Protocol of the Session on April 20, 2016

Wie bewertet es Schulministerin Löhrmann, dass inzwischen sogar ihre grünen Parteifreunde in Bornheim ihre Politik gegenüber Förderschulen presseöffentlich als „dogmatisch, starr und unflexibel“ bezeichnen?

Ministerin Löhrmann hat unter anderem mit der rigorosen Streichung von Unterschreitungsmöglichkeiten bei Mindestgrößen von Förderschulen von Landesseite indirekt eine Schließungswelle vieler dieser Schulen erzwungen. Hierüber können auch statistische „Verrenkungen“ des Schulministeriums nicht hinwegtäuschen, die offenbar in der Öffentlichkeit einen anderen Eindruck erwecken sollen.

Nicht nur gibt es Demonstrationen von Eltern behinderter Kinder gegen diese Politik oder sogar direkt gegen die Schulministerin. Auch in vielen Kommunen wird über unverhältnismäßige Eingriffe in das dortige Schulangebot geklagt.

Durch ein fehlendes Gesamtkonzept und absehbar weitere Schließungen werden Entfernungen für Eltern deutlich größer. Die angeblich auch von Rot-Grün gewünschte Wahlmöglichkeit zwischen allgemeiner Schule und spezialisierter Förderschule droht leerzulaufen.

Nicht nur die Wünsche betroffener Eltern und die laut Umfragen überwiegenden Forderungen in der Bevölkerung nach Wahlmöglichkeiten werden schleichend ausgehebelt. Auch die unterschiedlichen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen mit verschiedenen Förderschwerpunkten werden

durch dieses Vorgehen unzureichend berücksichtigt.

Gleichzeitig werden aus vielen Förderschulen Ressourcen abgezogen, so dass auch die Förderbedingungen für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an diesen Schulen vielfach massiv verschlechtert werden.

Inzwischen wehren sich sogar grüne Parteifreunde der Schulministerin gegen ihre gegen Förderschulen gerichtete Politik, so etwa in Bornheim. So heißt es am 14.04.2016 in einem Artikel des „Bonner General-Anzeigers“:

„Zu dogmatisch, zu starr, zu unflexibel: Die Worte, mit denen der Fraktionsvorsitzende der Bornheimer Grünen, Manfred Quadt-Herte, die Verordnung über die Mindestgröße der Förderschulen belegte, ließen keinen Zweifel an seiner Einschätzung. Die Tatsache, dass zur Aufrechterhaltung einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen 144 Schüler vorzuweisen sind, führe dazu, dass Schulen geschlossen werden müssten. Diese Regelung entziehe Eltern von Förderschülern die Wahlmöglichkeit zwischen Regel- und Förderschule, da eine wohnortnahe Beschulung an einer Förderschule nicht mehr gewährleistet sei.“

Weiter heißt es in dem genannten Artikel, dass auf Antrag der Grünen einstimmig beschlossen wurde, die Landesregierung NRW aufzufordern, die Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen dahin gehend zu ändern, dass Städte, deren Förderschulen 72 bis 144 Schülerinnen und Schüler besuchen, selbst entscheiden könnten, ob sie ihre Förderschule weiter betreiben wollen oder nicht. Dadurch könnten auch nach Einschätzung der Grünen die individuellen Bedingungen in der Schullandschaft in der jeweiligen Kommune stärker berücksichtigt und der Inklusionsprozess „harmonischer und behutsamer“ organisiert werden.

Die Leiterin einer entsprechenden Verbundschule unterstützte den Vorstoß und erklärte: „Seit Sommer wurden bei uns 20 ,Quereinsteiger' aufgenommen. Daran sieht man die Not und den Bedarf.“

Ebenso unterstützte laut Presse die Inklusionsbeauftragte der Stadt Bornheim den Antrag mit der Begründung: „Wir brauchen mehr Möglichkeiten der Weiterentwicklung und flexiblere Modelle.“

Der Leiter der Bornheimer Europaschule merkte bezeichnenderweise an, dass ein Brief allein wahrscheinlich keine große Wirkung haben werde und forderte deshalb eine öffentlichkeitswirksame Aktion über Parteigrenzen hinweg.

Diese breite Kritik unterstreicht die fehlgeleitete Politik von Rot-Grün und insbesondere der Schulministerin gegenüber den Förderschulen. Beson

ders bezeichnend ist aber die heftige Kritik der eigenen grünen Parteifreunde an dem rot-grünen Vorgehen.

Wie bewertet es Schulministerin Löhrmann, dass inzwischen sogar ihre grünen Parteifreunde in Bornheim ihre Politik gegenüber Förderschulen presseöffentlich als „dogmatisch, starr und unflexibel“ bezeichnen?

Die Landesregierung hat angekündigt – das ist keine Überraschung –, dass Frau Ministerin Löhrmann antworten wird. Bitte, Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Gebauer! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte vom Grundsatz her sagen, dass die Landesregierung die Politik nicht danach ausrichtet, welcher Partei kommunale Akteure angehören, sondern grundsätzlich nach den schulgesetzlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben.

Nach Art. 12 Abs. 1 der Landesverfassung müssen die Schulen entsprechend ihren Bildungszielen nach Organisation und Ausstattung die Voraussetzungen eines geordneten Schulbetriebs erfüllen. Die Mindestgrößen von Förderschulen sind nach § 82 Abs. 10 des Schulgesetzes durch Rechtsverordnung des Ministeriums zu bestimmen.

Diesem gesetzlichen Auftrag bin ich durch den Erlass der Verordnung über die Mindestgröße der Förderschulen und der Schulen für Kranke vom 16. Oktober 2013 nachgekommen. Die darin bestimmten Mindestschülerzahlen knüpfen im Wesentlichen an die frühere Rechtsverordnung aus dem Jahre 1978 an. Für die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen und für Verbundschulen ist dies die Zahl 144.

Nicht aus dem früheren Recht übernommen wurden Regelungen, die im Einzelfall ein Unterschreiten der Mindestschülerzahl um bis zu 50 % erlaubten. Solche Schulgrößen waren im Interesse einer geordneten und qualitativ ausgewogenen Lehrerversorgung in einem inklusiven Bildungssystem nicht mehr vertretbar. Ich bin darin im Übrigen einer Kritik des Landesrechnungshofs an dieser alten Regelung und an der damaligen Verwaltungspraxis gefolgt.

Während der Erarbeitung der neuen Verordnung wurden die zivilgesellschaftlichen Akteure ebenso beteiligt wie die kommunalen Spitzenverbände. Die Wünsche der verschiedenen beteiligten Akteure waren zum Teil unterschiedlich. Es gab Akteure, die das viel rigoroser geregelt haben wollten, und es gab solche, die das viel weiter gefasst sehen wollten. Obwohl sie nicht formal zustimmen mussten, hat die Mehrheit der Beteiligten dies als einen guten Kompromiss erachtet.

Das Unterschreiten der Mindestgröße einer Förderschule bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass dieser Standort geschlossen werden muss. Das möchte ich ausdrücklich sagen. Ein Schulträger mit mehreren Förderschulen kann nach Maßgabe des Schulgesetzes und der Mindestgrößenverordnung Schulen zusammenlegen, Teilstandorte bilden oder Verbundschulen errichten, wie das im Übrigen auf andere Schulformen bezogen genauso geregelt ist.

Es gibt also keine andere Behandlung der Förderschulen im Vergleich zu anderen Schulformen. Denkbar ist zum Beispiel, mehrere Förderschulen in der Trägerschaft von Gemeinden zu einer Schule in Kreisträgerschaft zusammenzulegen, Schulzweckverbände einzurichten oder – wie in Bornheim – in öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen die Aufgabe des Schulträgers auf eine der beteiligten Gemeinden zu übertragen.

Nach den Übergangsvorschriften zur Mindestgrößenverordnung waren die Schulträger verpflichtet, die schulorganisatorischen Beschlüsse spätestens zum Schuljahresbeginn 2015/16 zu fassen. Für Förderschulen, die – wie in Bornheim – als Kompetenzzentrum geführt wurden, wurde die Frist um ein weiteres Jahr bis zum Schuljahresbeginn 2016/17 verlängert. Der Startschuss für die Verordnung war also 2013. Die Frist zur Umsetzung läuft bis 2016/17.

Die Schulträger hatten also fast zwei Jahre – bei Kompetenzzentren fast drei Jahre – Zeit, ihre Förderschullandschaft im Lichte der neuen Verordnung neu zu gestalten.

Zur aktuellen Förderschulsituation in Bornheim hat mir die Bezirksregierung Köln am 18. April 2016 wie folgt berichtet:

Die Stadt Bornheim ist Trägerin der Bornheimer Verbundschule mit den Förderschwerpunkten Lernen und Sprache. Im Schuljahr 2014/15 lag die Schülerzahl mit 92 weit unter der erforderlichen Mindestgröße von 144.

Der Rat der Stadt Bornheim beschloss daher im Oktober 2014, die Bornheimer Verbundschule zum Schuljahr 2015/2016 um einen Teilstandort zu erweitern. Den Teilstandort bildet die zum 31.07.2015 aufgelöste Drachenfelsschule in Königswinter mit den Förderschwerpunkten Lernen und Sprache.

Im Dezember 2014 erteilte die Bezirksregierung Köln die dafür erforderliche Genehmigung. Im laufenden Schuljahr liegt die Gesamtschülerzahl an der Verbundschule Bornheim bei 193. Dabei entfallen 116 auf den Förderschwerpunkt Lernen und 77 auf den Förderschwerpunkt Sprache.

Vor dem Hintergrund der Errichtung einer Verbundschule in Bornheim und der dortigen aktuellen Schülerzahl, 193, also damit mehr als die erforderlichen 144, ist der Beschluss des Ausschusses für Schule, Soziales und demografischen Wandel der Stadt

Bornheim aus Sicht der Landesregierung nicht nachvollziehbar, genauso wenig wie die Grundsatzkritik an der Verordnung über die Mindestgrößen für Schulen für Kranke. Es gibt keine Hinweise darauf, dass durch die getroffenen Entscheidungen die Elternrechte vor Ort unzumutbar eingeschränkt worden sind. – Danke schön.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Frau Kollegin Gebauer hat eine Frage.

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin Löhrmann, danke schön erst einmal für Ihre Ausführungen. Sie haben nun einiges zu Bornheim konkret gesagt, aber auch zu Förderschulen generell. Ich würde gerne an Sie die Frage richten: Was spricht eigentlich dagegen, dass Sie zusammen mit den Schulträgern ein dem Grundschulkonzept entsprechendes Konzept zur Sicherung eines flächendeckenden Netzes an erreichbaren Förderschulen entwickeln, das dann auch die einzelnen Förderschwerpunkte berücksichtigt?

Sehr geehrte Frau Gebauer, diese Entscheidungen treffen die Schulträger ganz konkret im Lichte und anhand der Vorgaben des Schulgesetzes.

Sie wissen auch – da bin ich im Grunde dankbar –, dass dieses Haus, wenn auch in Abstufungen, Folgendes sagt: Da die Kinder nur in eine Schule gehen können, sieht naturgemäß der Prozess dann so aus, dass, je mehr Kinder in Schulen des gemeinsamen Lernens gehen, folgerichtig weniger Kinder in die Förderschulen gehen, wobei es dann auch zu einem Abbau dieser Förderschulen, zu einem Auslaufen dieser Förderschulen kommen wird, sofern eben die Mindestgrößenzahlen nicht erreicht werden. Das ist ein natürlicher Fluktuationsprozess und Entwicklungsprozess, der dem Elternwillen folgt und keiner Vorgabe der Landesregierung.

