Wir haben uns die Veränderung des Laufbahnrechts, aber auch die Durchlässigkeit zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft vorgenommen. Wir wollen altersgerechte Arbeitsbedingungen. Wir wollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleisten. Wir wollen gleiche Karrierechancen für Frauen. Auch das Gesundheitsmanagement wird ein großes Thema sein.
Ich habe es gerade schon angesprochen: Die Schuldenbremse 2020 haben wir alle miteinander als Herausforderung vor uns. Wir haben hier gestern ausführlich über den Haushaltsentwurf 2013 diskutiert. Wir haben deshalb immer klar gemacht: Es darf mit der Dienstrechtsreform keine neuen Kosten geben. Genau das ist die große Herausforderung, die wir vor uns haben. Wir müssen das Ganze auf der einen Seite fachpolitisch, auf der anderen Seite aber aus Sicht des Haushalts diskutieren.
Unser Ziel dabei ist klar: Wir müssen die unterschiedlichen Interessen miteinander in Einklang bringen. Wir brauchen einen gerechten, einen leistungsfähigen und einen effizienten Staatsdienst. Man könnte auch schlicht sagen: Wir brauchen einen modernen öffentlichen Dienst in NordrheinWestfalen.
Die Dienstrechtsreform werden wir – insofern, Herr Jung, können Sie nicht heute schon den großen Wurf von uns verlangen – in zwei Stufen vornehmen. Das haben wir immer so angekündigt, und das werden wir auch machen. Wir diskutieren heute über die erste Stufe, und zwar über das Dienstrechtsanpassungsgesetz, bei dem es um die Anpassung – deshalb der Titel des Gesetzes – an aktuelle Rechtsprechung und geänderte Gesetzgebung geht. Ich will jetzt nur einige Punkte nennen, die in diesem Gesetzentwurf enthalten sind und zum Teil auch schon genannt wurden.
Zum einen geht es um die Neuordnung der Professorenbesoldung. Sie haben alle mitbekommen, dass es Anfang des Jahres ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegeben hat: Zukünftig soll das Grundgehalt für eine W2-Professur um 690 € und das Grundgehalt für eine W3-Professur um 300 € angehoben werden. Das bedeutet in der Konsequenz, dass in NRW das Durchschnittsgehalt einer W2-Professur mit Zulagen zukünftig dem Gehalt einer Richterin bzw. eines Richters am Landgericht entspricht. Wir setzen damit nicht nur das Urteil aus Karlsruhe um, sondern erkennen auch die Leistungen der Professorinnen und Professoren hier in NRW an.
und Grüne hier gemeinsam beschlossen haben, zieht natürlich auch beamtenrechtliche Konsequenzen nach sich. Wir werden den gesetzlichen Änderungsbedarf mit diesem Gesetzentwurf vollziehen. Ich gehe davon aus, dass uns die CDU auch hierbei unterstützen wird.
Noch ein Punkt, der uns Grünen sehr wichtig ist: die Gleichstellung von Lesben und Schwulen. Wir nehmen anders als die Bundesregierung die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus diesem Sommer ernst und werden deshalb die eingetragenen Lebenspartnerschaften rückwirkend bis 2001 gleichstellen. Wir stehen damit zu unserem Wort, Lesben und Schwulen gleichzustellen, weil wir wissen, dass die eingetragene Lebenspartnerschaft eben keine Bedrohung unserer Gesellschaft ist, sondern eine bereichernde Realität. Wir würden uns freuen, wenn die CDU mit Herrn Laschet ihre ideologische Politik ablegen und mit uns an einem Strang ziehen würde.
Insgesamt sollte dieses Anpassungsgesetz eigentlich unstrittig sein, weil wir, wie gesagt, Änderungen aufgrund von aktueller Rechtsprechung und Gesetzgebung vollziehen. Die eigentliche Diskussion über die große Dienstrechtsreform – das ist dann die zweite Stufe – werden wir zukünftig noch führen. Das wird die große Herausforderung sein, die wir hier innen- und haushaltspolitisch miteinander zu diskutieren und zu klären haben. Da freue ich mich auf die gemeinsame Diskussion auch mit den Oppositionsfraktionen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch für die FDPLandtagsfraktion gilt ausdrücklich: Wir brauchen eine große Dienstrechtsreform. Es gibt vieles, was sich im Laufe der Zeit geändert hat. Ganz offenkundig besteht Modernisierungsbedarf für den öffentlichen Dienst. Deshalb brauchen wir einen großen Wurf vieler Reformvorhaben. Wir wollen den öffentlichen Dienst stärken und weiterentwickeln.
