Für die Landesregierung ist die Pflege, sind die Menschen, die in der Pflege beschäftigt sind, ein ganz wichtiger Bereich in Nordrhein-Westfalen. Das gilt seit 2010. Das ist wichtig. Wir müssen auch weiterhin die Situation der Pflegekräfte in Nordrhein-Westfalen und deren Rahmenbedingungen mit in den Blick nehmen. Motivierte Pflegekräfte sind das Fundament für eine gute Pflege. Es ist das A und O, dass unsere Pflege gesichert ist. Deswegen müssen wir die Pflege in Nordrhein-Westfalen stärken.
Wir haben hier in diesem Land mit fast 200.000 Pflegefachkräften Menschen, die einen Jobmotor darstellen, die die tragende Säule sind, die im ambulanten, im stationären Bereich, in Krankenhäusern, in vielen Bereichen arbeiten. Diese Menschen brauchen die Rahmenbedingungen und die Wertschätzung für diese hoch anstrengende Tätigkeit und die fachlichen wie emotionalen Anforderungen an ihren Beruf. Deswegen auch von meiner Seite an der Stelle einen herzlichen Dank an die Pflegekräfte im Land, dass Sie diese Arbeit für uns tagtäglich leisten!
Was gilt es an Rahmenbedingungen zu verbessern? Wir haben in Nordrhein-Westfalen eine vergleichsweise hohe Personalquote, eine überdurchschnittlich hohe Tarifbindung. Wir haben die Umlage eingeführt und haben damit eine Erhöhung von 10.000 auf über 18.500 Fachkräften in der Ausbildung erreicht. Das heißt, wir haben viel getan. Trotzdem ist klar, die Berufsgruppe fühlt sich an vielen Stellen nicht so gesehen, hat das Gefühl, dass andere Berufsgruppen im Gesundheitswesen mehr für sich herausholen. Also ist klar: Die Konsequenz aus diesem Frust, der zum Teil vorhanden ist, ist, zu überlegen, welche Instrumente die Pflegefachkräfte in den Auseinandersetzungen stärken können. Für diese Unzufriedenheit habe ich ein sehr hohes Verständnis. Ich glaube auch, dass wir gemeinsam immer wieder und an allen Stellen prüfen müssen, welche Stärkungen es geben kann.
Herr Burkert, wenn Sie sagen, die Pflege sitze am Katzentisch, dann mag das vielleicht in der Vergangenheit so gewesen sein. Auch ohne gesetzliche Regelung haben wir als Landesregierung NordrheinWestfalen im Ministerium die Pflegefachkräfte in alle Prozesse, die wir in dieser Legislaturperiode hatten, eingebunden. Sie saßen immer mit am Tisch, sie sind immer gehört worden, und zwar sowohl die Berufsverbände wie auch die Fachgesellschaften und die Gewerkschaften. Denn ein Anliegen dieser Landesregierung und auch mein persönliches Anliegen war, dass wir mit den Menschen gemeinsam die Gesetze machen und gestalten.
Trotzdem ist es sinnvoll zu sagen, wir brauchen noch eine rechtliche bzw. gesetzliche Regelung. Aber wir haben es gemacht, ohne dass wir dazu gesetzlich gezwungen sind, und es war auch gut und wichtig,
weil in allen Prozessen – im Landesausschuss Pflege und Alter, am Runden Tisch Geburtshilfe, bei den Modellstudiengängen – die Blickrichtung der Pflegenden für uns ganz wichtig war.
Wo stehen wir jetzt mit einer Pflegekammer? Ja, wir haben es eben schon gehört. In der Legislaturperiode, nachdem wir die Enquetekommission hatten, habe ich damals als Abgeordnete selbst den Antrag nach der Pflegekammer gestellt und war auch davon überzeugt, dass wir einen solchen Weg gehen sollten. Wir haben gemeinsam Anhörungen gemacht, und das Ergebnis war: Die Pflegekammer wurde von den Experten als nicht verfassungskonform bezeichnet.
