Protocol of the Session on April 21, 2016

Die Redezeit, Frau Kollegin Asch.

Ich sehe noch eine Kurzintervention.

Die werden wir gleich auch noch behandeln. Ihre Redezeit wäre jetzt aber zu Ende.

Okay.

Das heißt, Sie beenden Ihre Rede auch? – Gut.

Sie haben gesehen, dass Herr Kollege Hafke eine Kurzintervention angemeldet hat. – Bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Kollegin Asch, ich bin etwas überrascht. Ich glaube, Sie haben die Thematik nicht verstanden.

Es gibt einen gravierenden Unterschied zwischen einer privatgewerblichen Kitaeinrichtung und einem Betriebskindergarten. Ich kenne keinen einzigen Betriebskindergarten in Nordrhein-Westfalen, der auch nur einen Cent Gewinn macht.

(Stefan Zimkeit [SPD]: Lesen Sie den Antrag! Da steht was vollkommen anderes drin!)

Jeder Betrieb, der einen Kindergarten betreiben möchte, nimmt eigenes Geld für seine Mitarbeiter in die Hand und muss genauso Trägeranteile erbringen wie alle anderen, wenn man ihn mit in eine Förderung hineinnimmt.

Es ist ein Unterschied, ob es sich um einen privatgewerblichen Kindergarten handelt, der vielleicht wie andere Einrichtungen probiert, Gewinne zu machen, oder ob sich ein Unternehmen wie E/D/E oder andere hinstellen, Gelder selbst in die Hand nehmen und den Betrieb eines Kindergartens unterstützen. Es geht darum, den laufenden Betrieb mit Mitteln für Personal, Mieten und Ähnliches zu unterstützen, was ansonsten die Stadt oder ein anderer Träger machen müsste. Aber man muss dem Betrieb doch die Freiheit geben, zu entscheiden, sich einem freien Träger anzuschließen oder es sein zu lassen, weil er das pädagogische Konzept lieber selbst erstellen möchte. Das ist doch eine Freiheit, die man an dieser Stelle den Unternehmen geben kann.

Es geht an keiner einzigen Stelle darum, mit Steuergeldern private Gewinne zu erzielen. Wenn Sie das hier immer wieder behaupten, haben Sie den Unterschied

(Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Gucken Sie in den Beschlusstext! – Stefan Zimkeit [SPD]: Gu- cken Sie in das, was Sie aufgeschrieben ha- ben!)

zwischen einer Betriebskita und einem privatgewerblichen Kindergarten nicht verstanden.

(Beifall von der FDP)

Lieber Marcel Hafke, ich muss es noch einmal erklären; denn offenbar ist es immer noch nicht deutlich: Wenn ein Unternehmen sagt, dass es aus eigenem Antrieb mit seinen Mitteln eine Kita finanzieren möchte, dann verwehrt niemand hier im Lande – und die Landesregierung schon gar nicht – diesem Unternehmen diesen Wunsch. Nein, in diesem Lande kann jeder mit seinem eigenen Geld machen, was er will.

Die Frage ist nur, ob er dafür Steuergelder in Anspruch nehmen kann. Und da sagen wir ganz klar: Wenn das nicht freigemeinnützig organisiert ist – freigemeinnützig heißt: ohne Gewinnerzielungsabsicht –,

(Marcel Hafke [FDP]: Die machen doch gar keinen Gewinn!)

sind wir gegen eine öffentliche Förderung mit Steuergeldern; denn dann haben wir auch keinen Zugriff über die Kinder- und Jugendhilfeplanung.

Herr Hafke, ich muss mich schon wundern, dass ausgerechnet die FDP, eine Partei, die sonst überall publikumswirksam für Subventionsabbau und „Privat vor Staat“ eintritt, gerade in einem Bereich, in dem 90 % der Betriebskosten mit öffentlichen Geldern gedeckt würden, nach dem Staat ruft. Das ist nicht konsistent, und das macht überhaupt keinen Sinn.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Genauso bemerkenswert ist übrigens der Schwenk der CDU-Fraktion. Er wurde eben schon von meinem SPD-Kollegen benannt. Sie haben 2010 dieses Ansinnen der FDP abgelehnt. Jetzt erleben wir die typische CDU: Nun haben Sie Ihre Meinung geändert; denn Sie haben familienpolitisch keinen Kompass, sondern fahren Achterbahn. Das ist keine konsistente Familienpolitik. Das ist nichts, worauf sich Eltern, aber auch Träger in Nordrhein-Westfalen verlassen können.

Die Redezeit.

Wir bleiben dabei: Wir unterstützen als Landesregierung und als grüne Fraktion Betriebskitas dann, wenn sie freigemeinnützig organisiert sind. Deshalb können wir diesen Antrag nicht mittragen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Asch. – Für die Piraten spricht jetzt Herr Kollege Wegner.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Menschen im Stream und auf der Tribüne! Kindertageseinrichtungen haben an erster Stelle einen Bildungsauftrag. Man ist nicht automatisch dazu befähigt, diesen Bildungsauftrag zu erfüllen, nur weil man Unternehmer ist und eine Betriebskita eröffnet. Bei Schulen ist uns das hoffentlich allen klar. Oder vertreten Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und der FDP, auch die Meinung, dass Unternehmen Grundschulen eröffnen dürfen sollen, die dann automatisch mit staatlich anerkannten Schulen gleichgestellt werden?

Allein dieser Vergleich zeigt doch schon, wie unakzeptabel Ihr Lösungsvorschlag für das vermeintliche Problem von zu wenigen Betriebskitas ist.

Denn was fordern Sie in Ihrem Antrag? Sie fordern – natürlich nicht wortwörtlich; aber darauf liefe es hinaus –, dass sich jedes Unternehmen in NordrheinWestfalen selbst zum anerkannten Träger von Kitas, also zum Bildungsträger, ernennen darf. Das ist schon fast grotesk.

(Beifall von den PIRATEN und den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Aber die frühkindliche Bildung scheint es auch gar nicht zu sein, die Sie mit Ihrem Antrag fördern wollen. Zumindest wird Bildung in Ihrem ganzen Antrag nur an einer Stelle erwähnt, und zwar versteckt in dem Wort „Kinderbildungsgesetz“, während Sie es kritisieren.

Spätestens da hätte Ihnen allerdings auffallen müssen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und der FDP, dass es sich bei Kitas um Bildungsangebote handelt und nicht um Betreuungsangebote, zu denen Betriebskindergärten Ihrem Antrag nach einen wichtigen Beitrag leisten können. Wie Sie schon geschrieben haben: zu Betreuungsangeboten, nicht zu Bildungsangeboten.

Es heißt eben nicht Kinderbetreuungsgesetz, sondern, wie Sie schon richtig geschrieben haben, Kinderbildungsgesetz. Das ist es auch, was die Kinder brauchen: frühkindliche Bildung und keine von wirtschaftlich arbeitenden und gewinnorientierten Unternehmen organisierte frühkindliche Betreuung.

(Beifall von den PIRATEN und den GRÜNEN)

Trotzdem werden wir der Überweisung an den Ausschuss natürlich zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Wegner. – Für die Landesregierung spricht jetzt Frau Ministerin Kampmann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Tenhumberg, ich habe mich gerade wirklich gefragt, was mit Ihnen eigentlich los ist. Sie zitieren hier wie wahnsinnig ellenlange Passagen aus Protokollen, die schon jahrelang zurückliegen. Dabei würde es vollkommen ausreichen, wenn Sie sich einfach die Gegenwart und die aktuellen Zahlen anschauen würden. Dann könnten Sie nämlich feststellen, dass Ihr Antrag gar nicht notwendig ist. Das ist der Grund, warum wir hier nicht mitgehen, und nicht, dass der Antrag von Ihnen und von der FDP kommt.

(Beifall von den GRÜNEN)

An der ursprünglichen Form des Kinderbildungsgesetzes gab es viel zu verändern und viel zu verbessern. Vieles haben wir verbessert. Wir haben den Rechtsanspruch auf den U3-Betreuungsplatz geschaffen. Wir haben viel beim Thema „Qualität“ verbessert. Eines aber haben wir so gelassen, wie es von CDU und FDP beschlossen wurde, nämlich die Festlegung, welche Träger in Nordrhein-Westfalen nach dem Kinderbildungsgesetz gefördert werden.

Herr Tenhumberg, Sie bemühen jetzt Art. 3 unserer Verfassung. Das würde ja bedeuten, dass Sie damals selbst ein verfassungswidriges Gesetz beschlossen hätten. Das sollten Sie sich vielleicht noch einmal vergegenwärtigen.

(Beifall von der SPD)

Meine Damen und Herren, ich habe mich auch gefragt, wie der plötzliche Sinneswandel bei FDP und CDU zustande gekommen ist.

(Ralf Witzel [FDP]: Es gibt keinen Sinneswan- del!)

Das ist mir in Ihren Ausführungen nicht deutlich geworden. Ich habe mich gefragt, ob die FDP vielleicht den Wunsch verspürt, sich in irgendeiner Form weiterzuentwickeln.

(Ralf Witzel [FDP]: Bei uns gibt es keinen Sin- neswandel!)

Aber ich habe den Gedanken doch gleich wieder verworfen; denn die Entwicklung der Betriebskitas in Nordrhein-Westfalen ist bereits auf einem guten Weg. Die Zahl hat sich seit 2009 verdoppelt. Das Gute ist: Sie wächst auch stetig, und das, obwohl sich die Mehrheit eben nicht in privater Trägerschaft, sondern in der Trägerschaft anerkannter Jugendhilfeträger befindet. Das ist kein Zufall, liebe FDP; denn

die Träger unterstützen die Betriebskitas in Unternehmen mit ihrer Professionalität und mit ihrer Erfahrung, lieber Herr Hafke.

Die Zusammenarbeit mit den Trägern bedeutet zum einen, dass sie die qualifizierte Beratung bei der Einrichtung der Plätze ins Spiel bringen, dass sie Serviceleistungen anbieten, zum Beispiel Verhandlungen mit dem Jugendamt, und eine gewisse pädagogische Qualität gewährleisten. Ich habe mich am Freitag bei einem Besuch der Betriebskita von Thyssenkrupp, die in der Trägerschaft des Deutschen Roten Kreuzes ist, selbst davon überzeugen können.

Ihr Verweis auf Bayern, der sich heute auch in der Presse wiederfindet, scheint dabei mehr einem blinden Automatismus als wirklichen Zahlen und Fakten zu folgen. Schauen wir uns die Zahlen einmal an: Insgesamt hat Bayern 9.166 Kitas; wir haben 9.876. Das ist in etwa vergleichbar. Bayern hat 148 Kitas für Kinder von Betriebsangehörigen; bei uns sind es 155.

Lieber Herr Hafke, Sie haben ja eben nach den aktuellen Zahlen gefragt. Bei uns werden dort 6.408 Kinder betreut, also sehr viel mehr, als Sie in Ihrem Antrag suggerieren. Davon sind in Bayern zehn und in Nordrhein-Westfalen elf Einrichtungen privatgewerblich geführt. Es gibt also gar keinen Grund für Ihren Antrag.