Protocol of the Session on November 8, 2012

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Ich nenne Ihnen ein Beispiel, das schon durch die Medien ging: In der Stadt Köln sind 50 % der Fläche der Stadt betroffen. Das bedeutet eben auch: Circa 50 % der Haushalte unterfallen einer generellen Prüfpflicht. Wir sagen: Eine allgemeine Prüfpflicht

darf auch nicht regional bedingt durch die Hintertür eingeführt werden.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Herr Kollege Markert, ich stimme Ihnen zu, wenn Sie sagen, dass man sich Wasserschutzgebiete gesondert ansehen müsse. Wir sind aber der Meinung, dass es sich lohnt, auch hier ein bisschen differenzierter und genauer hinzuschauen. Es gibt zum Beispiel unterschiedliche Wasserschutzzonen. Lohnt es sich denn da nicht – das haben wir auch angeregt –, in diesen Zonen mit unterschiedlichen Prüfpflichten zu arbeiten?

(Zurufe von der SPD)

Das wäre sachgerecht, und der Antrag der FDPFraktion geht genau darauf ein.

(Beifall von der FDP)

Viele Aufgaben kommen nach Ihrem Entwurf aber auch auf die Kommunen zu. Zum Beispiel ist die Beratungspflicht ein Stichwort. Außerdem sollen die Kommunen weiterhin über Prüffristen entscheiden können. Das hört sich erst einmal gut an. Denn die Kommune kann vor Ort auf regionale Belange eingehen; das ist grundsätzlich richtig.

Ich kann Ihnen aber versprechen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen: Wir werden sehr genau darauf achten, dass Sie nur die Verantwortung auf die Kommunen übertragen und ihnen nicht gleichzeitig den Schwarzen Peter zuschieben.

Insgesamt muss ich sagen, dass ich weiterhin skeptisch bin, ob Sie nicht am Ende über den Weg der Rechtsverordnung doch im Prinzip alle Anlagen verpflichtend prüfen lassen wollen. Am Ende könnte es dazu kommen, dass die Kommunen genau diese Politik vor Ort erklären und auch umsetzen müssen. Das ist keine ehrliche Politik, sondern ein fauler Koalitionskompromiss auf dem Rücken der Bürger und der Kommunen.

(Beifall von der FDP und Josef Hovenjürgen [CDU])

Lassen Sie mich abschließend zum nach meiner Ansicht entlarvenden Punkt kommen. Sie bitten in Ihrem Antrag die Landesregierung, ein Monitoring über die Auswirkungen von undichten privaten Abwasserleitungen durchzuführen.

Mich interessiert vor diesem Hintergrund, da es eine unendliche Geschichte ist, warum Sie erst nach so langer Zeit auf dieses Monitoring drängen. Bislang waren Sie doch auch ohne entsprechenden flächendeckenden Nachweis davon überzeugt, dass schwerste Schäden durch defekte Abwasserleitungen drohen. Im ersten Schritt heißt das Generalverdacht mit einer Prüfpflicht für alle, und im zweiten Schritt können wir im Monitoring schauen, wie es mit einem wissenschaftlichen Nachweis aussieht.

Ich meine: Es wäre viel vernünftiger und sachgerechter, das Monitoring vorzuziehen, um im zweiten Schritt zu schauen, was beim Monitoring herausgekommen ist. Verantwortungsbewusst und folgerichtig wäre es deshalb, wenn wir erst einmal das Ergebnis dieses Monitorings abwarten, bevor erste Fristen greifen.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU – Jochen Ott [SPD]: Das hättet ihr unter Schwarz-Gelb ja machen können! – Gegenruf von Christof Rasche [FDP])

Der Gesetzentwurf von CDU und FDP ist weiterhin im parlamentarischen Verfahren. Er bietet weiterhin den durchdachteren und bürgerfreundlicheren Ansatz.

Ich kann Sie an dieser Stelle nur noch einmal herzlich einladen, sich unserem Entwurf anzuschließen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU – Zuruf von Jochen Ott [SPD])

Vielen Dank, Herr Kollege Höne. – Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Hovenjürgen das Wort.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Jetzt schon falsch! – Heiterkeit)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zuerst einmal zur Richtigstellung, lieber Herr Meesters: Rot-Grün hat die Dichtheitsprüfung erfunden und die Frist festgesetzt. Schwarz-Gelb hat es versäumt, 2007 daran etwas zu ändern. Das ist die Wahrheit. Das gehört an den Anfang gestellt.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Zuerst möchte ich mich an Sie, Herr Minister Remmel, wenden, da sie sonst so auskunftsfreudig sind, und noch etwas anmahnen. Die Beantwortung der Kleinen Anfrage der Kollegin Schulze Föcking und mir vom 27. September 2012 steht immer noch aus. Sie sollten dem Parlament mit etwas mehr Ernsthaftigkeit entgegentreten, auch was Fragestellungen angeht.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Nun zum Gesetzentwurf: Der von der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen eingereichte Gesetzentwurf sowie die ergänzende Antragstellung einer neuen Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen macht Folgendes deutlich: Sie können und wollen nicht über Ihren Schatten springen.

Erstens. In Wasserschutzgebieten bleibt es beim Generalverdacht für alle häuslichen Abwasseranlagenbetreiber.

