Protocol of the Session on September 15, 2016

(Beifall von den GRÜNEN)

Die Landesregierung geht mit gutem Beispiel voran mit ihren Bemühungen für eine klimaneutrale Landesverwaltung. Diese klimaneutrale Landesverwaltung betrifft viele Bereiche: von der Beschaffung über Mobilität, von Veranstaltungen bis Energieeinsparung und Energieeffizienz, wie die Wärmeversorgung vonstatten geht und aber auch die Stromversorgung.

Bei der Stromversorgung besteht mit PhotovoltaikAnlagen auf bestehenden und neuen Gebäuden die Möglichkeit, dass wir hier auch mit einem guten Beispiel vorangehen.

In letzter Zeit gibt es eine stärkere Tendenz hin zum Eigenverbrauch bei Photovoltaikanlagen. Und auch da gibt es ein gutes Potential bei den landeseigenen Gebäuden, dass wir diese Tendenz mitgehen.

Ich bin froh, dass wir mit diesem Antrag klarmachen, wohin es gehen soll. Im ersten Schritt ist es notwendig, dass die Potentialflächen dargestellt werden, auf welchen Gebäuden es überhaupt möglich ist, Photovoltaikanlagen zu installieren. Im nächsten Schritt soll das Ganze zeitnah und Schritt für Schritt mit einem jährlichen Plan umgesetzt werden. Ein weiterer Aspekt ist: Im Regelfall sollen bei Neu- und Umbauten die Photovoltaikanlagen mitgedacht werden.

An der einen oder anderen Stelle gibt es vielleicht aus welchem Grund auch immer den Fall, dass ein Eigenverbrauch auf landeseigenen Gebäuden

schwierig ist. Deshalb haben wir im Antrag ausgeführt, dass Einspeisung und Betreibermodelle zur Verpachtung eine ökologische und wirtschaftliche Alternative darstellen können.

Sehr geehrte Damen und Herren, es ist Zeit, dass die Landesregierung ein gutes Beispiel für die Eigenstromversorgung mit Photovoltaik setzt. Daher bitte ich um Ihre Zustimmung. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Brems. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Stein.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Der Antrag suggeriert, dass Strom wirtschaftlicher selbst erzeugt werden kann, als diesen zu beziehen. Außerdem sollen durch Investitionen in Anlagen wirtschaftliche Impulse für Wachstum gesetzt werden.

Ihr letztes Argument greife ich zuerst auf, nämlich dass durch Investitionen in Anlagen wirtschaftliche Impulse gesetzt werden sollen. Wenn es Ihnen wirklich auf wirtschaftliche Impulse ankommen würde, müssten Sie zuerst andere Probleme beseitigen.

Erstens. Wirtschaft braucht Fläche. Seit 2010 sind Industrie und Handwerk fast 3.800 ha Fläche ersatzlos verloren gegangen.

(Beifall von der CDU)

Nordrhein-Westfalen braucht daher einen Landesentwicklungsplan,

(Kai Schmalenbach [PIRATEN]: Zum Thema!)

der Wachstum ermöglicht und ihn nicht durch unnötige Restriktionen verhindert. Der Flächenschwund muss gestoppt, statt ausgeweitet werden.

Zweitens. Wirtschaft braucht Infrastruktur. Marode Straßen und Brücken bedrohen die Existenz vieler mittelständischer Industrieunternehmen im ländlichen Raum. Nordrhein-Westfalen muss seine Planungskapazitäten daher erhöhen, damit mehr Mittel des Bundes für die Verkehrsinfrastruktur abgerufen werden können.

Drittens. Wirtschaft braucht Innovation. Statt die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Wirtschaft mit dem neuen Hochschulgesetz in ein Zwielicht zu rücken, muss das Land endlich Kooperationen zwischen Wissenschaft und Unternehmen fördern. Nordrhein-Westfalen braucht die Wiederbelebung der Hochschulfreiheit.

Viertens. Wirtschaft braucht konkurrenzfähige kommunale Hebesätze. Die durchschnittlichen Hebesätze der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer sind in keinem anderen Land so hoch wie in NordrheinWestfalen.

(Unruhe von den PIRATEN)

Zuletzt lenke ich die Aufmerksamkeit auf den Haushaltsentwurf 2017 mit der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020. Die von der Ministerpräsidentin Kraft geführte Landesregierung senkt die Investitionsquote von 9,0 auf 8,3 % im Jahre 2020. Wollen Sie, liebe Kollegen von Rot-Grün, so wirtschaftliche Impulse setzen?

(Daniel Düngel [PIRATEN]: Die Wette hast du gewonnen, Robert! – Weitere Zurufe von den PIRATEN)

Die schwarz-gelbe Landesregierung hatte übrigens noch eine Investitionsquote von 10,7 %. Die Wirtschaft, liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, ist Ihnen offensichtlich ziemlich egal. Das sind nur einige Beispiele, wo wir sagen, wirtschaftliche Impulse kann man setzen, die kann man anders setzen. Es ist ganz nett, dass Sie das mit so einem Antrag versuchen, aber es gibt noch viel Arbeit und viele andere Baustellen.

(Beifall von der CDU)

Auch bezüglich Ihres zweiten Arguments schulden Sie jeden Beweis, dass Strom selbst zu erzeugen wirtschaftlicher sei, als diesen zu beziehen. In Ihrem Antrag unterstellen Sie dies lediglich. Auch da die Frage: Wo sind die gesicherten Erkenntnisse?