Sie haben das eben ein bisschen weggewischt und gesagt: Da sind wir jetzt weiter. – Da sind wir leider noch nicht weiter, sondern wir erleben in RheinlandPfalz, dass gegen die einzelnen Beitragsbescheide geklagt wird. Und ob die Kammer mit der Zwangsmitgliedschaft, mit dem Zwangsbeitrag wirklich verfassungskonform ist oder nicht, werden erst diese Gerichtsverfahren zeigen. Deswegen ist es auch zwingend notwendig, dass man diese Entscheidungen abwartet. Denn in Nordrhein-Westfalen eine Kammer zu implementieren, wenn dann herauskommt, dass sie nicht verfassungskonform ist und das im Landtag festgestellt wird, wäre meines Erachtens grob fahrlässig, vor allen Dingen den Pflegebedürftigen gegenüber. Deswegen halte ich es für richtig und gut, dass in dem Antrag beschrieben wird, dass wir die Verfahren im Blick haben müssen.
Der zweite Schritt, der zwingend notwendig ist – auch das haben die Umfragen und die Befragungen in anderen Bundesländern gezeigt –, ist, dass wir die Pflegenden selbst fragen. Denn wir wissen, es gibt einen großen Unterschied zwischen Altenpflege und Krankenpflege. Es gibt zum Teil auch Unterschiede zwischen denjenigen, die im ambulanten und im stationären Bereich tätig sind. Deswegen ist es wichtig, die Menschen selbst zu fragen, ob sie eine solche Pflichtverkammerung mit einem Pflichtbeitrag haben wollen.
Es gibt viele Punkte, die auch hier erwähnt worden sind, die dafür und dagegen sprechen. Es gibt Stimmen, die sagen, es schwächt auch die Gewerkschaften. Gerade die Tarife sind das, was von den Pflegebedürftigen oft mit einer Kammer verbunden wird, was eine Kammer aber nicht leisten kann. Das alles muss mit im Blick sein. Da müssen wir denjenigen, die wir befragen, klar sagen, was eine Kammer leisten kann, was die Vorteile einer Kammer sind, aber auch deutlich die Grenzen aufzeigen. Denn den Frust bei den Pflegenden, wenn es eine Kammer gibt, aber die Erwartungen nicht erfüllt sind, können wir, auch gemeinsam, nicht verantworten.
getroffenen Entscheidungen in den Blick nehmen, die Befragung der Pflegefachkräfte durchführen und dann entscheiden, welches der Weg ist. Frau Schneider, dann kann es auch sein, dass man über den bayerischen Weg reden muss, weil es keine Mehrheit gibt.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass ich an dieser Stelle die Aussprache schließen kann.
Wir kommen erstens zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/11224. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in der Drucksache 16/14183, den Antrag abzulehnen. Wir kommen damit zur Abstimmung über den Antrag selbst. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CDU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen, die FDP, die Piraten und der fraktionslose Abgeordnete Stüttgen. Möchte sich jemand enthalten? – Ein Kollege der Piratenfraktion enthält sich. Mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis ist der Antrag der CDU-Fraktion abgelehnt.
Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/14191. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? – Das sind SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Die CDU-Fraktion. Es enthalten sich demzufolge die FDP und die Piraten. Der fraktionslose Abgeordnete Stüttgen hat nicht mitgestimmt. Der Entschließungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen.
Unzureichende „Bund-Länder-Einigung“ zur Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes: Nordrhein-Westfalen muss auf die Beseitigung der Doppelbürokratie drängen und den kommunalen Anteil der Kosten für Unterhaltsvorschusszahlungen deutlich verringern
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Unterhaltsvorschuss wird wieder einmal im Parlament behandelt, weil sich auf der Bundesebene mittlerweile einiges getan hat. Vom Grundsatz her begrüßt die CDU-Fraktion, dass die Unterhaltsvorschussleistungen heute auch Kindern bis zum 18. Lebensjahr gewährt werden. Wir finden es auch richtig, dass die Begrenzung auf 72 Monate entfällt.
