Protocol of the Session on March 16, 2017

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das hätten Sie hier an dieser Stelle würdigen müssen, bevor Sie

vielleicht das eine oder andere Haar in der Suppe finden.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Ich möchte noch einen Schritt weiter gehen, nämlich zu dem Punkt, dass es darum geht, Arbeitsplätze zu schaffen. Die gute Konjunktur führt dazu, dass die Lage am Arbeitsmarkt positiv ist. Als ein Bereich, in dem wir uns insbesondere als Landesregierung engagiert haben, ist hier der Bereich der Umweltwirtschaft mit 346.000 Arbeitsplätzen hervorzuheben. Im letzten Jahr waren es gut 20.000 Arbeitsplätze mehr als 2013. Hier hat es eine massive positive Entwicklung gegeben.

Insofern frage ich mich, wie Sie eigentlich darauf kommen, dass wir in einer schlechten Situation leben.

Wenn Sie schon ein Projekt wie das Kraftwerk Datteln 4 ausgraben, hätte ich erwartet, dass Sie, bevor Sie es thematisieren, erst einmal ein Büßergewand anziehen und Asche über Ihr Haupt kippen. Und dann hätten wir vielleicht darüber diskutieren müssen, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Zu- rufe von der FDP)

Nein, dann lassen Sie uns doch einmal in die Vergangenheit blicken. Wer hat denn dieses Kraftwerk genehmigt? Das war Ihre neoliberale Regierung mit dem Ansatz: Egal, was das Recht sagt; wir biegen uns das schon irgendwie zurecht.

Das haben Ihnen die Gerichte ins Stammbuch geschrieben, und zwar klar und deutlich.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Zu- ruf von der CDU)

Sie haben nämlich geschrieben: Das, was bei Datteln 4 durch die Genehmigungsbehörden und gedeckt durch die Regierung stattgefunden hat, war nahezu abwägungsfrei. Abwägungsfrei! Sie haben die Menschen und die Umwelt einfach ohne Abwägung dem Projekt ausgesetzt. Das ist das Ergebnis Ihrer Regierung.

Wir mussten die Karre wieder aus dem Dreck ziehen –

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

bei einem Projekt und einer Genehmigungsfrage, die in der Tat höchst kompliziert ist. Höchst kompliziert! Ein schon gebautes Kraftwerk zu genehmigen, ist keine einfache Sache. Insofern ist höchste rechtliche Sorgfalt geboten. Das war das, was diese Landesregierung angetrieben hat.

Dabei ging es bis hin zu der Frage, ob das Kraftwerk überhaupt genehmigt werden kann. Denn wenn Sie das Thema „Quecksilber“ betrachten, müssen Sie

aufgrund aller Daten, die wir haben, feststellen: Eigentlich dürfte gar kein Quecksilber mehr in die Umwelt eingeleitet werden. Alles ist viel zu viel. Wir haben zu viel Quecksilber in der Biota, im Wasser. Eigentlich dürfte gar nichts mehr dazukommen. Deshalb ist es umweltpolitisch und rechtlich geboten, den höchsten technischen Standard zu fordern.

Das Irre an der Geschichte ist, dass dieser technische Standard und die technischen Möglichkeiten hier in Nordrhein-Westfalen entwickelt worden sind. Wir bauen die Technik. Wir liefern sie in andere Länder. Nur hier gilt die technische Anforderung im Gesetz noch nicht. Trotzdem gibt es die gesetzliche Vorgabe, den Stand der Technik zur Vorgabe von Genehmigungen zu machen.

Nichts anderes haben wir getan. Insofern gehen wir davon aus, dass die Genehmigung rechtssicher ist und gerichtlichen Anforderungen standhält. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Herr Minister Remmel, Herr Kollege Ellerbrock hätte Ihnen gern eine Zwischenfrage gestellt.

Sehr gern.

Dann machen wir das jetzt als Abschlussfrage.

Herr Minister, Sie haben eben mit vehementen Worten die Genehmigungsproblematik angesprochen und das Ergebnis der gerichtlichen Entscheidungen zutreffend dargestellt.

Sind Sie aber mit mir auch der Meinung, dass diese Genehmigung so erteilt worden ist, wie es Jahre vorher bei anderen Kraftwerken üblich war, auch im Planungsrecht üblich war, und dass es hier – ich drücke es einmal so aus – eine gewisse Rechtsfortbildung gegeben hat, die dann zu diesen Entscheidungen geführt hat?

Es gehört auch zur Wahrheit dazu, zu sagen, dass es da eine Änderung in der rechtlichen Beurteilung gegeben hat.

Wenn Sie die Rechtspraxis in den vergangenen Jahren davor als Landrecht bezeichnen würden, würde ich Ihnen recht geben.

Hier ist jenseits von rechtlichen Vorgaben – sowohl planungsrechtlichen als auch umwelt- und immissionsrechtlichen Vorgaben – eine Entscheidung getroffen worden. Dieser Standort hätte grundsätzlich eigentlich nie genehmigt werden dürfen, wenn nicht vorher das Zielabweichungsverfahren gemacht worden wäre. Das musste komplizierterweise nachgeholt werden.

Jetzt haben sich in der Tat – auch durch weitere Rechtsentwicklungen, durch Gerichtsentscheidungen; Sie wissen, dass das OVG Münster entsprechend entschieden hat – neue Sachverhalte bezogen auf FFH-Schutz ergeben, die sauber abgeprüft worden sind.