Wenn der Finanzminister uns bei seiner Gesetzeseinbringung zu einer intensiven Debatte über die Vorschläge, die auf dem Tisch liegen, einlädt, dann kommen wir diesem Wunsch selbstverständlich nach.
Zunächst mal ist festzustellen: Hier liegt nicht der große Wurf vor; denn viele entscheidende Reformprojekte werden erst in einem zweiten Schritt debattiert, nämlich interessante Fragen zum Laufbahnrecht, zu Arbeitszeitmodellen und zur Durchlässig
keit zwischen öffentlichem Dienst und privaten Tätigkeiten. Das ist hier leider anders als in anderen Bundesländern. So liegt zum Beispiel in Hessen direkt ein Gesamtkompendium vor, das alle Forderungen und Modernisierungspunkte miteinander verbindet.
Im ersten Durchlauf geht es abgeschichtet um einzelne Fragen, um kleinere Themen, die wir als konstruktive Opposition auch im Einzelnen bewerten. Einige Dinge sind für uns zustimmungsfähig, andere sind es nicht.
Wenn Gerichtsurteile gegen Altersdiskriminierung bei Urlaubstagen vorliegen, sind die selbstverständlich entsprechend zu vollziehen. Genauso sieht es bei der Gleichberechtigung aller Lebensweisen und sexuellen Orientierungen aus.
Kritischer muss man sich die Details der Regelungen anschauen, die Sie vorschlagen, zum Beispiel wenn es um Regelaltersgrenzen und Verlängerungsoptionen sowie um die von meinen Vorrednern bereits angesprochenen Aspekte der wissenschaftlichen Besoldungen geht. Lassen Sie mich anhand dieser beiden Punkte einmal deutlich machen, warum der Teufel oftmals im Detail stecken kann und warum sich vertiefende Debatten auch für den Landtag Nordrhein-Westfalen noch lohnen.
Erster Aspekt: Was das Thema „Altersgrenze“ angeht, sehen wir die große Gefahr, dass es im Rahmen Ihrer Reformvorstellungen künftig zu einer geringeren Flexibilität kommen wird. Bislang – das war auch ein wichtiger Grundsatz, den wir in schwarzgelber Regierungszeit vorangebracht haben – gibt es ein hohes Maß an Eigenentscheidung durch die Bediensteten selber, die je nach persönlicher Interessenlage selber festlegen können, ob sie eine Weiterbeschäftigung im Alter wollen und die Tätigkeit im öffentlichen Dienst bis zu einer Dauer von drei Jahren verlängern möchten, weil sie das – aus ganz unterschiedlichen Gründen – für die individuelle Lebensplanung für richtig halten. Nun droht die Beweislastumkehr. Während früher klar war, dass der Bedienstete länger in seiner Stelle und Funktion verbleiben durfte, wenn Bedarf für diese Tätigkeit bestanden hat, wird zukünftig das dienstliche Interesse sehr eng ausgelegt werden, sodass für die Behördenleitungen weitgehende Möglichkeiten bestehen, den Antragstellern selbst dann, wenn die Tätigkeit und Funktion auch zukünftig benötigt wird, diese Möglichkeit nicht mehr zu eröffnen.
Das ist schade für die Betroffenen, die damit Freiheiten bei ihrer Lebensgestaltung verlieren. Es ist auch nicht gut für den öffentlichen Haushalt; denn derjenige, der für 100 % seiner Bezüge auch zu 100 % weiter arbeiten und zur Verfügung stehen würde, bekäme ansonsten 70 % seiner Bezüge als Ruhegehalt. Das schränkt, wie gesagt, die persönliche Lebensplanung ein. Insofern ist die Regel, die wir auf den Weg gebracht haben, aus unserer Sicht für alle Beteiligten das Beste.
Zweiter Aspekt: Über wissenschaftliche Besoldungen ist bereits gesprochen worden. Auch da gilt es, neue rechtliche Leitplanken zu beachten und Urteilssprüche des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Die Frage ist aber natürlich, wie.
