Gleichzeitig möchte ich aber ein mahnendes Wort an alle in politischer Verantwortung richten – die Bürgermeister, die Oberbürgermeister und Landräte. Möglicherweise wollen sie durch den öffentlichen Druck in der sogenannten Flüchtlingskrise auch Durchsetzungskraft zeigen und die vielleicht viel zu lasche Ausweisungspolitik der letzten Jahre wieder wettmachen. Dies sollte jedoch nicht zu Entscheidungen führen, die ohne Augenmaß getroffen werden.
Das sogenannte öffentliche Interesse am Verwaltungsvollzug überwiegt nicht immer und nie automatisch die schützenswerten Interessen der Menschen, die zu uns gekommen sind. Der Ausschuss kann daher auch nach wie vor nur wenig Verständnis für die Entscheidung eines Landrats aus dem Münsterland aufbringen, der einer einstimmigen, über alle Parteigrenzen hinweg gefällten Empfehlung des Ausschusses nicht nachgekommen ist.
Die Familie, die sich an den Ausschuss gewandt hatte, hatte keine Perspektive auf ein dauerhaftes Bleiberecht hier in Deutschland. Nach langem Hoffen erfuhr das die Familie. Sie bat für die freiwillige Ausreise in ihr Heimatland Serbien um einige wenige Tage Aufschub, weil sie hier im letzten Jahr ein Kind bei einem schrecklichen Unfall verloren hatte und nun die Umbettung und Überführung des bereits beigesetzten Sarges organisieren wollte.
Dabei konnte sie sich auf die Hilfe und Unterstützung vieler deutscher Helfer vor Ort verlassen, und es lag
sogar eine finanzielle Bürgschaftserklärung für diese Familie vor. Dennoch wurde der Familie keine Fristverlängerung gewährt, und sie musste ohne den Sarg freiwillig ausreisen. Der Landrat mag nun statistisch eine hohe Anzahl an Ausweisungen vorzeigen können. Ob das aber höher wiegt als diese kleine Nachgiebigkeit, die wiederum eine große Geste gegenüber der Familie gewesen wäre, mag jeder für sich selbst beantworten.
Der Ausschuss kann auch nur rügen, dass sich einige Kommunen dem Votum eines weiteren Gremiums entgegensetzen, das sich auch mit den Hilfeersuchen von Menschen befasst, nämlich der Härtefallkommission, die in eng umgrenzten Fällen Empfehlungen für ein Bleiberecht von Menschen aussprechen kann.
Unbescholtene junge Menschen, die bereits einen schriftlichen Ausbildungsvertrag vorweisen können und sich selbst finanzieren, werden dennoch ausgewiesen; nachzuvollziehende Gründe wurden von den Verantwortlichen nicht vorgetragen. Das mag bedeuten, dass es hier ums Prinzip geht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, soll es aber ums Prinzip gehen oder geht es immer um die gute Sache? Stehen sich im Petitionsverfahren die sogenannten Prinzipienmenschen und die sogenannten Gutmenschen unversöhnlich gegenüber? Meine Erfahrungen sind andere. Alle Kolleginnen und Kollegen, die einmal im Petitionsausschuss mitgearbeitet haben, kennen den Effekt, den unsere Arbeit hat. Oft gelingt es in unseren Verfahren, Verständnis für die Belange der anderen Seite zu gewinnen. Argumente der anderen werden gehört, Streit wird entschärft und gemeinsame Lösungen gefunden.
Wenn erst einmal die Frage nach dem Prinzip in den Hintergrund tritt und der Mensch sichtbar wird – sei es als Bürger, sei es als Mitarbeiter einer Behörde –, geht vieles leichter.
Der Ausschuss geht mit gutem Beispiel voran. 25 Abgeordnete handeln über jede Parteigrenze hinweg einstimmig im Sinne der Menschen. Ich wünsche mir für uns alle, dass dies auch weiterhin so geschieht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, last but not least ist es mir besonders wichtig, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsreferats sowie den Kolleginnen und Kollegen des Petitionsreferates besonders zu danken. Ohne die gute Zuarbeit und das große Engagement auch über das normale Maß hinaus wäre die Petitionsarbeit nicht so erfolgreich, denn wie bei uns Abgeordneten stehen auch für sie die Menschen mit ihren Anliegen und Schicksalen im Mittelpunkt.
Ich danke Ihnen allen für die Aufmerksamkeit und dafür, dass ich die Zeit ein wenig überziehen durfte. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Howe, ich möchte mich im Namen des Landtages, des Plenums, der Abgeordneten bei Ihnen, bei den Mitarbeitern und bei allen Kolleginnen und Kollegen des Petitionsausschusses sehr herzlich für den Bericht und die geleistete Arbeit bedanken. Sie ist für den Landtag und dafür, wie die Arbeit des Landesparlaments in unserem Land Nordrhein-Westfalen wahrgenommen wird, sehr wichtig. Im Namen der Kolleginnen und Kollegen möchte ich mich dafür herzlich bedanken.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bereits im Januar 2015, Frau Ministerin, liebe Kollegen von SPD und Grünen, haben wir als CDU zusammen mit der FDP einen Hilferuf gestartet und überschrieben mit „Wenn Retter selbst Hilfe brauchen“.
