Protocol of the Session on December 2, 2016

Vielen Dank, Herr Minister, dass Sie meine Zwischenfrage zulassen. – Sie hatten eben ausgeführt, dass es schlechterdings keine gute Sache sei, dass es Konten gebe, die 120 oder 130 Jahre bestünden.

Das habe ich nicht gesagt. Ich habe gesagt, dass jemand rechnerisch 120 oder 130 Jahre alt sein müsste.

(Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD])

Ja.

Ja, Konten, deren Inhaber rechnerisch 120 oder 130 Jahre alt sein müssten. Sie gehen also davon aus, dass es solche Konten gibt. Wie verhält sich das in dem von Ihnen so gelobten Antrag, dass Konten quasi gelöscht werden und die Banken das Geld irgendwann vereinnahmen, während auf der anderen Seite Konten existieren, deren Eigentümer möglicherweise schon vor 50 oder 60 Jahren verstorben sind?

Das kann ich Ihnen sagen: weil die Banken es nicht einheitlich handhaben.

Zum ersten beziehe ich mich auf einen Artikel in „SPIEGEL ONLINE“. Demnach gibt es einen Mann, der schon vor 71 Jahren verstorben ist. Er war verhältnismäßig jung, aber er müsste jetzt immerhin schon 109 Jahre alt sein und hat noch Post von seiner Sparkasse bekommen.

Der zweite Punkt ist: Wir stellen fest, was die Banken machen. Hier im Landtag wird ja geradezu befürchtet: Um Gottes willen; es könnte jetzt noch dazu kommen, dass am Ende, wenn Erben nicht aufzufinden sind, die Allgemeinheit in den Genuss dieses Erbes kommt; dann ist es besser bei den Banken aufgehoben.

(Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD])

Da hätte ich allerdings eine andere Einschätzung. Ich würde die Banken dringend auffordern, mit uns gemeinsam dafür zu sorgen, dass diejenigen herausgefunden werden, denen das Geld wirklich gehört. Das ist die Absicht. Die lasse ich mir bei den Arbeiten, die wir bisher zu diesem Thema gemacht haben, auch nicht kaputt machen.

(Beifall von der SPD)

Dass das unterschiedlich gehandhabt wird, kann ich Ihnen ganz einfach erklären. Es gibt nämlich Banken, die diese Konten stillschweigend stehen lassen. Es gibt aber auch Banken, die sie ertragswirksam auflösen. In der Tat ist es so, dass sie sie als Eigenkapitalunterlegung nutzen können.

(Stefan Zimkeit [SPD]: Dann ist es Eigenkapi- tal!)

Das wird zum Beispiel sehr schön deutlich, wenn Sie heute in der „Westdeutschen Zeitung“ die Ausführungen von Herrn Pörner vom Bankenverband Nordrhein-Westfalen lesen, der hier einfach einmal unterstellt:

„Tatsächlich dürfte die Finanzverwaltung NRW auf eine Enteignung von Sparern abzielen, …“

Und Sie schlagen ja weiter in die gleiche Kerbe. –

Herr Pörner sagt selbst:

„Dass derartige Guthaben bei den Banken verbleiben und damit faktisch Eigenkapital und Gewinn mehren, ist so nicht richtig: Es handelt sich um eine steuerrechtliche Notwendigkeit, nach 30 Jahren so zu verfahren, …“

(Stefan Zimkeit [SPD]: Oh!)

Wer diesen Satz liest, der weiß, was er gemeint und gesagt hat und wer ihm hier auf den Leim geht.

Deswegen kann ich an dieser Stelle nur noch einmal sagen: Die Banken und auch die Sparkassenverbände täten gut daran, solche Schreiben nicht zu schreiben, sondern sich schnellstmöglich mit uns an einen Tisch zu setzen und den Zielsetzungen und

Aufgaben, die der Antrag enthält, zu folgen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Finanzminister Dr. Walter-Borjans. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Damit kommen wir zur Abstimmung. Erstens stimmen wir über den Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/13538 ab. Die antragstellenden Fraktionen haben direkte Abstimmung beantragt. Wer stimmt diesem Antrag zu? – SPD und Grüne. Wer stimmt gegen diesen Antrag? – CDU, FDP, die Fraktion der Piraten und der fraktionslose Kollege Schulz. Gibt es Enthaltungen? – Es ist keine Enthaltung zu erkennen. Gleichwohl ist der Antrag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen.

Zweitens stimmen wir über den Entschließungsantrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/13652 ab. Wer stimmt dieser Entschließung zu? – Die Fraktion der Piraten. Wer stimmt dagegen? – SPD, Grüne, CDU, FDP und Herr Schulz, fraktionslos. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag mit breiter Mehrheit im Hohen Hause abgelehnt.

Ich rufe auf:

3 Städte und Gemeinden nicht im Stich lassen:

Landesregierung darf Kommunen die Integrationspauschale des Bundes nicht länger vorenthalten

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/13533

Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/13638

Schneller, als die Polizei erlaubt, ist er schon am Pult. Herr Kuper hat für die CDU-Fraktion das Wort. Bitte schön.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den letzten Tagen, Wochen und Monaten sind Hunderttausende von Flüchtlingen zu uns nach Nordrhein-Westfalen gekommen. Nun ist es extrem wichtig, dass diese Menschen gut integriert werden. Hierfür brauchen die Verantwortlichen in den Städten und Gemeinden eine ausreichende finanzielle Ausstattung und Finanzunterstützung.

Derzeit gibt es zwar Kostenerstattungen für den Flüchtlingsbereich, also für Unterkunft und Versorgung, aber eben nicht für den integrativen Bereich. Aber ohne eine ausreichende Finanzierung der Integrationsarbeit erfolgt eine Integration nach Kassenlage der Kommunen – und das kann es nicht sein.

(Beifall von der CDU)

Meine Damen und Herren, bislang waren wir uns hier im Plenum eigentlich einig in der Beurteilung, dass die Integration vor Ort geleistet wird und die Kommunen dafür auch eine finanzielle Ausstattung brauchen. Auch Sie in den regierungstragenden Fraktionen haben das so gesehen

Zuletzt haben Sie in Ihrem Entschließungsantrag zum Integrationsplan für NRW noch einmal ausgeführt – ich zitiere –:

„Auch künftig muss das Land […] sicherstellen, dass die Kommunen in Nordrhein-Westfalen finanziell so ausgestattet sind, dass sie die Aufgabe der Integration der Flüchtlinge bewältigen können.“

Diesen Worten müssen Sie nun Taten folgen lassen. Daran werden Sie gemessen. Doch da ist derzeit Fehlanzeige.

(Beifall von der CDU – Josef Hovenjürgen [CDU]: Jawohl!)

Vorbeugend sage ich an dieser Stelle auch schon einmal in Richtung der Kollegen Hübner und Krüger: Wir diskutieren bei diesem Tagesordnungspunkt nicht über Flüchtlingskosten, auch nicht über die Unterbringung und Versorgung und auch nicht über dementsprechende Finanzanteile von Bund und Land oder deren Verteilung. Hier geht es um die Kosten der integrationsfördernden Maßnahmen – und da zeigen Sie keinerlei Engagement.

Die Bundesregierung hat Ihnen in den letzten Wochen und Monaten einiges an Geldsegen gebracht. NRW wird noch einmal 1 Milliarde € für die Unterbringung der Flüchtlinge und 434 Millionen € speziell als Integrationspauschale des Bundes bekommen.

Ihr SPD-Parteivorsitzender, Wirtschaftsminister Gabriel, sagte – ich zitiere –, dass gerade die Mittel der Integrationspauschale des Bundes auch für die Kommunen gedacht sind.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU] und Christina Schulze Föcking [CDU])

Und wie wird das in NRW umgesetzt? Alles in den Landeshaushalt! Weiterleitung zu den Kommunen: Fehlanzeige, null.

Lieber Herr Kuper, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Dahm?

Am Ende gern; im Moment nicht.

Am Ende?

Ja, klar. – Andere Bundesländer haben eine Weiterleitung beschlossen oder angekündigt. Beispielsweise geben Baden-Württemberg zwei Drittel sowie das Saarland und RheinlandPfalz ein Drittel der Pauschale weiter.

Selbst Ihr kommunalpolitischer Sprecher auf Bundesebene, Bernd Daldrup, sagte, hier bestehe noch Diskussionsbedarf mit den Kolleginnen und Kollegen in NRW; er hoffe darauf, dass er sich mit ihnen noch verständigen könne. Das warten wir einmal ab.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Das gelingt nicht!)