Den zweiten Aspekt hat der Kollege Vogt angesprochen. Die Diskussion um einen zukunftsfähigen Rechtsrahmen läuft schon längst. Insbesondere die Frage, was Rundfunk in unserer Zeit eigentlich ist, ist ein ganz wichtiges Thema in dieser Kommission, die den Medienstaatsvertrag entwickeln soll. Wir wissen nicht genau, mit welchem Ergebnis das geschieht. Ich empfehle allerdings, denjenigen, der diese Frage gelöst hat, als nächstes mit der Lösung des Nahostkonflikts zu beauftragen. So ähnlich kommt es mir jedenfalls manchmal vor, wenn ich mir anschaue, wie schwierig es ist, mit rundfunkrechtlichen Staatsverträgen in den letzten Jahren voranzukommen.
Aber wir bleiben optimistisch: Ich glaube, dass wir dabei auf einem guten Weg sind, etwas zu erreichen. Für uns Grüne ist jedenfalls klar: Die deutsche Medienordnung ist noch nicht im digitalen Zeitalter angekommen. Wir brauchen einen Rechtsrahmen, der effektiv wirkt und der diejenigen Menschen und Interessen, die geschützt werden müssen, schützt. Aber dieser Rechtsrahmen muss vor allem die Freiheit des Internets in den Mittelpunkt stellen sowie Innovationen fördern und schützen. Er muss diese Freiheiten schützen und zum Wohl unserer Gesellschaft weiterentwickeln. Das ist die Aufgabe für die kommenden Jahre. Wir sollten sie gemeinsam bewältigen, wie wir das an vielen Stellen in den letzten Jahren auch geschafft haben – in großer Gemeinsamkeit und in großem Konsens.
Ich möchte an dieser Stelle dem Kollegen Lamla ausdrücklich danken, weil ich wichtig finde, was Herr Kollege Vogt eben angesprochen hat, nämlich dass Sie sich sehr stark engagiert und konsensorientiert haben bei den Themen, die Ihnen am Herzen liegen, insbesondere beim Freifunk. Da haben Sie tatsächlich sehr viel vorangebracht. Gestern Abend haben wir über freie Lizenzen gesprochen. Das war das zweite große Thema in der Ausschussarbeit. Dafür ganz herzlichen Dank und Ihnen allen alles Gute.
Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Rundfunkstaatsverträge werden plötzlich so kritisch gesehen. In der Tat ist das Verfahren antiquiert. Ich frage mich natürlich, warum dann immer den Rundfunkstaatsverträgen so jubelnd zugestimmt wird. Okay. Es gibt das Problem: Man kann nur abnicken, ändern kann man meistens nicht mehr. Das ist das Unerquickliche.
Aber manchmal hat man das Gefühl: Konvergenz und Digitalisierung sind über Nacht gekommen. Man ist aufgewacht, und plötzlich waren sie da. Das ist natürlich nicht so. Inhalte, Übertragungswege und Endgeräte wachsen zusammen und sind einfach und überall verfügbar. Bisher wurde allerdings, wie es hier erwähnt wurde, versäumt, auf diese wesentlichen Entwicklungen angemessen zu reagieren. Das gilt insbesondere für die zersplitterte deutsche Medienaufsicht, die dem modernen Medienzeitalter nun wirklich nicht mehr angemessen ist.
Man muss sich das nur einmal anschauen. So wird die Aufsicht über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
von zahlreichen anstaltsinternen Gremien wahrgenommen, aber die Aufsicht über den privaten Rundfunk von zahlreichen externen Landesmedienanstalten, die sich dann auch noch teilweise gegenseitig verklagen, weil Sender da zu wechseln versuchen. Die Aufsicht und Regulierung über die Infrastrukturen der Kommunikation werden von der Bundesnetzagentur wahrgenommen, die Konzentrationskontrolle im Rundfunkbereich von der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich – das ist schon ein Zungenbrecher – und die Konzentrationskontrolle im Bereich der Printmedien dann auch noch vom Bundeskartellamt. Sogar der Jugendmedienschutz liegt je nach Plattform in der Zuständigkeit unterschiedlicher Institutionen.
Diese Form der zersplitterten und ineffektiven Aufsicht ist nicht mehr zeitgemäß. Sie schadet auch dem Standort Deutschland und hat negative Konsequenzen für die Wettbewerbsfähigkeit in unserem Land.
Ein Beispiel haben die Antragsteller zu Recht aufgegriffen. Eine regelmäßige Liveübertragung über das Internet, die mehr als 500 Zuschauer erreicht, würde nach Rundfunkrecht eine Rundfunklizenz bedingen. Hobby-YouTuber werden also fast gleichgestellt mit Sendern wie SAT.1, RTL oder die öffentlich-rechtlichen. Diese Regelung ist in der Tat anachronistisch und wird dem Wesen der digitalen Gesellschaft nicht gerecht.
