Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist wirklich auffällig, dass die CDU-Fraktion gerade zum ersten Mal in der langen Landtagsgeschichte quotiert besetzt ist. – Oh,
schade; die Quote ist dahin. Eben sah es noch so aus, als wäre die CDU quotiert im Parlament anwesend. Das ist leider doch nicht der Fall.
Zur Sache: Mehr als 9 Millionen Mädchen und Frauen leben in Nordrhein-Westfalen. Diesen 9 Millionen Menschen sind wir verpflichtet. Das sind mehr als 9 Millionen Menschen, denen dieses Gesetz direkt oder auch strukturell hilft, um dem im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatz näherzukommen.
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Allzu oft kommen wir dieser Verpflichtung noch nicht nach. Diesen Auftrag und diese Verpflichtung setzt dieser Gesetzentwurf noch konkreter, noch verbindlicher und noch konsequenter als bisher um.
Dabei ist ein bedeutendes Element für uns eine Quotierungsregelung für Frauen bei der Besetzung von Stellen im öffentlichen Dienst. Und ein moderner, attraktiver öffentlicher Dienst hat eine wichtige Vorbildfunktion. Das sollten Sie nicht unterschätzen.
Auch wenn die Frauenanteile in von Männern dominierten Berufsfeldern und Führungspositionen langsam steigen, zeigt sich dies 16 Jahre nach Einführung des LGG immer noch nicht in allen Strukturen des öffentlichen Dienstes.
Die Geduld der Frauen und Mädchen ist endlich. Seit vielen Jahrzehnten haben Frauen die besseren Schulabschlüsse, haben Mädchen bessere Examina, haben sie die besseren Hochschulabschlüsse. Trotzdem stoßen sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung immer wieder an die gläserne Decke der Männerwelt. Das können wir nicht hinnehmen.
Mit diesem Gesetz ist eine echte Verzahnung von Beamtenrecht und Gleichstellungsrecht angelegt. Hier gelten die Bestenauslese und die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums genauso wie Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes. Es ist ein gleichrangiger Verfassungstatbestand. Es gibt keine Argumente gegen eine Quote. Der Anspruch dieses Ge
setzes befähigt den öffentlichen Dienst zu einer echten Gleichstellung von Frauen und Männern auf allen Ebenen.
Ich möchte aber auch noch auf die weiteren Verbesserungen eingehen. Sehen wir uns einmal die Situation der Gleichstellungsbeauftragten an. Die notwendige Stärkung der Position der Gleichstellungsbeauftragten macht sich an den in den §§ 17 und 18 verankerten Aufgaben und Rechten deutlich.
Diese Regelungen sind mehr als eine Klarstellung; denn es ist ein eklatanter Unterschied in der Haltung, ob eine Gleichstellungsbeauftragte irgendwie und irgendwann Einsicht erhält oder ob ihr immer alles rechtzeitig vorzulegen ist. Gleichstellungsbeauftragte dürfen in Dienststellen keine Nickmaschinen sein. Sie haben es satt, ständig allem hinterherzurennen.
Sie wirken bei personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen aktiv mit. Das ist eine deutliche Verbesserung. Sie erhalten ein eigenständiges Klagerecht. Sie können externen Sachverstand hinzuziehen. Es gibt eine verbindliche Vertretungsregelung.
Für die 9 Millionen Mädchen und Frauen in Nordrhein-Westfalen ist das ein echter Fortschritt. Bisher hatten Männer aufgrund ihres Geschlechts die besseren Karten. Jetzt werden die Karten neu gemischt. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, auch die FDPFraktion in diesem Hause möchte die – möglichst gewählten – Gleichstellungsbeauftragten stärken; denn wenn wir diese haben, müssen wir ihre Empfehlungen auch berücksichtigen.
Gestern konnte man eine sehr deutliche Bewertung zu Ihrem Dienstrechtsmodernisierungsgesetz vonseiten der Polizisten in der „WAZ“ lesen. Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Arnold Plickert, spricht von einem erheblichen Unmut bei den 45.000 Beschäftigten, weil die neue Quotenregel Beurteilungsranglisten durcheinanderwirbelt und jahrelang gehegte Aufstiegschancen infrage stellt. Rund 2.500 Beförderungen stehen demnach auf der Kippe.
Heute handeln Sie mit Ihrem Gesetzentwurf immerhin folgerichtig. Denn dort, wo Sie den Beamtinnen und vor allem den Beamten das Leben schwermachen, müssen Sie jetzt auch bei den Angestellten nachlegen. Das stört nicht nur mich, sondern auch die anderen, die sich im Vorfeld zu Ihrem Gesetzentwurf geäußert haben.
Es ist kein Wunder, dass Sie die Einbringung so dicht wie möglich an den Beginn der Sommerpause gepappt haben. Wären Sie selbst von Ihrem Gesetz überzeugt, hätten wir doch sicherlich zur Primetime hier darüber diskutieren können.
(Beifall von der FDP – Ministerin Barbara Stef- fens: Das entscheidet doch das Parlament und nicht wir! Sie entscheiden doch, was wann erörtert wird!)
(Ministerin Barbara Steffens: Frechheit! Das Parlament legt die Tagesordnung fest, nicht das Kabinett!)
(Zuruf von Christof Rasche [FDP] – Gegenruf von Sigrid Beer [GRÜNE]: Aber Herr Rasche war dabei, als die Tagesordnung festgelegt wurde! – Weiterer Gegenruf von Ministerin Barbara Steffens)
Während der Papa zu Hause die Koffer für den Sommerurlaub packt, sägen Sie hier scheinbar unauffällig an seinen beruflichen Aufstiegschancen.
Was Sie uns als moderne Gleichstellung verkaufen, ist nicht nur von gestern, sondern von vorvorgestern. Dabei reden Sie wieder von Ihrem Tiger. Ich glaube, dass es sich dabei um den längst ausgestorbenen Säbelzahntiger handelt, der heute nur noch mit seinen dritten Zähnen beißt.
Um bei dem Bild zu bleiben: Mit diesem Gesetzentwurf geht es mit Vollgas in die Gleichstellungssteinzeit. Eine 50-%-Quote per Gesetz festzuschreiben, entspricht nicht dem Leistungsprinzip, sondern der politischen Gleichmacherei
und wird gravierende Auswirkungen auf die Qualität der Verwaltungsarbeit haben – und vor allem auf die
Motivation der Mitarbeiter und besonders der Mitarbeiterinnen, denen Sie damit ja klarmachen: Frauen, ihr schafft das nicht alleine.
Der Gesetzentwurf trägt wie das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz zu einer Feminisierung der öffentlichen Verwaltung bei und vergrößert damit die Nachwuchssorgen im öffentlichen Dienst gerade bei den Kommunen vor Ort.
Im Gesetzentwurf werden zahlreiche neue Dokumentations- und Begründungspflichten eingefordert, zum Beispiel bei einer nicht vollzogenen paritätischen Gremienbesetzung. Dadurch entsteht ein unnötiger neuer bürokratischer Aufwand –
Wenn sich die öffentliche Hand in einer solchen Art ständig mit sich selbst beschäftigen muss, wie es der Gesetzentwurf vorsieht, dann kostet das nicht nur Zeit, sondern auch unnötig Steuergelder.
Das ist inakzeptabel, unzeitgemäß und entspricht auch nicht einem wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit Haushaltsmitteln.