Protocol of the Session on February 16, 2017

(Beifall von den GRÜNEN)

Herr Abel, wie Sie wissen, waren wir in derselben Anhörung. Ich kann Ihnen nochmals das Gutachten von Herrn Prof. Dr. Kluth zur Lektüre empfehlen; denn der legt auf mehreren Seiten sehr sachgerecht und auch fundiert dar, weswegen unser Gesetzentwurf die Probleme löst. Er legt aber auch dar, weswegen Ihr Gesetz, das Sie beschlossen haben, verfassungswidrig und absolut kontraproduktiv ist. Daher sind wir da auf der guten Seite.

(Beifall von der CDU)

Also, die Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf in der nächsten Plenarwoche wäre die schnellste Lösung. Wir könnten natürlich auch abwarten, bis die

61 Klagen entschieden sind. Das dauert jedoch zu lange; da können Jahre ins Land ziehen.

Ist der Vorschlag der FDP realistisch, zu sagen: „Wir machen jetzt eine Normenkontrollklage vor dem Verfassungsgerichtshof“? Ich sage Ihnen: Vom Inhalt her, von der symbolischen Aussagekraft her können wir das unterstützen. Aber es ist leider nur ein Symbolantrag; denn faktisch, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, haben wir keine Chance, bis zum 14. Mai ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs zu bekommen.

Der Landtag sollte seine Hausaufgaben – das ist meine Meinung – selbst machen und nicht versuchen, politische Verantwortung in Richtung Münster wegzudrücken, und das auch noch mit einem Zeitdruck versehen; denn innerhalb von gut zwei Monaten ist da, glaube ich, so wünschenswert es auch wäre, keine Lösung zu erwarten.

(Beifall von Lutz Lienenkämper [CDU])

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir müssen mit unserem Gesetzentwurf da ansetzen, wo die Ursachen für die Benachteiligung der Frauen liegen. Die Ursachen für die Benachteiligung der Frauen liegen leider Gottes immer noch in der Tatsache, dass Frauen heute oft in der Familien- und Pflegearbeit tätig sind, dadurch in Teilzeit beschäftigt sind bzw. Telearbeit wahrnehmen. Bis dahin ist das alles völlig unproblematisch. Aber dann kommt die Tatsache, dass die Vorgesetzten diese Umstände, diese Arbeitsbedingungen der Frauen, ob bewusst oder unbewusst, nicht ausreichend berücksichtigen,

wodurch es zu schlechteren Beurteilungen kommt. Wer schlechter beurteilt wird, hat auch schlechtere Beförderungschancen. Genau an der Stelle muss ein künftiger Gesetzentwurf ansetzen. Das macht der Gesetzentwurf der CDU. Das wäre dann echte Frauenförderung und echte Gleichberechtigung sowohl für Männer als auch für Frauen; denn wenn Männer in der gleichen Arbeitssituation sind, muss für sie das gleiche Recht gelten.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, letztendlich werden wir Sie bis zum 14. Mai weiterhin kritisieren. Am 14. Mai haben die Wählerinnen und Wähler die Chance, die Frauenförderung von Rot-Grün zu beenden. Verfassungskonformität wird dann eine CDUgeführte Landesregierung wiederherstellen. Deswegen bitte ich jetzt um Unterstützung für die CDU. Dem Klageansinnen der FDP werden wir nicht beitreten. Wir unterstützen aber den Symbolcharakter Ihres Antrages. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Lohn. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Frau Kollegin Paul.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das war ja wieder sehr erfrischend, was die Frauenbeauftragten der CDU- und der FDP-Fraktion, Herr Lohn und Herr Witzel, zur Debatte hier beigetragen haben.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Herr Witzel schafft es, gar nichts zum Thema „Frauenförderung“ zu sagen, sondern sich fünf Minuten lang über andere Dinge auszulassen. Da wissen die Frauen in Nordrhein-Westfalen, woran sie bei Ihnen sind, nämlich: keine Frauenförderung, keine Quote.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Ich habe Ihnen ja schon öfter nahegelegt, vielleicht mal den 4. Bericht zum LGG zu lesen. Offensichtlich ist das nach wie vor nicht gelungen; denn sonst hätten Sie vielleicht einmal etwas zur Sache gesagt. Aber lassen wir das an der Stelle.

Nicht minder entlarvend waren die Äußerungen des Kollegen Lohn, der gesagt hat, damit wäre die Frauenförderung dann vom Tisch. Ja, genau, liebe Kolleginnen und Kollegen. Offenkundig scheint das Kern der Debatte zu sein. CDU und FDP möchten alles dafür tun, damit die Frauenförderung in NordrheinWestfalen vom Tisch ist.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Das werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen. Wir haben das auch schon mehrfach inhaltlich begründet. Ich will es aber noch einmal versuchen, wohl wissend, dass dieser Versuch vermutlich fehlgehen wird.

Kollege Lohn, die Anhörung zu Ihrem Gesetzentwurf ist ja bereits angesprochen worden. Sowohl die Kollegin Kopp-Herr als auch der Kollege Abel haben bereits darauf hingewiesen, dass die Sachverständigen in dieser Anhörung nicht gerade in Lobhudelei ausgebrochen sind und auch die Verfassungsgemäßheit an der Stelle durchaus infrage gestellt haben.

In der gleichen Anhörung ist allerdings auch Dr. Martin Heidebach als Sachverständiger gewesen, und der führt Folgendes aus:

„Es muss ein verhältnismäßiger, möglichst schonender Ausgleich zwischen den beiden Verfassungsgütern gefunden werden: …“

Und weiter sagt er:

„Die Herstellung eines schonenden Ausgleichs zwischen den genannten Verfassungsgütern“

gemeint sind damit Art. 3 Abs. 2 und Art. 33 Abs. 2 –

„ist gerade die Aufgabe des Gesetzgebers.“

Dieser Aufgabe ist die Landesregierung nachgekommen, und wir sind nach wie vor der Auffassung, dass das verfassungskonform ist.“

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Jetzt wird es interessant für diejenigen, die sagen: Es gibt keinerlei Einschränkung und keinerlei Schrankenwirkung für Art. 33 Abs. 2. Er führt nämlich aus:

„Beschränkungen des Art. 33 Abs. 2 GG durch kollidierendes Verfassungsrecht sind nicht lediglich eine theoretische Idee, … sondern waren oder sind Gegenstand der Gesetzgebung.“

(Zuruf von Ralf Witzel [FDP])

Hören Sie zu, Herr Witzel. – Dann führt er ein prominentes Beispiel an, und zwar die Hilfsmaßnahmen für Spätheimkehrer. Grundlage dieser Gesetzgebung ist gewesen, dass man gerade Art. 33 Abs. 2 in einen Ausgleich zum Sozialstaatsprinzip gebracht hat; das ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt und geboten.

Nun habe ich noch einmal versucht, das anhand eines anderen Beispiels deutlich zu machen. Mir ist klar, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, dass das wieder nicht gefruchtet haben wird. Aber ich erkenne ja auch in Ihrem Antrag, dass Sie ja gar nicht in allererster Linie uns angesprochen haben, sondern in allererster Linie richtet sich dieser Antrag, in dem Sie sich auch wieder null inhaltlich mit der Frage auseinandersetzen und ja auch gar keine Angebote haben, wie Sie Frauenförderung aufstellen wollen, an die Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion. Die haben Ihnen dann auch noch attestiert, dass das, was Sie hier machen, bloße Symbolpolitik ist.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Also: Krachender kann man doch nicht scheitern.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind weiterhin der Auffassung, dass das der richtige Weg ist. Denn Frauen und Männer müssen gleiche Chancen haben. Das ist verfassungsrechtlich geboten. Danach haben wir gehandelt. Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass das der richtige Weg ist.

(Ralf Witzel [FDP]: Sie verstoßen dagegen!)

Nein, dagegen verstoßen wir nicht. Das ist doch wieder ein beredter Beleg dafür, dass Sie nach wie vor gar nichts verstanden haben.

(Beifall von den GRÜNEN)

Sie weigern sich konsequent, irgendetwas von dieser Frage des schonenden Ausgleichs zu verstehen. Aber ich gebe es auf an dieser Stelle und schenke Ihnen 45 Sekunden meiner Redezeit, denn die würden auch nicht reichen, um Ihnen das zu erklären.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Paul. – Nun spricht für die Piratenfraktion Herr Olejak.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne, im Saal und auch daheim oder unterwegs am Stream! Ich werde Ihnen wahrscheinlich sogar noch ein bisschen mehr Zeit schenken können. Denn tatsächlich mache ich jetzt mal etwas Ungewöhnliches, was wir gerade noch gar nicht richtig hatten, und zwar: Ich rede zum eigentlichen Antrag.

(Heiterkeit von Dr. Joachim Paul [PIRATEN])

Der Antrag selber zur Einleitung eines Normenkontrollverfahrens am Verfassungsgericht ist ein grundlegendes Recht. Wir haben in Nordrhein-Westfalen ja noch kein Individualklagerecht. Von daher ist die Idee, die die FDP hier hatte, vielleicht gar nicht so falsch. Denn auf diese Weise kann es natürlich ermöglicht werden, dass um die Ecke herum den Beamtinnen und Beamten, die entsprechende Beschwerden geäußert haben, da Rechnung getragen wird.

Nichtsdestotrotz – das wurde gerade auch schon von der CDU durch die Einbringung des eigenen Entschließungsantrags bestätigt; Frau Paul hatte mir genau diesen argumentativen Punkt gerade gemopst – zeigt das sehr eindeutig, dass es sich hierbei letztlich doch um eine reine PR- und Werbeaktion der FDP handelt, ohne weitergehenden Sinn und Verstand in der Angelegenheit.

(Beifall von Dr. Joachim Paul [PIRATEN])

Es steht jedem MdL offen, hier gleich in der namentlichen Abstimmung dafür, dagegen oder auf Enthaltung zu stimmen. Ich selber spreche mich gegen dieses Verfahren aus. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von den PIRATEN)