Erstens. Natürlich ist es kein Wunder, dass ein Sachgrund eher eine Grundlage für eine gerichtliche Auseinandersetzung ist. Insofern ist es klar, dass die Sachgrundbefristungen auch Befristungen sind, bei denen man notfalls den Rechtsweg beschreitet, um prüfen zu lassen, ob das rechtens ist oder nicht.
Zweitens. Ich weiche Ihnen gar nicht aus, indem ich sage: Mit Blick auf das, was wir als Ziel haben und als Ziel ehrlich meinen und verstehen, stehen wir hier nicht und sagen, das sei alles erledigt.
Sie tun aber – das habe ich heute an einer anderen Stelle schon einmal gesagt, nämlich im Zusammenhang mit den unbesetzten Stellen – einen Tag nach der Regierungsverantwortung und erst recht in den Jahren darauf so, als hätten Sie mit all dem überhaupt nichts zu tun gehabt, und äußern sich nicht einmal klar darüber, ob Sie denn in der Wirtschaft den Sachgrund auch möglicherweise eingeschränkt sehen. Das mögen Sie als Fachanwalt für Arbeitsrecht natürlich anders sehen und handhaben. Aber ob das alle Ihre Fraktionskolleginnen und -kollegen so machen, wage ich einmal zu bezweifeln.
Deswegen kann ich nur sagen: Wenn man diese Aufgabe jetzt benennt und sagt, dass man da herangehen muss, auch indem man sich an die eigene Nase fasst, ist das alles andere als eine Grundlage dafür, wieder den billigen Versuch zu unternehmen, die Glaubwürdigkeit eines Menschen infrage zu stellen, weil man anders nicht an ihn herankommt und keine Alternative anbieten kann. Das sollten Sie einfach sein lassen. – Danke.
Insofern haben wir jetzt eine Abstimmung vorzunehmen. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 16/14402 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und mitberatend an den Unterausschuss Personal, an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt diesem Verfahren zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist beides nicht der Fall. Damit ist das einstimmig so angenommen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Impfen schützt! Das gilt auch für die Impfung gegen humane Papillomaviren, kurz HPV-Impfung. Eine Infektion mit HPV ist zwar oftmals nur lästig. Aber wir kennen eben heute den Zusammenhang zwischen HPV und der Entwicklung von Karzinomen. Und wenn wir einen Schutz vor einer lebensbedrohlichen Krebserkrankung durch die HPV-Impfung erreichen können, dann sollten wir uns alle dafür einsetzen, dass sich möglichst viele junge Menschen impfen lassen.
Circa 40 der über 150 bekannten HPV-Typen befallen den Genitalbereich. Sie werden beim sexuellen Kontakt übertragen und führen häufig zu Genitalwarzen, auch bei den Männern. Vielleicht stellen sich die männlichen Kollegen das jetzt einmal vor und überlegen dann, wie sie sich nachher zu dem Antrag verhalten. Allerdings kann es auch zu Gewebeveränderungen kommen, aus denen sich eine Krebserkrankung der betroffenen Organe entwickelt.
Dabei ist die häufigste durch HPV ausgelöste Krebserkrankung der Gebärmutterhalskrebs. Über 70 % der Fälle sind mit den Hochrisikotypen 16 und 18 verbunden.
Diese beiden HPV-Typen 16 und 18 liegen auch im Fokus aller Impfstoffe. Die Entwicklung hat inzwischen zudem Mehrfachimpfstoffe hervorgebracht, die vor weiteren krebserregenden HPV-Typen sowie vor Genitalwarzen schützen. Studien haben bereits gezeigt, dass die Impfung Krebsvorstufen am Gebärmutterhals, sogenannte CINs, deutlich reduziert. Damit ist eine Senkung der Krebsrate sehr wahrscheinlich.
Nun gibt es Kritik an den Kosten der Impfung und Horrorberichte über mögliche Impfschäden. Richtig ist aber, dass bei weltweit fast 50 Millionen verabreichten Impfdosen ein erhöhtes Auftreten von schweren Impfkomplikationen oder bleibenden Impfschäden nicht dokumentiert werden konnte.
Zu den Kosten: Der Impfstoff ist tatsächlich teuer. Aber wir sollten eben auch die andere Seite sehen. So werden nicht nur Todesfälle vermieden, sondern auch viele kostenintensive Behandlungen. Operative Eingriffe werden vielfach schon bei Krebsvorstufen vorgenommen und sind mit einer Komplikationsrate von 2 % bis 7 % verbunden.
