Protocol of the Session on December 15, 2016

Wir sehen das Anliegen der Piraten differenziert. Es ist im Grunde genommen in der Diskussion schon deutlich geworden – die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und die Frau Bundeskanzlerin haben mit ihrem Beschluss in 2015 die Medienkonvergenzkommission gebeten, einen umfänglichen Prüfvorgang daraus zu machen –: Das Problem der

Ad-Blocker hat mindestens zwei Seiten – die des Verbraucherschutzes und die der Medienpolitik und Medienwirtschaft.

Aus Sicht der Verbraucher kann positiv bewertet werden, dass man den Trojanern das Leben schwer macht und dass man Online-Tracking praktisch verhindert. Aus Sicht der Medienpolitik – darauf ist auch hingewiesen worden – haben wir das Problem, dass Werbung als Refinanzierungsquelle versiegen

würde, würde man dem Anliegen auf Ad-Blocking Folge leisten. Deshalb warten wir gespannt auf die Prüfergebnisse der Kommission.

Wir wissen auch noch nicht, wie die höchstrichterliche Entscheidung ausfallen wird. Es sind zu diesem Punkt noch eine ganze Reihe von Gerichtsverfahren anhängig.

Auf einen Bereich hat Herr Kollege Vogt hingewiesen, indem er sagte: Wir müssen uns mit dem Problem des Ablasshandels – dabei geht es darum, von der schwarzen auf die weiße Liste zu wechseln – sowie mit der Frage befassen, welche Medienfolgen das eigentlich in Bezug auf Qualität und Vielfalt in der Mediennutzung hat. – Das macht, glaube ich, auch deutlich, dass man mit einem Federstrich eben nicht alles im Bereich der Digitalisierung unserer Umwelt beziehungsweise unserer Welt regeln kann.

Deshalb empfiehlt die Landesregierung, ihrem Beispiel zu folgen und ein Stück souveräner Gelassenheit auch im Umgang mit diesem Thema an den Tag zu legen, intensive Diskussionen im Ausschuss zu führen und dann letztendlich der Hoffnung Ausdruck zu verleihen, dass verwertbare Prüfergebnisse auch der Bund-Länder-Kommission vorliegen werden, die deutlich machen, dass es bei dem bewährten Konsens zwischen Bund und Ländern bleibt. Das jedenfalls wäre der Wunsch der Landesregierung.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Groschek. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Deshalb schließe ich die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/13682 – Neudruck – an den Ausschuss für Kultur und Medien – federführend – sowie mitberatend an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk. Die abschließende Abstimmung soll, wie üblich, in öffentlicher Sitzung im federführenden Ausschuss erfolgen. Wer ist für diese Überweisungsempfehlung? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt

6 Bund muss seine Anteile an der Flughafenge

sellschaft Köln/Bonn halten

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/13690

Entschließungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/13801

Sodann eröffne ich die Aussprache und erteile als erstem Redner für die erste der beiden antragstellenden Fraktionen, nämlich die SPD, Herrn Kollegen Ott das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Besucherinnen und Besucher auf den Tribünen! Ich freue mich, dass wir jetzt kurz vor Weihnachten diese Frage auf der Tagesordnung haben, weil es tatsächlich wichtig ist, der Bundesregierung noch einmal ein eindeutiges Signal aus Nordrhein-Westfalen mit auf den Weg zu geben.

Wir sind der festen Überzeugung, dass sich die Verantwortungsgemeinschaft von Bund, Land und Kommunen in der Eigentümerstruktur des Flughafens Köln/Bonn bewährt hat. Auch sind wir der Auffassung, dass es der falsche Weg ist, Fehler der Vergangenheit – wie sie auch in Düsseldorf geschehen sind und zur Privatisierung geführt haben – zu wiederholen. Denn es ist – um Gestaltungsspielraum zu erhalten – ganz wichtig ist, dass die Infrastruktur in öffentlicher Hand bleibt.

Wenn man die Akzeptanz der Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf bei der Bevölkerung miteinander vergleicht, dann kann man sehen, dass die ungleichen Vorstellungen der Menschen vor Ort damit zu tun haben, dass die Verantwortungsgemeinschaft in Köln/Bonn dazu geführt hat, möglichst weitgehend auf die Bevölkerung zuzugehen und den Flughafen im Umfeld zu platzieren.

Der Bundesfinanzminister will sich seit vielen Jahren von den Anteilen des Flughafens Köln/Bonn trennen. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, kann man hier nicht davon reden, dass irgendwelche Ängste geschürt werden, sondern die Bundesrepublik Deutschland und der Finanzminister stehen nun einmal dazu, die Anteile des Flughafens Köln/Bonn zu veräußern – ganz im Gegensatz übrigens zum Bundesverkehrsminister, der auch der Auffassung ist, dass das nicht nötig ist.

Die Bundesregierung selbst hat ja immer gesagt, dass sie so einen richtig wirtschaftlichen Nutzen in der Privatisierung auch nicht sieht. Es geht aber um ein Grundprinzip. Man beruft sich auf den Bundesrechnungshof und sagt: Wozu brauchen wir diese Anteile? Die bringen ja nichts. Dann kann man sich

auch davon verabschieden. – Wir halten das für den grundfalschen Weg. Gerade jetzt, wo – aufgrund der Fristen, die der Bund aufgerufen hat – die Gespräche über dieses Thema laufen, halten wir es für wichtig, ein klares Signal zu setzen.

Lieber Bundesfinanzminister, an dieser Stelle sage ich: Das Land Nordrhein-Westfalen besteht darauf, dass es keine Privatisierung des Flughafens Köln/Bonn gibt. Wir wollen, dass der Bund von der Privatisierung der Anteile grundsätzlich Abstand nimmt. Wir fordern den Bundesfinanzminister aus dieser Weihnachtssitzung heraus auf, es zu unterlassen, diese Frage weiter zu verfolgen.

Wir hätten uns sehr gewünscht, dass sich die Christlich Demokratische Union – wie sie es übrigens im Rahmen eines Ratsantrag von CDU, Grünen und SPD im Kölner Stadtrat auch getan hat – gemeinsam mit uns zu dieser Position bekannt hätte, dass es nämlich zu keiner Privatisierung kommen darf und die Verantwortungsgemeinschaft von allen drei staatlichen Ebenen erhalten bleibt. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Kollege Ott. – Für die zweite der beiden antragstellenden Fraktionen, nämlich die von Bündnis 90/Die Grünen, spricht jetzt Herr Kollege Klocke.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben Ihnen diesen Antrag vorgelegt, den der Kollege Ott eben vorgestellt hat, weil es berechtigte Sorge gibt, dass der Bund seine Anteile am Flughafen Köln/Bonn verkaufen könnte.

Die zentrale Intention unseres Antrages ist, zu sagen: Öffentliches Eigentum – und dazu zählen wir Flughäfen natürlich aus guten Gründen – muss auch in öffentlicher Hand bleiben. Denn dadurch haben wir als öffentliche Hand die Möglichkeit, an der Fortentwicklung der Flughäfen, die für unsere Verkehrsinfrastruktur entscheidend sind, entsprechend mitzuwirken. Dabei geht es um die wirtschaftliche Entwicklung von Flughäfen und um die Frage, wie sich ein Flughafen am Markt positioniert. Weiter geht es dabei selbstverständlich auch um die Frage, wie es um den Gesundheits- und Lärmschutz an Flughäfen und um Flughäfen herum bestellt ist.

Ich habe gerade eben – ich kam im letzten Moment hier herein – an einem Gespräch teilgenommen, wo es um die Frage der Lärm- und Feinstaubbelastung rund um den Düsseldorfer Flughafen ging. Da gibt es ja zahlreiche Anwohnerklagen und -beschwerden. All das wird man nicht allein auf Grundlage der Anteilsstruktur lösen können. Sollte aber ein so entscheidender Akteur wie der Bund seine Anteile an Private – an eine private Holding etc. – verkaufen,

dann würden wir keine Möglichkeiten zur Intervention beziehungsweise zur Weiterentwicklung des Flughafens sehen.

Deswegen lautet unser erstes Plädoyer: Der Bund soll an der bisherigen Anteilseignerstruktur festhalten. Er soll seine Anteile nicht veräußern. Sollte das nicht der Fall sein – das hat natürlich der Bund zu entscheiden; es ist keine Entscheidung, die der Landtag Nordrhein-Westfalen oder die Landesregierung zu treffen hat –, dann ist unser klares Plädoyer – deswegen haben wir diesen Antrag heute auch vorgelegt –, dass die Anteile in Händen der öffentlichen Hand bleiben und entsprechend in dieser Richtung zu veräußern sind.