Der Antrag beginnt im Text richtig, aber im Zeilenverlauf, finde ich, landet man ein bisschen neben der Spur, weil falsch liegen die Antragsteller in der Tat dabei, dass sie die Landesanstalt für Medien in das Zentrum der Kritik stellen. Die müssen das durchführen, egal ob sie wollen oder nicht.
Aus diesem Grund werden wir uns bei dem vorliegenden Antrag – ich sage einmal – mit einem Augenzwinkern enthalten; denn für die Landesanstalt für Medien hier oder in anderen Ländern ist nicht das grundlegende Problem, dass sie Recht einfach umsetzen muss. Das Problem ist vielmehr der fehlende Mut, das Rundfunkrecht moderner zu gestalten. Das wiederum dürfte daran liegen, dass eine mutige Reform nicht zuletzt auch eine Vereinheitlichung der Aufsicht erfordern würde und vielleicht auch Privilegien der öffentlich-rechtlichen Sender hinterfragen könnte.
Früher oder später wird man an dieser Stelle jedoch zu nachhaltigen Reformen kommen müssen, nicht zuletzt auch im Sinne der Akzeptanz des Rundfunksystems insgesamt.
auch konfliktreichen Auseinandersetzungen im Ausschuss für Kultur und Medien danken. Ich finde zwar, dass Sie des Öfteren – na ja – in die Honigfalle von Rot-Grün gegangen sind, aber als Imker verzeihen Sie mir höchstwahrscheinlich auch diesen Hinweis. – Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Tribüne und am Stream! Rundfunk, das war früher einmal das, was wir im Radio hörten oder im Fernsehen sahen. Frequenzen sind knapp. Daher war es sinnvoll, die verfügbaren Plätze auf Anbieter so zu verteilen, dass eine möglichst ausgewogene Mischung an Inhalten und Meinungen erreicht wird. Deswegen müssen sich Rundfunksender registrieren. Dies wurde im Rundfunkstaatsvertrag so festgeschrieben.
Dann kam das Internet, und der klassische Rundfunk wuchs mit Inhalten im Internet zusammen. Jetzt haben wir Sendungen, die man nach Wunsch aus Mediatheken abrufen kann, also nicht notwendigerweise linear. Wir können Anbieter aus der ganzen Welt empfangen, und wir haben das WEB 2.0. Plattformen wie YouTube oder PERISCOPE erlauben es jedermann, zum Sender zu werden. Die Unterscheidung zwischen Sender und Empfänger ist heutzutage aufgehoben.
Gleichwohl wendet man den Rundfunkstaatsvertrag mit seinen nicht mehr ganz so passenden Begriffsbestimmungen auch auf linear angebotene Sendungen im Internet an. Dabei wird nicht zwischen privaten, nicht kommerziellen oder kommerziellen Diensten unterschieden. Eine Ausnahme gibt es nur für Programme mit weniger als 500 Zuschauern.
Die Landesmedienanstalten tun nun das, was das Gesetz ihnen vorschreibt. Sie haben auf die Einhaltung gesetzlicher Regelungen zu achten. Das veranlasst sie, YouTuber mit mehr als 500 Zuschauern bei Livesendungen zum Erwerb einer Lizenz anzumahnen.
Das Internet ist aber nicht knapp. Es gibt keine Frequenzen zu verteilen. Es gibt keine Programmknöpfe im Internet. Das führt dann zu absurden technischen Lösungen, wie beispielsweise die Zahl der Zuschauer auf 499 zu beschränken, so wie übrigens auch der Stream, der hier aus dem Landtag gesendet wird. Eine solche Beschränkung ist jedenfalls für die Meinungs- und Informationsfreiheit schädlicher als eine fehlende Zulassung.
Die Fragestellung, wie man die Vielfalt der Meinungen im Internet sichert, ist im Internet nicht über die Zulassung von einzelnen Sendern zu regeln, sondern über die Neutralität der Plattformbetreiber und der Zugangsanbieter. Das Zauberwort heißt „Netzneutralität“ oder besser gleich „Plattformneutralität“.
Es wird also Zeit, den Rundfunkstaatsvertrag entsprechend zu ändern. Telemediendienste mit linearen Video- und Audioangeboten brauchen keine Zulassung. Das ist anachronistisch. Stattdessen sollten die Landesmedienanstalten mit der Beobachtung von Intermediären, von Plattformen und von Zugangsanbietern beauftragt werden und hier gegebenenfalls regulierend eingreifen dürfen.