Wir haben nichts dagegen, wenn mit der hier einschlägigen Begründung, dass man Professoren nicht schlechter bezahlen kann als Lehrer im Schuldienst, eine Aufstockung des Grundgehalts um 690 € in der Besoldungsgruppe W2 und um 300 € in der Besoldungsgruppe W3 vorgenommen wird. Es ist grundsätzlich vernünftig und auch angemessen, diesen Urteilsspruch in Nordrhein-Westfalen rechtlich umzusetzen.
Allerdings – darauf haben auch einige meiner Vorredner hingewiesen – handelt es sich bei den unbefristeten Leistungsbezügen um eine zugleich vorgenommene Anrechnung über den Freibetrag von 150 € hinaus. Anders verhält es sich bei den befristeten Leistungsbezügen, bei denen keine Anrechnung auf die Erhöhung stattfindet. Diese Andersbehandlung, diese – je nach Perspektive – Schlechterbehandlung für bestimmte Teile der Professorenschaft, wird ganz ausdrücklich als nicht positiv empfunden. Sie wird auch nicht als Leistungsanreiz gesehen. Die „Süddeutsche Zeitung“ titelte daher am 8. Dezember 2012: „Trägheit lohnt sich“.
Damit habe ich beispielhaft Punkte genannt, zu denen sich in den nächsten Wochen und Monaten noch Diskussionen lohnen. Für die FDP
Landtagsfraktion ist klar: Wir wollen einen attraktiven öffentlichen Dienst. Dafür brauchen wir Modernisierungen. Da können wir offen miteinander ins Gespräch kommen. Wir müssen aber auch bei den Details der Regelungen darauf achten, dass sie wirklich zu einer Verbesserung für die Beteiligten führen. In diesem Sinne werden wir uns einsetzen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Zuschauer! Die Landesregierung hat sich mit der Reform des Dienstrechts die Aufgabe auferlegt, eine ganze Reihe von Veränderungen im öffentlichen Dienst des Landes vorzunehmen, um damit die Möglichkeiten, die ihr durch die Föderalismusreform gegeben wurden, auszunutzen.
Damit hat sie gleichzeitig aber auch die schwierige Aufgabe übernommen, den Forderungen vieler unterschiedlicher Berufsgruppen innerhalb des öffentlichen Dienstes gerecht werden zu müssen. Sie wird – so viel kann schon jetzt verraten werden – nicht in
Dennoch wird die Landesregierung nicht umhinkommen, auch auf die eine oder andere finanzielle Forderung einzugehen, wenn sie die Konkurrenzfähigkeit des öffentlichen Dienstes beibehalten und weiterhin hochqualifizierte Bewerber anlocken
möchte. Gerade der öffentliche Dienst mit seinen hoheitlichen Rechten und zum Teil massiven Eingriffsbefugnissen kann es sich nicht erlauben, zukünftig nur noch auf Mittelmaß zu setzen. Ich denke, wir wollen auch in Zukunft Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die ihren Job hochmotiviert und vor allem qualifiziert ausüben. Das wird allerdings nicht gelingen, wenn wir die Menschen, die jeden Tag zum Funktionieren dieses Staates beitragen, immer weiter schröpfen.
Ich bin sehr gespannt, wie und vor allem welche der vielen Forderungen die Landesregierung letztlich umsetzen möchte. Aufgrund der Zweistufenlösung ist zum jetzigen Zeitpunkt jedenfalls keine klare Linie zu erkennen.
Uns ist bewusst, dass es sich in dieser ersten Stufe ausdrücklich um ein Reparaturgesetz handeln soll, das zunächst nur die absolut notwendigen Änderungen herbeiführt. Natürlich könnte ich jetzt viel kritisieren, was alles nicht berücksichtigt wurde, obwohl es hätte berücksichtigt werden können oder sollen. Zu nennen wäre da eine ganze Reihe an Forderungen etlicher Gewerkschaften aus allen Berufsgruppen. Das mache ich an dieser Stelle jetzt jedoch ausdrücklich nicht, da es zum jetzigen Zeitpunkt eben nicht darum gehen soll. Es geht nur um das Nötigste. Der Inhalt – ich sage mal: der richtige Inhalt – soll später kommen. Über diesen Weg kann man sicherlich streiten. Ich zumindest kann damit leben.
