… sich im Bundesrat für diese Änderungen einzusetzen. Erst mit diesen entsprechenden Änderungen würde der BTHG-Entwurf zustimmungsfähig werden.
lassen Sie uns heute hier als Land Nordrhein-Westfalen ein wichtiges Zeichen setzen, ein gemeinsames Zeichen. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag. – Danke schön.
Vielen Dank, Frau Grochowiak-Schmieding. – Nun hat Herr Kollege Preuß von der CDU-Fraktion Zeit für seine Sätze. Bitte schön, Herr Preuß.
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Nach der Rede meiner Vorrednerin bleibt fast gar nichts anderes übrig, als den Antrag abzulehnen,
weil der Gesetzentwurf so schlechtgeredet worden ist. So schlecht ist er überhaupt nicht! Man muss sich nur sachlich damit auseinandersetzen.
Die Diskussion um das Bundesteilhabegesetz wird mit hoher Emotionalität geführt. Es geht um mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Es geht aber auch um einen grundsätzlichen Systemwechsel. Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen sind zukünftig keine Sozialhilfe. Den Betroffenen soll ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden.
Der Koalitionsvertrag von SPD und CDU in Berlin wird umgesetzt. Die im Vorfeld des Gesetzentwurfs formulierten Wünsche der Verbände werden nicht
alle erfüllt werden können. Frau Nahles als zuständige Ministerin orientiert sich offenbar an dem Machbaren. Konstruktiv haben die Koalitionsfraktionen in Berlin an dem Gesetzesvorhaben gearbeitet. Seit Vorlage des Gesetzentwurfs gibt es viel Kritik; es bestehen Unsicherheiten und Sorge, schlechtergestellt zu werden. Diese Bedenken müssen selbstverständlich ausgeräumt werden.
Es gibt zahlreiche Änderungsvorschläge, die nun im Gesetzgebungsverfahren geprüft werden. Ich gehe davon aus, dass der Gesetzentwurf letztlich nicht ohne Änderungen, Klarstellungen oder Präzisierungen beschlossen wird. Das bleibt abzuwarten.
Die Anhörung am 7. November 2016 zum Gesetzentwurf in Berlin hat – ich war dabei und habe mir das angehört – bei allen Schwächen, die der Gesetzentwurf zeitigt, doch ein recht positives Bild ergeben. Die fundamentale Frage, ob der Entwurf aufgrund der vielen Kritikpunkte zurückgezogen werden sollte, wurde von den Sachverständigen allerdings klar verneint. Kommt dieses Gesetz nicht, hätten wir alle die Chance verpasst, die Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem herauszulösen.
Meine Damen und Herren, zu dem vorliegenden Antrag. Es werden einige positive Aspekte genannt – Herr Neumann hat sie vorgetragen –, aber eben auch Kritikpunkte, die jedoch nicht wirklich neu sind – sie von den Verbänden vorgetragen worden und längst Gegenstand des Beratungsverfahrens zum Gesetzentwurf. Das ist also keine eigenständige Denkleistung der rot-grünen Koalition hier im Landtag.
Es gibt viele positive Dinge, zum Beispiel die verbindliche Teilhabeplanung im Zusammenhang mit der häufig angesprochenen Schnittstellenproblematik Eingliederungshilfe/Pflege. Hier geht der Entwurf in die richtige Richtung. Der Sorge der Menschen, in die Pflege abgedrängt zu werden, steht allerdings auch die Möglichkeit gegenüber, alle Akteure in der Koordinierung gemäß § 22 SGB IX und im Gesamtplanverfahren gemäß § 17 SGB IX einzubeziehen.
Das Wunsch- und Wahlrecht werden gestärkt, Beratungsmöglichkeiten verbessert. Die Orientierung an der ICF ist grundsätzlich richtig. Weitere Punkte sind: Vereinfachung des Antragsverfahrens; Erhöhung der Freibeträge für Erwerbseinkommen und Barvermögen; Möglichkeiten der Assistenzleistungen auch für höhere Studienabschlüsse. Nicht zuletzt wird die bessere Teilhabe am Arbeitsmarkt durch ein Budget für Arbeit gefördert.
Es gibt sicherlich noch eine ganze Reihe von weiteren Punkten, aber natürlich auch Kritik. Ich teile zum Beispiel die Skepsis gegenüber der Fünf-aus-neunRegelung, denn es ist überhaupt nicht klar, nach welchen Kriterien das erfolgen soll. Das ist auch bekannt in Berlin, wenn ich das so salopp sagen darf. Aber man muss natürlich auch sehen: Sie selbst machen
auch keinen konkreten Gegenvorschlag. Aber das Thema ist dort angekommen. Es wird dort behandelt. Geklärt werden muss, ob eine solche Regelung verlässlich ist und auch eine entsprechende Grundlage bietet. Das gilt im Prinzip auch für das Poolen. Das ist längst angekommen.
Im Übrigen gilt, dass die Anliegen der Länder längst in Berlin angekommen sind. Die Parlamentarische Staatssekretärin, Frau Lösekrug-Möller, hat in der Sitzung des Bundesrats am 23. September dieses Jahres von 126 Änderungsvorschlägen aus den Ländern – auch aus NRW – gesprochen, die jetzt diskutiert werden.
Es gibt also keinen Grund, jetzt in Panik zu verfallen. Das Gesetzgebungsverfahren muss all diese Punkte aufnehmen. Wir werden sehen, was dabei herauskommt.
Wir werden den Antrag nicht ablehnen – trotz meiner Vorrednerin und des Schlechtredens des Gesetzentwurfes. Es geht hierbei um die Sache. Wir sind es den Menschen mit Behinderung schuldig, dass wir uns ernsthaft mit der Sache auseinandersetzen.
Es ist ein Gesetz – ich will nicht von „Jahrhundertwerk“ sprechen –, das die nächsten Jahrzehnte gelten soll und sicherlich noch nicht das Ende, sondern der Beginn eines Inklusionsprozesses darstellt. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Preuß. – Für die FDP-Fraktion kommt nun Herr Alda ans Pult und hat auch ein paar Sätze.
Danke, Herr stellvertretender Fraktionsvorsitzender. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! So langsam merkt man die Risse zwischen Rot-Grün und der GroKo in Berlin. Ich finde gut, dass da wenigstens diskutiert wird.
Die Koalitionsfraktionen bringen heute erneut einen Antrag zum Bundesteilhabegesetz ein. Unser Landtag hat sich bereits intensiv mit den erheblichen Veränderungen der Leistungen für Menschen mit Behinderungen durch das Bundesteilhabegesetz und das Dritte Pflegestärkungsgesetz auseinandergesetzt. Auch unsere Fraktion hat sich daran mit einem eigenen Antrag beteiligt.
Wir Freie Demokraten stehen dafür, dass gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen möglich wird. Insgesamt sehen wir im Entwurf des Bundesteilhabegesetzes
neben etlichen Kritikpunkten auch positive Ansätze wie bei der vorgesehenen Trennung der Leistungen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile von den existenzsichernden Leistungen oder wie beim Budget für Arbeit.
Aus unserer Sicht ist vor allem die Abgrenzung zwischen Pflege und Eingliederungshilfe zu kritisieren. Die durch die beiden Gesetze zu erwartenden Abgrenzungsprobleme werden erhebliche finanzielle Auswirkungen für die betroffenen Menschen haben. Denn die Antwort auf die Frage, ob eine Leistung zum Beispiel über die Eingliederungshilfe, über die Pflegeversicherung oder über die Hilfe zur Pflege übernommen wird, verursacht Unterschiede in der Leistungsgewährung und bei der Anrechnung von eigenem Einkommen und eigenem Vermögen. Die vorgesehenen erweiterten Freigrenzen gelten nur bei den Leistungen der Eingliederungshilfe.
Ein weiteres Problem ergibt sich dadurch, dass die Regelung nach § 43a Sozialgesetzbuch XI zur Abgeltung der Leistung aus der Pflegeversicherung mit einer reduzierten Pauschale von maximal 266 € im Monat durch die vorgesehene Änderung in § 71 Abs. 4 des gleichen Sozialgesetzbuches auch auf ambulanten Wohnformen für Menschen mit Behinderung ausgeweitet werden soll.
Meine Damen und Herren, die reduzierte Pauschale selbst ist schon fragwürdig. Sie fordern eine Normprüfung der Verfassungskonformität. Eine Ausweitung auf ambulante Wohngemeinschaften wäre für deren weiteren Ausbau allerdings geradezu fatal.
Ich freue mich, dass Sie diese Punkte aus dem Antrag der FDP auch in Ihrem Papier aufgenommen haben. Dazu hätten wir eine gemeinsame Entschließung fassen können. Dann wäre es vorher erledigt gewesen.
Auch bei einer Reihe weiterer Kritikpunkte könnten wir übereinstimmen. Es wurden bereits die Ergebnisse der Anhörung angesprochen, unter anderem vom Kollegen Preuß. Ich nenne nur kurz die fehlende Dynamisierung bei der Entlastung der Kommunen, die Leistungsvoraussetzung der Einschränkung in fünf von neun Lebensbereichen und das Problem des sogenannten Zwangspoolens.
In einer Beziehung bleibt Ihr Antrag hingegen zwiespältig. Denn die Summe Ihrer Forderungen mit Punkten wie der weiteren Ausweitung von Freibeträgen und der Abschaffung des Mehrkostenvorbehalts für unverhältnismäßig teure Versorgungsformen
könnte eine zusätzliche Ausgabendynamik in der Eingliederungshilfe befördern. Nicht alle Wünsche können aber erfüllt werden, da wir eben auch eine solide Finanzierung benötigen. Da ist Ihre Forderung zu einfach, dass der Bund alle Mehrkosten übernehmen soll.
Grundsätzlich werden wir den Antrag nicht ablehnen, sondern uns enthalten – trotz aller Mängel, die noch darin enthalten sind. Daher kann Rot-Grün damit ganz zufrieden sein, was wir machen werden. – Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Zuschauer! Auch wir, die Piraten, sehen bei dem im Bundestag vorgelegten Gesetzentwurf noch erheblichen Nachbesserungsbedarf. Der rot-grüne Antrag geht hierbei zwar in die richtige Richtung, geht in einigen Punkten allerdings nicht weit genug.
So verlangt zum Beispiel die UN-Behindertenrechtskonvention, dass Barrierefreiheit als gesellschaftliche Aufgabe und nicht als individuelles Schicksal wahrgenommen wird. Um es kurz zu machen, sage ich: Behindert ist man nicht, behindert wird man.