Übrig geblieben ist an Substanz im Wesentlichen eine Zwangsfusion der beiden Sparkassen- und Giroverbände Rheinland und Westfalen-Lippe. Wir müssen heute feststellen, dass selbst die damals von Ihnen vorgebrachten Gründe, gegen die wir seinerzeit schon opponiert hatten, nicht mehr tragen und jedenfalls nicht mehr ohne eine sorgfältige Abwägung zu dieser zwangsläufigen Fusion führen dürfen, die ja folgen müsste, wenn jetzt die Regierung auf unsere Bitte hin nicht das Gesetz ändern würde.
Ich erinnere an die Vertikalisierung der Sparkassen mit der WestLB. Das war damals Ihr tragendes Motiv bei der Novelle des Sparkassengesetzes, und das konnten wir damals verhindern. Es macht Sinn, das immer wieder anzusprechen, weil der Geist dieser Vertikalisierung auch heute noch durch den Landtag weht. Noch vor einigen Monaten hat der Fraktionsvorsitzende der FDP, Lindner, dieses auch
heute noch als probates Ziel ausgegeben, nämlich Sparkassen und Landesbanken zu vertikalisieren. Wie man heute noch dieser Meinung sein kann, den Sparkassen praktisch den Mühlstein Landesbanken um den Hals zu hängen, ist mir vollkommen schleierhaft. Allein deswegen war es richtig, dass wir das damals verhindern konnten.
Herr Kollege, Sie sprachen eben sehr kritisch von der Zielrichtung, die Sparkassenverbände zusammenzulegen. Können Sie mir das bitte im Zusammenhang mit der Forderung der Ministerpräsidentin erklären, die Provinzial zusammenzufassen?
Auf den Punkt wäre ich noch gekommen, Herr Kollege Ellerbrock. Das Entscheidende ist doch, dass man immer überlegen muss: Warum macht man etwas und was ist die Alternative?
Die Alternative bei der Provinzial wäre eine Privatisierung gewesen. Wenn schon Sparkassenverbände der Meinung sind, dass Sie als Miteigentümer dieser Versicherung eine Stand-alone-Lösung nicht mehr haben wollen oder können, die Alternative also lautet, Verkauf an einen globalen Versicherungskonzern, dann sind wir in der Tat der Meinung: Vor dem Hintergrund, dass Stand-alone nicht mehr möglich sein soll – das ist ja die Entscheidung der Eigentümer –, dann ist allemal eine Lösung innerhalb des Verbundes besser.
Das ist aber gerade der entscheidende Unterschied zu dem, was Sie damals gemacht haben und heute wollten. Sie haben ja hier Sparkassenverbände in einem gemeinsamen Verbundsystem und zusammen, wollten aber eine zwangsweise Fusion, obwohl damit fundamentale Nachteile verbunden sind.
Das bringt mich zurück zu dem eigentlichen Punkt des heutigen Antrages. Sie haben schlicht und einfach ignoriert, obwohl Ihnen alle Expertinnen und Experten das widerlegen konnten und Ihnen davon dringend abgeraten haben, dass eine Zwangsfusion der beiden Verbände mit zwei substanziellen Nachteilen verbunden sein würde. Einerseits ist das der Bedeutungsverlust der nordrhein-westfälischen
Sparkassen auf Bundesebene, wo man nur noch ein Stimmrecht hat statt zwei. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Der vielleicht entscheidendere Punkt ist aber eine substanzielle Verschlechterung
Wenn wir zwangsfusionieren, haben wir folgenden Effekt: Kommt eine Sparkasse, wie es beispielsweise in Schleswig-Holstein der Fall war, in eine Schieflage, greift nach dem Haftungssystem der Sparkassen zunächst der lokale Haftungsverbund, also im nordrhein-westfälischen Fall entweder der westfälisch-lippische oder der rheinische. Wenn die Haftungsmittel nicht ausreichen, greift der Haftungsverbund des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes.
Was würde bei einer Fusion passieren? Sie würde zur Entlastung von 15 Bundesländern die Haftungsmasse Nordrhein-Westfalens vergrößern. Das heißt, zum Nachteil des jeweils anderen Landesteils entlastet sie 15 andere Bundesländer und deren Sparkassen. Das sehen wir nicht ein, das ist grotesk.