Frau Kollegin Schmitz.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, meine Frage betrifft die Redlichkeit in der Öffentlichkeit. Da muss ich Sie fragen: Finden Sie es der Öffentlichkeit gegenüber nicht unredlich, wenn Sie in Pressemitteilungen plötzlich die Zahl der geschlossenen Förderschulen mit der Gesamtzahl der Schulen ins Verhältnis setzen, um eine möglichst niedrige Prozentzahl zu präsentieren?

Sehr geehrte Frau Schmitz, da unterstellt

wird, es fände ein von der Landesregierung forcierter Abbauprozess der Förderschulen statt, finde ich es sehr legitim, darauf hinzuweisen, wie viele Schulen es tatsächlich sind, die durch kommunale Entscheidungen auslaufen. Das, so finde ich, trägt zur Wahrheit und Klarheit und zur Einschätzung des Entwicklungsprozesses bei –

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])

genauso, wie es redlich und richtig ist, zu beschreiben, wenn an diesem Schulstandort eine Sekundarschule oder eine Gesamtschule entsteht, welche Schulen dann entsprechend auslaufen. Ich betone aber noch einmal: Das sind kommunale Entscheidungen der örtlichen Schulträger.

Herr Kollege Wedel.

Vielen Dank. – Frau Ministerin, der Verband „Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen“ hat unlängst erklärt, dass Eltern zum Beispiel mit Kindern in den Förderschwerpunkten Lernen oder geistige Entwicklung lediglich Gymnasien als weiterführende Schulen des gemeinsamen Lernens angeboten würden. Wie erklären Sie sich das bzw. ist das Ihrerseits so gewollt?

Die Eltern bekunden bei Anmeldung ihrer Kinder, ob sie eine Schule des gemeinsamen Lernens wünschen. Das 9. Schulrechtsänderungsgesetz sieht vor, dass das Land bzw. die Schulträger diesem Elternrecht ein Angebot unterbreiten mögen, sofern die sächlichen und personellen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Das Land investiert, wie Sie wissen, damit diesem Elternrecht entsprochen werden kann. Die Eltern haben aber unabhängig davon, dass ihnen ein Platz im gemeinsamen Lernen angeboten wird, das Recht, für ihr Kind eine Förderschule zu wählen.

Um diesen Prozess vor Ort zu koordinieren, hat die Landesregierung, im Übrigen auch im guten Einvernehmen mit den Kommunen, Inklusionskoordinatorinnen und -koordinatoren geschaffen und finanziert diese auch, damit sie diesen komplexen Prozess vor Ort begleiten, steuern und stützen. Deswegen finden dort sogenannte Konferenzen statt, in der Regel zumindest, in denen entschieden wird, welche Kinder mit welchen Förderschwerpunkten, wenn es um den Bereich der Sekundarstufe I geht, welche weiterführenden Schulen besuchen.

Das wird vom nicht Land zentral administriert, genauso wie das etwa bei der Verteilung der Schülerinnen und Schüler nach dem Schulwahlverhalten der Fall ist: Welche Kinder gehen auf diese oder jene Realschule oder auf dieses oder auf jenes Gymnasium

oder auf diese oder jene Gesamtschule vor Ort? Das tarieren die örtlichen Akteure Schulamt und Schulverwaltung aufgrund der Elternrechte und -wünsche und der Kapazitäten der Schulen aus.

Herr Kollege Witzel.

Vielen Dank, Herr Präsident, für die Gelegenheit zu einer ersten Nachfrage. – Frau Ministerin Löhrmann, mich interessiert der Unterschied zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Wie Ihnen sicherlich auch bekannt ist, gibt es inzwischen eine Vielzahl von Rückmeldungen zu Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die aufgrund von unzureichend empfundenen Bedingungen an den allgemeinen Schulen dann an Förderschulen wechseln. Für diese Bedingungen an den Schulen sind Sie als zuständige Ministerin direkt verantwortlich.

Deshalb frage ich Sie: Inwiefern sehen Sie sich in der Verantwortung, wenn die Art und Weise der rot-grünen Umsetzung der Inklusion in der Praxis offensichtlich nicht dem Geist der UN-Konvention und den versprochenen Erwartungen entspricht?