Protocol of the Session on March 17, 2017

Gesetzentwurfs. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Bayer. – Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Remmel das Wort.

(Michele Marsching [PIRATEN]: Der völlig ver- unsicherte Minister tritt ans Pult!)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich weiß nicht, wer von Ihnen in den letzten Tagen im öffentlich-rechtlichen Fernsehen unterwegs war und den historischen Film von

Professor Grzimek gesehen hat. Ich fand den sehr eindrucksvoll. Mich hat er sehr berührt. In ihm ging es um das Leben von Professor Grzimek, der sozusagen Vater der Tierrechte und des Tierschutzes in Deutschland ist.

Etwas hat mich daran besonders beeindruckt. Professor Grzimek war ehrenamtlicher Tierschutzbeauftragter der damaligen Bundesregierung und ist an dem damaligen Landwirtschaftsminister Ertl mehr oder minder gescheitert, als es darum ging, Tierrechte gegen Käfighaltung und Intensivtierhaltung durchzusetzen. Er hat das schon damals – in den 60-er, 70er und 80-er-Jahren – massiv angeprangert.

Ich habe mich gefragt: Verdammt noch mal, was hat sich denn in den 40, 50 Jahren an der Argumentation verändert? Hat sich wirklich etwas Positives entwickelt? Mich beschlich der Gedanke, dass der Kampf von Professor Grzimek nicht wirklich erfolgreich war. Denn die gleichen Argumente, die ihm damals entgegengehalten worden sind und mit denen für die Nutzung bzw. Ausnutzung von Tieren argumentiert wurde, werden nach wie vor heute von den Nutzerinnen und Nutzern verwandt. Nach wie vor die gleichen Argumente!

(Karlheinz Busen [FDP]: Sie kennen die Rea- lität gar nicht mehr! Vor 40 oder 50 Jahren sah es völlig anders aus!)

Die Käfighaltung ist noch immer nicht abgeschafft, Herr Busen! Noch immer nicht – trotz des langen Kampfes, Herr Busen!

(Karlheinz Busen [FDP]: Die Nachhaltigkeit der Landwirtschaft weltweit haben Sie verges- sen!)

Dann beschlich mich aber doch der Gedanke: Ja, ein bisschen hat sich getan. Es gibt die Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz. Wir haben das im Übrigen fraktionsübergreifend – ich bin dankbar für die seinerzeitigen Initiativen – in einem schwierigen Prozess in die Verfassung bekommen. Der Tierschutz steht in der Verfassung.

Ich komme jetzt aber zu dem, was wir in der Rechtssystematik nicht haben. Das müssen Sie doch einmal erklären, aber das haben Sie in der gesamten Debatte nicht getan. Auch aus Ihrer Sicht ist es doch sinnvoll, dass freilebende Tiere und Pflanzen sehr wohl über das Verbandsklagerecht im Naturschutzbereich – mittlerweile ist das auch im Bundesnaturschutzgesetz verankert – geschützt sind. Es gibt also in der ganzen Breite unserer demokratischen Verfasstheit – das betrifft nicht nur das Parlament und die Verwaltung, sondern auch die rechtliche Überprüfung – die Möglichkeit, die entsprechenden Rechte einklagen zu können. Pflanzen und Tiere können das eben nicht selber, obwohl es in der Verfassung steht. Die Frage ist, warum das für gehaltene

Tiere nicht gelten soll. Die Gründe für diese Unterscheidung haben Sie bis heute dem Parlament und der Öffentlichkeit nicht dargelegt.

(Beifall von den GRÜNEN)

Herr Deppe, ich komme zum Thema Fake-News. Sie haben eben etwas zitiert. Sie müssen mir auch nachweisen, wo ich das gesagt habe. Ich soll angeblich gesagt haben, Tiere dürften nicht rechtlos den Interessen der Tierhalter ausgeliefert sein. Das habe ich nirgendwo gesagt. Ich weise das auch strikt zurück. Denn es geht nicht um die Frage der Qualifikation von Tierhalterinnen und Tierhaltern, sondern darum, dass Rechte dort durchgesetzt werden können, wo sie nicht wahrgenommen werden. Das ist der Kern der Auseinandersetzung.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Selbstverständlich leisten die Veterinärinnen und Veterinäre gute Arbeit. Selbstverständlich leisten die Tierhalterinnen und Tierhalter gute Arbeit. Nur wird bisher nicht rechtlich überprüft, was verwaltungsmäßig festgesetzt wird. In jedem anderen Fall kann man das machen. Warum soll das denn in diesem Fall nicht möglich sein?

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

In der Tat trägt das Verbandsklagerecht nicht nur im Bereich des Naturschutzes, sondern – wir sehen das ja – auch im Bereich des Tierschutzes dann zur Rechtssicherheit bei, wenn Rechtsetzung und Normen tatsächlich auch einer Überprüfung anheimfallen.

Sie haben das Beispiel des Kastenstandes genannt. Das ist doch klassisch. Da gibt es eine Rechtsetzung. Genauso gibt es bereits eine Rechtsetzung im Bereich des Amputierens. Die Schweineschwänze müssten normalerweise dranbleiben. Es werden ständig Ausnahmen von der Regel gemacht. Genauso ist es bei den Kastenständen. Es gibt das entsprechende Gesetz bzw. die entsprechende Verordnung. Sie wird aber offensichtlich nicht eingehalten.

Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, gibt es die Notwendigkeit, diese rechtliche Überprüfung gegebenenfalls auch von einem Gericht vornehmen zu lassen. Es wäre natürlich besser, wenn wir längst andere Grundlagen in der Rechtsetzung hätten, um die Rechtsunsicherheit, die tatsächlich entstanden ist, zu beseitigen.

An dieser Stelle möchte ich auch noch einen Argumentationsfehler zurückweisen. Es ist schon grotesk, die zurückgehenden Investitionen im Bereich der Tierhaltung dem Verbandsklagerecht zuzuschreiben. Ich kann das nur so beschreiben, dass Sie von den Fehlleistungen Ihrer eigenen Politik in der Vergangenheit ablenken wollen. Wer hat denn immer gesagt: „Wachse oder weiche“? Das waren nicht die Grünen, das waren nicht die Sozialdemokraten. Es

waren die CDU und die FDP, die diese Politik betrieben haben. Und jetzt sehen Sie das Ergebnis.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Die Milchkrise im letzten Jahr ist doch ein gutes Beweis dafür, dass es eine Fehlentwicklung gab. Es wird deshalb nicht investiert, weil es der Markt nicht hergibt. Und genauso ist es im Schweinebereich mit den Schweinepreisen. Das wissen Sie auch. Wenn alle die Tierwohl-Initiative beachten würden, dann würde auch investiert. Das liegt doch nicht am Verbandsklagerecht. Es gibt hier eine Ablenkungsdiskussion. Das hat mit dem Thema hier überhaupt nichts zu tun.

Herr Minister, erstens würde Herr Kollege Deppe Ihnen gerne eine Frage stellen, und zweitens darf ich Sie darauf hinweisen, dass Sie ihre Redezeit schon deutlich überschritten haben. Lassen Sie die Zwischenfrage zu?

Sehr gerne.

Herr Minister, ich möchte hier noch einmal auf das Kupieren der Schwänze aus Tierschutzgründen zurückkommen. Meinen Sie nicht, es wäre richtig, wenn Sie überall, wo Sie auftreten, auch nur mit einer Zunge sprechen würden? Hier beklagen Sie das und sagen, dagegen müsse endlich vorgegangen werden. Als Aufsichtsbehörde hätten Sie ja die Möglichkeit dazu. Gleichzeitig versichern Sie aber den Landwirtschaftsverbänden: Ihr könnt euch auf mich verlassen. Wir haben hier ein Übergangsprogramm vereinbart; wir haben verabredet, Versuche durchzuführen. Vorerst wird ein solches Verbot nicht kommen.

Dann sagen Sie doch bitte an beiden Stellen das Gleiche, und erwecken Sie nicht den Eindruck, dass Sie vor dem jeweiligen Publikum, vor dem Sie sprechen, immer nur das sagen, was dort am liebsten gehört wird.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Fragezeichen!)

