im Grunde schon seit den Ereignissen rund um die Loveparade – das muss man ganz klar sagen –, spätestens aber seit den Ereignissen um die HoGeSa.
Es bedarf keiner besonderen nochmaligen Erwähnung dessen, was heute schon mehrfach gesagt worden ist, nämlich dass sich Frau Ministerpräsidentin Kraft eigentlich erst heute gegenüber den Menschen im Land Nordrhein-Westfalen und diesem Hause verantwortlich der Situation stellt. Die Menschen in diesem Land haben einen Anspruch darauf, nicht permanent Zeugen oder gar Spielball einer Kette von Versuch und Irrtum der Exekutive zu werden.
Inzwischen geht es gar an die körperliche Unversehrtheit der Menschen, und das in einem Maße, das erkennen lässt: Diese Landesregierung verletzt in zahlreichen Positionen ihren Amtseid, der einen Schutz eben jener Menschen einschließt.
Heute war viel von Gesetzesänderungen zu hören, die nötig seien. Es ist zwingend erforderlich, der Rechtsstaatlichkeit in diesem Land wieder zur Geltung zu verhelfen. Es ist darüber hinaus zwingend erforderlich, dem Gewaltmonopol des Staates auch in Nordrhein-Westfalen wieder zur entsprechenden Geltung zu verhelfen. Die Sicherheit im Land, auf den öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden und in Verkehrsmitteln, bedarf einer dringenden Stärkung. Sie kann ganz offensichtlich durch die hierfür zuständige verantwortliche Truppe der Exekutive, wie sie sich derzeit darstellt, nicht mehr gewährleistet werden.
Ich möchte nicht in einem Land leben, in dem eine Bürgerwehr eine Wachablösung mit der SchariaPolizei zelebriert. Und ich möchte nicht, dass sich mein Kind, die Kinder unserer Familien, Frauen und ihre Töchter nur noch durch warme Worte und Handzettel beschützt sehen, auf denen steht, dass sie nur noch in Begleitung ihnen vertrauter Menschen auf die Straßen gehen sollen oder wie sie ihre Telefone sperren können.
Die Piratenfraktion erwartet von einer Regierung Konzepte zur Prävention und nicht erst dann, wenn zum zehnten Mal gravierende Ereignisse geschehen, die über das Land Nordrhein-Westfalen hinaus – sogar weltweit – Aufmerksamkeit erregen.
Die Piratenfraktion erwartet, dass die klaffende Lücke zwischen geltendem Recht auf der einen Seite und seiner Durchsetzung bzw. Durchsetzbarkeit auf der anderen Seite geschlossen wird. Es ist ein Skandal, wenn über 600 Strafanzeigen erst viele Tage oder gar Wochen nach den Straftaten von Köln eingehen, weil der Staat seine Bürgerinnen und Bürger im Stich gelassen hat.
Es ist ein Skandal, wenn die personelle Unterbesetzung der Polizei in dieser Nacht auf dem möglicherweise vom Innenministerium verschuldeten Fehlen einer hinreichenden Instruktion über das Gefährdungspotenzial in Richtung Polizeibehörden beruht. Es ist ein Skandal, dass Täter nicht schon vor Ort dingfest gemacht werden können, weil die Opfer massenhaft sich selbst überlassen bleiben, wie eben in jener Silvesternacht.
Es ist geradezu ein Hohn, Frau Ministerpräsidentin, wenn Sie in Ihren Entschließungsantrag hineinschreiben, dass jetzt, Wochen später, Belohnungen für das Ergreifen von Tätern ausgesetzt werden, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit schon längst über alle Berge sind.
Wem wollen Sie das zumuten? Wem in diesem Land wollen Sie – möglicherweise auch bei den Flüchtlingen, der Asylbewerberinnen und Asylbewerbern – zumuten, dass jetzt durch derartiges
Es ist ein Skandal, dass aus demselben Grund die Begehung von Straftaten nicht verhindert oder zumindest eingedämmt worden ist. Die Sicherheit in Köln wird auch nicht durch ein Mehr an Videoüberwachung oder durch das Aufhängen von mehr Kameras erzielt, und schon gar nicht auf den Kölner Ringen. Denn auf den Kölner Ringen haben wir nichts gehört von derartigen Übergriffen wie am Hauptbahnhof und auf der Domplatte.
Fakt ist: Am Hauptbahnhof und auf der Kölner Domplatte sind 80 Überwachungskameras installiert. Keine einzige dieser Kameras hat ein einziges Verbrechen, welches dort begangen worden ist, verhindert. Das muss hier doch einmal ganz klar festgestellt werden.
