Protocol of the Session on January 25, 2017

Laut Krankenstandsbericht S. 6 funktioniert aber die Datenerfassung mittlerweile:

„Seit Anfang 2016 ist sichergestellt, dass die Krankentage in den Schulen systematisch erfasst und für die jährliche Statistikmeldung zum jeweiligen Stichtag elektronisch aufbereitet und übermittelt werden. Die Ergebnisse sollen in den Bericht der Landesregierung zur Erhebung des Krankenstandes im Jahr 2016 einfließen.“

Dem Vernehmen nach soll die Veröffentlichung des Krankenstandsberichtes für das Jahr 2016 aber erst nach der Landtagswahl erfolgen.

Im Personalausschuss des Landtags ist bei der letzten Sitzung vom Vertreter des MSW bestätigt worden, dass die Krankenstandsdaten bis Ende Februar 2017 vorliegen und an den Innenminister unverzüglich übermittelt werden.

Eine Zusage, ob und in ggf. welcher Form sowie Vollständigkeit eine Bereitstellung der Daten zum Krankenstand bei Lehrkräften rechtzeitig vor der Landtagswahl noch für Parlament und interessierte Öffentlichkeit erfolgt, will die Landesregierung aber bislang nicht geben.

Aus sachlich nicht nachvollziehbaren Gründen ist schon einmal vorsorglich auf die Ergebnisse einer

Datenschutzprüfung hingewiesen worden. Da es sich um vollständig anonymisierte und aggregierte Daten von rund 150.000 Lehrkräften handelt, wird durch die Kommunikation der Landesregierung eher der Verdacht genährt, Gründe zu suchen, damit eine Veröffentlichung des Krankenstandes vor der Landtagswahl keinesfalls mehr erfolgt.

In welcher Form und Vollständigkeit wird die Landesregierung dem Parlament bis spätestens Ende April 2017 die ihr dann bereits mindestens zwei Monate vorliegenden Daten zum Krankenstand bei nordrhein-westfälischen Lehrkräften übermitteln?

Die Landesregierung hat angekündigt, dass Herr Minister Jäger, dem ich hiermit das Wort erteile, diese Frage beantwortet.

Herr Präsident, so vollständig, wie ich die Beantwortung vornehmen kann, will ich das gerne tun. – Die Mündliche Anfrage von Frau Kollegin Gebauer von der FDP-Fraktion unterstellt eine fehlende Transparenz bei der Erhebung des Krankenstandes der Lehrkräfte. Davon – das möchte ich im Folgenden begründen – kann nicht die Rede sein.

Die Landesregierung hat den Unterausschuss Personal über den Stand der Umsetzung, über den Stand dieses Vorhabens sowie über unbestreitbare Schwierigkeiten und eingetretene Verzögerungen fortlaufend informiert. Ich verweise hier auf die jährlichen Krankenstandsberichte an den Landtag und zusätzlich auf den Bericht des MSW vom 14. November 2014 Vorlage 16/2412 sowie auf den Bericht des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 13. Januar 2017 Vorlage 16/4638.

Bislang waren Lehrkräfte von der jährlichen Landesstatistik nicht erfasst, da zunächst die tatsächlichen und die rechtlichen Voraussetzungen für eine elektronische Erhebung der Krankentage geschaffen werden mussten. Eine händisch erstellte Krankenstatistik für rund 183.000 Lehrkräfte an rund 5.300 öffentlichen Schulen ist mit vertretbarem Aufwand nicht zu leisten.

Nur am Rande sei angemerkt, dass der Unterausschuss Personal des Landtages nicht im Jahre 2010, sondern vielmehr im Januar 2012 definitiv um die Einbeziehung der Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen in die Krankenstandserhebung gebeten hat. Im Dezember 2014 ist IT.NRW dann beauftragt worden, ein Programm zur elektronischen Erfassung der Krankentage jeder Lehrkraft an den einzelnen Schulen zu erarbeiten. Vorangegangen waren die Anpassung der Erhebungsparameter der Landesstatistik an die Besonderheiten im Schulbereich und die Entwicklung einer Auftragsbeschreibung für das Programm „Gesundheitsstatistik per PC“, kurz GPC genannt.

Im Mai 2014 hat der Ausschuss für Schule und Weiterbildung des Landtages NRW nach vorheriger Durchführung der Verbändebeteiligung der notwendigen Änderung der Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten der Lehrerinnen und Lehrer zugestimmt. Im Mai 2015 stimmten schließlich die sieben Lehrerhauptpersonalräte beim MSW nach einem umfänglichen Beteiligungsverfahren der Einführung und der Anwendung von GPC zu. Damit waren die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung von GPC geschaffen.

Ursprünglich war geplant, GPC gegen Ende des Schuljahres 2014/2015 an die Schulen auszuliefern. Die Schulen sollten nach einer Erprobungsphase zu Beginn des Schuljahres 2015/2016 mit der Erfassung der Krankentage beginnen. Diese Zielvorgabe konnte von IT.NRW nicht eingehalten werden. Im Rahmen der Programmierung von GPC haben sich noch gravierende, tiefgreifende Fehler in der Software gezeigt. Ein langfristiger krankheitsbedingter Ausfall des verantwortlichen Programmierers bei IT.NRW kam hinzu.