Das ist ein Thema, das vielleicht nicht so sehr in der Öffentlichkeit steht, aber das hinter den Kulissen seit einigen Monaten die Gemüter bewegt. Wir sind vielfach von am Flughafen beteiligten Kommunen mit der Bitte angesprochen worden, dass wir uns dieses Themas annehmen. Deswegen haben wir Ihnen diesen Antrag hier vorgelegt und bitten Sie, wenn Sie unsere Haltung, unsere Linie, dass die Anteile des Flughafens in öffentlicher Hand verbleiben soll, unterstützen, diesem Antrag zuzustimmen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Klocke. – Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Voussem das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst ein Blick in die Geschichte: Der Düsseldorfer Flughafen wurde als erster deutscher Flughafen im Jahre 1997 durch die frühere rot-grüne Landesregierung teilprivatisiert. Ministerpräsident war damals Johannes Rau. Das Land Nordrhein-Westfalen verkaufte seinen 50%Anteil an die damalige RWE-Tochter Hochtief und an eine irische Flughafenbetreibergesellschaft. Seither ist dieser Eigentumsanteil mehrfach in andere Hände gelangt. Die andere Hälfte verblieb bei der Stadt Düsseldorf.

Diese Entscheidung hatte seinerzeit keinen Einfluss auf den Anwohnerschutz, Herr Kollege Klocke. Alleine deswegen ist der vorgelegte Antrag von den Koalitionsfraktionen von SPD und Grünen überhaupt nicht zustimmungsfähig. Der Antrag stellt nämlich die Behauptung auf, die nichtzutreffend ist und die unbegründete Ängste bei den Anwohnerinnen und Anwohnern schürt.

Eine Veräußerung des Bundesanteils oder eines Teils davon würde laut Ihrem Antrag den Lärmschutz der Bevölkerung gefährden. Eine sachliche Auseinandersetzung mit dem eigentlichen Thema wird dadurch verhindert.

Herr Kollege, Entschuldigen Sie. Würden Sie eine Zwischenfrage von Herr Kollegen Ott zulassen?

Herr Kollege, das ist wirklich sehr nett.

Würden Sie mir zustimmen, dass das Potenzial der Anwohnerproteste am Flughafen Düsseldorf deutlich höher ist als am Flughafen Köln/Bonn, und könnte das vielleicht damit zusammenhängen, dass da andere Prinzipien in der Geschäftspolitik eine Rolle spielen?

Herr Kollege Ott, ich wollte Ihnen nur deutlich machen, dass das, was Sie hier und heute mit Ihrem Antrag beklagen und welche Ängste Sie damit auch in der Bevölkerung unnötigerweise schüren, nicht beispiellos in der Geschichte ist. Insofern finde ich, dass die Übertragung 1997 – soweit stimme ich mit Ihnen überein – mit der jetzigen Diskussion um die Kapazitätserweiterung sicherlich nichts zu tun hat.

Meine sehr verehrten Damen und Herren; denn maßgeblich ist, was der Flughafen konkret tut. Für geltende Gesetze ist es vollkommen unerheblich, wer Anteilseigner der Flughafen Köln/Bonn GmbH ist. Darüber hinaus hatte die Landesregierung in den vergangenen sechs Jahren auch genügend Zeit, eine neue Luftfahrtkonzeption für das Land Nordrhein-Westfalen zu erarbeiten.

In dieser Konzeption hätte sie Perspektiven, Chancen und Grenzen für den Flughafen Köln/Bonn näher konkretisieren können. Leider ist dies aufgrund der Zerstrittenheit der Koalitionsfraktionen von SPD und Grünen

(Jochen Ott [SPD]: Quatsch!)

beim Thema Luftfahrt und Flughäfen unterblieben. Genau das führt nämlich zur verstärkten Unsicherheit aller Beteiligten und zur Verunsicherung der Bevölkerung.

In dieser Situation kann es nicht im Interesse des Landes sein, wenn diese Landesregierung oder ein anderer Gesellschafter den Kreis der öffentlichen Anteilseigner des Köln/Bonner Flughafens dominiert. Die von öffentlichen Anteilseignern getragene Eigentümerstruktur hat sich bewährt.

Aus unserer Sicht besteht daher keine zwingende Notwendigkeit, diese Eigentümerstruktur zu verändern. Die Verlässlichkeit der Anteilseigner, gerade auch des Bundes, hat dafür gesorgt, dass der Flughafen Köln/Bonn auf einer gesicherten Grundlage

steht und sich im Interesse Nordrhein-Westfalens dynamisch fortentwickelt hat. Dabei wurden stets die Interessen aller Beteiligten im Land und in der Region gewahrt.

Eine Anteilsverteilung, bei der kein Gesellschafter den anderen majorisieren kann, führt auch dazu, die Akzeptanz des Flughafens in der Region zu erhalten.

(Jochen Ott [SPD]: Dann sorgt dafür!)