Videoüberwachung wiegt die Bevölkerung nur vermeintlich in einer Sicherheit. Das ist eine subjektive Sicherheit, die tatsächlich aber keine Straftaten verhindert – schon gar nicht solche Straftaten, die im Schutz von Gruppen oder inmitten einer großen Menge von Umstehenden begangen werden, und die mangels Polizeipräsenz vor Ort auch nur dann begangen werden können. Auch Bodycams, liebe CDU, hätten bei den wenigen Beamten angesichts der Tausenden von Menschen, die sich auf der Domplatte und vor dem Hauptbahnhof aufhielten, nichts genutzt.
HoGeSa Ende 2014, die unsägliche Existenz von No-go-Areas in ganz Nordrhein-Westfalen und auch die Ereignisse der Silvesternacht in Köln sprechen eine eindeutige Sprache. Was muss noch passieren, Frau Ministerpräsidentin, damit die Polizei und an oberster Stelle Ihr Innenminister – und nicht zuletzt Sie selbst, Frau Kraft – sich ihrer Verantwortung bewusst werden und den Weg freimachen für verantwortungsvolle und verantwortungsbewusste Politik im Sicherheitsinteresse der Menschen unseres Landes?
Halten auch Sie eine Armlänge Abstand zu Gewalttätern, die zudem nicht als Gewalttäter erkennbar sind, für ein valides Konzept für das bevorstehende Karnevalsfest? Halten Sie die Aufmerksamkeit und Obacht von potenziellen Opfern, namentlich von Frauen, für ein Konzept der inneren Sicherheit? – Ich hoffe nicht. Sie leisten mit derartigen Vorstößen einer Umkehr der Opfer-Täter-Relation Vorschub, die unerträglich ist und einer Kapitulationserklärung des Rechtsstaats gleichkommt.
Auch wenn dies – Gott sei Dank! – heute in diesem Hause nicht zur Debatte gestanden hat, wird aber in der öffentlichen Diskussion – auch in der des Bundestages, in dem die Parteien dieses Hauses eben
falls vertreten sind; und ich weiß, dass diesbezüglich unterschiedliche Auffassungen in den Länderparteien bestehen – die Obergrenze im Zusammenhang mit der Zuwanderung durch Asylbewerberinnen und Asylbewerber thematisiert. Auch in Reihen der SPD hört man derartige Worte. Aber wir wissen alle, dass das keine Lösung sein kann.
Die Bundesrepublik Deutschland steht nämlich, auch was das angeht, in einer historischen Verantwortung, die sich aus den schrecklichen Ereignissen des Zweiten Weltkriegs ergibt. Ich hoffe – da spreche ich alle Parteien an, insbesondere die hier im Landtag vertretenen Fraktionen –, dass nach wie vor Konsens besteht, dass unser Grundgesetz in dieser Hinsicht Bestand haben wird. Und das möge so bleiben.
Abgesehen davon wären Änderungen in diesem Bereich des Asylrechts menschenrechtswidrig – sowohl nach der Genfer Flüchtlingskonvention als auch nach der Europäischen Menschenrechtscharta. Jede Instrumentalisierung der Ereignisse von Köln im Hinblick auf die mögliche Verschärfung des Asylrechts wäre ein Missbrauch jener historischen Verantwortung und überdies eine Verhöhnung der Opfer von Silvester wie anderer Opfer anderer eskalierender Gewalt in unserem Land und in unserem Gesamtstaat Bunderepublik Deutschland.
Es würde überdies diejenigen Flüchtlinge gleichermaßen treffen, die sich schon jetzt einer zunehmenden Gefahr ausgesetzt sehen, und die ausschließlich einem durch – ich sage mal – Schönrednerei manifestierten Staatsversagen hilflos ausgeliefert sind.
Jeder von Neonazis und sonstigem rechtsradikalen Gesindel in Ausübung von Selbst- oder gar Lynchjustiz auf Deutschlands Straßen gejagte und teilweise krankenhausreif geschlagene Ausländer, jeder traktierte Flüchtling, jede brennende Asylbewerberunterkunft im Lande Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus ist ein Weckruf – ein Weckruf, dem die politisch Verantwortlichen mit der Härte des Gesetzes zu begegnen haben: präventiv und sanktionierend.
Dies aber setzt ein funktionierendes System des staatlichen Gewaltmonopols voraus. Und dieses hat schon bei HoGeSa versagt und hat überdies in der Silvesternacht in Köln versagt.