Aber Sie erinnern sich an die Diskussion, die wir letztens im Plenum geführt haben: Es waren noch einige Fragestellungen offen, insbesondere die Frage, wie die Deckung etwaiger Mehrkosten aussieht, nicht nur für die Länder, sondern auch für die Kommunen, die von den Ländern mit vertreten werden.
Wir nehmen zur Kenntnis, dass mittlerweile eine Einigung erzielt worden ist, die vorsieht, dass sich der Bund anstatt wie bisher mit einem Drittel nun mit 40 % beteiligt – er beteiligt sich also stärker – und dass die Beteiligung der Länder 60 % beträgt. Das heißt für die nordrhein-westfälischen Kommunen – hier haben wir die Situation, dass die Kommunen den höchsten Anteil haben – 80 % dieser 60 %. Das sind auf die Gesamtsumme gerechnet 48 %.
Vor diesem Hintergrund waren zwei weitere Fragen zu beantworten: Die eine Frage bezog sich darauf, in welchem Zeitraum das umgesetzt wird. Seinerzeit stand der 1. Januar zur Diskussion. Wir sind dankbar, dass das jetzt auf den 1. Juli verschoben worden ist; denn das gibt allen Beteiligten die Möglichkeit, sich auf die neue Gesetzeslage einzustellen.
Der zweite Aspekt war die Abgrenzung zu SGB-IILeistungen – Unterhaltsvorschussleistungen –; denn leider haben wir die Situation, dass viele Alleinerziehende mit unterhaltsberechtigten Kindern Leistungen nach dem SGB II beziehen. Das würde in der Tat entsprechende Mehraufwendungen bei der Darstellung der Ansprüche mit sich bringen. Vor diesem Hintergrund halten wir den Kompromiss für richtig, zu sagen, dass nur dann, wenn eine Aufstockung möglich
ist – die wird hier bei 600 € festgemacht –, die Leistungen über den Unterhaltsvorschuss gewährt werden sollen, ansonsten über die SGB-II-Regelung.
Diese Regelung ist aber auf die Erweiterung beschränkt, also auf Jugendliche vom zwölften Lebensjahr an bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Da musste man in der Tat darüber nachdenken, das zu erweitern.
Deshalb komme ich jetzt zu unserem Antrag. Wir sagen unter Punkt 1 ganz klar, dass wir eine stärkere Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen an den Mehrkosten des Unterhaltsvorschusses wünschen. Wir haben die Situation, dass in Nordrhein-Westfalen in dem letzten Jahr, für das die Zahlen vollends vorliegen – 2015 –, ca. 205 Millionen € aufgewandt worden sind. Also braucht man nicht viel zu raten, sondern es ist klar, dass erhebliche Mehrkosten, sicherlich im dreistelligen Bereich, auf alle Beteiligten in Nordrhein-Westfalen zukommen werden.
Vor diesem Hintergrund sind wir der Auffassung, dass man es nicht bei dieser 80%igen Beteiligung innerhalb Nordrhein-Westfalens belassen darf, sondern dass man es halbieren muss: dass also nur noch 50 % der Landesaufwendungen – anders gesprochen: 30 % der Gesamtaufwendungen – bei den Kommunen ankommen dürfen.
Zweiter Punkt. Unterhaltsvorschussleistungen sind, wie der Name schon sagt, eine Vorschussleistung. Nur leider wird sie oft zur endgültigen Leistung, wenn man nicht mehr die Möglichkeit hat, im Wege des Rückgriffs auf den Unterhaltspflichtigen zuzugreifen. Vor diesem Hintergrund wollen wir uns nach dem Motto „Best Practice“ daran orientieren, wie andere Länder mit dieser Thematik umgehen.