Alles das hat vorher nicht stattgefunden. Das haben diese Landesregierung und diese Behörden gemacht. Deshalb gehen wir davon aus, dass das Verfahren auch rechtssicher ist und vor Gericht Bestand haben wird. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD –Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Remmel. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit schließe ich die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 4.

Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung über den Inhalt des Antrages beantragt. Wer dem Antrag mit der Drucksache 16/14389 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die FDP-Fraktion und die CDU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Piraten. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der Antrag der FDP mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt.

Ich rufe auf:

5 Gesetz zur Harmonisierung und Stärkung des

Informationsfreiheitsrechts und Zugang zu maschinenlesbaren Daten (OpenData-Gesetz)

Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/14379 (Neudruck)

erste Lesung

Herr Kollege Herrmann hat für die Piratenfraktion jetzt das Wort.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Zuschauer hier im Saal und zu Hause. Liebe Kolleginnen und Kollegen! So kurz vor

Ende der Legislaturperiode haben wir noch einen Gesetzentwurf vorgelegt.

(Zuruf)

Ja, weil es notwendig ist. Es gab ja einige Versuche, die Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen in dieser Legislaturperiode weiterzuentwickeln. Aus unterschiedlichsten Gründen hat das aber nicht richtig funktioniert.

Man kann jetzt auch viel darüber spekulieren, wie das im zukünftigen Landtag möglich sein wird. Keiner kennt seine Konstellation; keiner weiß, wie er sich zusammensetzen wird.

Deswegen sollten wir hier noch einen Versuch machen. Die Zeit ist günstig. Vier der hier vertretenen Fraktionen haben vor ungefähr 16 Jahren das IFG Nordrhein-Westfalen verabschiedet, und zwar einstimmig. Wir waren damals nicht dabei. Wir wären aber auf jeden Fall auch dafür gewesen. Insofern möchte ich Sie bitten, sich mit unserem Gesetzentwurf zu beschäftigen. Denn ich glaube, dass die Situation günstig ist, diese Änderungen jetzt noch vorzunehmen.

Es sind genau drei Änderungsvorschläge zum IFG, die wir machen wollen. Ich möchte sie Ihnen jetzt kurz vorstellen.

Zum einen geht es um eine Ausweitung des Kreises der Antragsberechtigten für eine Information auch auf juristische Personen. Das sind Firmen, aber auch Bürgerinitiativen und Vereine. Alle anderen Bundesländer, die ein Informationsfreiheitsgesetz haben, erteilen die Auskunft auch an juristische Personen. Dort dürfen also auch juristische Personen anfragen. Das macht auch keine Probleme. Man muss jetzt keine Angst haben, dass man dann von Anfragen überrollt wird. Man kann sich ja die Erfahrungen der anderen Bundesländer, die das bereits machen, ansehen. Warum sollen wir das hier in Nordrhein-Westfalen nicht auch einführen? So schaffen wir ein allgemeines Informationszugangsrecht. Das wäre dann auch ganz im Sinne einer Entschließung der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten vom 2. Dezember 2016, die genau dieses allgemeine Informationszugangsrecht gerne hätten.

Der zweite Punkt ist der Zugang zu Daten auch in maschinenlesbarer Form. Eigentlich ist diese Ergänzung dringend notwendig. Man kann so, wie das Gesetz im Moment formuliert ist, auch herauslesen, dass das alles jetzt schon möglich ist. Hier geht es letztlich um eine Klarstellung, indem man in das Gesetz schreibt, dass eine Informationsweitergabe in maschinenlesbarer Form möglich ist. Das sollte gewünscht sein, denke ich – ganz im Sinne der OpenData-Strategie der Landesregierung und des OpenData-Gesetzes der Bundesregierung. Nein, es ist kein zusätzlicher Aufwand; denn es geht immer um

vorhandene Daten und die Übermittlung in maschinenlesbarer Form. Es müssen also keine neuen Daten konstruiert werden, weil es immer nur um das Vorhandene geht.

Beim dritten Punkt handelt es sich um eine Kleinigkeit, die aber möglicherweise zu einer großen Arbeitserleichterung für die auskunftspflichtigen Behörden führt. Denn bisher ist die schriftliche Bescheidung bei der Ablehnung oder Einschränkung einer Anfrage zwingend vorgegeben. Das macht im Hinblick auf mögliche Klagen für den Anfragenden Sinn. Es mag aber vielleicht auch gar nicht der Grund sein, dass er klagen möchte. Für mündliche Anfragen gibt es nämlich eine Ausnahme. Hier kann der Anfragende wählen, ob er seine Ablehnung noch einmal schriftlich erhalten will. Meines Erachtens sollte man diese Wahlmöglichkeit auch für elektronische Anfragen, also Anfragen per E-Mail, einführen. Das würde es zumindest den Behörden erleichtern, nicht jede elektronische Anfrage schriftlich beantworten zu müssen. Es ist auch keine Einschränkung von irgendwelchen Rechten, weil der Anfragende immer die Möglichkeit hat, auf der schriftlichen Beantwortung zu bestehen.

Das war es schon. Es sind drei einzelne Änderungen. Sie würden die Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen auch ein Stückchen voranbringen.

Ich sage schon vorab: Wir werden keine Anhörung von Sachverständigen beantragen. Das liegt nicht nur an den engen Zeitvorgaben, die das schwer möglich machen. Denn ich glaube auch, dass wir diese drei Dinge hier im Ausschuss mit unserem eigenen Sachverstand besprochen bekommen.