Das ist inakzeptabel, unzeitgemäß und entspricht auch nicht einem wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit Haushaltsmitteln.
Wie schon vor 17 Jahren, soll das Amt der Gleichstellungsbeauftragten wieder nur von Frauen besetzt werden dürfen.
Dieses einseitige Privileg ist nicht zeitgemäß; denn der Vierte Bericht über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes hat klar gezeigt, dass mehr als die Hälfte der Beschäftigten im Landesdienst mittlerweile Frauen sind.
Die FDP-Fraktion in diesem Landtag ist gegen jede Diskriminierung. Daher treten wir natürlich auch einer Diskriminierung von Männern entschieden entgegen.
Des Weiteren sind wir enttäuscht darüber, dass die Gleichstellungsbeauftragte nach wie vor nur vom Dienstherrn benannt wird. Geben Sie den Beschäftigten doch wenigstens die Chance, ihre Gleichstellungsbeauftragten zu wählen. Aber für eine demokratische Legitimation der Gleichstellungsbeauftragten fehlt in diesem Gesetz anscheinend der Mut.
Das Fazit meiner Fraktion lautet: Ihr Gesetzentwurf ist ein nicht zeitgemäßes, Kosten produzierendes Bürokratiemonster.
(Norwich Rüße [GRÜNE]: Oh ja! Der neue Lieblingsbegriff! – Ministerin Barbara Steffens: Das ist FDP pur!)
Wir empfehlen der Landesregierung dringend, den Gesetzentwurf aus der Gleichstellungssteinzeit in das 21. Jahrhundert zu holen. Regelungen, die den Geist des 80er-Jahre-Feminismus der Grünen atmen, gehören abgeschafft.
Gestrichen werden muss auch die bürokratische Vorgabe im Landesgleichstellungsgesetz, wonach eine Stelle grundsätzlich noch einmal ausgeschrieben werden muss, wenn sich keine Frau beworben hat. Sie stellen Frauen wieder einmal als weniger fähig als Männer dar und verzögern auch dringend benötigte Stellenbesetzungen.
Stattdessen brauchen wir eine frühzeitige Ansprache, Mentoring und Jobsharing. Das sind die Schlüsselworte für eine moderne Frauenförderung.
(Regina Kopp-Herr [SPD]: Zusätzlich, ja! – Gegenruf von Ministerin Barbara Steffens: Ja! Die werden es nie verstehen!)
Wir brauchen ein für die Mitarbeiter des Landes und der Kommunen sinnvolles und modernes Landesgleichstellungsgesetz, das gleichzeitig für uns Bürger und die Wirtschaft eine hohe Qualität der Verwaltungsarbeit bieten kann.
Vonseiten der FDP-Landtagsfraktion kann ich nur sagen: Wahre Gleichstellungspolitik sehr gerne! Was Sie hier vorlegen, ist aber ideologiegetriebene reine Frauenpolitik. – Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vorweg: Das Fazit, das gerade in den Ausführungen seitens der CDU und der FDP zu der Einbringung eines neuen Gesetzentwurfs durch die Landesregierung gezogen wurde, klang in beiden Fällen tatsächlich so, als sei das Ergebnis schon beschlossen, und zwar unwiderruflich. Es wurden zwar nachträglich noch ein paar Punkte angemerkt. Aber letztendlich bin ich jetzt doch ein bisschen enttäuscht.
auch eine Sachverständigenanhörung oder zumindest eine kleine Runde haben werden. Im Anschluss an dieses Plenum werden wir uns ja diesbezüglich noch einmal kurz zusammensetzen und die Spielregeln festlegen.
Zum Inhaltlichen: Hier möchte ich einfach – das habe ich heute im Laufe des Tages ja schon einmal gemacht – ein paar Grundsätze von uns Piraten noch einmal klarstellen.
Im Allgemeinen verhält es sich bei uns Piraten tatsächlich so – nicht nur in Deutschland, sondern auch international –, dass wir die Durchsetzung und Einhaltung der Menschenrechte umfassend und global als Aufgabe und Herausforderung betrachten. Und genau bei dem, was im LGG definiert ist, handelt es sich ganz eindeutig um Gesetzmäßigkeiten zur Wahrung der Menschenrechte.
Vor diesem Hintergrund begrüßen wir erst einmal die Einbringung des umfassend neu geschriebenen vorliegenden Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Gleichstellungsrechts in NRW. Die alte Version ist ja die Basis gewesen.
Jetzt werden wir uns in aller Ruhe zusammensetzen und schauen, was wir daran eventuell noch verbessern können. Beim Dienstrechtsmodernisierungsgesetz haben wir das hier in NRW ja auch schon gemacht, wie bereits erwähnt wurde.
