Protocol of the Session on June 8, 2016

Das gilt auch bei Fixierungen. Denn es ist wichtig, die Wiedererlangung des Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen immer in den Vordergrund zu stellen und dies konzeptionell in allen Bereichen umzusetzen.

Darüber hinaus gibt es noch weitere Punkte, die wir mit dieser Reform gemeinsam auf den Weg bringen müssen:

Es müssen entsprechende Rahmenbedingungen und Regelungen vorhanden sein, um hoheitliche Aufgaben auf Krankenhäuser per Verwaltungsakt zu übertragen, was wir derzeit auf einem anderen Weg machen. Perspektivisch ist es wichtig, dies rechtskonform umzusetzen.

Mit dieser Novelle sollen auch die Erweiterung der Dokumentationspflichten im Rahmen der Unterbringung sowie eine umfassende Berichterstattung zur Entwicklung der Zahl der Unterbringungen und anderer Zwangsmaßnahmen umgesetzt werden. Das müssen wir gemeinsam verbindlich regeln, und das können wir mit dieser Novelle.

Wir wollen aber zukünftig auch den Landespsychiatriebeirat und die Landespsychiatrieplanung gesetzlich verankern. Denn natürlich ist es wichtig, mit dem PsychKG nicht nur den Bereich der Zwangsmaßnahmen zu regeln, sondern auch eine psychiatrische Konzeption für das gesamte Land gemeinsam mit niedrigschwelligen Versorgungsangeboten umzusetzen.

Auch die vor- und nachsorgenden Hilfen sollen Gegenstand weiterer Novellierungsschritte sein, die gemeinsam mit der Psychiatrieplanung umgesetzt werden.

Ziel ist eine moderne Psychiatrie, eine Psychiatrie, die näher an den Bedarfen und Bedürfnissen der Menschen ist und ihre individuellen Situationen mit in den Blick nimmt. Das muss am Ende des Tages in der Regelversorgung angekommen sein.

Leitlinie psychiatrischen Handelns muss eine Behandlung auf Augenhöhe sein, die die Freiheit der Patienten und Patientinnen, selbstbestimmt Entscheidungen treffen zu können, stärkt, stützt und wiederherstellt.

Meine Damen und Herren, in einer inklusiven Gesellschaft muss die Teilhabe für alle Menschen auch in der Erkrankung gesichert werden. Es ist eine wichtige Bereicherung unserer Gesellschaft, in dieser Unterschiedlichkeit zu leben.

Das müssen wir mit einem solchen Gesetz auch umsetzen.

Ich freue mich auf die Beratungen, die wir im Ausschuss dazu haben werden. Wir erwarten mit Sicherheit eine spannende Diskussion. Ich glaube aber, es ist eine ganz wichtige und ganz grundlegende Reform in diesem Land. Es gibt viele Menschen, die lange darauf gewartet haben, dass wir diese Schritte gehen. Deswegen freue ich mich auf die Beratungen und hoffe, dass wir hier in unserem Land auch wirklich etwas verändern und voranbringen können. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin Steffens, für die Einbringung des Gesetzentwurfes. Eine Aussprache ist, wie gesagt, nicht vorgesehen.

Deshalb komme ich jetzt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfes Drucksache 16/12068 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Darf ich davon ausgehen, dass niemand gegen die Überweisung stimmen oder sich enthalten möchte? – Beides ist der Fall. Dann haben wir so überwiesen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 15 auf:

15 Gesetz zur Änderung des Straßen- und Wege

gesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und anderer Gesetze

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/12069

erste Lesung

Herr Minister Groschek hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben. (Siehe Anlage 1) Sie können sie dann später im Protokoll nachlesen.

Deshalb kommen wir an dieser Stelle – da keine weitere Aussprache vorgesehen ist – sofort zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfes Drucksache 16/12069 an den Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr. Auch hier darf ich davon ausgehen, dass niemand dagegen stimmt oder sich enthält. – Dann haben wir, weil das der Fall ist, so überwiesen.

Dann rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 16:

16 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förde

rung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/12118

erste Lesung

Hier hat Frau Ministerin Löhrmann ihren Redebeitrag zur Einbringung zu Protokoll gegeben. (Siehe Anlage 2)

Auch hier kommen wir, da keine weitere Aussprache vorgesehen ist, sofort zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfes Drucksache 16/12118 an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung. Dieser bekommt die Federführung. Die Mitberatung geht an den Ausschuss für Kommunalpolitik sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Da auch hier niemand widersprechen oder sich enthalten möchte, haben wir so überwiesen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17:

17 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfa

len (Landesbauordnung – BauO NRW)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/12119

erste Lesung

Herr Minister Groschek hat auch hier seinen Redebeitrag zur Einbringung zu Protokoll gegeben. (Siehe Anlage 3) Eine Aussprache ist nicht vorgesehen, und dabei bleibt es dann auch. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/12119 an den Ausschuss für

Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr. Da auch

hier niemand widerspricht oder sich enthält, haben wir an diesen Fachausschuss überwiesen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18:

18 Sechstes Gesetz zur Änderung des Verfas

sungsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/12120

erste Lesung

Herr Minister Jäger hat an dieser Stelle seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben. (siehe Anlage 4) Eine Aussprache war ebenfalls nicht vorgesehen.

Deshalb kommen wir jetzt sofort zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des 16/12120 an den Innenausschuss. Da niemand widerspricht oder sich enthält, haben wir den Gesetzentwurf damit an den Innenausschuss überwiesen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19:

19 In den Ausschüssen erledigte Anträge

Übersicht 42 gem. § 82 Abs. 2 GO Drucksache 16/12133 – Neudruck

Diese Übersicht enthält Anträge, die vom Plenum nach § 82 Abs. 2 der Geschäftsordnung an einen Ausschuss zur abschließenden Erledigung überwiesen wurden. Das Abstimmungsverhalten der Fraktionen ist aus der Übersicht ersichtlich.

Ich lasse nun abstimmen über die Bestätigung des Abstimmungsverhaltens der Fraktionen in den jeweiligen Ausschüssen entsprechend der Übersicht 42. Möchte jemand dagegen stimmen? – Nein. Sich enthalten? – Auch nicht. Dann sind damit die in Drucksache 16/12133 in der Fassung des Neudrucks enthaltenen Abstimmungsergebnisse der Aus

schüsse von Ihnen bestätigt worden.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20:

20 Beschlüsse zu Petitionen