Deshalb ist es schon fragwürdig, wenn Sie in Ihrem Antrag schreiben, bei Neubauvorhaben und umfangreichen Sanierungen sollten Solarstromanlagen als Regelfall geplant und umgesetzt werden. Ob das wirklich für jeden Einzelfall sinnvoll ist, ist die Frage – auch energetisch und nicht nur ökonomisch. Es kann doch sein, dass Sie auch ökologisch betrachtet zu einer sehr viel besseren Energiebilanz kommen, wenn Sie bei bestimmten Gebäuden in bestimmter Lage gar nicht das Thema „Solar“ so weit denken, sondern sich eher überlegen, wie Sie durch Dinge wie Geothermie oder auch andere Energiequellen zu einer Gesamtverbesserung der Energiebilanz kommen.
Frau Kollegin, es gibt bereits heute viele Bauämter, die Neubaugenehmigungen nur dann erteilen, wenn wenigstens eine regenerative Energiequelle planerisch mit vorgehalten wird. Das muss nicht zwingend die Solarzelle sein. Es können durchaus auch andere Energiequellen sein, die vielleicht auch unter ökologischen Gesichtspunkten sehr viel bessere Auswirkungen haben.
Uns ist wichtig, dass der BLB in der zukünftigen Ausrichtung seiner Arbeit die richtigen Schwerpunkte setzt. Gerade der aktuelle Fall der JVA in Münster, die aufgrund von Einsturzgefahr geräumt werden muss, zeigt doch, wo eigentlich die Schwerpunkte beim BLB liegen müssen, weil dort die großen Herausforderungen bestehen.
Ein Thema – das gestehen wir Ihnen zu – in der Gesamtplanung des BLB ist auch die Frage von Energielösungen. Es ist aber ein kleines Thema neben sehr vielen anderen wirtschaftlichen Themen, die für das Kerngeschäft des BLB sicherlich noch bedeutender sind. Deshalb lehnen wir heute Ihren Antrag hier ab. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich muss hier meine Verwunderung darüber zur Kenntnis geben, dass jetzt anscheinend Finanzpolitiker über Energiepolitik sprechen.
Gut; das ist in der Tat eine Frage. – Das führt zu einiger Verwirrung beim Zuhören. Das führt vor allen Dingen zu einem extrem innovativen Beitrag von Herrn Stein. Seinen Beitrag kann man wirklich nur innovativ nennen, auch wenn er mit dem Fach nicht viel zu tun hatte.
Aber ich muss sagen, dass Herr Witzel an einem Punkt recht hat. Das ist etwas, worüber ich mir vorher auch Gedanken gemacht habe, als ich diesen Antrag gelesen habe. Er hört tatsächlich bei Solarenergie auf. Ich hätte mir gewünscht, dass man sagt: Man bewertet im Vorfeld, welche Quelle hier wirklich adäquat ist und ob es die Solarenergie ist. – Whatever!
An dem Antrag fehlt mir auch das Weiterdenken. Es fehlt ein bisschen das Konzeptionelle, also die Aussage: Wenn wir schon beim Eigenverbrauch sind – der im Übrigen wirtschaftlich günstiger ist, als den Strom zu beziehen; dies als Hinweis an die Finanzpolitiker –,
dann sollte in dem Antrag auch das Speichern vorkommen. Davon wäre ich dann jedenfalls ausgegangen. Leider ist das auch nicht der Fall. Das hat mich ein bisschen gestört; aber okay.
Unter dem Strich kann ich sagen: Am 8. Oktober 2013 haben wir unseren Antrag Drucksache 16/4161 „Umstellung der Stromversorgung der Gebäude bzw. Liegenschaften des Landes Nordrhein-Westfalen auf elektrische Energie aus regenerativen Quellen“ vorgelegt.
Nein, mit Debatte. – Ihr habt dann „aus Ökostrom“ daraus gemacht. Den Unterschied kennen die Energiepolitiker sehr gut. Das fand ich insgesamt sehr spannend.
Unser zweiter Antrag, der von Rot-Grün abgelehnt wurde, war der Antrag „Vorweggehen beim Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“ aus dem Jahr 2014. Darin ging es auch um BLB-Gebäude, nämlich darum, die Ladeinfrastruktur für E-Mobile an BLB-Gebäuden anzubringen.
Daher begrüße ich diesen Antrag hier natürlich. Er ist quasi die direkte Fortschreibung dessen, was wir angefangen haben. Das finde ich schön. Aber mir fehlen darin halt ein paar Dinge.