Mit Blick in die Zukunft müssen wir die digitale Revolution berücksichtigen und uns auch auf das Beamtenrecht beziehen. Wir müssen uns die Bereiche EGovernment und Open Government anschauen, die sowieso in NRW nach wie vor überarbeitungsbedürftig sind. In diesem Zusammenhang müssen wir den gleichstellungspolitischen Aspekt nicht nur betrachten, sondern auch noch einmal neu herausarbeiten. Bestimmte Dinge – Soft Skills, also weiche Schlüsselqualifikationen – sind hier eindeutig erforderlich. Zu nennen ist auch Care-Arbeit in Bezug auf Kinder und pflegebedürftige Angehörige. Alle diese Aspekte dürfen wir hier nicht außer Acht lassen.
In diesem Zusammenhang ist extrem wichtig, dass wir im Interesse einer innovativen Personal- und Organisationsentwicklung auf allen diesen angesprochenen Ebenen hier standardisierte Verfahren bzw. Standards entwickeln müssen. Auch dies werden wir in aller Ruhe mit begleiten.
Wir als Piraten bringen ja auch immer wieder den Aspekt der Flüchtlinge ein. In diesem Fall geht es ebenfalls um die Einbringung der entsprechenden Standards.
Es geht vor allen Dingen auch darum, dass wir eine Stärkung der queeren Menschen in dieser Gesellschaft erreichen. Denn hier haben wir im Rahmen der strukturellen Benachteiligung nach wie vor sehr
große Probleme. Viele Menschen trauen sich immer noch nicht, sich öffentlich dazu zu bekennen. Nur in einem vorurteilsfreien gesellschaftlichen Miteinander kommen wir zur Beseitigung struktureller Diskriminierungen auf der Ebene von Geschlecht und sexueller Orientierung.
Werte Kolleginnen und Kollegen, wir alle wissen, dass ein Gesetz alleine hier nicht ausreicht. Einzelne Erlasse können im Nachhinein eventuell noch Unterstützung leisten – vielleicht nach Absprache mit dem Landtag.
Grundsätzlich begrüßen wir auf jeden Fall die Anstrengungen der Landesregierung, die strukturellen Benachteiligungen der Frauen in Nordrhein-Westfalen zu beenden. Tatsächlich könnte man eventuell sagen, dass es sich um eine Beendigung handelt. Aber alles das wird sich im Laufe des Verfahrens noch zeigen.
Wir werden auf jeden Fall zusehen, dass wir Sie so weit, wie es uns möglich ist, bei den Beratungen unterstützen, und freuen uns auf ein ergebnisoffenes Gespräch im Ausschuss. – Vielen Dank.
Wir können zur Abstimmung übergehen. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/12366 an den Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation. Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, den Gesetzentwurf zur Mitberatung an den Innenausschuss, den Ausschuss für Kommunalpolitik, den Ausschuss für Schule und Weiterbildung sowie den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung zu überweisen. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung so zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist beides nicht der Fall. Dann ist einstimmig so überwiesen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben es hier direkt vor dem Sprung in die Sommerpause noch einmal mit einem ganz wichtigen Thema zu tun, nämlich der Existenzsicherung für Tausende kleine inhabergeführte Lotto-Annahmestellen durch eine angemessene Vergütung.
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet es, dass gestiegene Anforderungen an die Dienstleistungen und Qualität der Vertriebspartner auch adäquat entlohnt werden. Hier ist es in den letzten Jahren leider zu nicht länger hinnehmbaren Verschiebungen gekommen.
Die WestLotto-Annahmestellen sind der zentrale Baustein bei der Erfüllung der Aufgaben des Glücksspielstaatsvertrages für WestLotto. Nur durch kompetente Ansprechpartner vor Ort wird es dem Land möglich, Glücksspiel anzubieten und dabei die wichtige Aufgabe des Spieler- und Jugendschutzes angemessen zu erfüllen.
Aus nachvollziehbaren Gründen haben sich Vertreter der Annahmestellen an den Landtag gewandt und um Unterstützung gebeten. In der Vergangenheit sind die Kosten für und die Anforderungen an die Annahmestellenbetreiber gestiegen, aber die Provisionen seit Langem nicht mehr. Mit Leistungsgerechtigkeit ist dies aus unserer Sicht nicht vereinbar. Personalkosten sind ebenso gestiegen wie Mieten, Energiepreise und Erlaubnisgebühren.
Die Annahmestelleninhaber fühlen sich daher von WestLotto übervorteilt, da WestLotto den Annahmestellen diese Erlaubnisgebühr auf rechtlich strittiger Basis in Rechnung stellt.
Bis zum Jahr 2014 sind es nur 100 € für fünf Jahre gewesen. Seit 2015 hat sich dieser Betrag aber auf 1.250 € vervielfacht. Dabei stellt WestLotto nicht etwa eine zu zahlende Rechnung über den Betrag aus, sondern behält von der Provision einer jeden Annahmestelle gleich 1.250 € plus 19 % Umsatzsteuer ein.
Annahmestellen leisten seit Jahren immer mehr und haben eine wichtige öffentliche Aufgabe zu erfüllen – und das bei einer real sinkenden Honorierung. Sie tragen große Risiken mit gravierenden Konsequenzen. Kleinere Fehler kommen sie teuer zu stehen und gefährden sogar ihre Fortexistenz durch Konzessionsverlust.