Protocol of the Session on March 15, 2017

Wir lehnen Ihren Antrag ab. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Hanses. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Lürbke. Marc Lürbke (FDP): Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, dass ich mich sehr kurz fassen kann. Unsere Position als FDP ist ganz klar: Wir sind im Zweifel für die Verkehrssicherheit. Das sehen Sie, verehrte Piratenfraktion – das erkennt man, wenn man in Ihren Antrag hineinschaut –, offenbar ganz anders. Ich beziehe mich dabei allein auf – ich zitiere ihn mal – folgenden Satz: „Die Diskriminierung von Cannabiskonsumenten auf Kosten der Verkehrssicherheit ist unverantwortlich.“

Da kann ich leider nur ungläubig mit dem Kopf schütteln. Ich denke, man kann die Debatte abkürzen. Egal ob angetrunken oder bekifft – in einem solchen Zustand gehört man nicht hinters Lenkrad. Das hat aber nichts mit Diskriminierung, sondern mit Recht, Gesetz und Vernunft zu tun. Insbesondere Letzteres fehlt mir ganz besonders in Ihrem Antrag. Wir werden ihn ablehnen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Lürbke. – Für die Piratenfraktion spricht Herr Kollege Lamla.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer hier und Hause – egal, wo! Ich komme zuerst einmal zu dem Vorwurf, es gebe keine inhaltliche Debatte. Na ja, an uns lag es nicht. Wir können nicht mehr machen, als einen Antrag zu stellen, ihn in die Ausschüsse überweisen zu lassen und uns dort damit zu beschäftigen. Wenn die Bereitschaft zur Debatte in den Ausschüssen vonseiten der anderen Fraktionen nicht vorhanden ist, dann können wir nichts dafür.

Das ging sogar so weit, dass wir uns gezwungen sahen, selbst ein Werkstattgespräch mit Vertretern der Richter, Juristen und der Führerscheinbehörden durchzuführen. Auch Vertreter des Deutschen Hanf Verbandes waren dabei; sogar jemand von der Grenzwertkommission war anwesend. – So viel zu dem Vorwurf, die Piraten würden sich inhaltlich nicht damit beschäftigen.

(Beifall von den PIRATEN)

Nachdem ich mir Ihre Wortbeiträge angehört hatte, habe ich mich schon gefragt, wie viele Promille der eine oder andere so hatte. – Aber sei es drum: Ich habe tatsächlich das Gefühl gehabt, dass einige von Ihnen nicht so wirklich begriffen haben, worum es

uns geht. Deswegen möchte ich Sie langsam an das Thema heranzuführen und bitte Sie darum, mich auf eine Reise – eine gedankliche Reise – zu begleiten.

Stellen Sie sich vor, Sie hatten letztes Wochenende eine tolle Feier mit Freunden, bei der Sie zwei, drei oder vier – vielleicht waren es sogar fünf – Bier und ein paar Gläschen Wein getrunken haben. Sie hatten Spaß, einen angenehmen Abend. Die Rechnung haben Sie einen Tag später bekommen: Kopfschmerzen. Das kennt wahrscheinlich jeder von Ihnen mehr oder weniger. Bis zu diesem Punkt ist die Situation vermutlich jedem von Ihnen bekannt.

Jetzt stellen Sie sich einmal weiter vor, dass Sie heute – also am Mittwoch nach dem letzten Wochenende – Richtung Landtag fahren und von der Polizei angehalten werden. Man macht einen Drogentest, und Sie verlieren daraufhin Ihren Führerschein, obwohl Sie heute Morgen völlig nüchtern und pflichtbewusst hierher gefahren sind. Sie verlieren Ihren Führerschein, weil man Spuren von Alkohol in Ihrem Blut gefunden hat – so wenig, dass nur mit einem technisch hohen Aufwand festzustellen war, dass Sie überhaupt am Wochenende Alkohol getrunken haben. Sie haben also Ihren Führerschein verloren und verstehen die Welt mehr. Wäre das ein Ding der Unmöglichkeit? Würden Sie sich ungerecht behandelt fühlen? Sie waren ja schließlich ganz pflichtbewusst und sind nüchtern unterwegs gewesen.

Zugegeben, das passiert Ihnen nicht, wenn Sie Alkohol getrunken haben. Sehr wohl könnte es Ihnen aber passiert sein, wenn Sie am Wochenende Cannabis konsumiert hätten. Grund für diese Ungerechtigkeit – ja, man könnte tatsächlich sagen: für die Diskriminierung von Cannabiskonsumenten – sind politisch gewollte Grenzwerte.

In Deutschland liegt der Grenzwert bei 1 ng THC pro Milliliter Blutserum. Man kann bei dieser THCKonzentration vollkommen nüchtern Auto fahren und ist in der Lage, sich völlig unauffällig am Straßenverkehr zu beteiligen. Experten sind sogar der Auffassung, dass ein vermindertes Reaktionsvermögen erst bei einer Konzentration von bis zu 3 ng oder gar 5 ng auftritt. In einigen Ländern ist dieser Grenzwert deutlich höher angesetzt worden. In der Schweiz etwa liegt er beispielsweise bei 3 ng. Zur Erinnerung: In Deutschland verlieren Sie bei 1 ng sofort den Führerschein.