Wir wollen aus diesem Grunde der Regierung ein paar Punkte mit auf den Weg geben, die sie mit den Sparkassenverbänden bitte verhandeln möge. Wir glauben, das Ziel, mehr Synergien, mehr Effizienz, mehr Zusammenarbeit mit Kooperationen zu erreichen, ist richtig. Das teilen SPD und Grüne unbedingt. Deswegen können wir uns sehr gut vorstellen, dass man beispielsweise die Sparkassenakademien fusionieren sollte, das die Prüfungsstellen weitestgehend kooperieren oder sogar fusionieren. Ich will ausdrücklich sagen: Sollten sich die Verbände gemeinsam mit der Regierung und am Ende mit dem Parlament „nur“ für eine Kooperation entscheiden, haben wir schon sehr klare Anforderungen daran, was das bedeuten kann: Über-Kreuz-Prüfungen, die übrigens die BaFin sehr befürworten würde, dass also die Prüfungsstelle des einen Verbandes auch punktuell Sparkassen des anderen Verbandes prüft, halten wir für ein sehr probates Mittel. Wir könnten uns vorstellen, dass Rechtsberatung und Personalberatung enger zusammenarbeiten oder fusionieren und dass natürlich die Geschäftsstellen aufs engste zusammenarbeiten.
Bei der Gelegenheit geben wir der Regierung mit auf den Weg, einige andere Aspekte in dieser Sparkassengesetznovelle zu berücksichtigen.
Wir möchten erreichen, dass der Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen der Sparkassen signifikant erhöht wird. Das ist übrigens gar nicht so leicht. Das kann nämlich eine Sparkasse oder ein Verband nicht mal eben so beschließen, weil, zumindest was die Leitungsfunktionen in Sparkassen angeht, immer die kreditwirtschaftlichen Voraussetzungen geschaffen sein müssen.
Das heißt: Wir müssen ein wirkliches Fördermodell entwickeln, damit die Qualifikationskaskade entsprechend aufgebaut werden kann. Ich kann aus meiner lokalen Praxis Folgendes berichten: Frauen in Vorstände von Sparkassen zu bekommen, ist oft unmöglich – allein deswegen, weil die KWGVoraussetzungen nicht in allen Fällen vorliegen. Da sind Frauen echten Hemmnissen ausgesetzt, die sehr zielgerichtet abgebaut werden müssen.
Wir wollen drittens die Regierung bitten, auch die Altersgrenzen in den Leitungsgremien der Sparkassen – sprich: der Vorstände – an das gesetzliche Regelungskonzept anzupassen, also: Rente nicht mehr mit 65, sondern in entsprechend höheren Lebensaltersstufen.
Wir möchten ferner erreichen, dass die Transparenzkriterien, die bei den Sparkassen schon gesetzlich normiert sind, ernster genommen werden, und stellen aus gegebenem Anlass fest, dass § 22 des Sparkassengesetzes selbstverständlich nicht daran hindert, dass einzelne Kolleginnen und Kollegen, die in Sparkassengremien tätig sind, ihre Vergütung individuell offenlegen. Darüber gab es in den letzten Wochen und Monaten einen Streit. Der Landtag wird mit diesem Entwurf heute festhalten, dass dem nichts entgegensteht. Herr Kollege Hegemann, das wird auch Ihre Problematik am Ende entscheidend erleichtern.
Erlauben Sie, dass ich einige letzte kurze Hinweise auf den Entschließungsantrag der CDU gebe. Er ist nun wirklich Realsatire pur. Ich kann das gar nicht anders sagen. Sie erkennen mit Ihrem Antrag endlich an, dass Ihre Zwangsfusion damals ein Fehler war. Sie machen viele Worte darum. Sie tun so, als gäbe es heute vom Himmel gefallene Gründe, die Ihr damaliges Tun als Fehler erweisen. Sei‘s drum – dass Sie heute erkennen, das war falsch, das ist in Ordnung so. Das erkennen wir an. Insofern scheinen wir hier eine ganz breite Mehrheit dahin gehend zu haben, dass die Zwangsfusion zum 31.12. dieses Jahres nicht kommen soll. Dazu geben wir der Regierung heute die Rückendeckung.
So etwas Lächerliches habe ich selten gesehen. Leider fehlt mir die Zeit, sonst hätte ich dazu noch Ausführungen gemacht. – Vielen Dank.
Es ist nur der vorweihnachtlichen Stimmung des Präsidiums geschuldet, dass wir so großzügig die Überziehung
der Redezeit geduldet haben, Herr Kollege Börschel: eine Minute! – Wir kommen zum nächsten Redner, dem Kollegen Mostofizadeh von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fange von hinten mit dem Punkt an, mit dem Herr Kollege Börschel aufgehört hat, nämlich mit der Flexi-Quote. Ich glaube, von der jeweiligen Referentin – ich weiß nicht, ob Herr Kollege Optendrenk noch selbst Hand angelegt hat – ist da wahrscheinlich der Textbaustein hineingespielt worden, damit man zur Quote nichts anderes sagt als die Bundeskanzlerin vor einigen Tagen. Ernst meinen Sie es, glaube ich, an dieser Stelle nicht.
