Herr Dr. Stamp, Sie sagen allerdings, wir würden außer Phrasen nichts bieten. Angesichts der geschaffenen Stellen und angesichts der Gesamtsumme von 4,6 Milliarden €, die Nordrhein-Westfalen
für die Integration der Menschen investiert, ob das im Wohnungsbereich ist, ob das im Schulbereich oder im Kitabereich ist, zeigt das aber, dass Sie mit Ihrer Kritik überziehen. Das entwertet dann auch die Kritik, wenn sie vielleicht angebracht ist und wenn es sinnvoll ist, sich damit auseinanderzusetzen.
Die Aufgabe, die wir erfüllen – das geht allen Ländern so, allen Kommunen, allen Einrichtungen –, ist mit Unwägbarkeiten verbunden. Die schwierigen Themen wie die individuelle Bleibeperspektive, die Verteilung der unbegleiteten Minderjährigen auf die Jugendämter und im Schulbereich, die möglichst zeitnahe Aufnahme in eine Schule müssen sorgsam und unter Abwägung der örtlichen Gegebenheiten und möglicher Folgewirkungen durch rechtliche Änderungen angegangen werden.
Die Landesregierung – dabei bleiben wir auch – hat deutlich gemacht, wo auch der Bund in der Pflicht ist. Natürlich möchte das Land möglichst keine Ange
bote schaffen, bei denen eigentlich die Bundesagentur für Arbeit oder der Bundesinnenminister gefordert wären, sie zu finanzieren, oder wo wir mehr in die Verantwortung kommen, weil es da diese unsägliche Unterscheidung in sichere und unsichere Bleibeperspektive gibt. Das halten wir nicht für richtig.
Wir sind in die Pflicht gegangen etwa durch die Aufstockung der Sprachförderung. Wir qualifizieren an den Unis, in QUA-LiS und in vielen Bereichen beim Thema „Deutsch als Zweitsprache“.
Wir haben mit großem Aufwand Widerstände des Bundesbildungsministeriums ausräumen können, sodass jetzt viel mehr junge Menschen in den Weiterbildungskollegs aufgenommen werden können, wo wir eine Infrastruktur haben und wo wir Kapazitäten haben. Dort können sie ihre Berufstätigkeit nunmehr durch Glaubhaftmachung nachweisen, und die Entscheidung treffen die Schulleiter und Schulleiterinnen. Ich danke ausdrücklich allen Fraktionen, dass sie dieser Bitte von mir nachgekommen sind und den Druck auf den Bund verstärkt haben.
Aber es gibt immer wieder Hemmnisse, Verzögerungen und Unwägbarkeiten, die die Umsetzung unserer Integrationsaufgabe erschweren. Auch ich hielte es für einen falschen Ansatz, jetzt neue Strukturen zu schaffen, statt zu gucken, wie wir die bestehenden Strukturen optimieren und ausweiten. Denn mit den Kommunalen Integrationszentren haben wir wirklich eine bundesweit beispiellos gute Struktur,
die diese zentrale Aufgabe annimmt. Wer nicht glaubt, dass das eine gute Infrastruktur ist, der möge sich die Evaluation, die es zu den Kommunalen Integrationszentren gibt – die liegt dem Landtag vor –, anschauen. Das ist eindrucksvoll dokumentiert.
Ich möchte auch daran erinnern, dass es ein Gesamtkonzept zur Beschulung in Übereinstimmung mit der Kultusministerkonferenz, in Übereinstimmung auch mit internationalen Anforderungen gibt.
Frau Freimuth hat eben einen Zwischenruf gemacht und erklärt, sie dachte, dass die Sprachfördergruppen an Berufskollegs abgeschafft seien. Ich weiß nicht, wer Ihnen das erzählt hat, liebe Frau Freimuth. Die sind nicht abgeschafft.
Sie sind aber nirgendwo abgeschafft, sondern die Schule entscheidet, welche Sprachfördergruppen sie angesichts der Zahl der Kinder, die bei ihr in der Schule sind, bildet. So ist es doch auch richtig, das nicht von oben vorzugeben.
Also: Der Landtag und die Regierung arbeiten den Integrationsplan ab. Wir haben ein Koordinierungsgremium. Es gibt regelmäßige Abstimmungstermine
mit den Bezirksregierungen, mit den relevanten Behörden, mit den kommunalen Integrationszentren und der Schulaufsicht, deren Spielräume – danke, Frau Piper, dass Sie das anerkennen – der Landtag mit seinen Haushaltsbeschlüssen deutlich erweitert und verstärkt hat.
Der letzte Punkt, den ich nennen will: Wir haben die Angebote für nicht mehr schulpflichtige Jugendliche mit dem neuen Angebot „Fit für mehr!“ erweitert. Frau Stotz hat dankenswerterweise darauf hingewiesen – das ist auch im Netz zu sehen –, wie breit gefächert das Angebot in Nordrhein-Westfalen ist. Ich glaube, jeder Jugendliche, der guten Willens ist, findet ein für sich passendes Angebot. Das ist gut, dass wir das jetzt auf den Weg gebracht haben. Das haben wir gerne gemacht. Wir wollten aber keine Parallelstrukturen schaffen, sondern ein vernünftiges, neues Angebot.
Meine Damen und Herren, wir sind auf einem guten Weg, unsere Willkommenskultur zu einer nachhaltigen Integrationskultur weiterzuentwickeln. Das ist gut für die Flüchtlinge, aber auch für den Standort Nordrhein-Westfalen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Die Landesregierung hat ihre Redezeit um 12 Sekunden überzogen. – Für die FDPFraktion hat sich noch einmal Kollege Dr. Stamp gemeldet.
17 + 12 sind, Frau Schulministerin, 29. – Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Ich möchte wenigstens noch auf einen Punkt, den Frau Kollegin Dr. Bunse vorgetragen hat, eingehen. Ihre Kollegin hat gestern bei der Beratung des Integrationshaushalts hervorgehoben, dass die Erweiterung der temporären Schulpflicht für Flüchtlinge bis 25 Jahre ganz entscheidend ist. Sie erzählen heute das Gegenteil: Da reichen die freiwilligen Angebote.
Heute hüh, morgen hott! Sie müssen sich mal entscheiden. Wenn das eine moderne Volkspartei ist, sage ich nur: Gute Nacht!
Vielen Dank, Herr Dr. Stamp. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind am Schluss der Aussprache.
Ich lasse erstens über den Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/13539 abstimmen. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 16/13539. Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag der FDP mit den Stimmen von SPD und Grünen gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung der Piratenfraktion, der CDU-Fraktion und des fraktionslosen Abgeordneten Schulz abgelehnt.
Ich lasse zweitens über den Entschließungsantrag von SPD und Bündnis 90/ Die Grünen Drucksache 16/13625 abstimmen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 16/13625 mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/die Grünen gegen die Stimmen der CDUFraktion, der FPD-Fraktion und der Piratenfraktion bei Enthaltung der fraktionslosen Abgeordneten Schwerd und Schulz angenommen.
Landesregierung im mittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang mit der BertelsmannStiftung, ihren Tochtergesellschaften, ihren Gesellschaftsanteilen und mit ihr verbundenen Initiativen, Einrichtungen und Personen sowie der Bertelsmann SE & Co. KGaA, ihren Tochtergesellschaften, ihren Gesellschaftsanteilen und mit ihr verbundenen Initiativen, Einrichtungen und Personen
Die Große Anfrage 21 hat eine interessante Überschrift. – Für die Piratenfraktion erteile ich Herrn Dr. Paul das Wort. Bitte schön.
Vielen Dank, lieber Herr Präsident, vor allen Dingen für Ihre schöne Wertung unserer Überschrift. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Zunächst zu dem, was sich gehört. Denn wenn man fragt und eine Antwort bekommt, muss und will man Danke sagen. Danke, liebe Landesregierung, und insbesondere danke, lieber Herr Minister Lersch-Mense – er kann leider nicht hier sein –, für die Beantwortung der Großen Anfrage
Die Antwort lässt in mancherlei Hinsicht tief blicken und bietet durchaus Chancen für Forschende, den um sich greifenden postdemokratischen Raum weiter auszuloten und dessen innere Wirkzusammenhänge zu erhellen.
Der von uns abgefragte Zeitraum betrug in etwa 25 Jahre: ab 1. Januar 1992. Unter Verweis auf eine über alle Ressorts durchschnittliche zehnjährige Aufbewahrungsfrist grenzte die Landesregierung den Zeitraum ein: vom 1. Januar 2005 bis zum Datum der Anfrage. Zudem wurde aus Zeitgründen von einer Befragung früherer Funktionsträger abgesehen.
Elektronische Kalender wurden – so die Landesregierung – personen- und funktionszugeordnet geführt und nach jedem Amtswechsel gelöscht.
Ich möchte hier ausdrücklich festhalten, dass wir Piraten die digitale Revolution ganz anders verstehen. Sie sollte gerade nicht als Einladung zu einer staatlich verordneten Geschichtsvergessenheit missbraucht werden.
Vieles an der Antwort der Landesregierung ist bemerkenswert und einer Diskussion allemal würdig. Exemplarisch hier einmal die Ausführungen zum Kontext Hochschulen:
Die Hochschulen unterliegen – so die Landesregierung – seit Inkrafttreten des Hochschulfreiheitsgesetzes am 1. Januar 2007 nur noch der Rechtsaufsicht und nicht mehr wie zuvor einer Berichtspflicht.
Auf das Pinkwart-Gesetz hat das Centrum für Hochschulentwicklung – CHE – maßgeblichen Einfluss ausgeübt bis hin zum Liefern von konkreten Textbausteinen. Weitergehend wurde es auch noch mit der Begleitung der Hochschulen hinaus in die neue Freiheit beauftragt.
Wenn eine Berichtspflicht nicht mehr besteht: Warum hat die Landesregierung die Hochschulen ausdrücklich aufgefordert, ab dem 1. Januar 2007 keine Angaben zu machen? Wofür ist das ein Indiz? Soll mit etwas hinter dem Berg gehalten werden? Die Hochschulen hätten schließlich auch freiwillig Angaben machen können, wie beispielsweise die Unis Bielefeld und Bochum.
Zwar bestehen als Grenzen der Antwortpflicht der Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung sowie die Grundrechte, aber ganz so eindeutig erscheint die Verneinung der Auskunftspflicht im vorliegenden Fall nicht, weil es in § 76 Abs. 4 Hochschulgesetz NRW heißt, dass das Ministerium sich jederzeit auch durch Beauftragte über die Angelegenheiten der Hochschule informieren und an den Sitzungen des Hochschulrates teilnehmen kann.
Von daher stellen wir fest, dass sich die Landesregierung mit dem einschränkenden Verweis auf die Rechtsaufsicht einen schlanken Fuß gemacht und hier recht flapsig geantwortet hat. Wohin, meine Damen und Herren, soll das führen, wenn der Gesetzgeber, wenn wir Parlamentarier keine Rückmeldung mehr über die Verwendung von Steuermitteln erhalten? Hält die Landesregierung das ernsthaft für richtig – eine Demokratie als Selbstbedienungsladen?