Diese Verzögerung hat die Landesregierung bedauert und von Anfang an transparent gemacht. Dies alles steht bereits auf Seite 6 des Krankenstandsberichtes für das Jahr 2014, der dem Landtag im November 2015 übersandt wurde, ebenso im Bericht für das Jahr 2015. Die Berichte sind auch öffentlich.

Das seinerzeit angekündigte Ziel des MSW, mit einer gesicherten Erhebung der Krankentage der Lehrkräfte ab Anfang 2016 zu beginnen, ist also erreicht worden. Dies ist im Unterausschuss Personal auch im Einzelnen am 17. Januar 2017 berichtet worden.

Meine Damen und Herren, der 28. Februar 2017 ist der landesweit vorgegebene Stichtag, an dem die Schulen für ihren Bereich das anonymisierte Summendatenblatt zusammenstellen. Es ist aber nicht auszuschließen, dass bei 5.300 Schulen nicht alle pünktlich liefern werden. Hier wird die Schulaufsicht sofort nachfassen. Erst wenn eine ausreichende Anzahl von Schulen die erforderlichen Daten geliefert hat, werden die Meldungen zu einer Landesstatistik zusammengefasst und vom MSW an mein Haus übersandt. Das Ergebnis fließt dann in den landesweiten Krankenstandsbericht für das Jahr 2016 ein.

Der Unterausschuss Personal hat das MSW nun gebeten, zu prüfen, ob ihm, losgelöst vom Krankenstandsbericht der Landesregierung für 2016, eine landesweite Krankenstatistik der Lehrkräfte bereits Ende März 2017 vorgelegt werden kann. Die angekündigte Prüfung hat ergeben, dass Datenschutzregelungen einer vorzeitigen Übersendung der Krankenstatistik nicht entgegenstehen. Dies gilt auch für die Frage der Mitbestimmung nach dem Landespersonalvertretungsgesetz.

Welchen Lieferstand das MSW exakt erreichen wird, lässt sich nicht vorhersagen. Schließlich handelt es

sich um die erste elektronische Erfassung des Krankenstandes der Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen.

Der Unterausschuss hat zu erkennen gegeben, dass er auch mit einer Teilerhebung einverstanden wäre. Aus einer Teilerhebung – das ist hoffentlich allen Beteiligten klar – können methodisch sauber auch nur Teilschlüsse gezogen werden. Unter diesen Rahmenbedingungen beabsichtigt das MSW, der Bitte des Unterausschusses zu entsprechen. – Ich hoffe, dass ich die Frage ausreichend beantwortet habe.

Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegt zunächst von Herrn Lürbke, dem ich hiermit das Wort erteile, eine Frage vor.

Vielen lieben Dank.

Moment. Herr Lürbke hatte sich gemeldet.

Nein, ich sitze auf dem Platz von Herrn Lürbke.

Damit haben wir alle miteinander Probleme. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir hier oben bei der Fragestunde so völlig durcheinanderkommen. Es hat auch nichts mit der Bedeutung von einzelnen Abgeordneten zu tun, dass man jemanden dann nicht sofort erkennt. Ich erkenne Sie natürlich sofort mit Freude. Aber bei einer Fragestunde ist es schwierig, wenn man nicht auf seinem Platz sitzt. Frau Kollegin Gebauer, Sie haben jetzt natürlich das Wort.

Ich bitte vielmals um Entschuldigung und werde mich für die nächste Frage dann umsetzen, Herr Präsident.

Herr Minister, herzlichen Dank für Ihre Ausführungen. Alle Fragen konnten Sie nicht beantworten. Deswegen habe ich jetzt noch die eine oder andere Nachfrage an Sie.

Sie haben in dem Bericht zur Krankenstandserhebung unter anderem auch als Grund für die bis heute nicht erfolgte Veröffentlichung der Daten vor allem Probleme des Arbeitnehmerdatenschutzes und der Personalmitbestimmung erwähnt. Mich interessiert in diesem Zusammenhang, welche Gründe die Landesregierung für Probleme in datenschutzrechtlicher Hinsicht sieht, wenn Krankenstände nur in anonymisierter und aggregierter Form bekannt gegeben werden.

Bitte schön, Herr Minister.

Ich hatte in der Zeitschiene ja schon ausgeführt, dass datenschutzrechtliche Bedenken und die gesetzlich vorgegebenen Grundlagen einschließlich der Zustimmung der sieben Lehrerpersonalräte im Mai 2015 abgeschlossen waren.

Danke schön. – Als Nächster hat sich der Kollege Wedel gemeldet.

Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben in Ihrer Chronologie gerade dargestellt, dass der UA Personal im Jahre 2012 den entsprechenden Auftrag erteilt habe und dass die Auftragserteilung an IT.NRW dann erst Ende 2014 erfolgt sei. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung denn in diesem Zeitraum zwischen der Auftragserteilung des UA Personal 2012 und der Beauftragung im Dezember 2014 ergriffen, um dem Petitum des UA Personal Rechnung zu tragen?