Zweitens. Kein Wasserversorger in diesem Land hat bisher die Forderung aufgestellt, private häusliche Abwasseranschlüsse aufgrund von Grundwassergefährdungen untersuchen zu lassen.

Der von CDU und FDP eingebrachte Gesetzentwurf nimmt diesen Sachverhalt auf und formuliert bei begründetem Verdacht eine Untersuchungspflicht. Sie allerdings verlagern mit Ihrem Gesetzentwurf die Verantwortung in die Städte und setzen sich über die Erkenntnis, dass es keinen Zusammenhang zwischen Grundwasserverunreinigung und häuslichen Abwässern gibt, hinweg. Sie glauben, die Gemüter in der Fläche mit dieser halbherzigen Lösung beruhigen zu können.

(Beifall von der CDU und Henning Höne [FDP])

Das Haus Remmel soll jetzt in einer neuen Verordnung Ihren Plan administrieren. Die Erfahrungen, die man mit dem Hause Remmel hat machen können, werden sicherlich nicht zur Beruhigung vor Ort beitragen können.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Insbesondere die von Ihnen aufgeführten Punkte machen deutlich, dass dieser Antrag nichts anderes als ein Versuch der Gesichtswahrung und die Beruhigung der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ist.

Fakt ist: Die Fachlichkeit geht Ihnen hierbei völlig verloren. Der von Ihnen angeführte Vorsorgegrundsatz löst sich in Luft auf. Denn auch Ihnen ist bekannt, dass sich die grundwasserführenden Schichten nicht ausschließlich auf Trinkwasserschutzgebiete reduzieren lassen und dass somit, wenn Sie einen Gefährdungsfaktor sehen, den es nach unserer Auffassung nicht gibt, dieser für das Grundwasser grundsätzlich gelten müsste. Insofern widersprechen Sie sich in diesem Fall selbst.

Des Weiteren bleibt für uns feststellbar, dass Sie die Verschärfung des Vorgehens herbeiführen, wo keine belegbaren Gefährdungspotenziale vorhanden sind. Aber dort, wo es Gefährdungspotenziale gibt, fehlt Ihnen, Herr Minister, offensichtlich die Handhabe.

Herr Kollege Hovenjürgen, möchten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Markert zulassen?

Nein, ich würde jetzt gern im Zusammenhang vortragen. Herr Markert hat schon seine eigene Redezeit überzogen, dann muss er mich nicht an meiner Zeiteinhaltung hindern.

(Vereinzelt Beifall von der CDU und der FDP – Zurufe von SPD und GRÜNEN)

Wir kommen zum Beispiel zu den Ereignissen der Raffinerie in Wesseling. Dort gibt es eine 70 Jahre

alte Pipeline, durch die Kerosin mit Druck gepumpt wird. Die Landesregierung hat keine wirkliche Handhabe der Kontrolle. Jeden Tag gibt es neue Meldungen über Leckagen. Aber Sie, Herr Remmel, haben eine verheerende Sprachlosigkeit zu diesem Thema an den Tag gelegt.

Wo Grundwassergefährdung stattfindet, sieht man sie nicht. Wo Sie den Bürger angehen können, machen Sie das. Greifen Sie da ein, wo es vonnöten ist.

(Beifall von der CDU)

Offensichtlich wird hier aus ideologischen Gründen gehandelt. Das ist bedauerlich. Die Fremdwasserproblematik zum Beispiel, die vielfach zu Sanierungsmaßnahmen führt, hat mit Grundwasserschutz gar nichts zu tun, sondern sie ist deswegen so herausgehoben favorisiert, weil es für sie die meisten Zuschüsse gibt. Aber der Bürger und Gebührenzahler darf sie mit bezahlen.

Was die Fremdwasserproblematik im Ruhrgebiet angeht, bitte ich Sie dringend darum, Herr Minister, dass Sie auch dort das Verursacherprinzip anwenden und dass diejenigen, die für die Fremdwasserproblematik durch Bergsenkung gesorgt haben, auch die Reparatur und die Wiederherstellung des Zustandes, der diesen Umstand beseitigt, auf Ihre Kappe nehmen und auch bezahlen.

(Beifall von der CDU)

Wir halten Ihren Gesetzentwurf für nicht ausreichend und für nicht zielführend. Der Gesetzentwurf von CDU und FDP geht in die richtige Richtung. Er ist verhältnismäßig, er wahrt den Vorsorgegrundsatz, er reagiert richtig, überfordert niemanden. Insofern freue ich mich auf die Beratung und auf die Diskussion in der Anhörung.

Am Ende werden wir wissen, dass wir einen bürgerfreundlichen und guten Vorschlag auf den Weg gebracht haben. Vielleicht können Sie am Ende doch noch über Ihren Schatten springen, und dann hätten wir eine große Gemeinsamkeit. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Hovenjürgen. – Für die Piraten spricht der Kollege Rohwedder.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe fünf Minuten, um über die Dichtheitsprüfung und über die Änderung des Landeswassergesetzes zu reden. Das finde ich großzügig bemessen angesichts der Tatsache, dass das Thema eigentlich schon seit 20 Jahren vor sich hin köchelt. Es heißt auch nicht mehr Dichtheitsprüfung, sondern es heißt jetzt Funktionsprüfung. Twix ist jetzt Raider. Das heißt die Landesregierung bewegt sich langsam.

Sie bewegt sich allerdings zu langsam und nicht weit genug.