Damals, Frau Ministerin, haben Sie das Thema wegmoderiert und gesagt: „Na ja, der Landtag muss erst einmal beschließen, dass die Kosten für die Ausbildung der Notfallsanitäter künftig auch übernommen werden.“ Der Landtag hat im März 2015 mit den Stimmen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen ein neues Rettungsgesetz für Nordrhein-Westfalen beschlossen und in § 14 Abs. 3 die Kostenübernahme erklärt.
Und jetzt? Jetzt sind wir immer noch nicht weiter. Das System kommt nicht ins Rollen. Das System kommt auch deswegen nicht ins Rollen, weil Sie kurz nach der Verabschiedung des Gesetzes als Erstes einen Erlass auf den Weg gebracht haben, mit dem Sie die Kommunen verpflichtet haben, neue Rettungsdienstbedarfspläne auf den Weg zu bringen.
Abgesehen davon, dass das natürlich nicht ganz so schnell geht, ergibt sich jetzt aber das Problem, dass
oftmals die Krankenkassen die Rettungsdienstbedarfspläne nicht akzeptieren und sie zurückweisen – insbesondere vor dem Hintergrund der Kostenübernahme für die Ausbildung von Notfallsanitätern.
Wenn wir uns vergegenwärtigen, wofür wir die Notfallsanitäter in der Zukunft eigentlich brauchen, dann erkennen wir, dass es schlicht darum geht, dass wir Personal haben müssen, das in lebensbedrohlichen Situationen von Bürgerinnen und Bürgern die Ausübung der ärztlichen Heilkunde in einigen Maßnahmen eigenverantwortlich durchführen darf. Deswegen haben wir uns hier auf den Weg zu machen und dieses System gegenüber den Trägern und insbesondere auch gegenüber den Städten und Gemeinden rechtsverbindlich herzustellen.
Es zeigt sich, Frau Ministerin, dass das Moderieren der vergangenen Monate und auch das Moderieren der vergangenen Jahre im Zusammenhang mit dem Rettungsgesetz jetzt irgendwann zu einem Ende kommen muss und Sie entscheiden müssen. Denn aus Ihrem Hause gibt es ja seit Kurzem auch noch einen Erlass, nämlich vom 5. April 2016, der landesweit die Finanzierung der Ergänzungsprüfung-I-Ausbildungen als freiwillig klassifiziert und somit die Kosten auf die Träger und die Kommunen verschiebt.
Das ist eigentlich nicht der Rechtsschutz, den dieser Landtag mit der Verabschiedung des Rettungsgesetzes auf den Weg gebracht hat. Dieser Erlass nimmt schlussendlich wenig Rücksicht auf die Belastung der Träger vor Ort und gefährdet damit die Fortbildung der Bestandsrettungsassistenten bis hin zum Notfallsanitäter.
Das MGEPA muss deshalb aus Sicht der CDULandtagsfraktion – das haben wir Ihnen heute vorgelegt und auch bewusst zur Überweisung in den Fachausschuss vorgeschlagen – den Bezirksregierungen aufgeben, das Einvernehmen in Bezug auf die Rettungsdienstbedarfspläne anstandslos zu ersetzen. Denn zu einem darf es jetzt nicht kommen, nämlich einem Stillstand der Rechtspflege, so, wie wir es derzeit schon in etlichen Kommunen haben. Beispielsweise haben gegenüber der Stadt Bonn alle nordrheinischen Krankenkassen erklärt, dass sie den Rettungsdienstbedarfsplan nicht akzeptieren werden.
Deshalb stellt sich die Frage: Wie soll es da denn weitergehen? Dieses Thema kann man nicht mehr wegmoderieren. Deshalb müssen Sie es entscheiden; das ist nämlich Ihre Aufgabe. Wir fordern Sie ausdrücklich auf, diese Aufsicht, die Sie haben, auch wahrzunehmen.
Ein weiterer Punkt, der bei der Umsetzung des Rettungsgesetzes nicht so richtig funktionieren will – so, wie wir es hier immer diskutiert haben –, ist eine zwangsläufige Konsequenz, die sich insbesondere für die Anbieter der Lehrrettungsschulen ergibt. Denn ihre Finanzierung stand eigentlich schon im letzten
Jahr auf tönernen Füßen. Die letzten Rettungsassistentenlehrgänge laufen aus; die neuen Notfallsanitäterausbildungen werden aber nicht auf den Weg gebracht, weil die Rettungsdienstbedarfspläne nicht verabschiedet und nicht mit den Krankenkassen vereinigt sind. Insofern fahren derzeit viele Lehrrettungsschulen insbesondere der Träger und der Hilfsorganisationen wirklich auf knappe Kante genäht, um überhaupt überleben zu können.
Sie haben ein weiteres Problem, nämlich das, dass die Prüfungskommissionen nicht gestellt werden können, weil der öffentliche Gesundheitsdienst nicht über genügend Ärzte verfügt, sodass man sich in einigen Regionen die Prüfungskommissionen über Behelfslösungen zusammenstellen muss.
Schlussendlich – vielleicht ist das ein Punkt, auf den wir uns dann doch einigen könnten –: Wir haben in Nordrhein-Westfalen bei der Umsetzung des Bundesgesetzes für den Notfallsanitäter viel Zeit verloren. Es hat sehr lange gedauert, bis wir das Rettungsgesetz dann schlussendlich verabschiedet haben; die Kollegen, die dabei waren, wissen das.
Durch die Hängepartie bei den Rettungsdienstbedarfsplänen geht jetzt wieder viel, viel Zeit ins Land und kommt das System nicht so ins Rollen, wie wir das eigentlich brauchen.
Deswegen haben wir Ihnen durchaus sehr proaktiv vorgeschlagen, dass wir als Nordrhein-Westfalen dafür werben sollten, dass die Frist zur Abnahme von Ergänzungsprüfungen, die ja über das Bundesgesetz normiert ist, bis 2020 verlängert wird, sodass der Zeitverlust, der durch das Nichthandeln Ihres Ministeriums bzw. sogar eher das Störfeuer Ihres Ministeriums inzwischen eingetreten ist, nicht auf dem Rücken der Rettungsassistenten ausgetragen wird, sondern zum Wohle dann auch korrigiert wird. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! So ist es manchmal mit der Wahrnehmung: Unser Antrieb war es, hier einer neuen Anforderung an ein modernes Gesundheitswesen gerecht zu werden. Dafür haben wir gerade hier in Nordrhein-Westfalen als eines der ersten Bundesländer die notwendigen Voraussetzungen für den Start der neuen Ausbildung der Notfallsanitäter geschaffen. Die Landesregierung hat in den vergangenen Jahren dazu einen sehr intensiven fachlichen Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Kostenträgern betrieben.
auch die Wirtschaftlichkeit mit berücksichtigt. Wir verfolgen das Ziel, einen hohen Versorgungsstandard im Rettungsdienst und eine landesweit qualitative Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern zu gewährleisten.
Mit dem vorliegenden Antrag, liebe Frau Scharrenbach, bauen Sie nun ein Schreckensszenario auf: NRW droht Ihres Erachtens nach abgehängt zu werden und den Anschluss zu verlieren. Natürlich ist ein so umfassender Umbau nicht von heute auf morgen erledigt. Aber Ihren Pessimismus, den Sie hier gerade in Ihrer Rede vorgebracht haben, können und wollen wir nicht teilen.
Das betrifft auch die Finanzierungsfragen bezogen auf die Notfallsanitäterinnen- und -sanitäterausbildung nicht. Für die Finanzierung der Ausbildung ist eine einvernehmliche Kostenregelung mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Kostenträgern festgelegt worden.
Allen Beteiligten ist dabei klar, dass für die Finanzierung der Ausbildung des neu gestalteten Berufsbildes des Notfallsanitäters noch keine Erfahrungswerte vorliegen können. Deswegen sieht die vereinbarte Kostenregelung pauschalierte Richtwerte vor. Das bietet den Beteiligten die Chance, gegebenenfalls einzelfallbezogene Korrekturen vornehmen zu können.
Der Widerstand der Krankenkassen, den Sie hier gerade beschrieben haben, beruht auf den Vorbehalten bezüglich § 14 Abs. 3 Rettungsgesetz NRW, welcher die Ausbildungs- und Prüfungskosten als Kosten des Rettungsdienstes definiert.
Die Einschätzung zur fehlenden Verfassungsgemäßheit des § 14 Abs. 3 Rettungsgesetz NRW kann ich ebenfalls nicht teilen. Der Paragraph ist geltendes Recht und damit anzuwenden. Eventuelle Zweifel wären auch keinerlei Grund, die landesweite Aufnahme der Notfallsanitäterausbildung aufzuschieben. Dazu finden mit allen Beteiligten Gespräche statt mit dem Ziel, auch hier Einvernehmen zu erreichen. Ich bin sicher, dass im Interesse aller beteiligten Akteure und insbesondere im Interesse der Rettungskräfte eine einvernehmliche Übereinkunft getroffen wird.
Ich möchte noch auf einige Punkte Ihres Antrages eingehen. Sie fordern die Bezirksregierung auf, bei fehlendem Einvernehmen mit den Krankenkassen die Finanzierung der Notfallsanitäterausbildung zu übernehmen.
Nach § 12 Abs. 4 Satz 3 Rettungsgesetz NRW trifft die Bezirksregierung die notwendigen Festlegungen, wenn hinsichtlich der kostenbildenden Qualitätsmerkmale des strittigen Bedarfsplans kein Einvernehmen erzielt werden kann. Sie hat sich dabei an den Qualitätsanforderungen des Rettungsgesetzes