Gut an dem Vorschlag der Landesregierung ist, dass weiterhin eine bundeseinheitliche Regelung angestrebt wird. Wenn sich die 16 Bundesländer und der Bund auf eine gemeinsame Regelung einigen müssen, dann verhindert das nämlich den Extremismus, der in dem ursprünglichen Antrag der Regierung zum Ausdruck kam. Gut ist auch die Subsidiarität, dass man über kommunale Satzungen auf lokale Gegebenheiten Rücksicht nehmen kann und dass dadurch die ganze Sache dichter an den Bürger kommt. Allerdings besteht die Gefahr, dass der schwarze Peter den Kommunen zugeschoben werden soll. Wir werden darauf achten, dass das nicht passiert.
Gut ist auch die Unterscheidung zwischen Wasserschutzgebieten und Nicht-Wasserschutzgebieten, denn sie wären in ein Verfassungsproblem, nämlich mit dem Willkürverbot, hineingelaufen, wonach man Gleiches gleich behandeln muss und Ungleiches ungleich. Das haben Sie in den ersten Entwürfen nicht getan. Das haben Sie nun geheilt.
Gut ist auch die Beibehaltung weiterer Differenzierungen zwischen gewerblichen und privaten Leitungen. Auch das Drei-Hektar-Kriterium scheint vernünftig begründbar zu sein.
Gut ist auch, dass es die drei Schadensklassen gibt, dass man also auf unterschiedliche Schäden, die festgestellt werden, auch unterschiedlich, angemessen und flexibel reagieren kann.
Insgesamt ist dieser Antrag der Regierung aber unzureichend. Es gibt nämlich weiterhin einen Generalverdacht für Wasserschutzgebiete. Das ist wieder ein nach wie vor nicht geheilter Verstoß gegen das Übermaßgebot der Verfassung. Die Bürgerinitiativen haben das erkannt und haben sich nicht täuschen lassen. Die Oppositionsparteien in diesem Landtag haben sich ebenfalls nicht täuschen lassen.
Am Sonnabend findet in Übach-Palenberg eine Großveranstaltung der Bürgerinitiativen zu dieser Thematik statt. Ich würde es begrüßen, wenn sich dort auch einmal Vertreter von SPD und Grünen sehen ließen. Ich bin bei einigen Veranstaltungen von Bürgerinitiativen gewesen, wo aus dem Landtag Vertreter der Piraten, von der CDU und von der FDP anwesend gewesen sind, aber keine Grünen und keine Sozialdemokraten. Das finde ich schade.
Wie sieht es eigentlich mit Gegenden aus, in denen es Ewigkeitsschäden durch Bergbau gibt? Ich hatte neulich das Vergnügen mit einem Mitglied der Grünen aus dem östlichen Ruhrgebiet zu sprechen, der davon betroffen war. Er hatte an seinem Haus eine Dichtheitsprüfung durchgeführt, weil er weiß, dass er in einem Bergsenkungsgebiet wohnt. Dabei waren Schäden festgestellt worden. Er hat sich dann mit den Verursacher in Verbindung gesetzt und verhandelt. Er ist also nicht den Gerichtsweg gegan
gen. Der war dann mit 5.000 € bei der Sanierung seines Kanals dabei für einen Schaden, für den er nicht verantwortlich war. Er hatte aber eben keine Lust, sich auf einen langen Prozess einzulassen. Der ist als Mitglied der Grünen von diesem Entwurf wenig begeistert.
Dieser Druck von unten, den wohl auch die SPD aus ihren eigenen Reihen verspürt hat, der wirkt jetzt. Das zeigt sich an der langsamen Bewegung der Regierung. Die SPD im Hochsauerlandkreis hat eine Volksabstimmung vorgeschlagen. Ich weiß nicht, wie die SPD-Landtagsfraktion das sieht. Der Vorschlag, eine Volksabstimmung durchzuführen, ist immer etwas, was bei uns Piraten auf fruchtbaren Boden fällt. Wir sind gerne mit dabei.
deren Mitglieder im Durchschnitt gutes Geld und Häuser haben – ich habe eben das Beispiel von Ihrem Mitglied gebracht –, bekommen vielleicht auch einmal ein bisschen Druck aus den eigenen Reihen. Das wäre zu wünschen, damit sie von ihrem extremistischen Entwurf wegkommen.
