(Beifall von der SPD – Armin Laschet [CDU]: Euch interessiert das doch gar nicht! – Weite- re Zurufe – Unruhe)
Ich bin dem Kollegen Lindner – jetzt wird er noch einmal gelobt; nachdem das bereits der Herr Schneider gemacht hat, will ich nicht nachstehen – dankbar dafür, dass er für die FDP-Fraktion deutlich gemacht hat, dass sie den heutigen Tag mit uns gemeinsam nutzen will, um diese klaren Botschaften zu senden.
Herr Kollege Laschet, das ist ja Ihr Problem. Sie können nicht zuhören. Sie schreien herum. So werden Sie doch die 26 % nicht los. Was soll das denn?
Wer sich über Ihren Auftritt und den Auftritt der CDU in diesem Hohen Hause die Hände reiben kann, das ist klar, das ist GM. Die wollen sich gerne aus der Verantwortung stehlen. Deshalb, Herr Kollege Wüst, will ich Sie darauf aufmerksam machen, dass Wirtschaftsminister Duin bereits vor drei Wochen öffentlich klar gemacht hat, dass GM nur dann eine finanziell vernünftige Verpflichtung eingehen kann und wird, wenn es sich mindestens um einen siebenstelligen Betrag handelt. Also lassen Sie das sein, was Sie hier gerade versucht haben! Der Wirtschaftsminister ist auch in dieser Frage eindeutig.
Jetzt kann es eine Chance geben, wenn sich die CDU durchraffen könnte, auf das einzugehen, was der Kollege Lindner für die FDP gerade verdeutlicht hat: Ja, lassen Sie uns doch an dem Punkt zusammenstehen und von diesem Hohen Hause klar machen, dass wir uns von diesem amerikanischen Unternehmen nicht auf der Nase herumtanzen lassen. Die werden ihrer Verpflichtung in Bochum nachkommen müssen.
Herr Kollege Laschet, dann sollten wir – das ist doch eine Einladung auch an Sie; da können Sie Ihre wirtschaftspolitische Kompetenz doch einbringen –
die Gelegenheit nutzen, wenn es gelungen ist, GM in diese Verpflichtung hineinzunehmen, auch in diesem Hause darüber reden, wie wir weitere Perspektiven für die Menschen in Bochum, für die Arbeitsplätze und für diejenigen, die daran hängen, entwickeln können. Dazu könnten Sie Beiträge leisten. Das, was Sie hier heute abgeliefert haben, war nicht vernünftig und vor allen Dingen den Kolleginnen und Kollegen in Bochum gegenüber nicht solidarisch.
Sie sollten sich an dem Punkt ein Beispiel an der FDP nehmen. Ich habe mich gefreut, dass vier Fraktionen hier im Landtag diese klare Botschaft senden. Die CDU ist nicht dabei. Das haben Sie sich mit Ihrem Auftritt selbst zuzuschreiben, Herr Kollege Laschet. Das war keine gute Leistung.
Vielen Dank, Herr Kollege Römer. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit schließe ich die Aktuelle Stunde.
gemäß Artikel 41 der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen zu Bauvorhaben unter Leitung des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW (BLB-Untersuchungsausschuss)
Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion der FDP und der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/1619 – zweiter Neudruck
Ich möchte noch einen Hinweis geben. Es gibt mit Zustimmung aller antragstellenden Fraktionen einen zweiten Neudruck des Antrags, der sich von dem Neudruck nur in der Weise unterscheidet, dass unter Abschnitt A Punkt VII 2 b der Satz: „Es handelt sich um keine Vollzeitstellen“ ersatzlos wegfällt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Hätte“, „Wenn“ und „Aber“, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind Floskeln, die auch wir Politiker häufig nutzen, um Sachverhalte einzuleiten. Wenn – ja, wenn – sich der Landtag im März nicht aufgelöst hätte, wäre der im Mai 2011 eingesetzte Parlamentarische Untersuchungsausschuss rund um den BLB noch tätig. Aber wo würde dieser Ausschuss stehen? Hätten – ja, hätten – sich die Ausschussmitglieder einvernehmlich über Zeugenladungen oder über die Reihenfolge der Beweisführung geeinigt, wäre – ja, wäre – der gemeinsame Wille ersichtlich, dass allen Fraktionen daran gelegen ist, an der Aufklärung der im Antrag aufgeworfenen Fragen interessiert zu sein.
