Sie sorgen auch dafür, dass die Wertschöpfung in der Region bleibt und nicht woanders landet, so wie Sie es vorhin skizziert haben. Deswegen ist uns das ganz wichtig.
Uns reicht es nicht, dass man im Erneuerbare-Energien-Gesetz sagt: Ausgenommen von den Ausschreibungen werden nur Anlagen mit kleinen MWZahlen. – Das entspricht sicherlich nicht mehr dem Stand der Technik und ist nicht das, was wir für ökonomisch sinnvoll erachten.
Uns reicht es aber auch nicht, den Bürgerwindanlagen beim Ausschreibungsdesign kleinere Erleichterungen zu geben; das hatten Sie ausgeführt. Wir sind der Meinung: Es ist besser, an dieser Stelle die Bürgerwindprojekte komplett herauszunehmen, und die De-minimis-Regelung nach EU-Beihilferecht anzuwenden. Das ist unser Ansatz, der vom Land in einer Bundesratsinitiative im November letzten Jahres auch schon in den Bundesrat gebracht wurde. Er ist auch so akzeptiert worden.
Wir sind der Meinung, dass die Anwendung der Deminimis-Regelung im Prinzip ein faires, transparentes und einfaches Verfahren ermöglicht. So können wir zum Schluss sagen: Die Windenergie ist der Schlüssel zum Gelingen der Energiewende, und die Bürgerwindanlagen sind der Schlüssel zum Gelingen eines starken Windkraftausbaus. – In diesem Sinne: Vielen Dank und Glück auf!
(Kai Schmalenbach [PIRATEN]: Jupp, komm nach Bayern! – Michael Hübner [SPD]: Das ökologische Gewissen der CDU!)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Sundermann, erst einmal ist es so: Wenn man sich zu etwas entschlossen hat, muss man am Ende auch dazu stehen. Insofern sind, wenn man eine Energiewende beschließt, auch alle Dinge auf den Weg zu bringen, sodass man sie umsetzen kann. Deswegen sind wir in dieser Frage alle nicht weit auseinander.
Schön, dass Sie wieder da sind, dass du wieder da bist. Ich hätte mir aber ein bisschen mehr Substanz in der Rede gewünscht.
(Kai Schmalenbach [PIRATEN]: Ach, komm! – Nicolaus Kern [PIRATEN]: Ich denke, das ist das Problem! – Michael Hübner [SPD]: Herz- lich willkommen! Jetzt warten wir mal auf die Substanz von Herrn Hovenjürgen!)
Aber erst einmal ist es gut, dass du wieder da bist und dass du hier reden konntest. Das kann heute aber schon alles gewesen sein. Viel Substanz habe ich in der Rede leider nicht feststellen können.
Lassen Sie uns jedoch zum Thema kommen. Wir haben eine Situation, dass wir durch ein Ausschreibungsmodell Restriktionen auf den Weg bringen wollen, die dazu führen werden, dass Bürgerwindprojekte für diejenigen, die sie vor Ort betreiben wollen – die haben in der Regel nur ein einziges Projekt vor der Brust – ein Risiko darstellen, das sie nicht stemmen können.
So bootet man sie aber aus. Das kann nicht gewollt sein; denn der Effektivitätsgewinn in der Windkraft geht auch mit einer anderen Dimension von Anlagen einher, als sie vor zehn bis 15 Jahren gebaut wurden. Also muss man für diese Anlagen, die sicherlich Landmarken darstellen, auch in den Regionen, in denen sie erstellt werden, Akzeptanz erreichen können. Dies ist am ehesten darstellbar, wenn die Menschen, die in dieser Region mit den Anlagen leben müssen, auch einen Profit daraus erhalten können. Das ist mithilfe von Bürgerwindparkprojekten in der Regel am einfachsten zu erzielen.
Was hierzu im Bund geplant wird, hilft in dieser Situation nicht weiter. Natürlich braucht man eine gewisse Steuerung des Zuwachses, damit er volkswirtschaftlich sinnvoll gesteuert und eingesetzt werden kann. Aber man darf dabei das Kind nicht mit dem Bade ausschütten.
Deswegen: Ja, wir müssen hier gemeinsam dafür kämpfen – alle Anträge zeigen dies auch –, dass wir Bürgerwindprojekte in der Realität ermöglichen. Da kann man über Größenordnungen streiten, aber 18 MW können zum Beispiel schon auf institutionelle Anleger etc. zurückgehen. Insofern: Was der richtige Weg ist, um Bürgerwindprojekte zu etablieren – darüber lassen Sie uns noch diskutieren
Deswegen ist es gut, dass alle Anträge beratungsfähig in den Ausschuss kommen. Ich freue mich deshalb auch auf diese Beratungen. Lasst uns über den besten Weg streiten. Denn am Ende muss herauskommen, dass wir den Windkraftausbau – die Windkraft ist zurzeit die effektivste Art der regenerativen Stromerzeugung – ermöglichen und dass er von den Menschen akzeptiert wird.
