All das nimmt man billigend in Kauf, nur um den Fremdenfeinden nach dem Mund zu reden – oder aber auch die immer neue Ausweisung von sicheren Herkunftsstaaten, die auch Teil des Asylkompromisses war,
wenngleich sie jetzt noch nicht Bestandteil des Gesetzes geworden ist. Das ist auch der Grund für meinen Änderungsantrag. Die Anerkennungsquote von Geflüchteten aus den Maghreb-Staaten mag gering sein. Aber sie ist nicht null. Geflüchtete Menschen aus diesen Ländern haben genau dasselbe Recht wie alle anderen, dass ihre persönlichen Fluchtgründe geprüft werden.
Zum Beispiel sind Homosexuelle, Transsexuelle oder Oppositionelle in diesen Ländern keineswegs automatisch sicher.
Mit diesen weiteren Simplifizierungen der Anträge und ihrer Entscheidungsprozesse wird das Recht der einzelnen Menschen ausgehöhlt, die individuellen Fluchtgründe darzulegen. Dem sollten wir einen Riegel vorschieben. Eine zügige Prüfung und Entscheidung der Anträge: Ja – aber mit einem humanitären Blick auf die Situation, einer Prüfung des Einzelfalls und keinen Pauschalurteilen.
Das Taschengeld der Flüchtlinge um 10 € abzusenken, damit sie sich an den Kosten ihrer Integration beteiligen, verkennt, dass sie nun wirklich nicht üppig ausgestattet sind. Bemühungen, sich zu integrieren, gehören doch unterstützt. Sie müssen belohnt und nicht bestraft werden. Solche Kurse muss es in ausreichender Zahl und für alle geben.
Insgesamt ist das einfach nur der Versuch, das Leistungsniveau weiter unter das Existenzminimum abzusenken und auf diese Art und Weise eine menschenwürdige Existenz zu verhindern. Damit stellen Sie sich aber auf die Seite der Fackeln und Mistgabeln. Die Nazis und Fremdenfeinde fühlen sich dadurch doch nur ermutigt: Sieh mal, unserer Protest hat Wirkung! Lass uns weiter zündeln! – So macht man sich nur mitschuldig an künftiger Hetze und Brandstiftung.
Ich bitte Sie daher eindringlich: Lassen Sie keine weiteren Einschränkungen des Asylrechts zu – keine Obergrenzen, keine Kontingente. Stellen Sie sich gegen diese Entsolidarisierung. Menschen aus Krieg und Not verdienen unseren Schutz ohne Grenzen. Die Schlagbäume müssen wieder hoch. Die Welt dankt es uns, und unser Land wird es langfristig beleben. – Vielen herzlichen Dank.
schauer! Zum Asylpaket II habe ich mich heute Vormittag schon ausführlich geäußert. Viele Stimmen, zum Beispiel der Kinderschutzbund und die Bundesärztekammer, sprechen dagegen. Ihr Menschenrechtsbeauftragter, Herr Strässer, ist deswegen zurückgetreten. Viele bezeichnen das Asylpaket als menschenverachtend, einige sogar als lebensgefährlich. Es zerreißt Familien und führt Integration ad absurdum.
Jetzt ist es da. Ich habe heute Morgen nicht nur vom Asylpaket gesprochen, sondern auch von einem Fehler, den auch ich begangen habe. Ich habe gesagt, dass mir dieser Fehler im Nachhinein leidtut. Wenn man einen Fehler erkennt, kann man ihn auch revidieren. Man kann jetzt nicht sagen: „Das Ding ist durch den Bundesrat; der Apfel ist geschält“; denn zum Beispiel die sicheren Herkunftsländer sind noch nicht durch den Bundesrat. Ich würde Sie bitten, dass Sie nach diesem Zustimmen durch Schweigen im Bundesrat, durch dieses Nichtagieren, vielleicht erkennen, dass das ein Fehler war.
Im Vorfeld, aber auch jetzt in den letzten Tagen habe ich mit vielen von Ihnen aus den Fraktionen von SPD und Grünen gesprochen, die gesagt haben: Wir möchten dieses Asylpaket nicht. Wir sind eigentlich dagegen. – Sie haben Möglichkeiten, zu handeln. Sie können eine Bundesratsinitiative starten. Sie können, was eigentlich Recht und Gesetz ist, dem Bundesverfassungsgericht folgen und sagen: Wir würfeln hier keine sicheren Herkunftsländer aus, sondern wir überprüfen das nach den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts.
