Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Frühling steht kurz vor der Tür und lockt auch im Jahr 2016 wieder die Oldtimerbesitzer mit ihren Karossen ins Freie. Bald werden die automobilen Schätze nach der Überwinterung wieder aus der Garage vorfahren, viele davon mit einem H-Kennzeichen.
Seit 1997 gibt es das H-Kennzeichen. Es ist nicht nur ein Kennzeichen, sondern ein Statussymbol. Dieses „H“ zeichnet ein mindestens 30 Jahre altes Fahrzeug ganz offiziell als erhaltenswertes kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut aus. Diese historische Zulassung unterstützt den Erhalt von Klassikern und ist steuervergünstigt – 192 € pauschal im Jahr übrigens, falls Sie das noch nicht wussten.
Mit einem H-Kennzeichen darf der Oldtimer auch ohne Plakette in eine Umweltzone fahren. Zurzeit müssen Oldtimer mit H-Kennzeichen, wie alle Personenkraftwagen, im Abstand von zwei Jahren zum TÜV. Dies wird im Antrag, wie ich finde, berechtigterweise kritisiert, weil Oldtimer in der Regel nur wenige Kilometer im Jahr fahren. Darüber hinaus werden sie
gehegt und gepflegt wie keine anderen Fahrzeuge. Daher halten wir es durchaus für sinnvoll, sich für eine Verkürzung dieser Intervalle einzusetzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, die Menschen, die Oldtimer haben, pflegen auch ein Stück unserer Geschichte, und sie haben ein Entgegenkommen verdient. Ohne Oldtimerbesitzer hätten wir viele dieser Kulturgüter nicht mehr.
Schön ist auch, dass wir jetzt den letzten Tagesordnungspunkt für heute und vor der Osterpause haben. Daher möchte ich meine Redezeit nicht ausschöpfen.
Vielen Dank, Herr Kollege Voussem, für diesen vorösterlichen Beitrag. – Als nächster Redner spricht Herr Beu für die grüne Fraktion.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, in diesem Fall ist der Beitrag von Herrn Voussem wirklich nicht zu toppen. Aber ich will trotzdem Herrn Rasche ansprechen. Ihr Antragstext hätte meines Erachtens in weiten Teilen selbst ein kleines H-Kennzeichen verdient. Der Bundesverband für Clubs der klassischen Fahrzeuge e.V. – so etwas gibt es tatsächlich – hat vor fast acht Jahren, im Juni 2008, eine fast wortgleiche Forderung veröffentlicht, und die FDP hat sie sich heute fast wortgleich selber zu eigen macht.
(Zurufe von den GRÜNEN, der SPD und den PIRATEN: Oh! – Christof Rasche [FDP]: Da stehen zig Zitate drin!)
In der Sache können wir uns allerdings weder der FDP noch dem Dachverband anschließen. Denn das Argument, dass die Halter von Oldtimern tendenziell sorgfältiger auf ihr Auto achten und die Fahrleistung
geringer ist, mag oft zutreffend sein, aber eine Verallgemeinerung ist falsch, denn es gibt hier keinen Automatismus.
Bei der Zulassung mit einem H-Kennzeichen handelt es sich um eine Zulassung zum Straßenverkehr ohne jegliche Einschränkung. Deshalb müssen Verkehrssicherheitsgründe auch hier analog gewahrt bleiben.
Die bereits heute bestehenden Steuervorteile und die Ausnahmen von Fahrverboten in Umweltzonen usw. machen es zunehmend attraktiv und interessant, Fahrzeuge mit H-Kennzeichen auch im Alltagsverkehr einzusetzen. Von reinen „Liebhaberstücken“ kann man dabei nicht mehr in jedem Fall sprechen.
In punkto Verkehrssicherheit darf es keine weiteren Kompromisse geben, gerade auch nicht zugunsten der Oldtimerinhaber, weil sie natürlich auch immer mit einem verkehrssicheren Oldtimer fahren sollen. Es muss deshalb auch künftig eine regelmäßige Kontrolle im regulären Prüfintervall gewährleistet bleiben.
