Herr Kollege, bleiben Sie bitte am Pult stehen. Es gibt eine Kurzintervention, angemeldet von der FDP-Fraktion.
Ich will noch mal an § 35 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung erinnern: Der lässt bis zu zwei Kurzinterventionen zu einem Thema zu. Dies ist die zweite und damit also auch die letzte Kurzintervention zu diesem Tagesordnungspunkt. Nur, um das deutlich zu machen.
Herr Witzel hat die Chance genutzt. Er soll sie haben. 1:30 Minuten für Herrn Witzel und anschließend die gleiche Zeit für Sie, Herr Stotko. – Bitte schön, Herr Witzel.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege Stotko, weil Sie mich auch persönlich angesprochen haben,
Denn ich habe Ihnen das genau aufgezeigt. Es gibt ernsthafte Fragen, die wir diskutiert haben, wo wir Sie auch ausdrücklich aufgefordert haben, als Frak
tion daran zu arbeiten: Nachteilsausgleich für Teilzeittätigkeit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Alles kein Thema.
Was Sie hier allerdings mit dem Beförderungsstopp assoziieren, ist grob falsch. Wir halten es für richtig, dass wir für ein paar wenige Wochen verhindern, dass ein Gesetz, das wir für verfassungswidrig halten, trotzdem Rechtsanwendung findet und in all den Fällen dann nicht mehr korrigierbar ist, auch wenn kurz danach die Verfassungswidrigkeit festgestellt wird.
Was Sie machen, ist etwas anderes, nämlich rein willkürlich dafür zu sorgen, dass aufgrund von Klagen in unterschiedlichsten Bereichen über ein ganzes Jahr oder über anderthalb Jahre alle Beförderungen blockiert sind. Es wird in der ganzen Finanzverwaltung landesweit niemand mehr von A12 nach A13 befördert, weil diese Verfahren vom Gericht gesperrt sind. Es ist reiner Zufall, in welcher Beförderungsliste Sie sich befinden, und sie haben eine sehr viel längere Laufzeit der Sperre. Es geht darum, das zu verhindern.
Was die Frage der Beförderungswelle angeht. Ich frage Sie ganz ernsthaft: Wenn Sie von der Richtigkeit eines neuen Gesetzes im Bereich der Finanzverwaltung überzeugt sind, warum soll der Finanzminister unter Abkürzung von Verfahren, unter Abkürzung von Mitbestimmungsrechten alles dafür tun, damit bis 30. Juni nach altem Recht die Beförderungen umgesetzt worden sind und nicht im regulären Lauf ab dem 1. Juli? Was bitte ist der Grund dafür?
Wenn Sie mir vorwerfen, ich hätte Ihnen nicht zugehört, dann muss ich Ihnen das jetzt zurückgeben. Ich habe Ihnen gerade erklärt, dass mit der Geschichte „Finanzverwaltung der Zukunft“
(Ralf Witzel [FDP]: Zwei Jahre lang diskutieren über Finanzverwaltung – und dann zwei Tage nach der Entscheidung! Purer Zufall! – Zuruf von der SPD: Mein Gott!)
Herr Kollege Witzel, die einen machen professionelle Politik und die anderen nicht! So ist das Leben! Das will ich Ihnen mal deutlich sagen.
Dass Ihnen das in Ihrer Empörungsschleife wehgetan hat, dass jetzt alle die befördert wurden, die sich vorher an Sie gewandt haben: „Hör mal, da können wir demnächst was machen“, das glaube ich Ihnen gern.
Den eigentlichen Punkt lasse ich Ihnen auf meine letzten 25 Sekunden nicht durchgehen. Ich zitiere aus Ihrem Antrag – ich meine das ernst –, in dem steht:
„werden alle Beförderungen und Stellenbesetzungen … bis zum möglichst baldigen Inkrafttreten der neuen Gesetzesregelungen ausgesetzt.“
Nummer 2. Wir beide wissen: Eine Änderung des Beamtengesetzes zieht notwendigerweise eine gesetzlich verpflichtende Anhörung der Verbände nach sich.