Protocol of the Session on November 30, 2016

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/13260

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kommunalpolitik Drucksache 16/13552

zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache. Herr Kollege Dahm hat für die SPD-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der gebotenen Kürze geht es um diese Uhrzeit um die Entfristung von zwei Gesetzen, des Kommunalwahlgesetzes und des Datenschutzgesetzes. Es ist richtig, dass diese Entfristung vorgenommen wird. Wir halten das für einen wesentlichen Bürokratieabbau. Das Kommunalwahlgesetz hat sich bewährt und wird vor und nach den Kommunalwahlen jeweils evaluiert. Deshalb ist es mehr als richtig, diese Entfristung vorzunehmen. – Herzlichen Dank.

(Lebhafter Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Dahm. – Herr Kollege Kuper für die CDUFraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Uns wäre es lieber gewesen, wir hätten diese Reden zu Protokoll geben können. Ich denke, angesichts der Uhrzeit wäre das angemessener gewesen. Da wir aber gebeten worden sind, hier zu reden, machen wir das auch.

Ich kann für unsere Fraktion sagen, dass wir uns der Stimme enthalten. Es geht ja nicht, wie man denken mag, um die eigentliche Entfristung, sondern im Kern darum, die Berichtspflicht für zwei Gesetze, die so oder so in naher Zukunft geändert werden müssen, hier abzuschaffen. Das macht Sinn. Weil wir aber natürlich nicht für die Abschaffung von Berichtspflichten der Landesregierung an den Landtag sein können, enthalten wir uns im Ergebnis. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Kuper. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Kollege Krüger.

Frau Präsidentin, ich kann jetzt die Redezeit der anderen mit nutzen, oder?

Ach, Herr Kollege Krüger; ich glaube nicht, dass Sie die Zeit der anderen mit nutzen können.

Nein, das will ich auch gar nicht tun.

Das ist dann gut so.

Alles Wesentliche ist von meinen Vorrednern gesagt worden.

(Vereinzelt Beifall)

Warum und weshalb wir hier überhaupt debattieren sollen, lieber Herr Herrmann, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Piratenfraktion, hat sich mir überhaupt nicht erschlossen. Wir werden so verfahren, wie es seinerzeit der federführende Ausschuss beschlossen hat, und zwar dem Gesetzentwurf zustimmen. Das ist ein rein formaler Akt. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Krüger. – Herr Kollege Höne für die FDP.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der grundsätzlichen Befristung von Rechtsvorschriften wurde ein gutes Instrument geschaffen, um Gesetze regelmäßig und systematisch auf ihre Wirkung und auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. Was sich heute bewährt hat, das muss sich nicht auf ewig bewähren. Darum teilen wir die Prämisse der SPD und der Grünen an dieser Stelle trotz der fortgeschrittenen Zeit nicht.

Ich verweise des Weiteren auf unsere Protokollerklärung zu einem ähnlichen Gesetzentwurf im Plenarprotokoll 16/10 vom 23. Oktober 2012. Unsere dort beschriebene Haltung bleibt unverändert. Wir lehnen den Gesetzentwurf darum ab.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Höne. – Für die Piraten spricht Herr Kollege Herrmann.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Wir haben die Tagesordnung nicht gemacht. Aber wenn diese verlangt, dass um diese Zeit über dieses Gesetz geredet wird, dann tun wir das natürlich.

(Beifall von den PIRATEN – Henning Höne [FDP]: Jeder blamiert sich, so gut er kann! – Sigrid Beer [GRÜNE]: Wo ist denn Ihr Parla- mentarischer Geschäftsführer? – Weitere Zu- rufe von den GRÜNEN und der FDP – Gegen- ruf von Daniel Düngel [PIRATEN]: Er macht das heute ganz alleine! Was für ein unqualifi- zierter Käse!)

Wir sprechen heute hier über ein Artikelgesetz, also über ein Gesetz, welches Dinge in anderen Gesetzen regelt. Konkret soll im Datenschutzgesetz und im Kommunalwahlgesetz die jeweils für Ende dieses Jahres vorgesehene Berichtspflicht entfallen. Und es

geht nicht um die Entfristung, Kollege Dahm, sondern um die Berichtspflicht und nichts anderes.

Das ist im Prinzip keine große Sache. Aber ein Gesetz ist etwas Bindendes. Es ist die Grundlage für das Recht und für die Rechtsprechung. Daher finde ich, dass wir jedes Gesetz wenigstens ein Mal hier im Plenum besprechen sollten, und zwar in offener Rede und nicht zu Protokoll. Das ist leider bei der Einbringung nicht passiert.

Die Einbringungsrede kenne ich übrigens bis heute nicht. Irgendwann wird sie einmal im Protokoll auftauchen. Bis jetzt ist sie uns nicht zugegangen.

Zum Inhalt: Eine Berichtspflicht ist grundsätzlich immer zu begrüßen. Nur durch sie ist gewährleistet, dass sich die Landesregierung und der Landtag regelmäßig mit den Auswirkungen der eigenen Arbeit befassen. Ein Bericht ist auch keine Evaluation, weswegen ein Bericht in der Regel auch keinen großen Verwaltungsaufwand darstellt.

Das hat uns der Bericht, der auf unsere Anforderung hin im Ausschuss für Kommunalpolitik zum Kommunalwahlgesetz von der Landesregierung gebracht wurde, gezeigt.

Die Landesregierung hat dargelegt, dass sich das Gesetz ihrer Auffassung nach „grundsätzlich bewährt“ hat. Einige Anpassungen der letzten Jahre wurden aufgelistet. Und sie hat angekündigt, dass das Gesetz vor der nächsten Kommunalwahl 2020 einer erneuten Überprüfung unterzogen wird. Der Bericht ist eine Seite lang und nach meiner Auffassung ausreichend. Wenn andere Abgeordnete oder Fraktionen anderer Meinung wären, dann können sie auf dieser Basis darüber diskutieren. Aber einer Streichung der Berichtspflicht bedarf es meiner Meinung nach nicht. Der nächste Bericht wäre nach dem Gesetz in fünf Jahren fällig. Von großem Verwaltungsaufwand kann man da sicher nicht sprechen.

Ähnlich sieht es beim Datenschutzgesetz des Landes NRW aus, ähnlich, aber doch anders. Es ist zwar richtig, dass wir durch die EU-Datenschutzgrundverordnung ab 25. Mai 2018 ein neues Datenschutzrecht in Nordrhein-Westfalen bekommen. Aber zumindest bis dahin gilt das jetzige Gesetz. Und einen Grund, keinen Bericht zu erstellen, ergibt sich daraus für mich nicht.

(Beifall von den PIRATEN)

Der auf unseren Antrag hin dankenswerterweise für den Innenausschuss erstellte Bericht hat dann auch große Lücken. Offensichtlich hat das Ministerium selbst Anwendungsprobleme an der einen oder anderen Stelle mit dem Gesetz. Wie sonst ist zu erklären, dass Vorabkontrollen bei den neuen Dateikonzepten, AVU Asyl zum Beispiel, nicht durchgeführt wurden und man nicht wusste, wie man mit unserer Anfrage nach Einblick in Verfahrensverzeichnisse umgehen sollte? Das eine oder andere mag die LDI,

Frau Block, in ihrem nächsten Datenschutzbericht erwähnen. Allerdings ist sie Kontrollorgan für die Einhaltung der Regeln des Datenschutzgesetzes durch die Landesregierung insgesamt.

Im eigenen Haus, Herr Minister, haben Sie die Aufsicht und die Pflicht, auf die Anwendung der Gesetze zu achten. Über die dabei aufgetretenen Probleme, vielleicht unklare Regelungen oder Regelungslücken, hätten Sie dem Gesetzgeber hier berichten können. Das ist nicht geschehen. Die Berichtspflicht einfach zu streichen, ist dann die falsche Lösung.

(Beifall von den PIRATEN)

Aus diesem Grund werden wir den Gesetzentwurf auch ablehnen. Das wird Sie nicht überraschen.

Lassen Sie mich noch eine Anmerkung machen. Art. 122 des Fünften Befristungsgesetzes verpflichtet die Landesregierung, dem Landtag jährlich zu berichten, welche Gesetze im nächsten und übernächsten Jahr auslaufen bzw. Berichtspflichten haben. Die Landesregierung legt aber seit vier Jahren diesen Bericht regelmäßig erst im Sommer vor, und dann auch nur für das laufende Jahr und das nächste Jahr.

(Beifall von den PIRATEN)

Das ist mindestens sechs Monate zu spät, als es nach Art. 122 vorgesehen ist. Vielleicht legen Sie jetzt noch zum Jahresende den Bericht für die nächsten zwei Jahr vor, Herr Minister. Das wäre im Sinne dieses Gesetzes. Das würde mich und vielleicht auch andere freuen. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Herrmann. – Für die Landesregierung hat nun Herr Minister Jäger das Wort.

Meine Damen und Herren! Guter Gesetzentwurf! Die Landesregierung empfiehlt Zustimmung. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Zu- ruf von Michele Marsching [PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Ich schließe die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 9.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Kommunalpolitik empfiehlt in Drucksache 16/13552, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das

sind SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Die FDP-Fraktion und die Piratenfraktion. Wer enthält sich? – Die CDU-Fraktion. Damit ist mit dem soeben festgestellten Abstimmungsergebnis der Gesetzentwurf Drucksache 16/13260 angenommen und in zweiter Lesung verabschiedet.

Ich rufe auf: