Protocol of the Session on April 20, 2016

des Abgeordneten Michele Marsching von der Piratenfraktion auf.

Zum Fortschrittsbericht der Landesregierung: „NRW 4.0“: Digitaler Wandel in NordrheinWestfalen' (speziell der Bereich Bildung S. 20 ff.) und dem Beteiligungsprozess „Bildung 4.0“

Am 01.02.2016 hat die Landesregierung den benannten Fortschrittsbericht veröffentlicht. Die Piratenfraktion ist sehr verwundert darüber, dass bis heute das Parlament noch nicht informiert wurde. Es bestehen noch einige Nachfragen zu den Aussagen der Landesregierung in diesem Bericht, der den Bereich Schule und Weiterbildung betrifft. Die Fragen beruhen hauptsächlich auf den Aussagen im Kapitel 4 „Lernen im digitalen Wandel“ (S.20 ff). Darüber hinaus fand am 11.3.2016 der vorläufige Abschluss für die Öffentlichkeit im Beteiligungsprozess „Bildung 4.0“ der Landesregierung statt.

Aus diesen Gründen frage ich die Landesregierung:

Wie ist der Stand der Umsetzung der Vorhaben im Bereich „Lernen im digitalen Wandel“?

Die Landesregierung hat angekündigt, dass Frau Ministerin Löhrmann antworten wird. Wenn sie so nett ist, sich einzuloggen, erhält sie sofort das Wort. Bitte, Frau Ministerin.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Marsching, die Landesregierung verfolgt ihre Ziele im Bildungsbereich „Lernen im digitalen Wandel“ strategisch in sechs abgestimmten Handlungsfeldern. Ich berichte Ihnen hier über die aktuellen Arbeitsstände, die über die dokumentierten Maßnahmen des Fortschrittsberichts hinausgehen.

Handlungsfeld 1: Infrastruktur. Die Breitbandförderrichtlinien der Bundes- und Landesregierung schließen Schulen ein. Die technischen Arbeiten zur Weiterentwicklung der Erprobungsversion von LOGINEO zu LOGINEO NRW werden voraussichtlich bis zum Herbst 2016 abgeschlossen.

Zurzeit wird die Einführung von LOGINEO NRW mit den Hauptpersonalräten im Ministerium für Schule und Weiterbildung abgestimmt. Notwendige Änderungen der „Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern“ und der „Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten der Lehrerinnen und Lehrer“ sind derzeit in der Abstimmung mit der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Schulen der Schulformen, für die die Mitbestimmung abgeschlossen ist, können die Nutzung von LOGINEO NRW nach Inkrafttreten der aktualisierten Datenverarbeitungsverordnungen beantragen. Für die Beratungs- und Entscheidungsprozesse in der Schule stellt die Medienberatung ein umfassendes Informations- und Unterstützungspaket bereit.

Das Land investiert außerdem von 2016 bis 2019 rund 4,5 Millionen € in den Ausbau der digitalen Infrastruktur an den 33 Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung. Das ist ja der Bereich, in dem das Land – sozusagen also für die Landesgebäude – auch zuständig ist. Dies korrespondiert mit dem im gleich hoffentlich verabschiedeten Lehrerausbildungsgesetz angelegten Prozess der systematischen Kompetenzerweiterung zukünftiger Lehrkräfte. Die Bestandsaufnahme der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung ist abgeschlossen, sodass noch 2016 mit den Investitionen begonnen werden kann.

Handlungsfeld 2: Lernmittel. Wir bieten den Schulen Zugriff auf freie Lernmittel über die learn:line NRW. Schulen, die sich für die Nutzung von LOGINEO NRW entscheiden, können die learn:line NRW nach der Einmalanmeldung für LOGINEO NRW ohne weitere Authentifizierung nutzen. Das gilt auch für die EDMOND-Medien, die von den Kommunalen Medienzentren beschafft worden sind. Es lag uns also daran, dass wir möglichst alles, was schon aufgebaut ist, auch nicht sozusagen vergessen müssen, sondern weiterhin nutzen können und zusammenführen.

Handlungsfeld 3: Medienkompetenz. Unser Ziel ist, allen Kindern und Jugendlichen Medienkompetenz zu vermitteln und die schulischen Lehrkräfte mit einer modernen Ausbildung und Fortbildung auf den digitalen Wandel vorzubereiten. Das ist eben in der Debatte ja auch deutlich geworden, dass unsere Lehrerinnen und Lehrer da an unterschiedlichen Punkten sind. Die sind ja nicht alle am gleichen Punkt. Dann könnte man gleichförmig eine Sache anschließen. Die sind aber alle unterschiedlich weit. Deswegen müssen wir natürlich auch die Fortbildung und die Weiterentwicklung differenziert anlegen.

