Noch einmal: einstimmig! Hören Sie einmal gut zu, was Sie da beschlossen haben. Handlungsempfehlung 59:
„Das Angebot von Betriebskindergärten sollte unter Berücksichtigung des Landes der Trägervielfalt ermöglicht werden, um eine arbeitsplatznahe Betreuung gewährleisten zu können.“
„Zudem gilt es zu prüfen, wie Betriebskindergärten ermöglicht und gefördert werden können, die verschiedenen benachbarten Unternehmen angehören.“
„Zudem gilt es zu prüfen, wie Betriebskindergärten ermöglicht und gefördert werden können, die verschiedenen benachbarten Unternehmen angehören.“
Meine Damen und Herren, wenn Sie ernst meinen, was Sie seit 2008 in diesem Hohen Hause gesagt haben, und glaubwürdig bleiben wollen, dann stimmen Sie diesem Antrag gefälligst zu. Sonst sind Sie bei mir unten durch.
Vielen Dank, Herr Kollege Tenhumberg. Seien Sie so nett und verweilen Sie noch einen Moment vorne am Redepult; denn – das ist, glaube ich, keine Überraschung – Frau Kollegin Asch hat sich zu einer Kurzintervention gemeldet. Sie kennen die Spielregeln. Frau Kollegin Asch hat jetzt 90 Sekunden Redezeit, und anschließend haben Sie 90 Sekunden Zeit, um zu antworten. – Wenn Sie sich dann bitte noch einmal eindrücken würden, dann kann es losgehen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Lieber Herr Tenhumberg, ich finde es schon bedauerlich, dass Sie, obwohl Sie mich hier wörtlich zitieren, keine Zwischenfrage von mir zulassen. Deswegen haben wir zum Glück das Instrument der Kurzintervention.
Ich glaube, die CDU-Fraktion vergleicht genauso wie die FDP-Fraktion Äpfel mit Birnen, und darin liegt überhaupt der Grund für das Missverständnis. Sowohl die Fraktion der Grünen – das haben Sie eben zitiert – als auch die SPD-Fraktion sehen natürlich den Wert der betrieblichen Kindertagesbetreuung. Schließlich hat die SPD-Fraktion den Antrag damals unterstützt. Aber der Unterschied liegt – und den wollen Sie nie verstehen oder haben ihn bis jetzt nicht verstanden – darin, Herr Tenhumberg: Wir wollen die Trägerschaft, die in Kooperation mit den Betrieben stattfindet, in freigemeinnütziger Form und nicht in privatgewerblicher Form.
Jetzt frage ich Sie, Herr Tenhumberg, als Vertreter der CDU-Fraktion: Sehen Sie den Stellenwert der privatgewerblichen Kinderbetreuung mit Gewinnerzielungsabsicht auf der gleichen Ebene wie den einer Kinderbetreuung in freigemeinnütziger Träger
schaft? Sehen Sie das auf dem gleichen Niveau, und finden Sie beides gleichmäßig unterstützenswert? Das ist meine Frage an Sie.
(Marcel Hafke [FDP]: Die machen doch keinen Gewinn damit! – Gegenruf von Andrea Asch [GRÜNE]: Natürlich machen sie Gewinn da- mit!)
Bernhard Tenhumberg (CDU: Ich würde am liebsten eine oberflächliche Antwort geben, weil die Materie hier anscheinend auch immer oberflächlich diskutiert wird.
Wenn Sie einmal Ihre Protokolle zwischen 2008 und 2010, dem Regierungswechsel, komplett dahin gehend lesen, was Sie hier alles gesagt und versprochen haben, dann haben Sie ein Problem, weil Sie diesem Antrag im Grunde genommen zustimmen müssten; denn Sie haben genau das Gleiche gesagt.
Jetzt sagen Sie, man habe etwas falsch verstanden und würde das anders interpretieren. Nein, da gibt es nichts zu interpretieren. Ihre eigenen Anträge von 2008 und 2009 sind so eindeutig, dass Sie die betrieblich geförderte Kinderbetreuung im Grunde genommen unterstützen müssten.
Wo liegt denn Ihr Problem? Erstens muss das genehmigt werden. Jede betriebliche Betreuung muss genehmigt werden, wie bei allen anderen Genehmigungen auch.
Es muss anerkannt werden. Dort finden die gleichen Kontrollen, zum Beispiel Hygienekontrollen, statt. Alles wird genauso gemacht wie beim Deutschen Roten Kreuz oder den kirchlichen Einrichtungen. Alles wird genauso gemacht. Wo ist also Ihre materielle und pädagogische Kritik begründet, dass Sie sagen: „Das können wir nicht machen“?
Es gibt hier keine Gegensätze. Es gibt vielmehr ein Miteinander, und das hat die Landesregierung in Ihrem Bericht im Jahr 2012 gesagt. Das haben auch Sie 2008 und 2009 gesagt, und in 2016 ist das alles plötzlich nicht mehr wahr. Ich glaube tatsächlich, Sie haben nur ein Problem damit, weil auf dem Antrag CDU und FDP stehen. Deshalb darf das nicht wahr sein. Etwas Gutem darf man nicht zustimmen. Das ist bedauerlich für dieses Land und besonders für die Kinder.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal muss ich feststellen, dass Herr Tenhumberg sich hier in keiner Weise eindeutig positioniert hat. Er ist der Antwort auf meine sehr klar gestellte Frage auch eben ausgewichen.