Die Landesregierung steht ununterbrochen in der Verantwortung, endlich das Vertrauen in den Rechtsstaat und die innere Sicherheit zurückzugewinnen. Und dazu dienen die hier vorliegenden Entschließungsanträge, insbesondere der relativ populistische Entschließungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, nicht. Das Sicherheitsempfinden der Menschen ist auf dem Nullpunkt angelangt. Das Papier, das hier beschlossen werden soll, bringt dies nicht zurück.
Diese Situation wird stattdessen von Eiferern für Fremdenhass missbraucht – und nicht nur das, sondern Regierungsparteien liefern die Blaupausen und Vorlagen für ausländerfeindliche Parolen, die auf den Plätzen unserer Republik beinahe täglich in widerwärtiger Weise das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland weltweit beschmutzen.
Eben in dieses Horn hat auch dieser Innenminister geblasen, als er Anfang Januar seine Äußerung bezüglich der nordafrikanischen Männergruppen im Hinblick auf deren mögliche Gewalttaten bezüglich wehrloser Frauen gemacht hat. In dieses Horn bläst auch der Bundesjustizminister, der vor dem Hintergrund der Straftaten von Silvester in Köln eine verschärfte Abschiebungs- und Ausweisungspraxis – man höre und staune! – verurteilter Straftäter fordert.
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass der Staat dieser Straftäter zunächst habhaft werden muss. Wir hören davon, dass 19, 20 oder 21 Verdächtige sich derzeit in irgendeiner Weise im Gewahrsam des Staates befinden. Es sind aber Hunderte von Straftaten begangen worden. Die Belohnungen, die dafür ausgesetzt worden sind, werden nicht reichen, um aus dem Kreis von derzeit einer Million Flüchtlingen in Deutschland die entsprechenden Täter herauszufiltern, sie dann einer Verurteilung zuzuführen und sie daraufhin gemäß der Forderungen auf Bundes- und Landesebene auszuweisen bzw. abschieben zu können.
Abgesehen davon müsste dann auch noch festgestellt werden, ob überhaupt das damit verbundene Strafmaß – wenigstens ein Jahr Freiheitsstrafe – als Urteilsspruch der Justiz herauskommt, um so diesem populistischen Petitum Folge leisten zu können.
Wir alle brauchen keine Lex Colonia im Asylrecht. Wir brauchen keine Verschärfung der Ausweisungs- oder Abschiebepraxis.
Der Staat ist jener Täter – ich erwähnte es – noch nicht habhaft geworden. Wahrscheinlich wird er ihrer auch nicht habhaft werden – es sei denn, es käme noch einmal zu ähnlichen Ereignissen wie in der Silvesternacht, was Gott, eine fähige Landesregierung und ein optimaler Polizeiapparat aber bitte verhindern mögen.
Zudem sind noch nicht einmal ausreichend Polizeikräfte pro Jahr eingestellt worden. Zwar wurde hier davon berichtet, dass Rot-Grün in ihrer Regierungszeit peu à peu den jährlichen Einstellungsstand erhöht hat, aber die Polizeigewerkschaft spricht seit Jahren davon, dass jährlich 1.800 bis 2.000 Polizeikräfte eingestellt werden müssten. – Davon sind wir angesichts der Zahlen, die uns im Zusammenhang mit den letzten Haushaltsberatungen bekannt geworden sind, weit entfernt.
Ich hoffe, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben einen kleinen Snack dabei, den Sie, während Sie reden, zu sich nehmen können.
Seit Jahren ist – auch das hat Kollege Mostofizadeh angesprochen – die Ratifizierung der Istanbuler Konvention überfällig, die europaweite Vereinbarung zum Schutz von Frauen vor sexueller Gewalt. Deutschland hat diese Konvention nicht umgesetzt.
Sie, sehr geehrte Damen und Herren von SPD und CDU, hätten mittels Ihres Einflusses im Bund längst für die Umsetzung dieser Konvention Sorge tragen können. Dies heute nach den Ereignissen von Silvester einzufordern, ist eine Unverschämtheit – so wichtig sie ist.
Ja, ein Nein von Frauen muss ein Nein sein. Bisher setzt das Gesetz leider voraus, dass immer auch Gewalt im Spiel sein muss. Aber selbst eine Umsetzung der Istanbuler Konvention zum Schutz von Frauen vor sexueller Gewalt hätte in der Silvesternacht in Köln keine einzige Straftat verhindert.
Wissen Sie warum? – Ich kann es Ihnen sagen: Die dortigen Straftäter wären gar nicht in der Lage gewesen, in deutscher Sprache nachzulesen, um was es geht.