Meine Damen und Herren, die Unternehmen in unserem Land sind auf eine leistungsfähige Infrastruktur angewiesen, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Eine funktionierende Infrastruktur würde dazu beitragen, das Nullwachstum in Nordrhein-Westfalen mittelfristig zu beenden.
Es geht um die Zukunftsfähigkeit des Industriestandorts Nordrhein-Westfalen. Die Ministerpräsidentin muss ihre Richtlinienkompetenz nutzen, um eine gemeinsame Linie in der Koalition und in der Landesregierung herzustellen. Wir brauchen umgehend einen Masterplan, der eine Priorisierung der Projekte und einen konkreten Zeitplan für deren Umsetzung enthält; dafür haben wir gemeinsam mit der FDP diesen Antrag vorgelegt.
Die gravierenden Wirtschaftszahlen sollten auch die letzten Ideologen wachrütteln; Nordrhein-Westfalen braucht jetzt eine handlungsfähige Landesregierung.
Schließen möchte ich mit den Worten von Konfuzius: Wenn über das Grundsätzliche keine Einigkeit besteht, ist es sinnlos, miteinander Pläne zu machen.
… zum Bundesverkehrswegeplan besteht, ist es sinnlos, dessen Realisierung zu planen. Wir appellieren daher nochmals eindringlich …
… an die Koalitionsfraktionen, sich endlich zu einigen, und bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich auf den Planungsstau in Nordrhein-Westfalen eingehe, einige allgemeine Aussagen zum Bundesverkehrswegeplan. Natürlich liegt es in der Natur der Sache, dass dieser Plan von denjenigen, die ihn erstellt haben, schöngeredet wird – in diesem Fall sind das SPD und CDU. Dazu vier kurze Punkte:
Erster Punkt. Der vordringliche Bedarf ist nicht durchfinanziert. Es wird unterstellt, dass die aktuellen Rekordinvestitionen im Bundeshaushalt fortgeschrieben werden. Das war noch nie der Fall. Auch Mauteinnahmen werden unterstellt, die es jetzt noch nicht gibt. Selbst, wenn das alles funktionieren würde, bliebe ein Delta von 12 Milliarden €.
Ich erinnere mich noch gut an das Jahr 2003. Da stand hier auch ein SPD-Verkehrsminister – Axel Horstmann –, der davon sprach, dass wir einen Bundesverkehrswegeplan 2003 hätten, den es so noch nie gegeben habe, weil er nämlich völlig durchfinanziert sei. Am Ende hat sich genau das Gegenteil erwiesen. So wird es auch 2030 aussehen, wenn wir dann erleben werden, dass zahlreiche Maßnahmen des vordringlichen Bedarfs nicht umgesetzt wurden, weil eben das Geld fehlt.
Bezeichnend war die Aussage von Minister Groschek am vergangenen Dienstag, als er sagte, wir würden uns nicht auf den VB konzentrieren, sondern auf den Bereich VBE. Das scheint mir realistisch zu sein, denn mehr ist kaum möglich.
Zweiter Punkt. Der Anteil von Nordrhein-Westfalen ist doch gering. Wir haben heute Minister Duin gehört, der einen Teilbereich prozentual benannt hat. So täuscht man die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land. Nach der Bevölkerung und nach der Wirtschaftskraft stehen uns 21 % zu, die SPD und die CDU prahlen mit 19 %. Zieht man allerdings die Erhaltungsinvestitionen ab, die in dem Plan enthalten sind, landen wir bei 16 %, und das ist zu wenig.
Die einzigen sicheren Maßnahmen, die durchgesetzt und bis 2030 gebaut werden, sind die indisponiblen Maßnahmen. Der Anteil von Nordrhein-Westfalen liegt diesbezüglich bei 12 %, der von Bayern bei 20 %. Wenn man also eine Botschaft prozentual senden will, dann bitte in Gänze und nicht nur in Teilbereichen!
Dritter Punkt ist das Aus für zahlreiche Ortsumgehungen. Die negativen Bewertungen sind vor Ort nicht nachzuvollziehen. Gespräche mit den Gutachtern, die diese Werte ermittelt haben, werden vom Bund abgelehnt und unterbunden. So schafft man genau das Gegenteil von der Transparenz, die überall versprochen wird.
Der ländliche Raum, der für Wirtschaftswachstum steht, in dem aber dennoch europäische Grenzwerte für NOx und Feinstaub überschritten werden, wird in ganz Nordrhein-Westfalen erheblich benachteiligt. Ein Beispiel dafür ist die wichtige Ost-West-Trasse Siegen-Wittgenstein, die deutlich herabgestuft
wurde. Die dortigen Unternehmer und im Übrigen auch die Betriebsräte fassen das als negatives Standortsignal für die gesamte Region auf. Ein weiteres Beispiel ist die wichtige Nord-Süd-Achse von Rheda-Wiedenbrück bis Olpe – dazu gehören dann auch Warstein und Erwitte –; dort wird das genauso aufgefasst.
Es gibt in Nordrhein-Westfalen aber auch andere Beispiele wie den Kreis Warendorf. Dort werden zahlreiche Ortsumgehungen aufgestockt, kommen plötzlich in den VB-Bedarf. Sachlich ist unerklärlich, wie man in diesem Bundesverkehrswegeplan eine solche Ungleichbehandlung von einem Wahlkreis zum anderen festschreiben kann.
