Protocol of the Session on November 10, 2016

Natürlich liegt die Rate der elektronischen Antragstellung derzeit auch so niedrig, weil die Anschaffung des elektronischen Personalausweises für mehrere Personen – beispielsweise sind das neben den Antragstellerinnen und Antragstellern die Eltern und/oder die Partnerinnen und Partner der Studierenden – und des dazugehörigen Lesegerätes aufwendig und mit Kosten verbunden sind. Das heißt: Man braucht nicht nur einen entsprechend lesbaren Personalausweis, sondern bis zu vier, sodass fast immer die Möglichkeit einer rechtskonformen elektronischen Unterschrift fehlt.

Der Ausdruck elektronisch übermittelter Anträge ist tatsächlich nicht mehr zeitgemäß, aber dem Fehlen einer elektronischen Aktenführung neben den Papierakten in den Ämtern geschuldet.

(Zuruf von der FDP: Da muss man manchmal wie ein Amt denken!)

Aber sie müssen natürlich auch feststellen, dass die elektronischen Antragseingänge – das haben Sie selbst in den Antrag geschrieben – natürlich minimal sind und eine doppelte Aktenführung sowohl in elektronischer als auch in Papierform noch viel aufwendiger wäre.

Die angeblich händische Datenübertragung ist dagegen schon aktuell nicht mehr notwendig, was mir Kolleginnen und Kollegen vor wenigen Tagen auf Nachfragen, die Sie selbst hätten bei den Ämtern vornehmen können, bestätigten.

Entscheidender als eine wünschenswerter vereinfachte elektronische Antragstellung und Aktenführung ist aber die Bearbeitungspraxis zur Reduzierung der teilweise immer noch zu langen Bearbeitungszeiten. Vor Ort werden teilweise immer noch Belege nachgefordert, die nach einem Erklärungsprinzip eigentlich verzichtbar wären. In den Ämtern für Ausbildungsförderung herrscht oftmals der Grundsatz vor: Genauigkeit bis zum letzten Euro geht vor Schnelligkeit. Vielleicht sind dafür auch interne Überprüfungen bezüglich der absoluten Fehlerfreiheit mitverantwortlich. Dabei ist die BAföG-Bearbeitung eher ein Massengeschäft.

Im Übrigen ist das aktuelle Verfahren zur elektronischen Antragstellung erst seit rund zwei Monaten verfügbar. Es ist also noch viel zu früh, zu überprüfen oder sogar schon zu bewerten, ob das Verfahren generell angenommen wird oder nicht.

Wir würden auch der Überweisung des Antrags aufgrund der parlamentarischen Gepflogenheiten natürlich zustimmen, aber eigentlich könnte er schon an dieser Stelle als erledigt betrachtet werden. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Diet- mar Bell [SPD]: Direkt abstimmen!)

Danke schön, Herr Kollege Beu. – Für die Fraktion der Piraten spricht Herr Kollege Dr. Paul.

Vielen Dank. – Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Zuschauer! Der vorliegende Antrag befasst sich mit einem Problem, das eher ein Problem der Studierendenwerke und deshalb aus unserer Sicht eigentlich etwas für die Verwaltungsräte der Studierendenwerke ist. Da es sich um einen Antrag handelt, der irgendwie das Pseudoimage der modernen selbsternannten Digitalpartei befördern soll, wollen wir uns das Spielchen fachlich ansehen.

(Lachen von Dr. Stefan Berger [CDU] – Karl- heinz Busen [FDP]: Die Piraten nicht mehr? – Heiterkeit von der FDP)

Wir sind nicht selbsternannt; wir sind da geboren. – Denn normalerweise kommen aus den Reihen der FDP hochschulpolitisch eher so etwas Marktradikales und der Ruf nach Studiengebühren.

(Karlheinz Busen [FDP]: Ja, ja, Marktradi- kale! – Gegenruf von Hanns-Jörg Rohwedder [PIRATEN]: Wirtschaftsesoteriker!)

Als Erstes bleibt festzuhalten, dass nur 20 % der Studierenden in Nordrhein-Westfalen überhaupt BAföG beziehen. Das halten wir für zu wenig. Denn wir wollen eine echte Förderung der Studierenden und keine Verschuldung über Studienkredite wie in den USA oder Großbritannien.

(Zuruf von Dr. Stefan Berger [CDU])

So langsam, wie die Bearbeitung der BAföG-Anträge vonstattengeht, so wenig verwunderlich ist auch die fehlende Softwarelösung für einen einheitlichen EBAföG-Datensatz und die problemlose Übermittlung des Antrags auf digitalem Weg.

Das hat vor allem auch den Grund, dass die FDP in ihrer Verantwortungszeit im Wissenschaftsbereich die Studierendenwerke kräftig geschröpft hat. Wenn man eine schnelle und unbürokratischere Lösung haben will, bedeutet das nicht, dass man die BAföGÄmter personell schwächt und sich dann darüber beschwert, dass die digitalen Möglichkeiten nicht funktionieren.

(Beifall von Norwich Rüße [GRÜNE])

Aber einmal weg vom vergangenen Ausrutschminister Pinkwart für den Wissenschaftsbereich hin zu den aktuellen Aufgaben von Studierendenwerken und Politik. Denn der Appell der FDP ist tatsächlich so falsch nicht.

Die Landesregierung hätte gemeinsam mit den Studierendenwerken längst etwas zur Digitalisierung der BAföG-Bearbeitung tun sollen. Schließlich will die Landesregierung ja Nordrhein-Westfalen zum Digitalland Nummer eins machen, und dann zieht auch dieses Argument, das sei eine Bundessache, einfach nicht. Dann muss man etwas in die Hand nehmen und Vorreiter sein. Hier wurden also die Hände in den Schoß gelegt. Da ist die Landesregierung in der Bringschuld. Wir erwarten auch kurzfristig Abhilfe und Unterstützung der Studierendenwerke.

Beim Thema „Identifikation über Kartenleser“ haben wir so unsere eigenen Auffassungen zur Datensicherheit. Wir halten die aktuellen neuen Personalausweise für nicht sicher für eine Identifikation. Dies muss man auch anders lösen können. Das ist unsere tiefere Überzeugung. Eine Identifikation bei der Übermittlung der Daten muss doch zum Beispiel über die Matrikelnummer möglich sein, die dafür übrigens nicht vereinheitlicht werden muss, auch ohne den Aufwand eines teuren Kartenlesegeräts. Wo ein Wille wäre, wäre normalerweise auch ein Weg.

Die FDP, so denken wir, setzt übrigens auf Bürokratieabbau, um sich da ein bisschen einen schlanken Fuß zu machen. Bürokratie ist in einem Antragsverfahren immer existent. Die Vereinfachung der Aufnahme und Datenverarbeitung vereinfacht sicherlich die Antragsbearbeitung, aber der bürokratische Akt selbst wird immer Bürokratie hervorrufen.

Hier vielleicht ein anderer Einsparvorschlag für die unnötige Bürokratie: Lassen Sie uns doch endlich das BAföG elternunabhängig auszahlen, denn dann fällt ein Großteil der Prüfungen, nämlich der Einkommensnachweise der Eltern, weg. Aber das wäre auch wirklich zu schön und zu einfach.

Schade, dass die FDP den Antrag direkt abstimmen möchte. Wir hätten uns gerne über die Antragsbearbeitung, das BAföG selbst und die Kürzungen von Pinkwart mit Ihnen im Ausschuss noch einmal ausgetauscht. Da es aber um die Sache geht, stimmen wir dem Antrag mal zu, und zwar, weil wir es können.

(Lachen von Stefan Kämmerling [SPD])

Außerdem drängt es mich innerlich sogar, im Kontext Hochschule ausnahmsweise einmal einem FDPAntrag zuzustimmen, um zu zeigen, dass wir Piraten nach wie vor an der Lösung von Sachproblemen interessiert sind und nicht an parteipolitischen Abstimmungsspielchen. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Dr. Paul. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Schulze.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion der FDP, in Ihrem Antrag stellen Sie schon fast empört fest, und das möchte ich zitieren:

„Voraussetzung für die digitale Übermittlung ist jedoch eine Identifikation des Antragstellers.“

Ein BAföG-Antrag erfordert die Offenlegung sämtlicher Angaben: familiäre Verhältnisse, Wohnsituation, Erwerbstätigkeit, Einkommen, Vermögen,

Schulden. All das muss beantwortet und belegt werden, bevor es überhaupt Geld gibt, und nicht nur für den Antragsteller oder die Antragstellerin selbst, sondern auch für die Eltern, für den eventuellen Ehemann oder die Ehefrau.

Datenschutz, das war ja einmal ein Thema der Liberalen. Das war früher mal so. Deswegen muss man vielleicht heute nicht erklären, warum solche …

(Zuruf von Karlheinz Busen [FDP])

Natürlich ist das ein Thema bei uns. … hochsensiblen Daten nicht einfach mal so über das Netz geschickt werden, sondern warum sie geschützt werden müssen

(Karlheinz Busen [FDP]: Das Finanzamt schickt die Bescheide doch auch über das Netz!)

und warum ein BAföG-Antrag einfach so per E-Mail nicht infrage kommt.

Meine Damen und Herren, wir sind der bundesweit geforderten Einführung der E-Antragstellung …

(Zurufe von der FDP)

Soll ich jetzt reden oder möchten Sie? Sie können ja gerne eine Zwischenfrage stellen. Aber gemeinsam zu sprechen, ist ein bisschen schwierig.

Verehrte Kollegen, es gibt verschiedene Möglichkeiten, zu antworten. – Frau Ministerin hat das Wort.

Bundesweit ist die Einführung der E-Antragstellung von BAföG zum 1. August 2016 eingefordert worden. Dem sind wir pünktlich nachgekommen. Der Deutsche Bundestag als zuständiger Gesetzgeber hat den Ländern zwei Optionen zur Auswahl gestellt, um das bundesgesetzlich geregelte Schriftformerfordernis rechtmäßig umzusetzen. Das war einmal der elektronische Personalausweis mit der ID-Funktion oder aber die Nutzung des De-MailDienstes.

Das, was Sie einfordern, Videoliveschaltung, hat der Bundesgesetzgeber überhaupt nicht zur Verfügung gestellt. Deswegen konnten wir das auch nicht wählen. Die Landesregierung hat sich bewusst dafür entschieden, die ID-Funktion des Personalausweises zu nehmen. Wir sind da übrigens nicht alleine. Wir haben das gemeinsam getan mit Berlin, Brandenburg, Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Schleswig-Holstein. Es kann nicht so eine ganz schlechte Lösung sein. Das schafft die Voraussetzungen dafür, dass der Antragsteller auch wirklich identifiziert werden kann und dass die Daten sicher übermittelt werden können.

Ich möchte einer Behauptung im Antrag ganz entschieden widersprechen. Es entspricht nicht der Tatsache, dass digitale Anträge, die den zuständigen BAföG-Ämtern in Papierform zugeschickt werden, händisch in die entsprechende Verarbeitungssoftware eingegeben werden müssen. Die Eingaben können vielmehr sofort in das Bearbeitungsprogramm übernommen werden. Die digitale Antragstellung ist weiterhin eine von mehreren Optionen, die die Studierenden wählen können. Es muss auch nicht jeder und jede ein Lesegerät anschaffen, sondern die Hochschulen stellen solche Lesegeräte zur Verfügung, um den Antrag auch übermitteln zu können.

Frau Ministerin, würden Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Hafke zulassen?

Ich würde das jetzt gerne zu Ende führen. Dann kann er gerne nachfragen.

Die Option, so einen Antrag papierlos zu stellen, steht seit dem 1. August zur Verfügung. Jetzt schon zu sagen, nach so wenigen Wochen, dass das nicht angenommen würde oder dass das ein Misserfolg sei, ist wirklich herbeigeredet und entspricht nicht der Realität.

Technische Innovationen, wie wir sie jetzt auf den Weg bringen, brauchen etwas Zeit, bis sie sich bei den Nutzerinnen und Nutzern durchsetzen und bis diese Lesegeräte auch wirklich überall verfügbar sind. Bis dahin ist es wichtig, dass wir die Studierenden auf das neue Angebot aufmerksam machen, dass wir sie über die technischen Voraussetzungen informieren. Das tun wir bereits gemeinsam mit den Partnerinnen und Partnern vor Ort.

Deswegen, liebe FDP, Ihr Antrag basiert auf falschen Tatsachen, auf falschen rechtlichen Voraussetzungen. Es ist schade, dass wir ihn nicht im Ausschuss diskutieren, denn dann hätten wir Ihnen das noch etwas genauer darlegen können.

Bitte schön, Herr Kollege Hafke.