Antrag im Wesentlichen auf der Kleinen Anfrage 882 des Kollegen Horst Engel aus der vergangenen Legislaturperiode basiert, die allerdings im Stil wesentlich angemessener formuliert war. Diesmal ist der Stil relativ unerträglich: „Kommunalfinanzberichte: Die Landesregierung

muss endlich ihre respektlose Informationszurückhaltung gegenüber dem Parlament beenden“.

Ich darf nach Lesen der Kleinen Anfrage immerhin feststellen, dass der Plagiatsvorwurf etwas verfehlt wäre. Denn Sie haben, Herr Abruszat, einen Antrag der Grünen aus der vorvergangenen Legislaturperiode eins zu eins zitiert. Mir ist da nichts weiter aufgefallen. Von daher geht mein Plagiatsvorwurf ins Leere.

Nichtsdestotrotz ist das hier die Wiederverwendung eines alten Themas. Aber da gilt noch nicht mal der Satz: Neuer Wein in alten Schläuchen. Oder: Alter Wein in neuen Schläuchen. – Noch nicht einmal das wäre richtig.

Immerhin war die Debatte im Ausschuss sehr sachlich, Herr Kollege Abruszat. Wir hatten auch schon mehrfach Berichterstattungen zum Thema „Kommunalfinanzberichte“. Zudem sind die Schwierigkeiten, die wir aufgrund der NKF-Umstellung in den Städten und Gemeinden hatten, auch von Ihnen akzeptiert worden. Es ist eben nicht so einfach, egal ob damals als Opposition oder heute als Regierung, den Kommunen vorzuschreiben, die Daten in einer entsprechenden Qualität vorzulegen.

(Vorsitz: Vizepräsident Dr. Gerhard Papke)

Große Teile liegen noch nicht vor. Die Regierung hat im Ausschuss aber vorgetragen, dass fest beabsichtigt ist, dass es, sobald die Daten vorliegen, eine Neukonzeption für die Kommunalfinanzberichte auf Basis von NKF, also nach bilanziellen Berichterstattungsmerkmalen, geben wird. Für diese Ankündigung sind wir sehr dankbar.

Vor diesem Hintergrund ist auch die Beschlussfassung zu sehen. Ich glaube, es ist im Interesse aller, dass wir in Zukunft Kommunalfinanzberichte bekommen, um die Situation der Kommunen besser einschätzen zu können, gerade vor dem Hintergrund der schwierigen finanziellen Situation, die wir in den Kommunen trotz all der eingeleiteten Verbesserungen immer noch haben. Von daher werden Sie es uns nachsehen, dass wir gleich entsprechend der Beschlussfassung des Kommunalausschusses abstimmen werden. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Hübner. – Für die CDU-Fraktion erteile ich jetzt das Wort Herrn Kollegen Nettelstroth.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der letzte Kommunalfinanzbericht wurde von der

schwarz-gelben Landesregierung im Jahre 2009 vorgelegt und befasste sich mit den Kommunalfinanzen des Jahres 2008. Seit diesem Zeitpunkt gab es keinen neuen Kommunalfinanzbericht mehr in diesem Parlament.

Es gehört zu den wichtigsten Aufgaben einer Landesregierung, das Landesparlament umfassend und zeitnah über die Finanzsituation der Kommunen in Nordrhein-Westfalen zu informieren. Gerade in der heutigen Zeit, in der sich die Finanzsituation der Kommunen in Nordrhein-Westfalen nachhaltig verschlechtert hat, ist es zwingend erforderlich, genau zu wissen, wie sich die Entwicklung der Kommunalfinanzen darstellt, um die nordrhein-westfälischen Gemeinden bei der Haushaltskonsolidierung zu unterstützen.

(Beifall von der CDU)

Letztlich sind sich daher im Ausschuss für Kommunalpolitik alle Fraktionen einig, dass Kommunalfinanzberichte von der Landesregierung zu veröffentlichen sind. Uneinigkeit besteht jedoch darüber, ab welchem belastbaren Datenbestand die Berichte zu erstellen sind.

Durch die Einführung des NKF, des Neuen Kommunalen Finanzmanagements, sahen sich bislang nicht alle Kommunen in der Lage, Finanzberichte zu erstellen. Deshalb ist die Landesregierung der Auffassung, dass auf Basis der Rückmeldungen von 75 % der Kommunen im Jahre 2008, von 45 % der

Kommunen im Jahre 2009 und von 26 % der Kommunen im Jahre 2011 – nach dem Auskunftsstand von November 2012 – derzeit kein belastbarer Kommunalfinanzbericht erstellt werden könne.

Offen blieb in der Fachausschusssitzung jedoch, bei welcher Datenbasis die Bereitschaft der Landesregierung besteht, die Tradition der Kommunalfinanzberichte wieder aufzunehmen. Zumindest dazu sollte sich die Landesregierung äußern.

Dem normalen Bürger erschließt sich jedenfalls nicht, wie sich das zuständige Ministerium angesichts dieser anscheinend unzureichenden Datenbasis in der Lage sieht, ein Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 und ein Gemeindefinanzierungsgesetz 2013 auf den Weg zu bringen.

Herr Minister Jäger, es ist nunmehr an der Zeit, dass auch Sie erstmalig seit 2010 einen Kommunalfinanzbericht vorlegen, und zwar auf der Grundlage der bislang vorliegenden Informationen. Man darf nicht nur ständig über Transparenz reden, man muss sie auch konkret schaffen.