Die Verhütung von Genitalwarzen erspart ebenfalls viele langwierige Therapien. So empfiehlt die STIKO, die Ständige Impfkommission, auch aus guten Gründen die HPV-Impfung für Mädchen möglichst vor dem ersten Geschlechtsverkehr.
Doch was ist mit den Jungen und mit den jungen Männern? Sie sind sowohl potenzielle Virusüberträger als auch selbst von Erkrankungen betroffen. So tritt zum Beispiel das Analkarzinom vor allem bei Männern auf, die Sex mit anderen Männern haben. Diese Gruppe braucht auch unsere Aufmerksamkeit in der Gesundheitspolitik, auch über das Thema „Aidshilfe“ hinaus. Gerade im Hinblick auf die Herdenimmunität wäre hier ein umfassender Schutz durch die Impfung angezeigt. Wir müssen die vielfachen Lebenswelten sexuell aktiver Menschen in unserem Land berücksichtigen.
Die Wirksamkeit der HPV-Impfung gegen Genitalwarzen und Vorstufen des Analkarzinoms konnte in Studien eben auch bei Jungen und jungen Männern gezeigt werden. So ist zu erwarten, dass eine Impfung von Jungen nicht nur diese selbst schützt, sondern auch die Infektionskette unterbrechen würde und so ebenfalls zur Verhinderung von HPVInfektionen bei Mädchen beitragen könnte.
Es ist daher kein Zufall, dass die HPV-Impfung von Jungen von vielen Seiten empfohlen wird. Wir haben es von Experten in der Anhörung zu unserem Antrag zur Männergesundheit gehört. Deshalb verzichtet die FDP-Fraktion hier auch auf eine weitere Anhörung, was wir zeitlich ohnehin nicht schaffen würden. Die Deutsche Gesellschaft für Urologie spricht sich dafür
Es geht dabei auch nicht nur um Bundespolitik und um eine Aufnahme in die STIKO-Empfehlungen. So gibt es in Sachsen als bisher einzigem Bundesland seit 2013 eine Empfehlung für die HPV-Impfung für Jungen und junge Männer.
NRW könnte diese Empfehlung genauso in seinen Runderlass „Öffentliche Empfehlungen für Schutzimpfungen“ aufnehmen. Damit wäre unter anderem gewährleistet, dass bei Impfschäden eine Leistungspflicht der Versorgungsämter besteht.
Diese Argumente sollten uns zum Handeln aufrufen. Leider ist von unserer Gesundheitsministerin kein gesteigertes Engagement für die HPV-Impfung zu erwarten. Dabei brauchen wir mehr Aufklärung, um die Eigenverantwortung der Menschen zu fördern, Misstrauen gegenüber der Impfung zu reduzieren und so die Motivation zum Impfen zu steigern.
Wir sollten dabei die Ärzteschaft einbeziehen, aber auch die Krankenkassen, die an Impftermine erinnern könnten. Ebenso geht es um koordinierte Impfaktionen an Schulen im Zusammenwirken mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst.
Lassen Sie uns dafür eintreten, dass sowohl Mädchen als auch Jungen einen besseren Schutz erhalten! Denn es macht ja auch keinen Sinn, dass wir 50 % der Bevölkerung impfen und die anderen 50 % dieses Virus munter weitertragen.
Ich habe auch schon eine Fantasie, was jetzt gleich passieren wird. Wahrscheinlich wird der Antrag abgelehnt – mit der Begründung, dass noch keine STIKO-Empfehlung vorliegt. Dann würde ich mir wünschen, dass dieses bedingungslose Akzeptieren von STIKO-Empfehlungen auch einmal bei der Masernimpfung berücksichtigt würde, damit wir nicht weiter Todesfälle durch Masernerkrankungen in unserem Land hinnehmen müssen. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Dass eine HPV-Impfung vor Krebs schützt, ist sehr wahrscheinlich, aber eben noch nicht endgültig wissenschaftlich bewiesen. Internationale Untersuchungen haben bereits gezeigt, dass die
Impfung auch schon bei Krebsvorstufen am Gebärmutterhals schützt. Da die Impfung aber der Krebsentstehung um einige Jahre vorausgeht, ist eine Senkung der Krebsrate auf lange Sicht sehr wahrscheinlich, jedoch zurzeit noch nicht endgültig gewährleistet.
Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut empfiehlt die HPV-Impfung für Mädchen möglichst vor dem ersten Geschlechtsverkehr. Seit dem Jahr 2014 sieht sie auch dementsprechend die Impfempfehlung für Mädchen im Alter zwischen neun und 14 Jahren, anstatt vorher zwischen zwölf und 17 Jahren vor.
Eine zusätzliche Impfung von Jungen und jungen Männern, wie sie heute die FDP fordert, wird hingegen durch die STIKO-Empfehlung noch nicht berücksichtigt. Um das Ziel einer hohen Durchimpfungsrate zu erreichen, beantragt die FDP auch in Deutschland ein effizientes Impfprogramm unter Einbeziehung der Jungen und jungen Männer, und zwar entgegen der gültigen Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Die Forderung nach einer HPV-Impfung für Jungen und Männer gibt es schon länger, auch von verschiedenen Stellen. Die derzeit von der Ständigen Impfkommission empfohlene Praxis, lediglich Mädchen zwischen neun und 14 Jahren zu impfen, ist beispielsweise nach Ansicht der Deutschen Gesellschaft für Urologie nicht mehr zeitgemäß: Sie berücksichtige weder die vielfachen Lebenswelten sexuell aktiver Menschen noch die niedrigen Impfquoten bei Mädchen.
Allerdings muss dagegengehalten werden, dass die Impfungen für diesen Personenkreis aufgrund der noch fehlenden Datengrundlagen nicht ganz unumstritten sind.
Informationen über HPV-Impfungen sind in ausreichender Zahl vorhanden und auch erhältlich. Ein umfangreiches Onlineangebot sowie Broschüren bietet beispielsweise der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums an. Auch die Krankenkassen informieren hier sehr ausführlich.
Die Ständige Impfkommission hingegen erstellt Impfempfehlungen auf der Basis wissenschaftlicher Daten und arbeitet absolut unabhängig. Dies ist so festgelegt, um eine Einflussnahme zu verhindern. Das ist auch gut und richtig so. Die Impfempfehlungen werden in der Regel jährlich überarbeitet und bilden den wissenschaftlichen Kenntnisstand deutlich ab.
Damit ist heute festzuhalten: Die Ständige Impfkommission prüft aktuell, ob Impfungen auch für junge Männer übernommen werden sollen. Es wird eine systematische Literaturanalyse zur Effektivität und Sicherheit der HPV-Impfung bei Jungen und Männern gemacht. Außerdem wurde das Impfziel der Re
duktion der Krankheitslast durch HPV-induzierte Tumore für eine mögliche HPV-Impfung bei Jungen bereits von der STIKO aufgenommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich plädiere heute dafür, sich der Auffassung der Fachleute, also der Ständigen Impfkommission, anzuschließen, um weitergehende Daten, beispielsweise zur Wirksamkeit und zu weiteren Infektionsketten, zu erhalten. Wenn aber die STIKO dazu kommt, die Empfehlung auszusprechen, auch Jungen und junge Männer zu impfen, sind wir die Ersten, die dabei sind, weil es für uns wichtig ist, damit nicht nur die Gesundheit von Jungen und Männern zu stützen und zu verbessern, sondern vor allen Dingen auch die Gesundheit von jungen Frauen und Mädchen.
Deshalb – Frau Schneider, Sie haben es geahnt – werden wir diesen Antrag ablehnen und erwarten die weitere Begutachtung durch die Ständige Impfkommission. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Die FDP-Landtagsfraktion wirft mit ihrem heutigen Antrag eine wichtige gesundheitliche Frage auf: Sollen HPV-Impfungen auch für Jungen und Männer genutzt werden? Bekannt ist, dass bestimmte HPV-Viren das Risiko bei Mädchen und Frauen erhöhen, an Gebärmutterhalskrebs zu erkranken, und dass sich jeder sexuell aktive Mensch mit genitalen HPV-Viren anstecken kann.
Die Impfstoffe sind bekannterweise sicher und verträglich. Die STIKO am Robert-Koch-Institut, die eben schon erwähnt wurde, also die Ständige Impfkommission Berlin, spricht sich für die Impfung von Mädchen vor dem ersten Geschlechtsverkehr aus. Es gibt nun unter Fachleuten wie dem Bundesverband der Urologen und der Deutschen Gesellschaft für Urologie eine wichtige Entwicklung dahin gehend, wegen des umfassenden Schutzes auch die Impfung von Jungen und jungen Männern zu empfehlen. Denn die Häufigkeit von genitalen HPV-Infektionen ist bei Männern genauso groß wie bei Frauen.