Was die Legendenbildung angeht, die der Grüne Kollege Markert bekämpfen möchte, ist zu sagen: Kommen Sie doch nach Übach-Palenberg und erzählen Sie dort die Geschichte von Solingen. Die Vertreter der Bürgerinitiativen dort werden Ihnen gerne bei der Bekämpfung der Legendenbildung in diesem Punkt helfen.
Es gibt also keine Quelle oder wissenschaftliche Begründung für eine massive Gefahr, die von diesen undichten privaten Leitungen ausgeht. Deshalb ist auch kein Generalverdacht gerechtfertigt, auch nicht in Wasserschutzgebieten.
Der Antrag der Regierung ist in dieser Form nicht zustimmungsfähig. Allerdings geht es hier um die erste Lesung und um die Überweisung in den Ausschuss. Dieser Überweisung kann man natürlich zustimmen. Im Augenblick jedenfalls ist der FDPAntrag, auf den ich aus Zeitgründen jetzt nicht näher eingehen kann, deutlich besser als der Regierungsantrag. Dem werden wir auf jeden Fall auch zustimmen. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist im politischen Leben nicht ehrenrührig, wenn man zu einem späteren Zeitpunkt seine Meinung ändert, wie das offensichtlich CDU und FDP gegenüber der Legislaturperiode 2005 bis 2010 getan haben.
Zur politischen Redlichkeit gehört aber auch, für das, was man in der Vergangenheit getan hat, dann die Verantwortung zu übernehmen und es nicht zu verschleiern. Was Sie gerade hier gemacht haben, ist die Verschleierung dessen, was Sie von 2005 bis 2010 tatsächlich auf den Weg gebracht haben.
Die Frage der Funktionsprüfung und Dichtheitsprüfung ist nicht von Rot-Grün ins Wasserrecht geholt worden. Das war Ihre politische Leistung, die Sie vollbracht haben. Es gehört dazu, das hier und heute zu erzählen.
Es gehört auch dazu – Herr Ellerbrock, das tut mir jetzt leid; ich muss Sie an dieser Stelle zitieren –, dass Sie seinerzeit gesagt haben: Wir müssen enge Fristen setzen; deshalb 2015. Wir müssen es sogar mit einem Ordnungsgeld belegen, wenn die Fristen nicht erfüllt werden. – Das waren Forderungen, die von Ihrer Seite gekommen sind.
Ich möchte den Gedanken der Redlichkeit zu Ende führen; dann lasse ich die Fragen gerne zu. – Es gehört auch zur Redlichkeit dazu, darauf hinzuweisen, dass wir es hier mit Bundesrecht und der Umsetzung von Bundesrecht zu tun haben. Im Bundesrecht gibt es eine allgemeine Verpflichtung für jedermann, ob öffentlich oder privat, die Kanäle funktionsfähig und dicht zu halten. Das steht im Bundeswasserrecht.
Bitten Sie doch Ihren Bundesminister, eine entsprechende Rechtsverordnung zu erlassen, wie ich das getan habe, um bundeseinheitliche Standards hinzubekommen! Ihr Bundesminister lehnt das ab.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, deshalb ist es nur recht und billig, dass wir hier die Verantwortung übernehmen, die Sie offensichtlich nicht übernehmen wollen, um in einer Rechtsgeschichte, die in Nordrhein-Westfalen seit 1994 geschrieben wird, auch eine Fortsetzung zu finden, die nicht einfach einen Abbruch darstellt. Das ist das, was Rot-Grün Ihnen hier vorschlägt.