Werden also bei einem Autofahrer im Rahmen eines Drogentests Tage nach dem Konsum winzige Rückstände des Wirkstoffes Cannabis gefunden, ist es vollkommen egal, wann der eigentliche Konsum stattgefunden hat. Der Lappen ist weg. Da spielt es auch keine Rolle, ob der Fahrer oder die Fahrerin nüchtern war oder nicht. Ist das ungerecht? Ich sage: Ja, das ist ungerecht.

Wie schnell THC abgebaut wird, hängt unter anderem von der körperlichen Verfassung des Menschen

ab. Grundsätzlich aber wird Cannabis – unabhängig vom Rauschzustand – sehr viel langsamer abgebaut als Alkohol. Der Konsum kann eine Woche zurückliegen, ist aber mit neuartigen Testinstrumenten immer noch – bis zu einer Woche danach oder gar länger – nachweisbar. 1 ng THC im Blut reichen dann eben aus, um die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Nicht nur wir Piraten, sondern auch viele Konsumenten und selbst Mediziner und Juristen finden das absurd. Ich zitiere Christel Lüdecke, Chefärztin für Psychiatrie und Psychotherapie sowie zugleich Mitglied im Bundesgremium, das die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung überarbeitet. Sie sagt – ich zitiere –

„Die Grenzwerte sind einfach willkürlich. Und im Vergleich zum Alkohol wird hierzulande mit zweierlei Maß gemessen.“

(Beifall von den PIRATEN)

Experten nennen also diese Praxis „mit zweierlei Maß messen“. Wir nennen es schlicht Diskriminierung. Das muss endlich aufhören.

(Beifall von den PIRATEN)

Völlig ohne politisches Gehabe will ich Ihnen folgende Begebenheit erzählen: Durch die Befassung mit dem Thema habe ich viele junge Menschen kennengelernt. Einer davon ist völlig unbescholten und unauffällig, ein junger Handwerksgeselle mit Bestnoten. Er hat auf diese Weise seinen Führerschein und so auch seine Lehrstelle verloren, obwohl er nachweislich völlig nüchtern viele Tage nach dem Konsum am Wochenende mit dem Auto unterwegs war.

Er hat seinen Führerschein verloren, weil bei ihm Abbauprodukte von Cannabiswirkstoffen im Blut zu finden waren. Was glauben Sie eigentlich, welches Verhältnis dieser junge Mensch zu unserem Rechtsstaat hat?

Ihre Redezeit ist zu Ende, Herr Kollege.

Ich komme gleich zum Schluss. – Was glauben Sie, wie sich dieser junge Mensch fühlt? Das Vertrauen zwischen Bürgern und Rechtsstaat wird unnötig zerstört.

Meine Damen und Herren, nehmen Sie den Antrag der Piraten an. Zeigen Sie, dass Sie dieses Problem verstanden haben und tun Sie einen richtigen Schritt, um diesen Wahnsinn zu beenden. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Danke, Herr Kollege Lamla. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Groschek.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Landesregierung steht nach wie vor dazu, die Perspektive „Verkehrstote null“ Wirklichkeit werden zu lassen.

Kiffen und Saufen töten im Straßenverkehr. Deshalb lehnt die Landesregierung jede Diskussion über eine Erhöhung der Grenzwerte bezüglich des Drogen- oder Alkoholkonsums ab und folglich auch den Antrag der Piraten.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der CDU – Michele Mar- sching [PIRATEN]: Das ist lächerlich! Das ist lä- cherlich! Das ist null mit der Sache beschäftigt!)

Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Innenausschuss empfiehlt in Drucksache 16/14056, den Antrag Drucksache 16/11887 abzulehnen. Wir stimmen direkt über den Antrag der Piraten ab. Wer ist dafür? – Mutmaßlich die Piratenfraktion und der fraktionslose Kollege Schwerd. Wer ist dagegen? – SPD, CDU, die Grünen und die FDP-Fraktion. Enthält sich jemand der Stimme? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 16/11887 mit großer Mehrheit abgelehnt.

(Kai Schmalenbach [PIRATEN]: Loser! Lo- ser! – Michele Marsching [PIRATEN]: „Mutlos“ heißt das Wort!)

Ich rufe auf:

18 Zwanzigster Staatsvertrag zur Änderung rund

funkrechtlicher Staatsverträge (Zwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung Drucksache 16/13947

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses Drucksache 16/14274

Alle Fraktionen haben sich darauf verständigt, die Reden zu Protokoll zu geben (Anlage 5).

Wir kommen somit zur Abstimmung. Der Hauptausschuss empfiehlt in Drucksache 16/14274, dem Antrag der Landesregierung Drucksache 16/13947 zu

entsprechen und damit dem Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zuzustimmen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer ist für den Antrag? – SPD, CDU, die Grünen, die Piratenfraktion und der fraktionslose Kollege Schwerd. Wer ist dagegen? – Die FDP-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall.

Hatte ich Herrn Kollegen Stüttgen übersehen? Ist er dafür?

(Gerd Stüttgen [fraktionslos]: Mit der SPD ge- stimmt! – Michele Marsching [PIRATEN]: Er hat mit der SPD gestimmt!)

Entschuldigung, das kam hier akustisch nicht an. Der Kollege Stüttgen hat mit der SPD gestimmt und damit zugestimmt.

Damit kann ich feststellen, dass dem Antrag Drucksache 16/13947 stattgegeben ist und die Zustimmung zu dem Staatsvertrag erteilt wurde.

Ich rufe auf:

19 Zehntes Gesetz zur Änderung der gesetzli