Zum Antrag des fraktionslosen Abgeordneten Schwerd muss ich leider sagen, dass dieser Antrag zwar in die richtige Richtung geht, aber sowohl im Antrag als auch im Änderungsantrag ein fachlichsachlichen Fehler enthalten ist. Es wird nämlich gefordert, sich auf allen politischen Ebenen gegen die Verschärfung des Asylpakets II einzusetzen. Das macht keinen Sinn. Sinn würde es machen, sich gegen die Verschärfung des Asylrechts einzusetzen. Wir werden uns deshalb bei diesem Antrag enthalten. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute Abend schließt sich thematisch irgendwo der Kreis. Wir haben heute Morgen mit dem Thema „Integration von Flüchtlingen“ begonnen und diskutieren jetzt über einen Teil der Flüchtlingspolitik, der sicherlich nicht einfach ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich könnte es mir ganz einfach machen, indem ich formal argumentiere und sage: Die Sache ist auf allen parlamentarischen Ebenen erledigt, und die Versuche, über Änderungsanträge oder gar Entschließungsanträge – ich will jetzt nicht zu förmlich werden – die Aktualität wiederherzustellen und den eigentlich überflüssig gewordenen Antrag damit zu retten, sind nicht ganz gekonnt.
Ich möchte mich an der eigentlichen Diskussion der wichtigen Fragen an dieser Stelle sicher nicht vorbeidrücken. Aber alleine die Tatsache, dass der Bundestag entschieden hat, dass es sich um nicht zustimmungspflichtige Gesetze handelt, die im Bundesrat dann auch schon behandelt wurden, macht im Prinzip klar, dass wir hier keine Grundlage haben, uns förmlich mit den Dingen noch einmal zu beschäftigen. Wir werden deshalb ablehnen.
Wir werden das aber nicht nur deshalb tun, sondern auch, weil es für uns ein hohes Gut ist, Verfahren, soweit es möglich ist, zu beschleunigen. Meines Erachtens muss man hier – das gilt sowohl für Herrn Schwerd als auch für Frau Brand – doch differenzierter herangehen, als zu sagen: Kontingente, Obergrenzen, alles irgendwo ein Zeug.
Wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten lehnen ganz eindeutig Obergrenzen ab. Wir lehnen ganz eindeutig die Schließung von innereuropäischen Grenzen ab. Insoweit unterscheiden wir uns in ganz erheblichem Umfang von denjenigen, die versuchen, durch billige populistische Lösungen hier den Menschen Optionen vorzutäuschen, die es tatsächlich gar nicht gibt, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Darüber hinaus will ich auch sagen, dass wir – da schließe ich eine andere Debatte an, die wir eben geführt haben – die Klassifizierung als sichere Herkunftsländer durchaus nicht für ein Allheilmittel halten und gerade in Bezug auf die Bereiche, über die wir jetzt im engeren Sinne sprechen, nämlich die Maghrebregion, für wenig zielführend halten, was die eigentliche Beschleunigung der Verfahren angeht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das haben Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten heute hier im Haus mehrfach gesagt. Die eigentliche Beschleunigung der Verfahren ist durch den verstärkten Personaleinsatz, durch eine ordentliche personelle Ausstattung und durch eine inhaltliche Beschäftigung mit
jedem einzelnen Antrag zu gewährleisten; denn unabhängig von dieser Klassifizierung gehört zum Grundrecht nach Art. 16a natürlich auch eine ordentliche Rechtsweggarantie. Auch das ist für uns nicht verhandelbar.
Darüber hinaus muss man, wenn man über diese Dinge redet, den Aspekt der Integration beachten. Deshalb bin ich froh darüber, dass anlässlich der Debatte im Bundesrat zum Beispiel die Ministerpräsidenten, und zwar parteiübergreifend, gesagt haben: Wir brauchen mehr Geld. Wir müssen uns der Herausforderung der Integration stellen.
Wenn die Bundesländer dann über Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg gemeinschaftlich etwas an den Bund adressieren, haben sie die richtige Gelegenheit genutzt; denn alles das, was wir hier veranstalten, hat nur dann Zweck, wenn wir diejenigen mit einer Bleiberechtsperspektive vernünftig bei uns integrieren. Das geht nun einmal nur mit verstärkten finanziellen Aufwendungen. Das können Kommunen und Länder nicht allein schaffen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Lassen Sie mich zum Abschluss sagen: Ja, ich habe persönlich mit dem Asylpaket II – das sage ich jetzt als Hans-Willi Körfges, stellvertretender Fraktionsvorsitzender dieser SPD-Landtagsfraktion – an einer Stelle erhebliche Probleme und bin denjenigen Kolleginnen und Kollegen aus der Bundestagsfraktion der SPD sehr dankbar, die das ausgedrückt und sich an dieser Stelle auch nicht angeschlossen haben, nämlich bei der Frage des Familiennachzugs bei Minderjährigen. Ich glaube, allein die Tatsache, dass wir nur von wenigen Menschen in dieser speziellen Schutzsituation geredet haben, zeigt, dass es überflüssig gewesen wäre, zu einer solchen Regelung zu kommen. Insoweit – das verhehle ich hier nicht – hätte ich mich, wäre ich an der Stelle der Kolleginnen und Kollegen in Berlin gewesen, womöglich auch bei denjenigen befunden, die abgelehnt haben. Es ist aber müßig, hier darüber zu diskutieren, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich komme zum Fazit. Wir wollen schnelle Verfahren. Wir wollen, dass die Menschen Klarheit bekommen. Wir wollen, dass die Kommunen entlastet werden. Wir wollen auch eine deutlich bessere finanzielle Ausstattung. Aber wir wollen eines nicht machen: Wir wollen hier in unserem Landtag keine Diskussionen führen, die auf anderer Ebene abgeschlossen sind. Deshalb werden wir beide Anträge ablehnen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in Deutschland im letzten Jahr rund 1 Million Flüchtlinge aufgenommen, davon etwa 220.000 in NRW. Das ist eine ganz außergewöhnliche Herausforderung gewesen, die nur dank gemeinschaftlicher Arbeit und gemeinschaftlichen Engagierens von Bund, Land, Kommunen, Ehrenamtlern und Hilfsorganisationen geleistet werden konnte. Aber – das muss man deutlich sagen – es hat alle an die Grenzen des Leistbaren gebracht.
