Protocol of the Session on March 15, 2017

Nach diesen Vorbemerkungen beginnt Frau Kollegin Watermann-Krass mit dem Namensaufruf.

(Der Namensaufruf erfolgt [Abstimmungsliste siehe Anlage 2].)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt sind wir einmal mit dem Namensaufruf durch. Ich stelle die Frage, ob noch Kolleginnen und Kollegen den Saal betreten haben, die wir eben aufgerufen haben, die aber nicht da waren.

(Der Namensaufruf wird fortgesetzt [Abstim- mungsliste siehe Anlage 2].)

Das war relativ schwierig für den Schriftführer und die Schriftführerin. Wir sind jetzt aber sicher, dass wir zweimal einen Namensaufruf gemacht haben. Gibt es dennoch jemanden im Saal, der jetzt erst reingekommen ist und seine Stimme noch abgeben möchte? – Das ist nicht der Fall.

Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführerin und den Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen. Für diese Zeit unterbreche ich ganz kurz die Sitzung.

(Die Auszählung erfolgt.)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir fahren jetzt mit der kurz unterbrochenen Sitzung fort.

Die Stimmen sind ausgezählt worden; das Abstimmungsergebnis liegt vor. Ich gebe es Ihnen jetzt

gerne bekannt: Ihre Stimme abgegeben haben insgesamt 217 Abgeordnete. Mit Ja haben 125 Abgeordnete gestimmt. Mit Nein haben 85 Abgeordnete gestimmt. Sieben Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 16/14420 angenommen.

Ich stelle weiterhin fest, dass der Landtag die Volksinitiative Drucksache 16/13745 behandelt hat.

Wir haben aber noch zwei Abstimmungen durchzuführen. Dabei handelt es sich zunächst um die Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/14444. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der fraktionslose Abgeordnete Schwerd, der fraktionslose Abgeordnete Stüttgen und die Piratenfraktion. Wer stimmt dagegen? – Die CDU-Fraktion und die FDPFraktion. Enthaltungen? – Keine Enthaltungen. Damit ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 16/14498. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? – Das sind CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen, die Piraten, die fraktionslosen Abgeordneten Schwerd und Stüttgen. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Dann ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Entschließungsantrag von CDU und FDP abgelehnt.

Damit sind wir am Ende von Tagesordnungspunkt 5, den ich dann auch schließe.

Ich rufe auf:

6 Abschlussbericht der Enquetekommission

zur „Zukunft von Handwerk und Mittelstand“ (Enquetekommission VI)

Abschlussbericht der Enquetekommission VI gemäß § 61 Absatz 3 der Geschäftsordnung Drucksache 16/14200

zu dem Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/8652

Entschließungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion der FDP und der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/14497

Ich weise darauf hin, dass es einen Entschließungsantrag aller fünf im Landtag vertretenen Fraktionen gibt. Dieser trägt die Drucksachennummer 16/14497.

Nach diesen Vorbemerkungen hat der Vorsitzende der Enquetekommission VI, der Abgeordnete Herr Bombis, das Wort zu der mündlichen Berichterstattung im Namen der Enquetekommission.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen, sehr geehrte Herren! Anfang dieses Jahres gab es in einer Sitzung der Enquetekommission einen Moment, in dem ich dachte – so ist es vielleicht schon vielen Vorsitzenden von solchen Gremien vor mir gegangen –: Das schaffen wir nicht. – Das, was wir bis dahin an Konsens erarbeitet, in gemeinsamer Arbeit erreicht und auch zeitlich immer noch geschafft hatten, drohte zu kippen.

Umso dankbarer und auch ein bisschen stolz kann ich, glaube ich, im Namen der gesamten Enquetekommission sagen, dass wir Ihnen als dem Landtag von Nordrhein-Westfalen heute die Ergebnisse der Enquetekommission zur „Zukunft von Handwerk und Mittelstand“ – erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik befasste sich eine solche Kommission mit diesem Thema – im Konsens, einstimmig verabschiedet vorlegen können.

Eine Enquetekommission beschäftigt sich jenseits des politischen Tagesgeschäftes mit für die Zukunft relevanten Themen. Erstmals – ich habe es erwähnt – standen das Handwerk und der Mittelstand in unserem Land bzw. seine Rahmenbedingungen und Herausforderungen im Mittelpunkt eines solchen Gremiums.

Wir hatten von Anfang an einen sehr knappen Zeitplan, der seit der Einsetzung im Mai 2015 35 Sitzungen beinhaltete. Das ist eine hohe Sitzungsdichte. Ich will auch nicht unerwähnt lassen, dass wir selten zu der vorgesehenen Zeit angefangen oder aufgehört haben. Meistens haben wir früher begonnen und später aufgehört. Allein dafür gebührt allen Beteiligten mein Dank.