Ein Inhalt jedoch – das begrüßen wir sehr – ist bereits jetzt zu erkennen. Das ist das deutlichere Bekenntnis zum Leistungsprinzip, was sich zum Beispiel durch die Umstellung von Alters- auf Erfahrungsstufen innerhalb einer Besoldungsgruppe und den in diesem Punkt ebenfalls befindlichen Detailregelungen zeigt.
Ich bin auch sehr gespannt, wie sich das in der Praxis entwickeln wird. Denn gerade beim Leistungsprinzip steht der Dienstherr seinen Beschäftigten gegenüber in einer besonderen Verantwortung. Er ist nämlich maßgeblich dafür verantwortlich, dass diese dann auch tatsächlich entsprechend ihrer Leistung beurteilt werden. Doch genau das ist in der Praxis leider nicht immer der Fall. Es soll beispielsweise manch einen Vorgesetzten geben, der nicht in der Lage ist, zwischen Qualität und Quantität der Arbeit zu unterscheiden.
Deshalb sollten wir uns in der zweiten Reformstufe auch die Frage nach neuen Möglichkeiten im Beurteilungsprozess stellen. Eine 360-Grad-Beurteilung,
wie sie in der freien Wirtschaft immer häufiger eingesetzt wird, steckt im öffentlichen Dienst noch in den Kinderschuhen, kann aber unter Umständen eine gute Ergänzung zum jetzigen System darstellen.
Auch wenn es aufgrund mangelnden Inhalts inhaltlich eigentlich nicht viel zu kritisieren gibt: In struktureller Hinsicht ist dieser Entwurf eher nicht so prickelnd. Sie arbeiten an vielen Stellen im Gesetz mit Verweisen. Das ist sicherlich nicht unüblich, tritt hier jedoch besonders hervor. Ich möchte ein kleines Beispiel nennen, um das zu verdeutlichen.
Anstatt dass Sie das Landesbesoldungsgesetz direkt komplett neu fassen und neu strukturieren, verweisen Sie im Landesbesoldungsgesetz zunächst auf das Bundesbesoldungsgesetz, holen das dann im Folgenden – in Art. 2 des Antrages – auf Landesebene herunter, machen daraus also ebenfalls ein Landesgesetz mit der Folge, dass Sie nun quasi zwei Landesbesoldungsgesetze nebeneinander stehen haben, von denen eines, nämlich das alte, weiterhin Landesbesoldungsgesetz heißt, während das andere, das neue, Übergeleitetes Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen heißt. Und dann ändern Sie das Übergeleitete Besoldungsgesetz in Art. 2 Ihres Antrages direkt wieder um.
Bemerkenswert ist auch, dass Sie im neu geschaffenen § 1 Abs. 2 Nr. 2 des alten Landesbesoldungsgesetzes auf zahlreiche bundesrechtliche Rechtsverordnungen verweisen, die sich auf das Bundesbesoldungsgesetz beziehen, das Sie ja gerade erst geändert haben. Das gehört meiner Meinung nach eigentlich viel eher da hinein.
Es ist kompliziert. Das hätte man anders machen können. Zu dieser Konstruktion sage ich mal Folgendes: Sehr geehrte Landesregierung, die Entlastung der Justiz, die wir ja brauchen, beginnt bereits bei einem vernünftigen Gesetzentwurf. Davon ist hier allerdings nicht viel zu erkennen. Andere Bundesländer haben das nach der Föderalismusreform definitiv viel besser hinbekommen. Ich kann wirklich nur hoffen, dass Sie in der zweiten und vermutlich auch letzten Stufe Ihrer Reform ein Reparaturgesetz
Ich fasse zusammen und komme damit auch zum Schluss. Inhaltlich steckt in dem hier behandelten Antrag außer dem absolut Nötigen nicht viel drin. Deshalb habe ich zum jetzigen Zeitpunkt auch ganz bewusst auf inhaltliche Kritik verzichtet. Strukturell ist der Entwurf eher schlecht. Sie können mir glauben, dass wir spätestens zur zweiten Stufe ganz genau hinschauen werden, was Sie da eigentlich fabrizieren wollen. Bisher jedenfalls ist nicht viel zu erkennen. – Vielen lieben Dank.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/1625 – Neudruck –, der inzwischen vorliegt, an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend –, an den Innenausschuss, an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung sowie an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung. Wer stimmt dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Dann ist einstimmig so entschieden und überwiesen.