Das kann ich nur so interpretieren, dass die CDUFraktion, die konservative Fraktion hier im Haus, offenbar keinen Unterschied zwischen privatgewerblichen Einrichtungen, die eine Gewinnerzielungsabsicht haben, und freigemeinnützigen, wie sie hier mehrheitlich in Nordrhein-Westfalen von den Wohlfahrtsverbänden getragen werden, macht. Das finde ich aber sehr bedeutsam, und ich glaube, das wird in der familienpolitischen Debatte in diesem Land auch zukünftig noch eine Rolle spielen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ja, meine Damen und Herren, die Wirtschaft und die Unternehmen profitieren in der Tat massiv von einer gut ausgebauten Kinderbetreuung – insoweit können wir dem Antrag der Opposition folgen –; denn angesichts Fachkräftemangels und geänderter Lebensentwürfe von jungen Menschen müssen die Arbeitgeber sich natürlich anstrengen, um jungen Eltern und vor allen Dingen jungen Frauen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen.
Aber der wichtigste Anteil, den Unternehmen dazu beitragen können, ist der, flexible Arbeitszeitmodelle zu ermöglichen und zu ermöglichen, dass, wenn junge Eltern in Teilzeit oder Erziehungszeit gehen, dies nicht zum Karrierekiller wird. Es ist noch viel zu oft der Fall, dass das Fortkommen in der Karriere dann zu Ende ist, wenn ein junger Vater oder eine junge Mutter sich entscheidet, einige Zeit, einige Monate oder Jahre, tatsächlich zu Hause bei den Kindern zu bleiben. In dieser Hinsicht muss grundständig ein Mentalitätswechsel stattfinden, und es müssen Personalentwicklungskonzepte in den Unternehmen ansetzen und sich Unternehmenskulturen ändern, um tatsächlich eine gelingende Vereinbarkeit im Zeitmanagement für junge Familien zu ermöglichen.
Natürlich spielen bei der Vereinbarkeit auch die Betriebskitas eine Rolle. Aber – und das muss man auch sagen – Sie liegen als CDU und FDP falsch, wenn Sie in Ihrem Antrag beschreiben, dass ein ganz großer Teil der jungen Eltern sich solche Betriebskitas und diese Betreuungsangebote am Arbeitsplatz wünscht.
Als Arbeitgeber Landtag haben wir in dieser Hinsicht Erfahrung. Frau van Dinther von der CDU-Fraktion hat damit begonnen, als sie noch Landtagspräsidentin war. Sie hat damals eine große Umfrage unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gemacht. Das wurde dann unter der Landtagspräsidentin Frau Gödecke fortgesetzt. Auch hier wurden die Mitarbeiterinnen gefragt, ob wir eine Betriebskita im Landtag bräuchten.
Es hat sich herausgestellt, dass die Mehrzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wollte, dass ihr Kind vor Ort betreut wird, also im häuslichen Umfeld; denn dann hätte das Kind die Möglichkeit, Freunde zu finden und in der Nachbarschaft zu spielen, und ihm würde der Übergang in die örtliche Schule erleichtert.
Gleichwohl fördern wir in Nordrhein-Westfalen Betriebskitas. Wir unterstützen natürlich auch die Unternehmen, die sich für ein solches Modell entscheiden. Wir haben 155 Kitas, die Betrieben angegliedert sind. 6.400 Kinder werden dort betreut. Aber – das ist der wesentliche Unterschied zu dem, was FDP und CDU hier fordern – in diesen Betriebskitas gibt es eine Kooperation zwischen den freien Trägern und dem Unternehmen. Es sind freigemeinnützig organisierte Einrichtungen, die keinerlei Gewinnerzielungsabsicht haben. Das ist wichtig. Das ist das Modell, das wir in Nordrhein-Westfalen fördern.
Wir haben auch gute Beispiele. In meiner Heimatstadt bietet Ford als größter Arbeitgeber eine große Betriebskita in Kooperation mit einem freigemeinnützigen Träger an. In Düsseldorf kooperieren die Vodafone mit der AWO und die Metro mit dem Deutschen Roten Kreuz. Es gibt noch viele andere gute Beispiele.
Die CDU und die FDP haben den Unterschied nicht verstanden. Natürlich fördern wir Betriebskindergärten. Aber wir fördern – das ist wichtig – mit öffentlichen Mitteln, mit Steuergeld keine gewerblichen Einrichtungen, die auf einen Gewinn abzielen
und deren Gewinnerwartung im Zweifel über der Qualität und über dem Kindeswohl liegt. Das ist der Unterschied. Deswegen haben wir eine ganz klare Haltung.
Im Übrigen ist dies eine Haltung, die CDU und FDP bei der Verabschiedung ihres Kinderbildungsgesetzes auch so vertreten haben. Darin ist nämlich genau dieser Paragraf enthalten, den Sie nun ihrem Antrag monieren. Dieser ist 2008 mit schwarz-gelber Tinte geschrieben worden, und Sie haben die Hände dafür gehoben. Das war eine gute Entscheidung. Wir sehen keinen Anlass, diese Entscheidung zu revidieren.