Ein weiterer Punkt: Herr Krick sagt, NRW solle ein Vorbild sein. Das finde ich eine gute Idee. Ich würde es unterstützen, wenn wir dann auch wirklich dazu stehen würden. Dem widerspricht aber die Ablehnung unseres Antrags von 2014 zu der Ladeinfrastruktur. Wenn man jetzt sagt, man wolle mit gutem Beispiel vorangehen, verstehe ich nicht, warum man das damals nicht getan hat, als man es auf dem Prä
sentierteller hatte. Und wir haben erhebliche Potenziale, die wir schon lange nicht ausschöpfen. Auch da frage ich mich, warum hier eigentlich nicht mehr kommt.
Interessant fand ich wiederum die Aussage von Herrn Stein, der Antrag suggeriere wirtschaftliche Impulse. Ich glaube, dass der Antrag vor allen Dingen eine Wirtschaftlichkeit von Solarenergie in Bezug auf Landesgebäude suggeriert. Sprich: Der Antrag soll dazu führen, dass wir Energiekosten sparen. Das tut er auch, glaube ich.
Ich habe gar nicht alles genau mitbekommen, was er gesagt hat. Es war relativ tumultig wegen der fehlenden oder fremden Inhalte, die da zutage traten.
Doch, doch. Das können wir machen. Sie sagen: Der BLB ist durch gewisse wirtschaftliche Aktivitäten in Schieflage geraten. Er sollte sich wirtschaftlich um andere Dinge kümmern als um Energie.
Oder nicht vorrangig. Aber noch mal: Hier geht es nicht um eine wirtschaftliche Aktivität, sondern um Einsparung. Es geht darum, mit einer Anfangsinvestition langfristig Kosten zu sparen. Das muss auch Ihnen, Herr Witzel, zupasskommen.
Ansonsten kann ich nur sagen: Das ist ein schöner Antrag, nicht besonders spektakulär, aber lustig. – Danke.
Vielen Dank, Herr Schmalenbach. – Nun spricht Herr Minister Jäger in Vertretung. Herr Minister Jäger vertritt den Finanzminister Herrn Dr. Walter-Borjans. Habe ich alles richtig gelesen? – Herr Minister, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Schmalenbach, ich hoffe nicht, dass ich Ihr Weltbild jetzt endgültig zum Wackeln bringe. Jetzt redet auch noch ein Innenminister zur Energiepolitik.
Herzlichen Dank. – Meine Damen und Herren, mit dem Klimaschutzgesetz NRW und dem Klimaschutzplan setzt sich das Land Nordrhein-Westfalen das Ziel, bis zum Jahr 2030 eine klimaneutrale Landesverwaltung zu erreichen. Dazu kann der Einsatz von Solaranlagen für den eigenen Strombedarf in Landesliegenschaften einen wichtigen Beitrag leisten. Der BLB NRW soll bis Anfang 2017 sämtliche Potenzialflächen für die Errichtung von Fotovoltaikanlagen auf BLB-Gebäuden ermitteln.
Diese Ermittlung wird auch die Flächen auf den Hochschulbauten umfassen. Im Anschluss an die Ermittlung der Flächenpotenziale wird der jährliche Zubau festgelegt. Auch Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, sollen in die Betrachtung mit einbezogen werden.
Bei besonders geeigneten Bestandsgebäuden wird der BLB Solarstromanlagen zur Eigenversorgung auf landeseigenen Gebäuden spätestens bis zum Jahre 2020 installieren. Bei Neubaumaßnahmen, umfangreichen Gebäudesanierungen und größeren Dachsanierungen werden, soweit mit den planungsrechtlichen Anforderungen vereinbar, Solaranlagen installiert.
Über die Prüfung der Eigenversorgung hinaus werden auch Einspeisungen mit Einspeisevergütung oder Betreibermodelle mit Verpachtung von Dachflächen daraufhin überprüft, ob sie eine ökologische und wirtschaftliche Alternative darstellen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung. Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, den Antrag nicht zu überweisen, sondern direkt abzustimmen. Wir stimmen also direkt über den Inhalt des Antrags Drucksache 16/12856 ab. Wer ist für diesen Antrag? – SPD, Grüne
und die Piraten. Wo ist Herr Schwerd? – Nicht da. Also: SPD, Grüne und Piraten sind für diesen Antrag. Wer ist gegen diesen Antrag? – CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist der Antrag Drucksache 16/12856 mit breiter Mehrheit angenommen.