All das, meine liebe Kolleginnen und Kollegen, ist zum jetzigen Zeitpunkt reine Spekulation, zu einem Zeitpunkt nämlich, zu dem wieder – ebenso wie im Mai 2011 – ein gemeinsamer Antrag aller im Parlament vertretenen Fraktionen zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu Bauvorhaben unter der Leitung des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW beraten wird.
Die sozialdemokratische Fraktion nimmt positiv zur Kenntnis, dass es auch in dieser Wahlperiode gelungen ist, einen gemeinsamen Antrag aller fünf Fraktionen ins Parlament einzubringen. Dieser Antrag wird einstimmig beschlossen werden, wie es auch im Mai 2011 der Fall war.
Der Untersuchungsauftrag ist klar gefasst. Wir sind aufgefordert, die Sachverhaltskomplexe „Neubau Landesarchiv Duisburg“, „Erweiterungsbau für das Polizeipräsidium Köln-Kalk“, „Bauvorhaben Fachhochschule Köln“, „Ankauf des Schlosses Kellenberg“ und die „Ankäufe des Vodafone-Hochhauses in Düsseldorf und Landesbehördenhaus Bonn“ auf Missstände zu untersuchen.
Hierbei sind auch die strukturellen Ausgestaltungen des BLB NRW genauer zu überprüfen. Dabei wird auch zu klären sein, wie gegebenenfalls aufgedeckte Missstände entstehen konnten und worauf sie zurückzuführen sind.
Diesem Untersuchungsauftrag wird sich die SPDFraktion stellen und ihn Stück für Stück abarbeiten, auch und gerade in der Erwartung, dass wir für unsere politische Betrachtung und Bewertung klärende Erkenntnisse erhalten werden. Wir als SPDFraktion werden – so erwartet es die Öffentlichkeit von allen Fraktionen – die Aufklärung der im Antrag aufgeworfenen Fragen vorantreiben, nicht aus Aktionismus, sondern um die nötige Sachaufklärung zu betreiben. Bei dieser Sachaufklärung darf es jedoch – so hat es auch Kollegin Freimuth im Mai 2011 während der damaligen Landtagsdebatte zur Einsetzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses formuliert – nicht darum gehen, Scheuklappen aufzusetzen und eine Hexenjagd zu veranstalten.
Durch die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses haben in unserer parlamentarischen Demokratie Parlamente, also wir, die Möglichkeit, unabhängig und selbstständig die Sachverhalte zu prüfen, die sie in Erfüllung ihres Verfassungsauftrags als Vertretung des Volkes für aufklärungsbedürftig halten – so eine juristische Definition des Begriffs „Parlamentarischer Untersuchungsausschuss“.
Die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses dient damit der Wahrung der parlamentarischen Kontrolle. Dieses demokratische Privileg sollten wir, die Fraktionen des Landtags, ernst nehmen, wenn wir uns mit den Tiefen und Widrigkeiten der Untersuchungsausschussgegen
stände auseinandersetzen werden. Sonst würde uns die Öffentlichkeit zu Recht fragen, ob wir unseren Verfassungsauftrag wirklich ernsthaft wahrnehmen.
Die SPD-Fraktion wird in diesem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss an der Sache arbeiten, Sachverhalte hinterfragen, hieraus Schlussfolgerungen ziehen und dem Parlament hierüber abschließend berichten. Arbeiten wir also gemeinsam den Untersuchungsauftrag ab – ohne Scheuklappen und mit so wenig „Hätte“, „Wenn“ und „Aber“ wie möglich!
Die SPD-Fraktion wird der Einsetzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Ganzke. – Für die CDULandtagsfraktion spricht Herr Abgeordneter Voussem.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Als Ministerpräsident Wolfgang Clement im Juni 1998 in seiner Regierungserklärung das Ziel der Landesregierung bekannt gab, ein zentrales, betriebswirtschaftlich orientiertes Immobilienmanagement aufzubauen, hat vermutlich niemand geahnt, dass sich 14 Jahre später ein Untersuchungsausschuss genau mit diesem Immobilienmanagement beschäftigen wird.
Ziel der damaligen rot-grünen Landesregierung war es, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Bauverwaltung und das Liegenschaftsvermögen des Landes zu einer flexiblen, am Markt orientierten Organisation zusammenzufassen.