Die Zahl der Stellen der Medienberaterinnen und Medienberater wird zum 1. August 2016 von 30 auf 60 verdoppelt. Das sind also 100 % mehr, nicht früher

eins und heute zwei, wie Herr Marsching im Schulausschuss mal vorsichtig scherzhaft gefragt hat.

Die Schulen in Nordrhein-Westfalen können so bedarfsgerecht bei der Weiterentwicklung ihrer Medienkonzepte unterstützt werden. Die Schulträger können bei ihrer Medienentwicklungsplanung flächendeckend auf die Expertise der Medienberaterinnen und Medienberater zurückgreifen.

Handlungsfeld 4: gemeinwohlorientierte Weiterbildung. Zur Professionalisierung der Beschäftigten in Einrichtungen der gemeinwohlorientierten Weiterbildung wird die Supportstelle Weiterbildung, die im QUA-LiS angesiedelt ist, eine Internetplattform für die Qualifizierung hauptamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Weiterbildung entwickeln. Im Rahmen einer „Werkstatt Neue Formate“ werden von der Supportstelle Weiterbildung der QualitätsAgentur QUA-LiS duale Formen des digitalen Lernens für die Weiterbildung vermittelt. Sie sehen also, dass wir auch die Weiterbildung hier mit im Blick und im Boot haben. Das hat sich bei dem digitalen Kongress der Landesregierung auch als sehr richtig erwiesen.

Handlungsfeld 5: Hochschule. Kollegin Schulze ist selbstverständlich auch anwesend. Danke für die Teamarbeit! Ich trage es jetzt aber hier der Einfachheit halber zusammenhängend vor. In die Inhalte der Lehre kann und darf sich niemand unmittelbar einmischen, auch nicht die Landesregierung. Die Hochschullehre ist und bleibt auch in Zeiten der Digitalisierung Sache jedes und jeder einzelnen Lehrenden. Wir setzen uns aber gemeinsam mit den Hochschulen dafür ein, dass die Chancen, die sich aus der Digitalisierung ergeben, auch in Studium und Lehre nutzbar gemacht werden. Digitale Instrumente können, wenn sie didaktisch gut gemacht sind, eine qualitative Bereicherung der Lehre darstellen.

Soll die Digitalisierung Studium und Lehre wirklich bereichern, so ist allerdings mehr erforderlich als eine bloße Verlagerung der Lehre auf elektronische Plattformen. Gerade innovative Formen der wissenschaftlichen Zusammenarbeit und des kollaborativen Lernens und die daraus entstehenden motivierenden Lernergebnisse sind es, die den Mehrwert ausmachen. Sie verbessern den konkreten Lernerfolg und sorgen so für breite Akzeptanz.

Hochschulen sind technikaffin. Hochschulen bieten ein kreatives Umfeld für die Entwicklung neuer Lehrformate. Dabei möchten wir die vorhandenen Kooperationsstrukturen nutzen, um Best-Practice-Beispiele zu identifizieren, sichtbar zu machen und Anreize für deren Verbreitung zu geben.

Diese Vernetzung erfolgt beispielsweise über die vom Land geförderte Plattform E-Learning NRW oder auch konkret im Rahmen des Projektes E-Assessment NRW (elektronische Prüfungen).

Nordrhein-Westfalens Standortvorteil sind die über 70 Hochschulen im Land, die zusammen mit der Wirtschaft qualifizierte Fachkräfte für den digitalen Wandel ausbilden und diesen damit gestalten. Dies soll jetzt noch verstärkt werden. Sieben Ruhrgebietshochschulen nehmen bereits am Talentscouting teil. Für die Koordination wurde ein Zentrum für Talentförderung aufgebaut. Im Jahr 2017 werden voraussichtlich weitere vier Hochschulen ins Talentscouting einsteigen. Dabei geht es vor allem um die Ansprache von begabten Schülerinnen und Schülern aus Familien ohne akademische Erfahrung und die Erleichterung des Studieneinstiegs.

Weil wir zur Gestaltung des digitalen Wandels alle Talente brauchen, investieren wir bis zu 6,4 Millionen € pro Jahr in die Talentförderung im Hochschulbereich. Dies ist ausdrücklich auch eine soziale Frage. Das möchte ich unterstreichen.

Um die erfolgreiche Arbeit der Netzwerke „Zukunft durch Innovation.NRW“ auszubauen, setzt die Landesregierung in den kommenden Jahren bis zu 8 Millionen € aus EU-Mitteln ein. Darüber hinaus fördert das Wissenschaftsministerium die Arbeit von zdi jährlich mit rund 4,7 Millionen €.

Ich komme zum sechsten Handlungsfeld, berufliche Bildung: Gemeinsam mit unseren Partnern geben wir frühzeitig Orientierung über Berufsfelder und fördern den Zugang zu MINT-Berufen. Wir fördern in der beruflichen Ausbildung die Vermittlung von Kompetenzen in den Bereichen der Informations- und Kommunikationstechnologien.