Daran sind insbesondere die Kollegen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu erinnern, die noch 2009 als Oppositionspartei forderten, Kommunalfinanzberichte sogar unterjährig mehrmals vorzulegen. Noch 2009 forderten die heutige Schulministerin Löhrmann, der heutige Umweltminister Remmel und der heutige Parlamentarische Staatssekretär Horst Becker bei noch weitaus schlechterer Datenbasis vor diesem Hause eine Ausweitung der Kommunalfinanzberichte.

Mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/10151 wurde gefordert – ich zitiere den Antragstext mit Genehmigung des Präsidenten –:

„Die regelmäßige Vorlage eines solchen Berichtes ist aber aus Transparenzgründen und als Frühwarninstrument zwingend erforderlich. Es darf nicht der Anschein entstehen, dass sich die Landesregierung aus ihrer Verantwortung für die Kommunen entzieht, indem sie es unterlässt, die wahre Haushaltslage und die haushaltsrechtlichen und realwirtschaftlichen Folgen zu ermitteln.“

(Beifall von der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren, Staatssekretär Becker sagte damals, dass auch die Umstellung des kameralen Haushaltsrechtes der letzten Jahre auf das Neue Kommunale Finanzmanagement – NKF – kein Hinauszögern oder Aufgeben des Kommunalfinanzberichtes rechtfertigen würde. Dieser Ansatz wird von uns voll geteilt, insbesondere wenn man bedenkt, dass das NKF 2009 eingeführt wurde und sich die Datenbasis seitdem tagtäglich nachhaltig verbessern dürfte.

Lassen Sie sich an Ihren eigenen Ansprüchen messen. Stellen Sie als Landesregierung Ihre respektlose Informationszurückhaltung ein, und legen Sie

diesem Parlament endlich den ersten Kommunalfinanzbericht vor.

Die CDU-Landtagsfraktion wird dem FDP-Antrag zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich Herrn Kollegen Krüger das Wort.

Meine Damen, meine Herren! Herr Präsident! Ich finde es schon interessant, Herr Nettelstroth, dass Sie sich sozusagen um die Historie grüner Anträge bemühen müssen, um Ihre Argumentationslinie aufbauen zu können.

Ich weiß nicht, ob Sie wahrgenommen haben, was in den letzten Jahren passiert ist. Wir haben eine sehr, sehr intensive Diskussion mit den kommunalen Spitzenverbänden, aber auch mit den jeweiligen Kommunen geführt bezogen auf die Frage: Wie geht man mit NKF um? Wie geht man mit den Schwierigkeiten bei der Erstellung von Haushaltsabschlüssen um?

Es hat sich gezeigt, dass es einen erheblichen Handlungsbedarf gibt. Dem hat man sich angenommen. Normalerweise hätte man diesen Handlungsbedarf bereits im Jahre 2012 abstellen können. Aber Sie wissen auch, was dazwischengekommen ist. Deswegen haben wir erst Ende letzten Jahres eine Novellierung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements vornehmen können, um den Problemstellungen, die ohne Zweifel bestehen und von denen Sie auch Kenntnis haben, Rechnung zu tragen.

Sie haben selbst ausgeführt, dass bezogen auf die Datenlage, die wir haben – da muss ich Sie an einem Punkt korrigieren –, für das Jahr 2008 erst für 75 % der Haushalte entsprechende Abschlüsse vorliegen, für das Haushaltsjahr 2009 für 45 % und für das Haushaltsjahr 2010 – Sie sagten 2011 – für 26 %.

Ich glaube – das ist auch in den Diskussionen im Fachausschuss deutlich geworden –, dass die Landesregierung überhaupt kein Interesse daran hat, diese Daten bzw. entsprechende Finanzberichte der Politik bzw. dem Landtag vorzuenthalten. Überhaupt kein Interesse! Die Frage ist nur: Wie kommen wir an diese Daten heran?

(Kai Abruszat [FDP]: Genau!)

Dazu haben wir mit der kommunalen Familie ein Verfahren vereinbart über das NKF, über die Novellierung – natürlich mit der klaren Herangehensweise, kurzfristig die entsprechenden Haushaltsabschlüsse zu erstellen.

In den Diskussionen ist auch deutlich gemacht worden, dass wir nicht darauf warten, bis die letzte Kommune ihren Haushaltsabschluss vorgelegt hat. Vielmehr werden wir, sobald eine aussagekräftige Anzahl an Haushaltsabschlüssen vorliegt, aus der man ein Resümee ziehen kann, entsprechende Informationen bekommen.

Insofern greift dieser Antrag ins Leere. Ich empfehle Ihnen, diesen Antrag zu beerdigen. Von mir aus können wir den gerne noch mal Ende des Jahres auferstehen lassen mit der Frage: Wie sehen die Daten jetzt aus? Gibt es in diesem Zusammenhang schon belastbare Aussagen? Aber zum jetzigen Zeitpunkt vom Innenministerium zu verlangen, auf Grundlage der wenigen Haushaltsabschlüsse einen entsprechenden Bericht vorzulegen, hilft keinem weiter. Das von unserer Seite. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Krüger. – Für die FDP-Fraktion erteile ich nun Herrn Kollegen Abruszat das Wort.