Protocol of the Session on November 7, 2012

Vielen Dank, Herr Kollege Jörg. Aber der Teil der Abgeordneten, der Ihnen Aufmerksamkeit geschenkt hat, hat sicherlich gut zugehört. – Für die CDU-Fraktion erteile ich Frau Kollegin Scharrenbach das Wort.

Sehr geehrte Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Jörg, bitte erlauben Sie mir einleitend, bevor ich zum Belastungsausgleichsgesetz Stellung nehme, ein paar Worte in Ihre Richtung.

Ich gehöre dem Parlament noch nicht so lange an und bin schwer „begeistert“ davon, wie viel Zeit die Koalitionsfraktionen darauf verwenden, immer wieder zurückzublicken und zu versuchen, Geschichtsklitterung zu betreiben.

(Beifall von der CDU und der FDP – Zuruf von Marc Herter [SPD])

Das gilt insbesondere in diesem Verfahren. Denn eines darf man nicht vergessen: Das Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz ist im Landtag damals letztendlich einstimmig von allen Fraktionen getragen worden. Der seinerzeitige Regierungsmitarbeiter Prof. Schäfer hat in dem Verfahren deutlich gemacht, dass die Änderungen, die dort vorgenommen worden sind, lediglich technischer Art waren und Konnixitätsfragen nicht zur Auslösung gebracht haben. Das haben Sie damals mitgetragen. Insofern, Herr Jörg, wäre es besser gewesen, wenn Sie hier etwas umfassender und differenzierter Stellung genommen hätten.

(Beifall von der CDU)

Zum Belastungsausgleichsgesetz! Wir haben unzweifelhaft Druck auf dem Kessel der Kommunen beim Ausbau von U3. Wir werden heute mit der Beschlussfassung zum Belastungsausgleichsgesetz finanziellen Druck aus diesem Kessel nehmen. Die CDU-Fraktion hat in den Fachausschüssen bereits deutlich gemacht, dass sie dem Belastungsausgleichsgesetz zustimmen wird. Die CDU-Fraktion wird auch dem Änderungsantrag zustimmen, der vorsieht, dass vorzeitig Mittel in Höhe von 75 Millionen € zusätzlich ausgeschüttet werden. Damit werden bis 2018 insgesamt 1,4 Milliarden € an Belastungsausgleich für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehen.

An dieser Stelle darf eines nicht unerwähnt bleiben: Der Bund wird sich durch die geänderte Verteilung

der Umsatzsteuermittel mit 1,2 Milliarden € an diesen Kosten beteiligen.

(Beifall von der CDU)

Damit werden 86 % der Mittel zusätzlich vom Bund in diese Aufgaben hineingepresst. Das darf man an dieser Stelle auch mal bemerken.

Zusammen mit den zusätzlichen Bundesmitteln in Höhe von rund 126 Millionen €, die auf NordrheinWestfalen entfallen, stellen Bund und Land den NRW-Kommunen vorerst genügend Geld zur Verfügung, um den U3-Ausbau in den nächsten Monaten vorantreiben zu können – auch wenn das Belastungsausgleichsgesetz nur den Mehraufwand zwischen dem Ausbauziel des Tagesbetreuungsausbaugesetzes mit 17 % und dem Ausbauziel des KiföG mit 32 % ausgleichen will. Wir wissen aber, dass der Bedarf an U3-Plätzen in einigen Regionen Nordrhein-Westfalens bereits heute deutlich höher ist und bis an 60 % heranreicht. Damit wird das Geld, auch wenn wir heute abstimmen, langfristig nicht reichen.

In diesem Belastungsausgleichsgesetz gibt es allerdings zwei fehlerhafte Annahmen, die ich für die CDU-Fraktion benennen und beschreiben möchte.

Die eine Annahme betrifft die Höhe der Investitionskosten. Die kommunalen Spitzenverbände haben in ihren Stellungnahmen und auch in der Anhörung deutlich gemacht: Der kostengünstige Umbau von Altimmobilien für den U3-Ausbau ist weitestgehend abgeschlossen, und die Kommunen müssen in Neueinrichtungen investieren. Diese Investitionskosten sind wesentlich höher als das, was in dem Belastungsausgleichsgesetz angenommen wird. Insofern wird die zeitnahe Überprüfung, die in diesem Gesetz ebenfalls angekündigt ist, schnell zu einem Nachsteuerungsbedarf führen. Allerdings – das sollten wir im Hinterkopf behalten – gehen die Kommunen hier mal wieder in Vorleistung.