Vierter und letzter Punkt sind die Schienenbauprojekte. Nordrhein-Westfalen geht diesbezüglich unter. Beim Eisernen Rhein sprach Minister Groschek von einem Wortbruch. Der RRX ist ohne das Kernstück, das Herzstück Duisburg–Düsseldorf undenkbar. Münster–Lünen und Köln–Aachen sind nicht – wie notwendig – aufgenommen, und die Bahnknoten sind deutlich unterfinanziert.
Man kann den Bundesverkehrswegeplan daher schönreden, aber unterm Strich ist er nicht so erfolgreich, wie die SPD und auch die CDU das darstellen.
Kommen wir jetzt vom Bundesverkehrswegeplan zu Nordrhein-Westfalen. Nordrhein-Westfalen muss Straßenbauprojekte schneller zur Baureife bringen. Die Hinweise auf Gerichtsverfahren, auf Leipzig und die Verwaltungsgerichtsbarkeit, scheinen manchmal wie ein Ablenkungsmanöver.
Minister Groschek hat gesagt: „Wir können in fünf bis sechs Jahren planen, und dann kommt die Gerichtsbarkeit, und dann dauert es noch länger.“ Tatsache ist aber doch: In den vergangenen Jahrzehnten haben wir überhaupt keine Planung innerhalb von fünf Jahren beendet; in Wahrheit dauern die in NordrheinWestfalen Jahrzehnte. Da, meine Damen und Herren, müssen wir einfach schneller werden.
stellen abgeschafft. Vor zwei Jahren gab es dann unter Minister Groschek eine Kehrtwende. Aber zur Wahrheit gehört auch, was unter der Regierung Kraft zuvor passiert ist.
Der wahre Grund für viel Stillstand bei der Erstellung von Baureife ist der Konflikt – da hat der Kollege Voussem recht – zwischen SPD und Grünen. Höhepunkt war die negative Priorisierungsliste aus dem Jahre 2011, die allerorts Stillstand verursacht hat. Diese Priorisierungsliste muss endlich aufgelöst werden. Wie kann es denn sein, dass, wenn der Bund sagt: „Bundesstraßen sollen geplant und gebaut werden“, das Land Nordrhein-Westfalen eine Priorisierungsliste aufstellt, mit der genau das Planen unterbunden wird? Größer kann man Stillstand nicht produzieren.
Hier brauchen wir dringend eine Kehrtwende und einen Masterplan – da haben wir, glaube ich, mit diesem Antrag recht –, wie man schneller Baureife erreichen kann. Dazu – der letzte Satz – gehören klare Zielvereinbarungen zwischen allen Beteiligten und ein transparentes Kontrollsystem, mit dem kontrolliert wird, warum die Planung fortgeschritten ist und auch, warum nicht. Auf diesem Wege kommen wir, glaube ich, gemeinsam weiter, lieber Kollege Ott. –
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich möchte zu Beginn einige kurze allgemeine Anmerkungen zum Bundesverkehrswegeplan machen, vor allen Dingen weil ich nicht sicher bin, ob Herr Rasche und ich den gleichen gelesen haben. Wenn ich mir das Ding anschaue, dann muss ich mit den Worten des Ministers Groschek feststellen:
„Der Bundesverkehrswegeplan 2030 ist für Nordrhein-Westfalen ein Buch der überwiegend guten Nachrichten.“
Er setzt konsequent den Grundsatz „Erhalt vor Neubau“ um, den wir in Nordrhein-Westfalen ja schon länger verfolgen. Und er setzt innerhalb dieses Grundsatzes den Schwerpunkt auf die vordringliche Beseitigung von Engpässen. Beides spiegelt sich nicht nur im generellen Anteil der in unserem Bundesland zur Umsetzung vorgesehenen Maßnahmen wider – die haben Sie ja in Ihrem Antrag richtig beschrieben –; beides spiegelt sich vor allem in den
Maßnahmen des vordringlichen Bedarfs zur Engpassbeseitigung wieder, bei dem wir einen Anteil von 37,9 % haben. Insbesondere dieser hohe, fast 40%ige Anteil an der Engpassbeseitigung drückt im Übrigen auch aus, wie sehr Nordrhein-Westfalen bislang bei der Mitteilverteilung für Infrastruktur benachteiligt wurde.
Richtig ist auch: Bei der Bewertung des einen oder anderen Projektes gibt es unabhängig von der positiven Grundeinschätzung Fragezeichen und Nachfragebedarf, ob denn aus den vorliegenden Untersuchungen, Daten, Fakten auch die richtigen Schlüsse bei der Priorisierung gezogen worden sind. Diesen Prozess werden wir aktiv begleiten, beobachten, und am Ende werden wir schauen, was dabei herausgekommen ist.
Jetzt zu Ihrem Antrag: Der beginnt ja eigentlich richtig. CDU und FDP stellen zunächst richtigerweise fest, dass der Bundesverkehrswegeplan kein Finanzierungsplan ist. Ich wünschte mir wirklich, dass Sie diese Kenntnis über den Bundesverkehrswegeplan, seine Entstehung und Bedeutung einmal in Ihrer Partei kommunizierten.