Dazu gehört es aber auch, dass man bereit ist, politische Rahmenbedingungen zu setzen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen, auf die wir derzeit treffen, sind in der Regel durch Urteile zustande gekommen und nicht durch politische Willensbildung auf den Weg gebracht. Jedes neue Urteil löst bei allen Planungsbehörden erneute Überprüfungen der Planungsabfolgen aus und führt zur Frage: Können wir jetzt noch wie gehabt weiter genehmigen oder müssen wir neue Hinweise beachten, weil es diesen politischen Rahmen nicht gibt?
Deswegen noch einmal mein Appell Richtung Landesregierung: Sorgen Sie doch dafür, dass wir zu einer Berechenbarkeit der Planungsabläufe kommen. Wenn die Städte, die dort Rahmen setzen wollen, sich nur aussuchen können, von welcher Seite sie verklagt werden – von denen, die bauen wollen, und, wenn sie Vorrangzonen ausweisen, von denen, die nicht wollen, dass Vorrangzonen ausgewiesen werden –, und gleichzeitig wiederum von denen verklagt werden, die gern außerhalb der Vorrangzonen gebaut hätten, dann kommt man in der Sache nicht weiter.
Wenn das dann noch dazu führt, dass die Gebietsentwicklungspläne den politischen Landeswillen – zum Beispiel den Wald bei nicht vorhandener Fläche im Außenbereich mit in die Betrachtung einzubeziehen – nicht aufnehmen, dann hat auch die Landesregierung noch nachzuarbeiten. Nur so können die Fragen, die man in der politischen Umsetzung erreichen möchte, auch die Befähigung erhalten, durch Verwaltungen umgesetzt werden zu können. Da darf man die Verwaltungen mit diesen Fragenstellungen nicht alleine lassen.
Das können also interessante Beratungen im Ausschuss werden. Die Idee vom Bürgerwindpark ist eine mögliche Hilfe, um vor Ort Akzeptanz zu erreichen. Sie muss am Leben erhalten werden. All das, was in Berlin im Moment auf dem Tisch liegt, ist jedenfalls nicht ausreichend.
Die 2.500 MW, die dort brutto – also inklusive Repowering – als mögliche Dimension des Bieterverfahrens in Aussicht gestellt werden, stehen nach unserer Kenntnis schon wieder infrage, weil der zu erwartende Zubau in diesem Jahr und im ersten Halbjahr des nächsten Jahres eine Dimension erreicht, die diese Größenordnung verfrühstücken würde.
Vieles ist nach wie vor unsicher. Es ist nicht klar, was dort passieren soll. Ich hoffe, dass Herr Baake hier ein Einsehen hat. Lassen Sie mich im Übrigen den Hinweis geben, dass man erst dann an einer Ausschreibung teilnehmen kann, wenn man im Besitz einer BImSch-Genehmigung ist. Ich bitte Herrn Baake, sich mal genau anzuschauen, wie lange es dauert, bis man eine BImSch-Genehmigung erhält und welchen Weg man beschreiten muss, bis man diese erhält. Das alles scheint mir sehr praxisfern zu sein. Ich
hoffe, dass wir dies im Ausschuss lösen können und zu guten Ergebnissen kommen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Hovenjürgen. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Frau Kollegin Brems.
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich erzähle Ihnen gewiss nichts Neues, wenn ich sage: Die Energiewende ist eine Erfolgsgeschichte. Die Entwicklung der erneuerbaren Energien hat vor 15 Jahren keiner so vorhergesehen. Das gilt erst recht, wenn ich Ihnen sage, dass aktuell in Deutschland in diesem Bereich mehr als 370.000 Arbeitsplätze bestehen. In Nordrhein-Westfalen sind es mehr als 50.000 Arbeitsplätze. Allein in der Windbranche waren es 2014 in Nordrhein-Westfalen 14.600 Mitarbeiter mit einer Wertschöpfung von 1 Milliarde €.
In Nordrhein-Westfalen fußt diese Branche auf mittelständischen Zulieferern, die in der Windenergiebranche unterwegs und somit auch von den Entscheidungen der Bundesregierung zur Windenergie abhängig sind. Ich habe das Gefühl, dass der Bundesregierung die Erfolgsgeschichte der erneuerbaren Energien selbst gerade etwas unheimlich wird und sie deshalb nun zu anderen Mitteln greift. Die Bundesregierung will den Anteil der erneuerbaren Energien am Strom auf Gedeih und Verderb auf 45 % im Jahr 2025 begrenzen. Dabei haben wir im letzten Jahr im Strombereich schon ein Drittel aus erneuerbaren Energien bezogen.
