Protocol of the Session on March 2, 2016

erste Lesung

Auch hier verfahren wir wie eben. Der zuständige Minister, Herr Jäger, ist heute nicht anwesend. In Vertretung hätte Herr Kutschaty die Einbringungsrede halten können. Er gibt diese zu Protokoll. Vielen Dank, Herr Minister. Eine weitere Aussprache ist nicht vorgesehen. (Siehe Anlage 3)

Wir kommen damit zur Abstimmung. Auch hier empfiehlt der Ältestenrat die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/11251 an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss

für Kommunalpolitik. Wer stimmt dem so zu? – Alle anwesenden Fraktionen. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Das kann folglich auch nicht sein. Einstimmig so überwiesen.

Ich rufe auf:

14 Abkommen zur Änderung des Abkommens

über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik

Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung Drucksache 16/10378

Beschlussempfehlung des Hauptausschusses Drucksache 16/11237

Die im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, eine Aussprache heute nicht durchzuführen. Die Reden werden zu Protokoll gegeben. (Siehe Anlage 4)

Wir kommen zur Abstimmung. Der Hauptausschuss empfiehlt in Drucksache 16/11237, dem Antrag Drucksache 16/10378 zu entsprechen. Wir stimmen somit ab über die Zustimmung zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Damit ist dem Antrag der Landesregierung auf Zustimmung Drucksache 16/10378 bei Enthaltung der Piratenfraktion entsprochen.

Ich rufe auf:

15 22. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbe

richt des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Vorlage 16/2934

Und:

Stellungnahme der Landesregierung zum 22. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Vorlage 16/3580

Beschlussempfehlung des Innenausschusses Drucksache 16/11158

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Kollege Geyer für die SPD-Fraktion. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst darf ich mich im Namen der SPD-Fraktion ausdrücklich für den wieder einmal sehr ausführlichen und informativen Bericht des ehemaligen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Herrn Ulrich Lepper, seiner Nachfolgerin im Amt, Frau Helga Block, und ihren Mitarbeitern herzlich bedanken,

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Der Bericht macht deutlich, dass der Datenschutz in Nordrhein-Westfalen bei Frau Block und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in guten Händen ist. Hervorzuheben sind die Beiträge zum Datenschutz im öffentlichen Bereich wie zum Beispiel bei der Datenverarbeitung in Sozialbehörden, bei der Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes sowie des Strafvollzugsrechts, aber auch die Beiträge zum Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich wie zum Beispiel beim Scoring und bei der Verarbeitung von Daten für Werbezwecke, bei „Pay As You Drive“, einer neuen Produktentwicklung im Bereich der Kfz-Versicherung, und bei den sozialen Netzwerken sowie der Informationsfreiheit. Wenn es um den freien Zugang zu Informationen bei öffentlichen Stellen geht, wurde und wird gute Arbeit geleistet. Ihnen allen vielen Dank für diese verdienstvolle Arbeit!

Der 22. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2014 und ist wieder einmal hochinteressant, dessen Inhalt in der Öffentlichkeit bisher nicht so gewürdigt wird, wie er es sollte, ist der Bericht doch ein Fundus für praxisrelevante Politikansätze, die es zu nutzen gilt.

Die Stellungnahme des MIK zu dem Bericht des LDI greift einzelne Punkte im öffentlichen Bereich des Datenschutzes auf und nimmt hierzu nochmals Stellung. Im Großen und Ganzen bestehen jedoch keine Meinungsunterschiede. Dort, wo gegenwärtig noch Klärungsbedarf besteht, beispielsweise bei der Erteilung von Auskünften durch öffentliche Stellen an Bürgerinnen und Bürgern über den Internetdienstleister FragDenStaat, befinden sich Regierung und LDI in einem konstruktiven Dialog.

Insofern gibt uns der Bericht, mit dem wir uns hier beschäftigen, gute Gelegenheit, über einzelne Punkte weiterzudiskutieren und diese nicht nur im rück-, sondern auch im vorausschauenden Blick zu haben. Die SPD-Fraktion wird diese Chance nutzen, denn die Herausforderungen in Bezug auf Datenschutz und Informationsfreiheit werden immer größer und umfangreicher.

Abschließend sei gesagt, dass die Landesregierung gemäß ihrer Vorgabe im Koalitionsvertrag von 2012 an der Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes hin zu einem Transparenzgesetz arbeitet. Auch in diesem Zusammenhang wird die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit eine wichtige Rolle spielen. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Danke schön, Herr Kollege Geyer. – Für die CDU-Fraktion spricht nun Herr Kruse.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ganz ohne Frage ist der Datenschutz ein Thema von hoher alltäglicher, praktischer und zunehmender Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Auch ich möchte zunächst im Namen der CDU-Fraktion dem ausgeschiedenen ehemaligen Landesdatenschutzbeauftragten Herrn Ulrich Lepper für seine Arbeit in den vergangenen Jahren sehr herzlich danken. Herr Lepper ist für die Erstellung des vorliegenden Berichts noch verantwortlich gewesen. Was er für den Datenschutz in Nordrhein-Westfalen geleistet hat, dokumentiert nicht zuletzt der vorliegende Bericht eindrucksvoll.

Der 22. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht, über den wir heute in Kürze diskutieren, vermittelt einen umfassenden Überblick über die Entwicklung des Datenschutzes und der Informationsfreiheit im Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2014. Er zeigt besonders sensible Themen auf und macht deutlich, welche neuen Herausforderungen sich auf diesem Gebiet durch fortschreitende technologische und gesellschaftliche Veränderungen ergeben haben.