Wir haben sechs öffentliche Anhörungen zu verschiedenen Themen durchgeführt, auf die ich gleich an anderer Stelle zurückkomme. Weiterhin gab es drei Klausursitzungen in Bielefeld, Aachen und Raesfeld. Wir haben wissenschaftliche Gutachten an die RWTH in Aachen, das BIBB in Bonn, das RWI, die Gesellschaft PCG in Essen und die Hamburger Wissenschaftlerin Frau Ax zu den Themen „Digitalisierung“, „Wettbewerb“, „Bildung“, „Qualifizierung“ und „Gründung“ vergeben.

Das sind viele Themen. Aber natürlich hat sich die Enquetekommission – orientiert am Einsetzungsbe

schluss – letztendlich bei allen Themen, die wir behandelt haben, auf bestimmte Schwerpunkte konzentriert.

Ein Schwerpunkt war die Bildung und die Qualifizierung, die wir für das Handwerk ausbauen wollen. Wir wollen attraktive Arbeitsbedingungen ermöglichen, um Fachkräfte zu gewinnen und so dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Und wir wollen auch – diesen Zusammenhang erwähne ich ebenfalls – den Meisterbrief stärken.

Wir haben über das Thema „Forschung und Innovation im Handwerk und im Mittelstand stärken“ geredet. Das war wichtig, um auch für diesen Wirtschaftsbereich deutliche Akzente zu setzen, stärkere, als es bisher der Fall war. Wir wollen helfen, die Wettbewerbsfähigkeit von Handwerk und Mittelstand – in Bezug auf die Herausforderungen, die insbesondere die Digitalisierung in all diesen Bereichen mit sich bringt – auch für die Zukunft zu sichern.

Das Ergebnis ist der heute vorliegende Bericht mit über 230 Seiten Textanteil. Darin gibt es Schwerpunktkapitel zur bedeutenden Rolle des Handwerks in der Gesellschaft, zu den wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen, den Megatrends, der Wettbewerbssituation des Handwerks in der Digitalisierung und eben zu dem so wichtigen Thema „Qualifikation, Ausbildung und Fachkräftesicherung“.

Ich möchte kurz eine Bewertung des Berichtes voranstellen. Dabei geht es um die zentrale Relevanz von Kapitel 3 – dort werden die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen beschrieben –, von Kapitel 5 – dort beschreiben wir die Handwerksmärkte in der Digitalisierung – und von Kapitel 6 – dort wird das außerordentlich wichtige Thema „Qualifizierung“ behandelt; dieses sind die Kernkapitel.

Obwohl es gerade zu Kapitel 3, beim wirtschaftspolitischen Rahmen, und zu Kapitel 6, bei Bildung und Qualifizierung, durchaus unterschiedliche Auffassungen gab, was nicht verwundert bei den Positionen, die es in diesem Hause gibt, ist es nicht zuletzt durch den Einsatz der Sachverständigen gelungen, gemeinsame Konsenslinien zu finden und zu definieren, in denen sich alle Fraktionen wiederfinden konnten. Allein dafür gebührt den Sachverständigen der Fraktionen schon Dank.

(Beifall von der FDP, der CDU und Marc Olejak [PIRATEN])

Aus meiner Sicht ist dieser Konsens im Berichtsteil die wesentliche Grundlage dafür, dass wir hinterher auch bei den Handlungsempfehlungen gemeinsame Positionen erarbeiten konnten.

Von diesen Handlungsempfehlungen gibt es 171. Das ist eine enorm hohe Zahl, die zeigt, wie detailtief gearbeitet worden ist. Darunter sind Empfehlungen, die sich natürlich an die Landesebene richten. Wir haben aber auch Empfehlungen, die sich an den

Bund, die Europäische Union oder an die Handwerksorganisationen richten und die sich unterteilen in die Themengebiete „Digitalisierung“, „Wettbewerb“, „Arbeitswelt und Fachkräftesicherung“ sowie „Bildung“.

Beim Thema „Digitalisierung“ nenne ich exemplarisch unsere Handlungsempfehlungen zum mittel- und langfristigen Aufbau einer flächendeckende Glasfaserinfrastruktur auch und gerade außerhalb von Gewerbegebieten. Dazu hat sich die Enquetekommission eindeutig bekannt.

Außerdem sprechen wir über die Notwendigkeit der Fortentwicklung der E-Government-Strukturen und auch die Rahmenbedingungen, die wir mit Blick auf die STARTERCENTER als Anlaufpunkte für Gründerinnen und Gründer in der Digitalisierung zum Beispiel für Gewerbeanmeldungen zukünftig bieten wollen.