Wenn man sich die Zahl bis 2025 und die Dynamik im Fotovoltaikbereich auch in den nächsten Jahren anschaut – obwohl in dem Bereich schon viel von den Vorgängerregierungen kaputt gemacht wurde –, wenn man sich die Ausbauziele der Bundesregierung für Offshorewind und das ansieht, was immer noch im Bereich der ebenfalls kleingemachten Biomasse geschieht, dann darf man feststellen, dass nur noch ein Rest beim Onshorewind verbleibt. Das heißt, die Windenergie ist zu einem Restposten verkommen.
Mit den jetzigen Planungen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz soll die Windenergie aufs Abstellgleis gestellt werden; die Binnenländer wie NordrheinWestfalen werden dann mit allen negativen Konsequenzen einfach abgehängt. Angefangen damit, dass wir in Nordrhein-Westfalen unsere Ausbauziele für die erneuerbaren Energien im Allgemeinen und für Windenergie im Speziellen nicht mehr erreichen, hat das eben eine ganz klare Auswirkung auf die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Für die mittelstän
dischen Firmen in der Branche, für deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ist es nämlich ein Schlag ins Gesicht, was gerade in Berlin passiert.
Liebe CDU, liebe FDP, wenn Sie einmal Gespräche mit den Zulieferern und den Branchen führen würden, so wie Sie es mit Großkonzernen und Hoteliers gewohnt sind, dann würden Sie hören, wie wichtig der Heimatmarkt Deutschland und wie wichtig der Heimatmarkt Nordrhein-Westfalen für Windenergiefirmen und Zulieferer ist.
Dann würden Sie und auch die Bundesregierung nicht so mit dieser Branche umgehen; denn hier geht es auch um Investitionssicherheit und um Arbeitsplätze. Diese Verantwortung sollte auch die Bundesregierung annehmen.
Weitere negative Konsequenzen des Abhängens Nordrhein-Westfalens von anderen Binnenländern und von der Windenergie bestehen in einem massiven Netzausbau, mit dem wir es potenziell in den nächsten Jahrzehnten zu tun haben werden. Man muss sich nur einmal die aktuellen Planungen im Netzentwicklungsplan anschauen. Wenn man sich die Szenarien mit einem erhöhten Ausbau von Offshorewindenergie bis 2035 ansieht, dann stellt man fest: Das bedeutet einen massiven Netzausbau von Nord nach Süd durch Deutschland, und damit auch durch Nordrhein-Westfalen. Das müssen wir verändern.
Das alles zeigt, dass wir den Windenergieausbau dort benötigen, wo Industrie ist, wo die Zulieferer sind, wo es den hohen Stromverbrauch gibt und wo die Arbeitsplätze angesiedelt sind. Da soll ein ganz klares Signal an die Bundesregierung gehen: Wir benötigen den Windenergieausbau in Nordrhein-Westfalen.
Das Rückgrat der Energiewende sind die Bürgerinnen und Bürger; das haben wir eben auch schon von den Vorrednern gehört. Die Bürgerinnen und Bürger haben mit ihren Projekten und ihrem Engagement die Energiewende groß gemacht. Während Energieriesen noch über die erneuerbaren Energien gelacht haben, haben die Bürgerinnen und Bürger zugepackt und etwas auf die Beine gestellt. Und jetzt passiert etwas, ganz nach Wilhelm Busch, der sagte:
Die großen Energieversorger, die vorher die Energiewende verpennt haben, merken jetzt: Da ist doch was zu holen. Auf einmal wollen sie die Bürgerenergie ausbremsen, und die Bundesregierung macht ganz klar mit.
Da muss ich ganz klar in Richtung CDU sagen: Ihr Entschließungsantrag hilft an dieser Stelle auch nicht wirklich weiter. Gerade die Kollegen Hovenjürgen und Fehring sollten wissen, dass die Größenordnungen, von denen man bei der Windenergie redet, nicht mit dem kompatibel sind, was Sie hier beantragt haben.
Bürgerenergieprojekte leisten einen wichtigen Beitrag zum Gelingen und die Akzeptanz der Energiewende. Das ist ein wichtiges Signal. Dieses Signal im Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist negativ und fatal für uns alle. Wenn das EEG 2016 so kommt, wie es der Entwurf erwarten lässt, gefährdet das die Energiewende von unten. Es gefährdet den wichtigen Zweig der NRW-Wirtschaft und den Erneuerbare-Energien-Standort Nordrhein-Westfalen.
Das kann nicht in unser aller Sinn sein. Lassen Sie uns gemeinsam dafür kämpfen, dass es nicht so kommt!
Ich komme zum Schluss. – Daher haben wir einen Entschließungsantrag ins Verfahren eingebracht, der eben all diese Aspekte umfassend beleuchtet – umfassender, als das der Piratenantrag tut. Ich würde mich freuen, wenn wir gemeinsam ein starkes Signal nach Berlin senden. – Herzlichen Dank.