Damit kein Missverständnis entsteht, wenn wir hinterher die Anträge allesamt ablehnen: Wir wollen weiterhin für Menschen in Not mit entsprechender Bleibeperspektive da sein. Wenn sie als Asylberechtigte den individuellen Asylrechtsgrundschutz nach Art. 16a Grundgesetz oder nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder nach der EU-Asylanerkennungsrichtlinie haben oder nach § 3 Asylgesetz rechtlich den Asylberechtigten gleichgestellt sind und den Schutz als Flüchtling genießen oder nach § 4 Asylgesetz zu den subsidiär Schutzberechtigten zählen, wollen wir ihnen nach wie vor die Aufnahme und die Hilfsbereitschaft in unserem Land erhalten.
Das setzt konsequenterweise voraus, dass diejenigen, welche diese Voraussetzungen nicht erfüllen und hier keinerlei Chance auf eine Bleibeperspektive haben, auch zügig abgelehnt werden und zügig wieder in ihre Heimat und ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden; denn – das muss man auch sagen – monatelange oder jahrelange Verfahren helfen diesen Betroffenen nicht wirklich. Die Rückkehr wird mit jedem Tag schwieriger und menschlich bedenklicher.
Daher brauchen wir die Verfahrensbeschleunigungen und auch die Abschaffung von Vollzugsdefiziten, wie sie beispielsweise im Asylpaket II enthalten sind.
Meine Damen und Herren, wir könnte noch viel zu diesem Antrag sagen. Allerdings hat er sich inhaltlich komplett erledigt. Daher will ich darauf verzichten und an dieser Stelle Schluss machen und Ihnen allen einen schönen Abend wünschen. – Danke sehr.
Vielen Dank, Herr Kollege Kuper. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Düker.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat hat Kollege Körfges recht: Erstens. Das Gesetzgebungsverfahren ist nun abgeschlossen. Zweitens. Im Bundesrat kann das Bundesland NRW gar nicht mit Nein stimmen, weil im Bundesrat gar nicht darüber abgestimmt worden ist. Es war ein Einspruchsgesetz. Am Ende wird nur noch gefragt, ob Einsprüche bestehen
und der Vermittlungsausschuss angerufen wird. Insofern hat dieses Gesetz eigentlich keine Grundlage mehr, hier beraten zu werden.
Trotzdem möchte ich auch für meine Fraktion noch einmal sehr deutlich sagen: Wir haben das Asylpaket II als Bundestagsfraktion in Berlin sehr klar und deutlich abgelehnt. Ich will hier kurz darstellen, warum wir das getan haben. Ich glaube, dass die Einschränkung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte integrationspolitisch kontraproduktiv und auch menschenrechtlich nicht zu akzeptieren ist. Das lehnen wir auch nach wie vor ab. Wir finden es schade, dass die Kollegen von der Sozialdemokratie hier nicht mehr in den Verhandlungen herausholen konnten.
Ein Ausschluss vom Asylverfahren sieht dieses Gesetz auch vor, wenn dem Asylsuchenden unterstellt werden kann, er würde sein Asylverfahren nicht betreiben. Das wird schon dann angenommen, wenn der Asylsuchende gegen die Residenzpflicht verstoßen hat.
Diese geplante Regelung halten wir auch für einen Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; denn hier wird ein Verstoß gegen die Residenzpflicht mit einer Grundrechtseinschränkung verbunden. Insofern kann sie von uns keinesfalls unterstützt oder gar gebilligt werden.
Nächster Punkt: Erleichterung der Abschiebung kranker Menschen. Das wird in der Berichterstattung oft geschlabbert. Diesen Punkt finde ich besonders schäbig; denn hier wird der neue Tatbestand eingeführt, dass eine schwerwiegende Erkrankung nicht mehr automatisch zu einem Schutz führt. Ganz schnell wird auch mal die posttraumatische Belastungsstörung nicht mehr darunter gefasst. Auch an dieser Stelle müssen wir doch genau hinsehen.
Hier zählt immer noch der Einzelfall. Im Einzelfall kann aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung unter humanitären Bedingungen eben tatsächlich ein Abschiebeschutz notwendig sein. Das wird hier erschwert. Menschenrechtlich halte ich das für katastrophal. Hier werden tatsächlich Leben und Gesundheit von Menschen potenziell gefährdet.