Auch die These, dass sich die Oldtimer per se in einem technisch besseren Zustand befinden, hält einem Realitätscheck nicht stand. Im letzten Jahr wurden bei den Untersuchungen beispielsweise bei über einem Achtel der Oldtimer erhebliche Mängel festgestellt. Eine Plakette konnte in diesen Fällen nicht ausgestellt werden. Dieses Ergebnis liegt also mindestens im Bereich der Ergebnisse bei den übrigen Fahrzeugen und bedeutet nicht, dass Oldtimer insgesamt verkehrssicherer und besser gepflegt sind. De facto würde die FDP-Forderung bedeuten, dass die Fahrzeuge in einem solchen Zustand drei weitere Jahre für den Straßenverkehr zugelassen worden wären.
Die von Ihnen vorgebrachten Argumente werden dadurch aufgewogen, dass die Technik vieler Oldtimer anfälliger für Verschleiß und Störungen ist als die Technik moderner Fahrzeuge. Eine Verlängerung der Prüfintervalle von zwei auf fünf Jahre ist deshalb aus Gründen der Verkehrssicherheit und im Sinne der Menschen, sowohl der Besitzer von Oldtimern als auch der anderen Verkehrsteilnehmer, aus unserer Sicht abzulehnen. – Vielen Dank.
Guten Tag, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Liebe FDP, ich selbst habe noch kein H-Kennzeichen,
auch wenn ich nicht gerade das neueste Modell fahre. Das liegt aber daran, dass ich in der gesetzlichen Krankenversicherung bin; die private will mich ja nicht, bzw. der bin ich zu teuer.
Sie haben da ein richtig schönes Lobbystück ausgegraben. Das passt recht gut zu unserem Antrag, ein Lobbyregister einzuführen, den wir gestern behandelt haben, von dem Sie nicht allzu begeistert waren. Jetzt wissen wir, warum. Der Kollege Beu hat es schon gesagt.
Oldtimer sind ein recht teures Hobby. Und man bekommt schon diverse Vergünstigungen. Wer ein HKennzeichen hat, bekommt Steuervergünstigungen. Er kann in Umweltzonen parken, obwohl die Fahrzeuge aufgrund ihrer betagten Maschinen teilweise doch ziemliche Stinker sind. Es gibt noch diverse andere Vergünstigungen. Daher ist es nicht einzusehen, warum noch mehr Vergünstigungen gewährt werden sollten, zumal nicht alle Oldtimer so liebevoll gepflegt werden, wie einige Kollegen schon erwähnt haben.
Deswegen stehen wir dem Antrag recht skeptisch gegenüber und werden das im Ausschuss auch deutlich zur Sprache bringen. Der Überweisung an den Ausschuss stimmen wir selbstverständlich zu. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wollten nur dem Eindruck entgegentreten – nicht dass sich gleich irgendjemand meldet –, dass es heißt, der Kollege Groschek, der gerade erst von der Ministerkonferenz und einem anderen Termin wieder
und es sei unerhört, dass die Landesregierung gleichwohl antwortet. Ich war die ganze Zeit hier. Deswegen hatten wir verabredet, dass ich diese Antwort gerne vortrage.
Sehr geehrte Damen und Herren, es ist schon von einigen Rednern zum Ausdruck gebracht worden: Sowohl das Thema „Verkehrssicherheit“ als auch das Thema „Umweltschutz“ spricht ganz klar gegen eine Verlängerung des Hauptuntersuchungsintervalls – ich unterstreiche noch einmal das Wort „Verlängerung“ –, die hier beantragt wurde.
Es ist kein Geheimnis, dass die Technik vieler Oldtimer schlichtweg anfälliger für Verschleiß, für Störungen ist. Das gilt insbesondere für die alterungsbedingten Schäden an sicherheitsrelevanten Teilen wie Bremsschläuchen oder auch Reifen. Anders als es hier behauptet worden ist, wirkt sich auch die geringe jährliche Fahrleistung eben nicht vorteilhaft aus, sondern ganz im Gegenteil. Allein durch reines Stehen können Fahrzeuge technisch altern und damit zu einem Risiko auf den Straßen werden.