(Ministerin Sylvia Löhrmann: Ich sage nur: Doppelspitze und Weihnachtsbäume! – Hans-Willi Körfges [SPD]: Das wird das Un- wort des Jahres! – Karl-Josef Laumann [CDU]: Das ist ein naturbelassener Baum! – Weitere Zurufe)
Die CDU ist die einzige Fraktion, die ihre Doppelspitze mit dem Weihnachtsbaum auch noch illustriert.
Aber eines muss klar sein – das meinen durchaus mehr Christdemokraten vor Ort, vielleicht nicht hier im Landtag –, was hier im Antrag dokumentiert wird: Wir sind jährlich auf Veranstaltungen der Sparkassen- und Giroverbände. Solche Veranstaltungen, bei denen die einzigen weiblichen Personen diejenigen sind, die wissen, wie die Technik funktioniert, sind einer modernen Zeitrechnung nicht mehr würdig. Deshalb muss das verändert werden.
Daher sind die Ausführungen des Kollegen Börschel auch so wichtig. Wenn wir diesen Auftrag ernst nehmen, mehr Frauen in Führungsfunktionen und auch in Vorstände der Sparkassen und nicht nur in Verwaltungsräte zu bringen – da kann man sicherlich schneller Druck machen oder über Quoten Handlungsbedarf erzeugen –, müssen wir das sehr konsequent von der Pike auf bis oben ins Unternehmen hinein organisieren. Dann müssen wir die Vorstände beim Wort nehmen und nötigenfalls auch korrigierend eingreifen, wenn das nicht zum Erfolg führt.
Wir haben das in vielen öffentlichen Verwaltungen positiv vorgemacht. Wenn das da nicht funktioniert, muss man eben nachhelfen. Ich will unmissverständlich für meine Fraktion an dieser Stelle sagen, dass das nicht nur geschriebenes Wort ist, sondern dass wir es mit dieser Forderung ausgesprochen ernst meinen.
Ein zweiter Punkt, den Herr Kollege Börschel zutreffend angesprochen hat, ist die Frage der Transparenz. Ich sage es mit meinen Worten sehr deutlich: Lieber Kollege Hegemann, wir glauben, dass die Öffentlichkeit sehr wohl und sehr genau bis auf Heller und Pfennig Anspruch darauf hat zu wissen, was Sie im Verwaltungsrat der vestischen Sparkasse bekommen. Das gilt für alle anderen Sparkassen des Landes auch.
Das Gleiche gilt auch für die Vorstände, die dort tätig sind. Denn es gibt keinen anderen Grund, warum die Versicherungen ihrerseits in den Vorständen ausweisen oder andere Träger, die öffentliches Geld bekommen, nachweisen müssen, was sie beziehen.
Ich füge noch hinzu: Sie müssen sich doch gar nicht verstecken. Warum sollten sie sich vor anderen Verwaltungsräten mit ihren Bezügen verstecken? Sollen sie doch öffentlich und transparent dokumentieren, was sie bekommen! Sie haben sich nach meinem Dafürhalten überhaupt nicht für die Gelder zu schämen, die sie bekommen. Sie machen gute Arbeit und dürfen auch gutes Geld dafür bekommen. Aber die Öffentlichkeit hat ein Anrecht zu wissen, was mit öffentlichem Geld passiert. Und was dort verhandelt wird, ist aus meiner Sicht immer noch öffentliches Geld.
Herr Kollege, ist Ihnen bewusst, dass nach geltendem Recht, das Sie jetzt ändern wollen, ein Verwaltungsratsbeschluss für die Veröffentlichung vorliegen muss? Der liegt bei uns mittlerweile vor, der lag auch bei Herrn Börschel vor, aber er liegt nicht überall vor. Oder sagen Sie: Jeder darf alles individuell jetzt schon der Öffentlichkeit preisgeben?
Herr Kollege Hegemann, ich kann Ihnen an dieser Stelle eines sehr deutlich ins Stammbuch schreiben: Meine Fraktion und auch diese Landesregierung – im Übrigen hat auch die vorherige Landesregierung das zumindest in Gestalt von Herrn Dr. Linssen deutlich