Eine zweite fehlerhafte Annahme betrifft die Regierungsfraktionen direkt. Sie haben damals das Fünfte Schulrechtsänderungsgesetz beschlossen und mit der Änderung, die sie vorgenommen haben, zusätzlichen Druck in den Kessel gegeben. Sie haben diesen Druck damals nicht ausgeglichen und gleichen ihn auch heute mit diesem Belastungsausgleichsgesetz nicht aus.

(Beifall von der CDU)

Insofern ist es dringend an der Zeit, dass Sie anerkennen, dass das Fünfte Schulrechtsänderungsgesetz sehr wohl Konnexitätsrelevanz hat. Die CDUFraktion erwartet, dass hier im Laufe des Jahres 2013 nachgebessert wird.

(Beifall von der CDU)

Abschließend: 182 Millionen € durch das Land, 126 Millionen € zusätzliche Mittel durch den Bund in den nächsten Monaten, insgesamt 208 Millionen €

zur Entlastung der Kommunen und zur Realisierung der Wahlfreiheit der Eltern bei der Kinderbetreuung, 1,4 Milliarden € plus bis 2018. Das sind die Eckdaten, und dafür macht die CDU heute den Weg mit frei. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Scharrenbach. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Kollegin Asch das Wort.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist ein guter Tag für die Kommunen, ein guter Tag für die Familien in NordrheinWestfalen, weil die Landesregierung und wir Fraktionen das tun, was wir versprochen haben. Wir stellen den Kommunen erhebliche Mittel –

1,4 Milliarden € – zur Verfügung, damit sie den dringend erforderlichen U3-Ausbau vor Ort stemmen können. Das kann man nicht kleinreden. Ich war sehr froh, dass der Sprecher der CDU-Fraktion im Ausschuss, Herr Tenhumberg, das auch gar nicht versucht hat, sondern diese Leistung anerkannt und deutlich gemacht hat, dass er das mitträgt.

Insoweit hat die CDU-Fraktion zumindest im Fachausschuss ein Stück kompensiert, was sie, wie wir alle wissen, vorher immer geleugnet hat, nämlich dass die Kommunen tatsächlich einen Anspruch auf diese Landesmittel haben. Insofern war ich eigentlich ein bisschen versöhnlich gestimmt und dachte, wir haben einen schönen Konsens. Dass die FDPFraktion nicht mitzieht und nicht bereit ist, den Kommunen in der Frage die Hand entgegenzustrecken, das sind wir gewohnt. Wir wollen auch keine zu hohen Erwartungen an diese Fraktion richten.

Aber, Frau Kollegin Scharrenbach, die Schärfe Ihrer Argumentation und Ihrer Ausführungen hat mich dann doch etwas gewundert. Sie wundert mich insoweit, als dass ich glaube, dass die CDU-Fraktion keinen Grund hat, an dieser Stelle den Mund allzu voll zu nehmen. Schließlich wissen wir genau, dass wir hier nur etwas nachvollziehen, was Sie sträflich vernachlässigt haben.

(Beifall von der SPD)

Hier geht es nicht nur um eine Umsteuerung. Vielmehr beseitigen wir die Barrieren, die Sie aufgerichtet haben. Sie haben ein von den Kommunen in Nordrhein-Westfalen angestrengtes Klageverfahren verloren. Jetzt beseitigen wir die Barrieren, indem wir den Kommunen 1,4 Milliarden € zur Verfügung stellen.

Aber statt zu sagen: „Das ist gut so; wir erkennen diese Leistung an“, machen Sie wieder dieses Fass auf. Schauen Sie einmal auf die letzte Legislaturperiode zurück! Im Fazit kommen Sie dabei nicht gut weg. Sie waren da nicht nur kommunalfeindlich, sondern auch familienfeindlich, weil Sie die Kom

munen im U3-Bereich nicht unterstützt haben. Das kompensieren wir von Rot-Grün jetzt mit 1,4 Milliarden €, meine Damen und Herren. Das sind die Fakten.