Nun kann man über das eine oder andere mit Sicherheit streiten. Die Frage des Monitorings ist von Ihnen in der Tat richtig gestellt. Wenn ich jetzt darauf verweisen würde, dass wir Untersuchungen haben – und wir haben Untersuchungen; das haben wir Ihnen auch im LANUV-Bericht dargelegt –, würden Sie aber an jeder einzelnen Untersuchung herumkritisieren. Deshalb haben wir gesagt: Dann machen wir ein wirklich breites Monitoring. Über die Frist – ursprünglich war einmal 2025 in der Diskussion; das ist in zwei Legislaturperioden – kann man immer noch reden, wenn entsprechende Ergebnisse vorliegen.
Jetzt geht es darum, das zu sichern, was notwendig ist, nämlich den Grundwasserschutz in Wasserschutzgebieten. Dazu gibt es einen zeitlichen Vorschlag. Es geht darum, die Entwicklung, die wir seit 1994 haben, in eine Rechtsetzung weiterzuführen, weil die engen Fristen, die Sie gesetzt haben – Überprüfung bis 2015 –, auch von den Kapazitäten her nicht umgesetzt werden können.
Damit schaffen wir Rechtssicherheit und geben den Kommunen Gestaltungsspielräume, jeweils ortsbezogene eigene Regelungen zu finden; denn die Unterschiedlichkeiten sind im Land tatsächlich vorhanden. Somit gestalten wir das Recht bürgerfreundlicher und praxistauglicher. Hiermit übernehmen wir die Verantwortung für eine Situation, die wir jedenfalls alleine in Nordrhein-Westfalen nicht zu verantworten haben.
Das Ganze wird mit einem Förderprogramm unterstrichen, um Anreize zu setzen, die Kanäle dort, wo es jetzt möglich ist, zu sanieren, und um auch die Menschen zu unterstützen, die sich das vielleicht nicht in vollem Umfang leisten können.
Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass die Sanierungspflicht erst dann eintritt, wenn wirklich schwere Schäden zu befürchten sind. Bei leichten Schäden gibt es überhaupt keine Sanierungspflicht. Bei mittleren Schäden existieren entsprechende Fristen, die einen langen Übergang gewährleisten. Wo schwere Schäden vorhanden sind, ist es aber auch notwendig, zu sanieren. Ich erinnere nur an das Beispiel in Solingen, wo ein privater Kanal nicht überprüft worden war und anschließend eine Straße wochenlang nicht befahren werden konnte, weil die Überprüfung und die Sanierung nicht stattgefunden hatten.
Hier sind möglicherweise auch Haftungsfragen zu beachten. Das kommt in Ihrem Entwurf ebenfalls zu kurz.
Ich will noch einen Aspekt erwähnen, der für die rechtliche Klarheit wichtig ist. Ein Ansatz, der rein auf Verdacht setzt, also nur dann eine Prüfpflicht – noch nicht einmal eine Sanierungspflicht – vorsieht, wenn ein Verdacht besteht, kehrt Rechtstatbestände auch des Bundesrechts um und ist meines Erachtens rechtswidrig.
Damit findet nämlich eine Beweislastumkehr statt, die aufgrund des Bundesrechts nicht statthaft ist. Schließlich ist jeder private und öffentliche Eigentümer verpflichtet, für sein Eigentum Sorge zu tragen. Das ist der Grundsatz, den der Bundesgesetzgeber uns hier aufgibt. – Herzlichen Dank.
Herr Minister Remmel, bevor ich Ihnen endgültig für Ihre Rede danke, habe ich noch eine Frage. Sie hatten angedeutet, die Zwischenfragen zuzulassen. Es gab zwei Fragen. Der erste Wunsch wurde von Herrn Rohwedder von den Piraten geäußert; der zweite Wunsch kam von Herrn Abruszat. Möchten Sie diese Zwischenfragen noch zulassen?
Herr Minister, Sie haben gesagt, dass CDU und FDP in ihrer Regierungszeit diese Sache ins Wasserrecht gesteckt haben. Sind Sie der Meinung, dass sie dort nicht hingehört? Falls ja: Warum ändern Sie das nicht? Falls nein: Warum formulieren Sie diese Feststellung als Vorwurf?