Auf mögliche steuerliche Probleme bzw. Besonderheiten geht Ihr Antrag überhaupt nicht ein. An der Stelle haben Sie offensichtlich noch nicht einmal ein Problembewusstsein. Das finden wir schade.

(Lachen von den PIRATEN)

Auch der Begriff „Verpflichtungskonzept“ passt zu der Politik des Bevormundens, Verbietens und Umerziehens. Lassen Sie uns an sinnvollen Projekten gemeinsam arbeiten, aber bitte ideologiefrei. Das fällt Ihnen aber – so deute ich Ihre Reaktion – offensichtlich schwer. Das finde ich schade.

(Beifall von der CDU)

Dies zeigt, dass es mit Ihnen weiterhin keine gute Zukunft in Nordrhein-Westfalen geben kann. – Danke sehr.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Die Piratenfraktion hat sich so gefreut an der Rede. Ich überlege gerade, ob wir eine Wiederholung schalten können.

Vielen Dank, Herr Stein. – Es spricht für die FDPFraktion Herr Kollege Witzel zum Thema „Solarstromanlagen zum Eigenverbrauch auf landeseigenen Gebäuden“. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Gebäudebereich ist das Thema „Energieeffizienz“ und das Thema „Energieeinsparung“ an sich natürlich ein wichtiges Thema für Bürger, Unternehmen und ebenso im öffentlichen Bereich. Insofern macht es Sinn, dass im Rahmen eines wirtschaftlichen Gebäude- und Liegenschaftsbetriebs und -managements wirtschaftlich sinnvolle Lösungen angestrebt, angedacht und regelmäßig überprüft werden.

Dieser vorgelegte Antrag offenbart ja vonseiten des Antragstellers ein großes Misstrauen gegenüber der aktuellen Geschäftsführung des BLB.

(Beifall von Dietmar Brockes [FDP])

Denn wenn ausdrücklich so viele kleinteilige Feststellungen getroffen und Arbeitsaufträge formuliert werden sollen, dann haben Sie ja wohl wenig Zutrauen, dass die im operativen Geschäft verantwortlich Handelnden das tun, was ökonomisch geboten ist.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Für die FDP-Landtagsfraktion gilt: Das Thema der Überprüfung neuer Energiequellen für Bestandsgebäude und Neubauvorhaben des BLB ist eine Fragestellung, mit der man sich beschäftigen muss, aber sicherlich nicht das Hauptproblem und die Hauptaufgabenstellung des BLB, der sich in den letzten Jahren mit ganz anderen Sachverhalten beschäftigen durfte.

Wir reden immerhin über ein Immobilienportfolio mit 4.600 Gebäuden, eine Mietfläche von rund 10,5 Millionen m² und einen Mietumsatz von über 1 Milliarde €. Der BLB ist die letzten Jahre oftmals mit vielen Bauvorhaben in die Schieflage geraten, mit all den Aufklärungsnotwendigkeiten, die es zu Skandalprojekten gegeben hat, mit katastrophaler Kostenüberschreitung.

Deshalb muss der BLB sicherlich in seiner Hauptaktivität andere geschäftliche Schwerpunkte setzen, als sich zukünftig vorrangig mit der Frage der Fotovoltaik zu befassen.

(Beifall von der FDP)

Am 20. November 2014 hat der Finanzminister auch dem Parlament gegenüber mit Vorlage 16/2453 eine Information zur Neuausrichtung des BLB in einem Zwei-Stufen-Konzept und zur Prioritätensetzung veröffentlicht.

In der ersten Stufe – seinerzeit war dieser Prozess schon abgeschlossen – wurden dringend notwendige Sofortmaßnahmen identifiziert.

In der zweiten Stufe sind dann für die weitere Entwicklung des BLB noch andere Strategiethemenfelder formuliert worden.

Wichtig ist aber, dass es, wie es der Finanzminister an unterschiedlichen Stellen dem Parlament gegenüber mitgeteilt hat, zukünftig keine Investitionsentscheidungen ohne vorherige Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Risikoanalysen und Alternativprüfungen mehr gibt; denn das ist ein Manko des BLB. Viel Geld des Steuerzahlers ist verbrannt worden, weil eben nicht genügend Sorgsamkeit im Umgang mit öffentlichem Geld praktiziert worden ist.

(Beifall von der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, deshalb ist es uns in diesem Hohen Hause sehr wichtig, dass dieser Wirtschaftlichkeitsgrundsatz des BLB auch zukünftig gilt. Daran muss sich selbstverständlich

auch die Frage der jeweils richtigen Ausgestaltung der Energiepolitik ausrichten.

Deshalb ist es schon fragwürdig, wenn Sie in Ihrem Antrag schreiben, bei Neubauvorhaben und umfangreichen Sanierungen sollten Solarstromanlagen als Regelfall geplant und umgesetzt werden. Ob das wirklich für jeden Einzelfall sinnvoll ist, ist die Frage – auch energetisch und nicht nur ökonomisch. Es kann doch sein, dass Sie auch ökologisch betrachtet zu einer sehr viel besseren Energiebilanz kommen, wenn Sie bei bestimmten Gebäuden in bestimmter Lage gar nicht das Thema „Solar“ so weit denken, sondern sich eher überlegen, wie Sie durch Dinge wie Geothermie oder auch andere Energiequellen zu einer Gesamtverbesserung der Energiebilanz kommen.