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])

Außerdem ist Fakt, dass wir nicht nur eine Menge Geld in die Hand nehmen, sondern es den Kommunen auch schnellstmöglich zur Verfügung stellen. Darauf bezieht sich unser vorliegender Antrag. Wir wissen alle, dass die Zeit bis zum Rechtsanspruch 2013 drängt. Deshalb haben wir beantragt, dass auch die 75 Millionen €, die in der zweiten Tranche vorgesehen waren, schon in der ersten Tranche an die Kommunen ausgezahlt werden. Das ist wiederum ein kommunalfreundlicher Akt.

Ich kann nur hoffen und Sie auffordern, dass Sie an dieser Stelle mit uns stimmen. Damit könnten Sie ein Stück weit das wiedergutmachen, was Sie den Kommunen damals angetan haben, indem Sie ihnen diese Landesmittel vorenthalten haben.

Meine Damen und Herren, das ist ein guter kommunal- und familienfreundlicher Gesetzentwurf. Und ich hoffe, dass er hier – genauso wie im Ausschuss – eine breite Mehrheit findet. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Asch. – Für die FDP-Fraktion spricht der Kollege Hafke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin schon etwas irritiert über den Wortbeitrag von Frau Asch. Da ich erst seit 2010 im Landtag bin

(Beifall von der FDP und der CDU)

das ist schon einen Applaus an sich wert –, habe ich mich mal schlaugemacht, wie sich die Fraktionen hier im Landtag verhalten haben, als das Erste Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes zur Abstimmung stand. Es ist festzustellen, dass sich eine Fraktion enthalten hat, nämlich die Grünen. Sie haben sich da also auch nicht fehlerfrei verhalten, Frau Asch. Sie haben sich enthalten und das Gesetz nicht abgelehnt.

(Andrea Asch [GRÜNE]: Ach, plötzlich ist ei- ne Enthaltung falsch?)

Man kann auch noch einen Schritt weitergehen, Frau Asch. Ihr lieber Koalitionspartner hat diesem Gesetz zugestimmt, also auch Herr Jörg und selbst die heutige Ministerin. Sich dann so scheinheilig hierhin zu stellen und mit dem Finger wieder auf die anderen zu zeigen ist mit Sicherheit nicht der richtige Ton.

(Beifall von der FDP)

Herr Kollege Hafke, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage.

Nein. Ich fange ja gerade erst mit meinen Ausführungen an.

(Andrea Asch [GRÜNE]: Weil es sachlich falsch ist!)

Frau Asch, wir haben das recherchiert. Sie wissen es ja auch selber. Es ist immer einfach, mit dem Finger auf andere zu zeigen.

Frau Asch, wenn Sie im Ausschuss einmal zugehört hätten, hätten Sie auch mitbekommen, warum die FDP-Fraktion sich dort enthalten hat. Wir haben nämlich gesagt: Dem Grunde nach ist dieses Gesetz richtig. Aber wie die Verhandlungen gezeigt haben – das haben auch die Experten und die kommunalen Spitzenverbände erklärt –, ist es bezogen auf die Kostenfolgeabschätzung und den finanziellen Aufwand nicht ausgereift.

Sie gehen immer noch von veralteten Zahlen aus, von U3-Deckungsquoten von 32 %. Mittlerweile wissen wir aber doch alle, dass das nicht mehr ausreichend ist, dass wir innerhalb des nächsten Jahres mehr als 30.000 Plätze schaffen müssen und dass die Bedarfe vor Ort anders aussehen.

Das ist der Grund, aus dem wir uns enthalten haben. Ich glaube, dass man das dann auch anerkennen muss.

Etwas haben Sie zu Recht gesagt. Der Gesetzentwurf ist nicht ausgereift. Genau aus diesem Grund haben Sie einen Änderungsantrag mit 75 Millionen € nachgeschossen. Sie wollen die Kostenerstattung vorziehen, weil Sie feststellen, dass dieser Gesetzentwurf nicht ausgereift ist.

Diesem Änderungsantrag werden wir zustimmen, Frau Asch, weil wir es für wichtig halten, dass die Kommunen die finanziellen Mittel erhalten, damit das Ganze auch bei den Eltern ankommt.