Der heutige SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück hat im Jahre 2000 als damaliger Finanzminister das BLB-Gesetz konzipiert. Bereits im Gesetzgebungsverfahren hatte das Justizministerium auf fehlende Kontrollmechanismen hingewiesen. Gleichwohl erfolgte damals keine Anpassung in dieser Richtung. Zum 1. Januar 2001 trat das BLB-Gesetz in Kraft, und der Bau- und Liegenschaftsbetrieb wurde als teilrechtsfähiges Sondervermögen errichtet.
„Die Verwaltung des Immobilienvermögens des Landes erfolgt nunmehr zentral durch eine wirtschaftlich weitestgehend unabhängige Stelle. Dies ermöglicht eine professionellere und wirtschaftlichere Verwaltung sowie eine kostengünstigere Bewirtschaftung der Immobilienbestände.
Ein erstes Ergebnis dieser Reform ist, dass dem Landeshaushaushalt zusätzlich zu den anteiligen Zinsen rund 25 Millionen € aus dem BLB NRW zufließen.“
Meine Damen und Herren, bereits die Erstellung der Eröffnungsbilanz des BLB zum 1. Januar 2001 war mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. So wurden für Altlasten und Brandschutzmaßnahmen gebildete Rückstellungen von über 614 Millionen € nicht mit den erforderlichen Mitteln unterlegt. Erst die CDU-geführte Landesregierung hat mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2005 die entsprechende Kapitalzuführung aus dem Landeshaushalt nachgeholt. Trotz einer dann fundierten Kapitalausstattung kam es im weiteren Verlauf zu erheblichem Vermögensverzehr, Kostenüberschreitungen und Sonderabschreibungen bei größeren Projekten.
Das Organisationsgutachten aus dem Jahr 2006 hatte erste strukturelle Verbesserungen zur Folge. Die Zahl der Niederlassungen wurde von zwölf auf acht reduziert. Der Personalabbau wurde fortgesetzt. Die Organisationsstruktur wurde gestrafft. ITOrganisation und IT-Technik wurden umstrukturiert und angepasst.
Trotzdem sind wir heute mit den im Untersuchungsauftrag beschriebenen erheblichen Kostenüberschreitungen in Millionenhöhe bei Bauprojekten des BLB konfrontiert. Damit haben sich letztlich die Einsparversprechungen von Kanzlerkandidat Steinbrück in Millionengräber verwandelt.
Gemeinsam mit allen Fraktionen im Düsseldorfer Landtag haben wir uns daher darauf verständigt, den Untersuchungsausschuss zum BLB erneut einzusetzen. Er soll die verschiedenen Baukomplexe auf Missstände untersuchen. Er soll klären, inwieweit rechtswidriges Verhalten Einzelner, fehlerhaftes Management, fehlende politische oder anderweitige Kontrolle oder strukturelle Defizite die Ursache sind. Dabei ist unsere Aufgabe als Parlamentarier wahrlich nicht einfach; denn die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauern an.
Im Fokus der Ermittlungen wegen Bestechung, Vorteilsnahme und Untreue steht immer noch der ehemalige Geschäftsführer des BLB, Ferdinand Tiggemann, SPD. Er wurde am 2. Mai 2001 kurz nach der Gründung des BLB NRW vom damaligen Finanzminister, Peer Steinbrück, und vom damaligen Minister für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport, Dr. Michael Vesper, berufen.
Bei unseren Untersuchungen sollten wir unseren Blick aber auch auf die Rolle des zweiten Geschäftsführers des BLB richten, Sozialdemokrat Rolf Krämer, ehemals persönlicher Referent von Finanzminister Schleußer, dann für die Gründung des BLB zuständiger Abteilungsleiter im Finanzministerium und seit 2004/2005 selbst Geschäftsführer beim BLB. Damit schließt sich der Kreis um den sozialdemokratisch geprägten BLB.
Meine Damen und Herren, die vor uns liegende Aufgabe wird nicht einfach werden – insbesondere, wenn wir Sachverhaltsaufklärung leisten wollen. Ich darf mich daher bei allen Fraktionen herzlich dafür bedanken, dass es uns gelungen ist, einen gemeinsamen Antrag zu formulieren, der uns hoffentlich besser durch die Beratungen führen wird, als es beim ersten Untersuchungsausschuss der Fall war.
(Beifall von der CDU – Zurufe von der SPD – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Herr Stein- brück hat magischen Einfluss auf Herrn Lins- sen gehabt! – Reiner Priggen [GRÜNE]: Fünf Jahre hypnotisiert!)
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Voussem. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht der Abgeordnete Engstfeld.