Bitte schön, Herr Minister.

Herr Kollege Abgeordneter, ich hatte bereits erläutert, dass im Dezember 2012 IT.NRW beauftragt wurde, ein Programm zur elektronischen Erfassung der Krankentage jeder Lehrkraft an den einzelnen Schulen zu erarbeiten. Vorangegangen waren die Anpassungen der Erhebungsparameter der Landesstatistik an die Besonderheiten im Schulbereich und die Entwicklung einer Auftragsbeschreibung für GPC.

Ich mache darauf aufmerksam, dass eine solche sehr umfangreiche Softwareentwicklung mit 5.300 beteiligten Schulen eine Auftragsbeschreibung an IT.NRW erfordert, die man nicht gerade mal in ein paar Tagen entwickeln kann.

Herr Kollege Witzel.

Herr Präsident, vielen Dank für die Gelegenheit zu einer Nachfrage. – Herr Minister Jäger, Sie haben darauf hingewiesen, dass es der Routine Ihres Hauses entspricht, erst in der zweiten Jahreshälfte den regulären Krankenstandsbericht vorzulegen, haben aber gerade in der Beantwortung deutlich gemacht, dass genau das Anliegen, in Form eines ausgekoppelten Sonderberichts den Krankenstand der Lehrkräfte vorab zu bekommen, wenn ich

Sie richtig verstanden habe, doch zugesagt worden ist, und zwar mit Ausnahme – darauf bezieht sich auch meine Frage – der Schulen, an denen es möglicherweise technische Probleme gibt.

Ich denke, das versteht jeder. Es kann auch bei anderen Dienststellen, beispielsweise der Polizei oder der Justiz, mal irgendwo haken. Aber habe ich Sie richtig verstanden? Alle Daten, die im Frühjahr 2017 verfügbar sind, werden rechtzeitig vor der Landtagswahl auch dem Parlament zur Verfügung gestellt? Ist diese Zusage von Ihnen so richtig bei uns angekommen?

Danke schön. – Herr Minister, bitte schön.

Herr Abgeordneter, ich hatte keinen Sonderbericht zugesichert, sondern in Absprache mit dem MSW erklärt, dass dem Wunsch des Unterausschusses Personal, Teilmengen zur Verfügung gestellt zu bekommen, nachgekommen werden soll.

Sie müssen sich einfach Folgendes vorstellen: Erstmalig werden diese Daten von einer Vielzahl von Beteiligten erhoben. Weil man bei diesen Beteiligten keine Erfahrung und Routine hat, kann man davon ausgehen, dass es sicherlich zu einer Fehlerquote im niedrigen zweistelligen Bereich kommt. Das gilt es nachzuarbeiten und die entsprechenden Daten zu aggregieren. Sonst kann man mit ihnen wenig anfangen. Anschließend muss man sie in einen Bericht einfließen lassen, in dem diese Daten dann bewertet werden können. Das ist in dem Zeitraum von Ende Februar bis Ende März nicht leistbar.

Leistbar ist, Ihnen Teildatenmengen zur Verfügung zu stellen – dann allerdings auch unkommentiert. Deren Aussagekraft kann auch nur dazu führen, dass Teilschlussfolgerungen gezogen werden können.

Danke schön. – Zu einer zweiten Frage hat sich Frau Gebauer gemeldet.

Herr Präsident! Herr Minister, Sie haben jetzt von Teilmengen gesprochen. Vorhin haben Sie von einer ausreichenden Anzahl von Schulen gesprochen, die sich zurückmelden müssten. 5.300 Schulen haben Sie genannt. Was ist denn jetzt die ausreichende Anzahl von Schulen, die Sie benötigen, um ein Teilergebnis herzustellen?

Bitte schön, Herr Minister.

Frau Abgeordnete Gebauer, es kommt nicht nur auf die Quantität der Zulieferung aus den Schulen an, sondern vor allem auch auf die Qualität. Das heißt: Sind die Daten richtig erhoben? Sind sie im Rahmen des Softwareprogramms bei IT.NRW aggregierbar? Deshalb kann man keine feste Zahl benennen, wie viele Schulen liefern müssen; denn es kommt sehr auf die Qualität dahin gehend an, dass sie verarbeitungsfähig sind.

Die Erfahrungen von IT.NRW sind nun einmal, dass es bei Einführung von solchen neuen Erhebungsverfahren Fehlerquotienten gibt, die durchaus schon in einer Höhe liegen, in der sie das Gesamtergebnis beeinflussen können – nicht müssen –, und dass entsprechende Daten nachbearbeitet werden müssen. Es gibt aber die Zusage, dass aussagefähige Teilerhebungen dann dem Unterausschuss Personal zur Verfügung gestellt werden können.

Danke schön. – Zu einer zweiten Frage hat sich Herr Kollege Wedel gemeldet.