Der Bericht enthält fraglos eine Fülle interessanter Ausführungen zu unterschiedlichsten Fragen des Datenschutzes.

Hervorzuheben ist aus Sicht der CDU-Fraktion insbesondere das Kapitel zur Datensicherheit im Bereich der Kommunen. Die Querschnittserhebung, die der Datenschutzbeauftragte dazu durchgeführt hat, veranschaulicht allerdings, dass Nordrhein-Westfalen hier noch gewaltigen Nachholbedarf aufweist. Die Ergebnisse dieser Erhebung sind teilweise erschreckend.

So gab ein Drittel der Kommunen in unserem Land an, bislang kein Sicherheitskonzept für die Datenverarbeitung auf kommunaler Ebene entwickelt zu haben. Dies ist aus unserer Sicht ein klarer Verstoß gegen die Vorgaben von § 10 Abs. 3 Landesdatenschutzgesetz, die, wohlgemerkt, bereits seit dem Jahr 2000 Gültigkeit haben.

Nur etwa 43 % der Kommunen verfügen zudem über ein sogenanntes Schutzstufenkonzept, das nötig ist, um konkrete Schutzbedarfe überhaupt ermitteln und den weiteren IT-Sicherheitsprozess entsprechend anpassen zu können.

Ebenfalls nur 43 % der Kommunen unterziehen ihre IT-Ausstattung umfangreichen Sicherheitstests mit Mitteln und Methoden, die ein Angreifer einsetzen würde.

In gut einem Viertel aller NRW-Kommunen fehlt sogar beides, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen. Dort hat man weder ein Sicherheitskonzept noch führt man regelmäßige Sicherheitstests durch.

Dieser Befund macht aus unserer Sicht einmal mehr deutlich, dass die rot-grüne Landesregierung die Kommunen in Nordrhein-Westfalen mit dem sensiblen Thema „IT-Sicherheit“ bislang völlig alleingelassen hat und sich offenbar auch nicht um die Einhaltung gesetzlicher Datenschutzvorgaben in den Städten und Gemeinden schert.

Herr Justizminister, lieber, sehr geschätzter Herr Kutschaty, Sie vertreten den Innenminister ja heute bei diesem Tagesordnungspunkt. Vielleicht können Sie gleich ein paar Worte dazu sagen.

Eine vernünftige Informationssicherheit auch auf kommunaler Ebene ist aus unserer Sicht zwingend notwendig, um persönliche Daten der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und nicht zuletzt auch wirtschaftliche Schäden für die Kommunen zu vermeiden. Wenn die Kommunen damit, aus welchen Gründen auch immer, nicht alleine fertig werden, muss die rot-grüne Landesregierung entsprechende Hilfestellung leisten.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Themen „Datenschutz“ und „Informationsfreiheit“ werden uns ganz sicher auch in den nächsten Wochen nicht nur im Innenausschuss, sondern querbeet beschäftigen. Die CDU-Fraktion wird die rot-grüne Landesregierung dabei konstruktiv und kritisch begleiten.

Der neuen Landesdatenschutzbeauftragten, Frau Helga Block, wünschen wir auch von dieser Stelle nochmals viel Freude, alles Gute in der Erfüllung ihrer schönen und anspruchsvollen Aufgabe. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kruse. – Für die grüne Fraktion hat das Wort nun Herr Kollege Bolte.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute einen Bericht, den der vorherige Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit noch vorgelegt

hat, der in der jüngsten Sitzung des Innenausschusses dann durch seine Nachfolgerin, durch die neue Landesbeauftragte, vorgestellt wurde.

Ich möchte mich meinen Vorrednern sehr gern anschließen und Herrn Lepper ganz herzlich für seine langjährige Tätigkeit danken. Frau Block möchte ich in ihrem Amt ganz herzlich willkommen heißen und ihr alles Gute für diese wichtige Aufgabe wünschen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Der Berichtszeitraum, meine Damen und Herren, umfasst die Jahre 2013 und 2014. In diesen beiden Jahren gab es zahlreiche sehr grundlegende Debatten über den Datenschutz. Einige davon haben wir auch in diesem Hohen Hause geführt, etwa über Konsequenzen aus dem Geheimdienstskandal oder Ende vergangenen Jahres über Safe Harbor.

Ob es nun um den internationalen Datenaustausch oder um die demokratische Einhegung von Nachrichtendiensten geht: Die politische Schlussfolgerung aus den Entwicklungen der letzten Jahre darf keinesfalls sein, die Verwässerung der Datenschutzstandards einfach hinzunehmen oder sogar mutwillig voranzutreiben. Wenn man sich anschaut, was beispielsweise auf der europäischen Ebene Herr Oettinger als Digitalkommissar regelmäßig zum Besten gibt, was wir teilweise auch von der hiesigen CDU gehört haben, dann muss man befürchten, dass es genau in so eine Richtung gehen könnte.

Wir wissen alle, dass wir im digitalen Zeitalter bestmöglichen Datenschutz brauchen. Daraus können sich auch Wettbewerbsvorteile ergeben. In diesem Sinne muss sich Europa an die Spitze einer weltweiten Bewegung für einen größeren Schutz der Privatsphäre setzen.