Sehr geehrter Herr Deppe, das ist offensichtlich eine Feststellung, die aber nicht zutreffend ist. Ich sage überall das Gleiche. Wir haben eine Rechtsetzung durch europäisches Recht, wonach das Amputieren von Teilen von Tieren nicht erlaubt ist. Es ist nicht erlaubt. Hiervon machen wir eine Ausnahme, weil es im Stallbau und in der Tierhaltung eine Entwicklung gibt, die wir nicht von heute auf morgen zurückdrehen können. Sie schafft aber Rechtsunsicherheit.

Ich werbe dafür, mit den Normen für eine nachhaltige Tierhaltung endlich einmal vor die Zeit zu kommen

(Beifall von den GRÜNEN)

und Standards festzulegen, die nicht ständig der gesellschaftlichen Debatte anheimfallen, sondern eine zukunftsorientierte Landwirtschaft garantieren. Wir sollten also entsprechende Rahmenbedingungen setzen, damit das in Zukunft noch möglich ist und wir nicht dauernd diese Auseinandersetzungen haben. Dafür werbe ich an jeder Stelle, sowohl hier im Landtag als auch draußen bei den Menschen.

Deshalb ist das Verbandsklagerecht auch der richtige Weg. Vielen Dank für die Unterstützung der Regierungsfraktionen und der Piraten, diesen Weg weiter zu begleiten. Es ist vorgesehen, das Gesetz 2018 zu evaluieren. Diese Zeit sollten wir uns gemeinsam nehmen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Das war die Beantwortung der Zwischenfrage. Der Minister hatte aber vorher schon seine Redezeit ein wenig überzogen. Gibt es den Wunsch nach Redebeiträgen aus dem Parlament? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 5.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt in Drucksache

16/14419, den Gesetzentwurf Drucksache 16/14017 abzulehnen. Somit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer also dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen, die Piraten und der fraktionslose Abgeordnete Stüttgen. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Gesetzentwurf Drucksache 16/14017 in zweiter Lesung abgelehnt.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 5 und rufe auf:

6 Situation des Zeitungsmarktes in NRW 2016

und seine digitale Entwicklung

Große Anfrage 22 der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/13053

Antwort der Landesregierung Drucksache 16/14296

Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat für die SPD-Fraktion Herr Kollege Vogt das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Journalismus und Medienvielfalt sind wichtige Grundlagen unserer Demokratie. Das gilt auch in einem Bundesland wie Nordrhein-Westfalen. Wir haben hier eine ausgeprägte Medienlandschaft. Wir haben viele große Sender. Wir haben den WDR mit sechs Hörfunkprogrammen und dem TVProgramm. Wir haben RTL. Wir haben 44 private Lokalradios. Damit haben wir eine Medienvielfalt, die wir in anderen Bundesländern so nicht vorfinden.

Ein ganz wichtiger Bestandteil dieser Medienlandschaft sind Zeitungsverlage. Um die Situation der Zeitungsverlage genauer zu betrachten, haben wir diese Große Anfrage gestellt. Wir wollten sehen, was funktioniert und welche Rahmenbedingungen wir als Politik setzen müssen, um den Zeitungsmarkt zu stärken.

Bereits in den Jahren 2003, 2006, 2008 und 2011 haben wir ähnliche Große Anfragen gestellt. Damit haben wir jetzt eine detaillierte Analysemöglichkeit geschaffen, wie sich dieser Markt entwickelt. Das gibt es auch in keinem anderen Bundesland.

Festgehalten werden kann, dass wir immer noch einen starken Zeitungsmarkt haben. Gemessen an den Verkaufszahlen gehören vier Verlage aus Nordrhein-Westfalen zu den zehn größten Deutschlands: die Funke Mediengruppe, die Verlagsgruppe DuMont, die Verlagsgruppe Ippen und die RheinischBergische Verlagsgesellschaft.

In Bezug auf die Inhalte zeigt uns die Antwort auf diese Anfrage, dass der Seitenumfang der 40 regionalen Abo-Zeitungen, die untersucht wurden, immer noch stattlich ist. Dabei ist der Anzeigenanteil relativ gering. Der redaktionelle Anteil liegt bei 80 %, und der Lokalteil macht ungefähr ein Drittel aus.