Kurz gesagt: Wir reden über die Voraussetzungen der Digitalisierung. Wir geben Handlungsempfehlungen, wie diese Voraussetzungen gestaltet, wie die Kompetenz bei der Digitalisierung erhöht werden kann und wie wir die Chancen der Entbürokratisierung durch Digitalisierung stärker nutzen können.

Beim Wettbewerb sagen wir eindeutig – ich nenne auch das beispielhaft –: Das Mittelstandsförderungsgesetz sollte mit dem Ziel evaluiert werden, seine Wirksamkeit gerade im Hinblick auf Handwerk und Mittelstand zu erhöhen. Wir sollten auch versuchen, eine verbindlichere Umsetzung des Auftrags zur mittelstandsadäquaten Verwaltung, der enthalten ist, zu erreichen und die Mittelstandsverträglichkeitsprüfung zu stärken.

Auch den Umstand, dass europarechtliche Rahmenbedingungen immer wieder Risiken für das Handwerk und den Mittelstand mit sich bringen, haben wir nicht ausgeklammert. Dies gilt für Mittelstand, Handwerk und freie Berufe. In diesem Zusammenhang empfehlen wir, dass die Landesregierung eine Bundesratsinitiative startet, mit der geprüft werden soll, ob das Instrument der Subsidiaritätsrüge im Sinne der Kontrolle der Subsidiarität weiterentwickelt werden kann. Im Kern soll auch beim Wettbewerb die Belastung der kleinen und mittleren Betriebe kritisch überprüft werden. Wir wollen bei den Mitgliedsstaaten zu einer Stärkung bewährter Strukturen auch und gerade im Sinne Europas kommen.

Im Feld „Arbeitswelt und Fachkräftesicherung“ empfehlen wir, insbesondere in kommunaler Richtung, kleine und mittlere Betriebe bei kooperativen Lösungen für Betreuungsangebote zu unterstützen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärker ermöglichen sollen. Eine unmittelbare Wechselwirkung zur Fachkräftesicherung ist da augenfällig.

Auf der anderen Seite ist zu schauen, dass die Leute, die vor Ort in den Betrieben und gleichsam also bereits auf dem Spielfeld sind, durch die Möglichkeit einer umfassenden Weiterbildung den Herausforderungen, die zukünftig an Fachkräfte in einer sich verändernden Welt gestellt werden, entsprechen können.

In Handlungsempfehlung 107 regen wir eine Pflicht zur Versicherung an, die gerade im Hinblick auf die Altersvorsorge insgesamt die Attraktivität der Berufe in Handwerk und Mittelstand erhöhen soll.

Schließlich empfehlen wir beim Thema „Bildung“ klar eine noch stärker ergebnisoffene Berufsorientierung in allen Schulformen. Wir wollen vermeiden, dass man sich isoliert auf akademische Wege konzentriert. Wir wollen in diesem Sinne auch erreichen – das empfehlen wir deshalb auch zu prüfen –, dass Berufsorientierung und Berufsvorbereitung systematisch als Inhalte in Lehramtsstudiengänge integriert werden.

Wir sagen an anderer Stelle: Es ist äußerst wichtig, um den jungen Menschen die bestmögliche Vorbereitung für die Digitalisierung mitzugeben, von der Primarschule an – aber natürlich auch darüber hinaus – die Schulen so auszustatten, dass wir unsere Kinder auf das Zeitalter der Digitalisierung, von Handwerk 4.0, von Mittelstand 4.0 von den ersten Schultagen an vorbereiten.

Die Gleichwertigkeit der akademischen und beruflichen Ausbildung sowie gute Bildungsvoraussetzungen für die Herausforderungen insbesondere der Digitalisierung waren hierbei unser Leitfaden. Auch da haben wir aus meiner Sicht ein gutes Ergebnis erreicht, meine Damen und Herren.

Als Fazit lässt sich festhalten, dass wir – natürlich ohne Anspruch auf Vollständigkeit, aber eng orientiert am Einsetzungsbeschluss – die drängenden Fragen und Herausforderungen recht erfolgreich herausgearbeitet haben. Wir haben Antworten und Empfehlungen gegeben, in welche Richtung auf diese reagiert werden sollte. Natürlich müssen diese Handlungsempfehlungen möglicherweise in den nächsten Jahren weiterentwickelt werden.

Aber festzuhalten bleibt: Der Konsens, in dem wir Bericht und Handlungsempfehlungen verabschieden konnten, zeugt vom gemeinsamen Willen aller Fraktionen, die Zukunft im Sinne von Handwerk und Mittelstand positiv zu gestalten. Das dokumentiert gleichzeitig die Bedeutung, die dieser Landtag und, wie ich hoffe, auch zukünftige Landtage dem Thema und dem Wirtschaftsbereich zumessen.