Um die Schülerinnen und Schüler in der dualen Ausbildung fundierter über ein grundständiges Lehramtsstudium insbesondere im MINT-Bereich informieren und beraten zu können, wird ein Konzept zur systematischen Information und Beratung der Schülerinnen und Schüler des Berufskollegs zur Aufnahme eines grundständigen Lehramtsstudiums Berufskolleg über die Koordinatorinnen und Koordinatoren für Studium- und Berufsorientierung erarbeitet.

Meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Abgeordneter Marsching, Sie fragen nach dem Stand des Beteiligungsprozesses „NRW 4.0: Lernen im Digitalen Wandel“. Die Auswertung dazu obliegt der Staatskanzlei, aber natürlich sind die betroffenen Häuser auch beteiligt. Aber die Staatskanzlei organisiert diesen Prozess. Die Workshop-Diskussionen auf dem Kongress am 11. März 2016 werden zurzeit ausgewertet. Sie waren ja auch dabei und haben die konstruktiven ermutigenden Diskurse mitbekommen.

Die Thesen für das Leitbild zum Lernen im digitalen Wandel werden im zweiten Fachgespräch am 22. April, also übermorgen, auf Basis der Diskussionsbeiträge überarbeitet.

Es ist geplant, dass die Landesregierung sich nach dem zweiten Fachgespräch auf ein gemeinsames

Leitbild „Lernen im Digitalen Wandel“ verständigt. – Das war meine Einleitung.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Herr Kollege Marsching hat eine Zusatzfrage. Bitte schön.

Auch von mir vielen Dank, Frau Ministerin. – Es wurde schon gesagt – und das wissen Sie auch –, dass wir uns hauptsächlich auf die Aussagen in Kapitel 4 des Fortschrittsberichts beziehen. Wir wollten die Fragen schon im Ausschuss stellen, was aus bestimmten Gründen jedoch nicht geklappt hat. Ich möchte jetzt ein paar Fragen hintereinander stellen; es gibt keine Frage, die ich jetzt streichen könnte.

Sie haben meiner Meinung nach verstanden, dass Next-Generation-Access-Konzepte in Schulen sehr wichtig sind. Meine erste Frage lautet: Liegt Ihnen eine Übersicht über den aktuellen Stand der Breitbandzugänge bei Schulen vor, und zwar ungefähr so, wie es auch im Erprobungsraum Rheinland auf der Webseite von 2014 – ich möchte das jetzt nicht vorlesen; Sie kennen das bereits – aufgeführt wurde?

Es tut mir leid, aber ich habe das akustisch nicht verstanden.

Okay, dann rede ich zu leise.

Das ist sicher auch bedingt durch einige Nebengeräusche, die das Hören erschweren.

Der Lärm im Plenum hält sich vergleichsweise in Grenzen, Frau Ministerin. Aber Herr Kollege Marsching wird seine Frage wiederholen.

Liegt Ihnen eine Übersicht über den aktuellen Stand der Breitbandzugänge von Schulen vor, und zwar so wie es auch im Erprobungsraum Rheinland im Jahr 2014 auf der Webseite veröffentlicht wurde?

Erprobungsraum Rheinland, das war es, was ich nicht verstanden hatte. – Wir haben keine Gesamtübersicht. Ich kann Ihnen aber noch einmal

sagen, wie wir die Breitbandanbindung von Schulen fördern wollen.

Wir haben die Bedeutung von Next-Generation-Access-Entwicklungskonzepten der Kommunen erkannt und haben deshalb die Schulen in die Förderung einbezogen. Das heißt, die Förderung der Landesregierung ergänzt die Förderung der Bundesregierung.

Vielen Dank. – Es gibt eine weitere Nachfrage von Frau Kollegin Pieper.

Vielen Dank für die Ausführungen, Frau Ministerin. – Ich habe auch noch eine Frage zum Breitbandzugang. Gibt es eine Berechnung bzw. hat man eine Vorstellung davon, wie hoch der Bedarf in Bezug auf den Breitbandzugang pro Schüler und Schulform ungefähr sein darf, damit die Kapazitäten ausreichend sind? Gibt es irgendeine Vorstellung davon, welche Kapazitäten man erreichen will? Wie viel Breitband benötigt eine Schule bzw. welche Kapazitäten müssen gegeben sein, um zum Beispiel eine Gesamtschule ausreichend versorgen zu können?

Sie meinen das jetzt rein quantitativ? Ob wir eine Differenzierung …

Ich meine, ob es eine Berechnung dazu gibt bzw. ob man ein bestimmtes Ziel hat, das erreicht werden soll.

Das Ziel ist perspektivisch mit Glasfaserausbau.

(Michele Marsching [PIRATEN]: Ja, wie viel Bandbreite!)

Es gibt keine konkreten Berechnungen, weil auch die Kommunen unterschiedlich weit sind.

Okay. – Die nächste Frage stellt Herr Kollege Olejak.