Plattformen müssen sich den Teilnehmern gegenüber fair und gerecht verhalten, sowohl gegenüber den Nutzern als auch den teilnehmenden Anbietern. Das zu sichern, wäre zeitgemäß. Darüber hinaus brauchen wir eine gesetzlich festgeschriebene Netzneutralität ohne Ausnahmen. – Vielen herzlichen Dank und bis demnächst in diesem Theater.
Vielen Dank, Herr Kollege Schwerd. Es handelt sich allerdings um den Plenarsaal und nicht um ein Theater.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Natürlich müssen wir den Rundfunkbegriff an das digitale Zeitalter anpassen. Für eine Änderung des Rundfunkbegriffs – das wissen Sie – ist aber eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrags erforderlich. Hierfür muss eine einheitliche Position aller Länder gefunden werden. Die Länderarbeitsgruppe „Rundfunkbegriff“ arbeitet bereits seit Längerem an einer zeitgemäßen Novellierung des Rundfunkbegriffs. Wir werden natürlich nach Abschluss dieser Arbeiten auch hier darüber berichten.
Die Landesregierung beteiligt sich intensiv an diesem Prozess, insbesondere auch deshalb, weil – darauf ist schon hingewiesen worden – ein enger Bezug zum Thema „Plattformregulierung“ besteht, für deren Novellierung Nordrhein-Westfalen im Länderkreis federführend zuständig ist. Auch hier ist die Arbeit in vollem Gange. In Kürze werden wir zu diesem Thema mit den relevanten Akteuren einen Workshop durchführen.
Der Rundfunkbegriff ist bewusst technologieneutral ausgestaltet. Daher können Livestreams grundsätzlich zulassungspflichtiger Rundfunk sein. Das heißt
aber natürlich nicht, dass jetzt jeder Streamer automatisch Rundfunk macht. Auf die Kriterien, die erforderlich sind, damit der Rundfunkbegriff erfüllt wird, ist von den Vorrednern schon so oft hingewiesen worden, dass ich Sie nicht mit einer erneuten Wiederholung dieser Kriterien quälen will. Gleichwohl ist der Rundfunkbegriff vor dem Hintergrund neuer Angebote im Netz insgesamt auf seine Zukunftsfähigkeit zu prüfen.
Eine vorschnelle gänzliche Herausnahme von Livestreams – und da unterscheiden wir uns in der Einschätzung – aus der rundfunkrechtlichen Regulierung, worauf der Antrag im Ergebnis abzielt, ist aber aus Sicht der Landesregierung ebenso wenig sinnvoll wie eine Überregulierung, wie sie jetzt wahrscheinlich besteht.
Lassen Sie mich am Ende dieser Debatte einen herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit im Bereich der Medienpolitik in dieser zu Ende gehenden Legislaturperiode aussprechen. Nach der Warnung von Herrn Nückel, darf ich Ihnen, Herr Lamla, natürlich keinen Honig ums Maul schmieren,
aber trotzdem sagen, dass Sie viele interessante Anregungen in die medienpolitische Debatte eingebracht haben. Beim Thema „Freifunk“ haben wir als Land auch ein bisschen was gemeinsam auf den Weg gebracht und haben es geschafft, uns an die Spitze einer bundesweiten Bewegung zu setzen. Das war, glaube ich, gut – auch insgesamt für unser Land. – Herzlichen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der Piraten hat direkte Abstimmung beantragt. Wer also dem Antrag mit der Drucksachennummer 16/14657 zustimmen möchte, bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Piraten. Wer stimmt dagegen? – SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Und wer möchte sich enthalten? – Die CDU, die FDP und der fraktionslose Abgeordnete Schwerd. Mit dem soeben festgestellten Abstimmungsergebnis ist der Antrag Drucksache 16/14657 der Piraten abgelehnt.
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Der Antrag der Fraktion der CDU wurde gemäß § 82 Abs. 2 Buchstabe b unserer Geschäftsordnung vom Plenum an den Ausschuss für Kommunalpolitik überwiesen, und zwar mit der Maßgabe, dass Aussprache und Abstimmung erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgen. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kommunalpolitik liegt als Drucksache 16/14691 vor.
Im Unterschied zur ausgedruckten Tagesordnung haben sich zwischenzeitlich alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen darauf verständigt, die Reden Reden zu Protokoll zu geben (Anlage 3).
Wir kommen damit sofort zur Abstimmung. Der Ausschuss für Kommunalpolitik empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Wir stimmen über den Inhalt des Antrags ab. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CDUFraktion. Wer stimmt dagegen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen, die FDP, die Piraten und der fraktionslose Abgeordnete Schwerd. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der Antrag Drucksache 16/13527 mit dem soeben festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt.