Protocol of the Session on November 10, 2016

Der Klassiker: Das gibt es doch schon, das brauchen wir nicht. – Das sogenannte Rats-TV gibt es tatsächlich in einigen Städten und Gemeinden, und ich glaube, das ist unter anderem auch dem Einfluss der Piraten zu verdanken. Nicht nur hier im Landtag gibt es seit dieser Legislaturperiode wesentlich mehr Sitzungen, die im Internet übertragen werden, auch seit den Kommunalwahlen gibt es durch die über 130 Mandatsträger der Piraten in den Räten viele Initiativen zum Streaming, und viele wurden auch mehrheitlich angenommen. Das ist gut und wichtig.

(Beifall von den PIRATEN)

Aber die Verhältnisse können sich ändern, und wo heute noch die Fahne von Transparenz und Beteiligung hochgehalten wird, mag das nach der nächsten Wahl anders aussehen. Deshalb geht es darum, das einmal Erreichte und für gut Befundene auch festzuschreiben, Herr Nettekoven. So etwas ist manchmal notwendig.

Ein weiterer Kritikpunkt bezog sich auf die Ermöglichungsform, die wir gewählt haben; so etwas schreibe man nicht in die Gemeindeordnung, das sei zu weich. Genau das Gleiche schreibt aber die rotgrüne Mehrheitsfraktion in ihr Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Dort heißt es zum Beispiel in § 27a:

„Die Gemeinde kann zur Wahrnehmung der spezifischen Interessen … besondere Vertretungen bilden … Das Nähere kann durch Satzung geregelt werden.“

Genau darum geht es auch hier. Es geht um eine weiche Regelung, um eine Klarstellung, dass es überhaupt möglich ist. Das Nähere darf der Gemeinderat sich selber überlegen, zum Beispiel, welche Regelungen er zum Datenschutz trifft.

Ich darf zusammenfassen: Der Bedarf ist da. Letztens wurde berichtet, dass bei Ratssitzungen in Essen jeweils bis zu 2.000 Besucher im Stream sind. Ich finde das fantastisch!

(Beifall von den PIRATEN)

Das muss man auch mal sagen. – Ganz egal, wie viele es sind, geht es letztlich darum, die Möglichkeit zu schaffen, sich solche Sitzungen auch von zu Hause, unterwegs oder sonst wo anschauen zu können.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das schaf- fen wir auch ohne den Gesetzentwurf!)

Es geht darum, die Basis für eine solche Beteiligung zu vergrößern.

Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir die Möglichkeit festschreiben, dass so etwas vor Ort durch den Gemeinderat geregelt werden kann – nicht mehr und nicht weniger. Dafür bitten wir um Ihre Zustimmung. – Danke schön für die Aufmerksamkeit!

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Herrmann. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Jäger.

Herzlichen Dank, Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eigentlich haben die Vorredner schon alles gesagt. Die Zielrichtung mag in Ordnung sein, aber die Fragen des Datenschutzes und des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung wurden von Ihnen, Herr Herrmann, schlichtweg gar nicht erst geprüft, sondern vom Tisch gewischt, als seien sie nicht existent.

Meiner Meinung nach besteht hier überhaupt kein Regelungstatbestand, da die Ermöglichung heute schon gegeben ist, aber der Zustimmung aller Ratsmitglieder bedarf. Das ist ein Zeichen dafür, dass in Nordrhein-Westfalen die kommunale Selbstverwaltung funktioniert. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Minister! – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, und wir sind am Schluss der Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Kommunalpolitik empfiehlt in Drucksache 16/13332, den Gesetzentwurf Drucksache 16/5474 abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/5474 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/5474 abgelehnt mit Stimmen von SPD, CDU, der Fraktion der Grünen und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der Piraten.

Ich rufe auf:

10 Landesregierung muss E-BAföG-Flop verhin

dern – Bürokratie wirksam abbauen!

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/13299

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die FDPFraktion dem Kollegen Hafke das Wort. – Und, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um Ihre geschätzte Aufmerksamkeit!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Über die Jahre hinweg ist das BAföG zu einem wahren Bürokratiemonster herangewachsen, und trotzdem ist es vielfach noch ungerecht und benachteiligt Familien mit mittlerem Einkommen. Eigentlich gehört es deswegen grundsätzlich überarbeitet und auch verschlankt. Aber bis es so weit ist, muss man natürlich einen Weg finden, so gut wie möglich damit umzugehen, und deswegen war es eine gute Idee, die Digitalisierung in den Bereich des BAföG Einzug halten zu lassen.

Wie es jedoch bei vielen Themen im Zusammenhang mit der Digitalisierung in Nordrhein-Westfalen der Fall ist, hapert es bei dieser Landesregierung mit der Umsetzung. Noch am 2. August 2016 hat Ministerin Schulze stolz verkündet, dass das nordrhein-westfälische E-BAföG jetzt eine Ausweisfunktion habe, von der Studierende und Studierendenwerke profitieren würden.

Die Realität ist leider mehr als ernüchternd. An der Uni Bielefeld gab es bei ca. 24.000 Studierenden seitdem nur einen einzigen E-BAföG-Antrag. An der Universität Duisburg-Essen mit 42.000 Studierenden herrscht komplette Fehlanzeige. – Das ist eine verheerende Bilanz, Frau Ministerin!

(Beifall von der FDP)

Der Grund dafür liegt genau in dieser Ausweisfunktion. Sie erfordert in Zukunft nämlich, dass ein Chipkartenlesegerät vorhanden sein muss, um einen EBAföG-Antrag zu stellen. Ein solches Gerät ist für die meisten Studierenden in diesem Land schlichtweg zu teuer. Wenn man 30 € bis 50 € für eine Chipkartenfunktion zahlen muss und eine Briefmarke lediglich 70 Cent kostet, kann das Ganze nicht funktionieren.

(Beifall von der FDP)

Die teuren Folgen dieser verkorksten Ausweisfunktion sind klar: Man druckt sich den E-BAföG-Antrag wieder aus, schickt ihn per Post dann zum Amt, und dort wird er händisch wieder ins System eingegeben. Dort müssen also Arbeitskräfte unsinnige Arbeit erledigen, die man heute viel einfacher bewältigen könnte. Die Einführung einer Ausweisfunktion durch die Landesregierung war also zumindest in dieser Form mehr als naiv und zeigt einmal mehr, wie weit Rot-Grün von der digitalen Lebenswelt junger Menschen entfernt ist.

Wenn gleich von jemandem der Vorschlag kommt, man könnte das ja mit einer De-Mail-Adresse einfacher machen, dann muss ich demjenigen sagen,

dass er Digitalisierung auch nicht verstanden hat. Es wird sich niemand für De-Mail registrieren lassen, um einen E-BAföG-Antrag abzuschicken.

(Vereinzelt Beifall von der FDP und der CDU)

Meine Damen und Herren, Sie brauchen eine Lösung, die von den jungen Menschen akzeptiert wird, und die gibt es aktuell ja schon. Wenn Sie heutzutage ein Online-Bankkonto einrichten wollen, können Sie sich per Video legitimieren.

Frau Ministerin, warum wählen Sie nicht einen solch einfachen Weg und probieren, eine Videolegitimation auf den Weg zu bringen? Das kostet kein zusätzliches Geld. Jeder junge Mensch hat heutzutage einen Laptop, ein Gerät, mit dem er eine Videolegitimation durchführen kann. Wenn so etwas Banken hinbekommen, in Bereichen, wo es um sensible Daten geht, dann wird das die Landesregierung beim Thema „E-BAföG“ doch wohl auch hinbekommen!

(Beifall von der FDP)

Jetzt noch etwas zum Thema „Realsatire“. Es gibt nämlich noch ein weiteres Problem. Selbst wenn man einen E-BAföG-Antrag an die Studierendenwerke abschickt, ist die Verwaltungssoftware dort so gut eingestellt, dass man das Ganze erst wieder ausdrucken muss, um es dann händisch wieder einzutragen. Selbst die Software ist zwischen den verschiedenen Ämtern nicht kompatibel, und das hat mit Digitalisierung überhaupt nichts zu tun.

Das alles ist meines Erachtens auch symptomatisch für diese Landesregierung, wenn wir über Digitalisierung reden. Wenn sich eine Landesregierung das Ziel setzt, die Landesverwaltung bis zum Jahr 2031 zu digitalisieren, dann frage ich mich, ob Sie überhaupt in der Realität angekommen sind. Das iPhone gibt es mittlerweile seit acht Jahren, und Sie haben das Ziel, alles bis zum Jahr 2031 zu digitalisieren.

In Nordrhein-Westfalen ist es so: Wenn man beim Wirtschaftsminister einen Förderantrag stellen will, muss man den Antrag erst mal ausdrucken und ausfüllen. Dann muss man eine CD beifügen – mein Laptop hat überhaupt kein CD-Laufwerk mehr –, dann noch eine Gewerbeanmeldung und verschiedene andere Unterlagen dazulegen, um das Ganze dann mit der Post wegzuschicken.

Liebe Landesregierung, ist das wirklich die Art von Digitalisierung, die wir vorleben wollen? – Da reicht es nicht, dass die Ministerpräsidentin einen VideoChannel betreibt, der von kaum einem gesehen wird. Das hat mit Digitalisierung nichts zu tun. Fangen Sie endlich an, Digitalisierung umzusetzen! Sie können damit Arbeitskräfte einsparen und die Ressourcen lieber woanders verwenden, und Sie können den jungen Menschen zeigen, wie moderne Verwaltung in unserem Land funktioniert. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Vielen Dank, Herr Kollege Hafke. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege Dr. Maelzer.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Präsident! Das war mal wieder ein echter Hafke. Aber ich will freundlich starten, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP. Ich finde es gut, dass Sie mit Ihrem Antrag das Thema „E-BAföG“ aufgreifen und für einfache Verfahren werben, Anträge online stellen zu können. Damit hört leider schon fast alles auf, was ich an Ihrem Antrag gelungen finde.

Vor allen Dingen finde ich nicht, dass sich ein solches Thema für eine parteipolitische Auseinandersetzung eignet. Aber da haben Sie uns wieder einmal eines Besseren belehrt, Herr Hafke. Viele Angriffe, wenige Fakten – das wird diesem Thema nicht gerecht. Denn es handelt sich um eine Sachfrage, die man sinnvoll im Ausschuss beraten könnte. Sie haben aber direkte Abstimmung beantragt. Darum muss ich Ihnen in meiner begrenzten Redezeit darlegen, warum Ihr Antrag gleich an mehreren Stellen von falschen Voraussetzungen ausgeht und darum auch keine sinnvollen Lösungswege aufzeigen kann.

Das größte Problem besteht darin, dass die Hauptquelle Ihrer Kritik wahrscheinlich ein Zeitungsartikel aus der „WAZ“ ist, und in der Tat, der zeigt ein Problem auf: Komplett online abwickeln lässt sich der BAföG-Antrag nur, wenn die Studierenden einen elektronischen Personalausweis und ein Lesegerät besitzen, um sich elektronisch identifizieren zu können.

In Ihrem Antrag fordern Sie deshalb die Landesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass einfache Identifikationsverfahren möglich sind. Des Weiteren behaupten Sie – das haben Sie auch in Ihrer Rede getan –, dass die entsprechende Software es nicht zulassen würde, ausgedruckte Anträge einzulesen und die Sachbearbeiter alles wieder per Hand eingeben müssen. Darum müsste die Landesregierung da etwas ändern.

Meine Damen und Herren, beide Forderungen laufen ins Leere, und deshalb werden wir ihnen auch nicht zustimmen können.

Erstens. Sie richten sich an den falschen Adressaten. Der Bund hat im BAföG und im Sozialgesetzbuch I gesetzlich geregelt, wie eine sichere elektronische Identifikation zu erfolgen hat. Dort wird auch auf den elektronischen Personalausweis verwiesen. Das Land hat gar keine Möglichkeit, von dieser bundesgesetzlichen Regelung abzuweichen. Aus diesem Grund stellt sich auch überhaupt nicht die Frage...

(Zuruf von Marcel Hafke [FDP])

Aber, Marcel Hafke, wir sind uns schon einig, dass wir hier im Landtag sind und ihr die Landesregierung

adressiert habt? Nur, weil ihr auf Bundesebene keine Rolle spielt, müsst ihr nicht hier die verschiedenen Ebenen miteinander verwechseln.