Da stellen wir fest, dass wir in Nordrhein-Westfalen derzeit 20 % der aufgewendeten Beträge des Unterhaltsvorschusses zurückholen. In Bayern sind es 35 %, in Baden-Württemberg 33 %. Wenn man sich ansieht, wie das dort gemacht wird, stellt man fest, dass in der Zusammenarbeit mit der Finanzverwaltung deren große Erfahrungen genutzt und Synergien gezogen werden und dass das letztendlich dazu führt, dass die Rückholquote höher ist.
Deshalb lautet unsere zentrale Forderung unter Punkt 2, dass man diese Kompetenzen zusammenfasst und die Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen an dem Wiederholen der Unterhaltsvorschussleistungen beteiligt.
Der dritte Punkt bezieht sich auf die Evaluierung. Ich habe es eben angesprochen. Wir müssen sehen, wie sich jetzt in der konkreten Umsetzung die SGB-IILeistungen zu den Unterhaltsvorschussleistungen entwickeln. Wir werden darüber nachzudenken haben – der FDP-Antrag wirft das auch auf, und das werden wir im Fachausschuss vor diesem Hintergrund diskutieren müssen –, ob man diese Regelung
auch auf die Unterhaltspflichtigen gegenüber den Null- bis Zwölfjährigen ausdehnt. Dazu sollte man im Rahmen einer gewissen Zeit eine Evaluierung vornehmen und aus der Auswertung entsprechende Rückschlüsse ziehen, die die Verwaltungsarbeit erleichtern.
Denn den Kommunen entstehen nicht nur Mehrkosten dadurch, dass sie mehr Leistungen aufbringen müssen, sondern auch durch die damit verbundene Bürokratie, die möglichst gering gehalten werden sollte. Das ist das Interesse der Spitzenverbände und auch unser Interesse.
Vor diesem Hintergrund werden wir heute der Weiterleitung des Antrags an den Ausschuss zustimmen. Ich freue mich schon auf die sehr intensive Diskussion dort. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es bleibt unsererseits dabei – das möchte ich eingangs deutlich sagen –, dass eine Entlastung, dass eine Unterstützung, dass eine Vereinfachung für alleinerziehende Eltern inhaltlich nicht falsch sein kann. Darin sind wir uns alle hier im Hause sicherlich einig.
Darum begrüßen wir grundsätzlich weiterhin, dass bestehende Altersgrenzen sowie Befristungen der maximalen Bezugsdauer aufgehoben werden sollen. Wenn man aber das grundsätzliche Ziel teilt, alleinerziehende Eltern zu entlasten, kann man den erreichten Bund-Länder-Kompromiss, die erreichte Einigung so nicht hinnehmen.
Mein Vorredner, Herr Kollege Nettelstroth, hat gerade darauf hingewiesen: Nordrhein-Westfalen wälzt 80 % seiner eigenen Kosten beim Unterhaltsvorschuss auf die Kommunen um. Das Ergebnis dieses Formelkompromisses der Bund-Länder-Gruppe trifft die Kommunen in Nordrhein-Westfalen genau aus diesem Grunde härter als in jedem anderen Bundesland. Mehr Kosten wälzt kein anderes Bundesland auf die Kommunen ab.
Umso bedauerlicher ist es, dass die Ministerpräsidentin oder Mitglieder des Landeskabinetts in der entsprechenden Arbeitsgruppe des Bundesrates gar nicht erst vertreten waren. Denn auch bei dem nun vorliegenden angepassten Gesetzentwurf handelt es sich unter dem Strich weiterhin um ein Entlastungsprogramm des Bundes zulasten von Ländern und Kommunen.
Da ist es natürlich erfreulich, dass die Bereitschaft des Bundes vorhanden ist, seinen Finanzierungsanteil von einem Drittel auf 40 % anzuheben – völlig klar. Wenn aber die Landesregierung das Gesetz zur Ausführung des Unterhaltsvorschussgesetzes nicht umgehend ändert, hat das zur Folge, dass die nordrhein-westfälischen Kommunen 48 % und das Land lediglich 12 % der Gesamtaufwendungen zu tragen haben. Das ist auch mit Blick auf die Finanzkraft ein Ungleichgewicht, das wir nicht hinnehmen möchten.