Deshalb kommen wir zu dem Ergebnis, dass wir den Inhalt Ihres Antrags ablehnen, weil er zum Teil überholt oder aus unserer Sicht zum Teil zu weitgehend ist. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister Duin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Dann schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wie Sie wissen, haben sich alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen zwischenzeitlich darauf verständigt, den Antrag nicht an einen Ausschuss zu überweisen, sondern direkt darüber abzustimmen. Die direkte Abstimmung über den Inhalt des Antrags führen wir jetzt durch. Wer dem Antrag Drucksache 16/10420 zu
stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Piraten. Wer stimmt dagegen? – Das sind SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Möchte sich jemand enthalten? – Der fraktionslose Abgeordnete Schwerd. Mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis ist der Antrag Drucksache 16/10420 abgelehnt worden.
in NRW durch gezielte Maßnahmen stärken – bestehende Instrumente zur KMU-Unterstützung optimieren und ausbauen
Neue Schwerpunkte in der Forschungsförderung – Das Innovationspotenzial kleiner und mittelständischer Unternehmen und von
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Innovation, Wissenschaft und Forschung Drucksache 16/10438
Die Anträge der Fraktion der FDP und der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen wurden gemäß § 82 Abs. 2b unserer Geschäftsordnung vom Plenum an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung mit der Maßgabe überwiesen, dass eine Aussprache und Abstimmung erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgt. Da diese mit dem Bericht des Ausschusses vorliegt, wissen Sie, dass die Ausschussberatung abgeschlossen ist.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Anträge, mit denen wir uns heute befassen, sind zentrales Thema der Landespolitik. Ich glaube, das sind sie aus gutem Grund; denn die kleinen und mittelständischen Unternehmen in unserem Land stellen insgesamt das
Beschäftigungspotenzial für rund 80 % der Sozialversicherten in unserem Lande dar. 83 % der Auszubildenden sind in kleinen und mittleren Unternehmen beschäftigt. Damit ist die Frage, wie wir diese Unternehmen in der Perspektive im globalen Wettbewerb konkurrenzfähig halten, selbstverständlich eine zentrale Aufgabe dieser Landesregierung und natürlich auch von uns als Parlament.
Diese Unternehmen werden in der Frage ihrer Innovationsleistung häufig unterschätzt. Natürlich müssen wir als Land die Rahmenbedingungen schaffen und möglichst leichte Zugänge zur Innovationsberatung und Innovationsförderung auf den Weg bringen. Diese leichten Zugänge richten sich zum einen an Fördermöglichkeiten und -programme, aber zum anderen natürlich auch an die Frage, wie man diesen Unternehmen, die häufig nicht über große Forschungsabteilungen verfügen, leichtere Zugänge zu Universitäten, Fachhochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen verschaffen kann.
Wir haben uns in den letzten zwei Jahren im Ausschuss sehr intensiv mit dieser Frage befasst. Ich will das hier durchaus sehr wertschätzend anmerken, dass wir eine sehr qualifizierte und qualitativ hochwertige Diskussion untereinander hatten. Wir haben mehrere Expertengespräche und Anhörungen durchgeführt, in denen wir uns sehr intensiv beraten haben, wie Rahmenbedingungen möglicherweise verändert werden müssen, um unsere Hausaufgaben gut zu machen.
Ich will drei Punkte benennen, die in den Gesprächen, die wir mit den Betroffenen geführt haben, immer wieder erkennbar waren.
Der erste Punkt, an dem wir besser werden müssen, ist die Schließung der Lücke im Förderangebot von EU und Bund beim Übergang von der Grundlagenforschung zur anwendungsorientierten Forschung. Diese Frage ist auch in den Anhörungen immer wieder beschrieben worden. Wir greifen diese Thematik in unserem Antrag auf, indem wir vorschlagen, das Thema mit einem neuen Programm abzudecken. Dies soll analog zum alten Programm TRAFO geschehen, allerdings auf die Universitäten ausgeweitet und nicht nur auf die Fachhochschulen bezogen. Hier gehe ich auf den Antrag der FDP ein, weil es so gemeint ist. An dieser Stelle wollen wir besser und stärker werden.
Der zweite Bereich betrifft die Innovationsbeschleunigung. Wir glauben, dass hier im Land gute Instrumente zum Einsatz kommen. Wir haben in den letzten Jahren vielfältige Möglichkeiten erprobt.
Die Frage, wie wir hier besser werden können, wird von uns so beantwortet: Wir wollen zum einen eine neue Einrichtung, die sogenannte Mittelstandsinitiative Forschungsförderung, in der wir diejenigen bündeln, die über Kompetenz in der Beratung für kleine und mittelständische Unternehmen verfügen. Gleichzeitig wollen wir die Instrumente besser aus
statten. Hier reden wir über die entsprechenden Innovationsgutscheine und die Möglichkeiten, die in der Mittelstandsinitiative vorhanden sind.
Ich will mich sehr herzlich bei den Kolleginnen und Kollegen, die die Haushalte beraten haben, dafür bedanken, dass mit unserem Antrag 4 Millionen € zusätzlich zur Verfügung gestellt worden sind.
Der dritte Bereich betrifft die Frage der Ausgründungen und Unterstützung von Start-ups aus dem Bereich der Universitäten. Hier hat die Landesregierung dankenswerterweise bereits die Initiative ergriffen. Die Wissenschaftsministerin hat mit dem Wirtschaftsminister ein gutes Start-up-Programm vorgelegt. Ich danke herzlich dafür, dass bereits Initiativen am Start sind, um diese Initiativen zu stärken.
Es ist aus unserer Sicht ein guter Antrag. Wir werden dem Änderungsantrag der FDP aus einem Grund nicht zustimmen. Die Kürze der Zeit hat eine sachgerechte Befassung mit dem Antrag aus unserer Sicht nicht hinreichend ermöglicht.
Frau Freimuth, die ständige Formulierung der Frage der Technikoffenheit insistiert, wir seien bei der Frage der Fördermöglichkeiten nicht technikoffen. Deswegen lehnen wir diesen Antrag ab. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Tribüne! Die heutige Plenardebatte beschäftigt sich mit zwei Anträgen, die am Ende eines Beratungsprozesses stehen, der eine wechselvolle Entwicklung aufgezeigt hat und insgesamt 33 Monate umfasste. Das ist selbst für parlamentarische Behandlungsvorgänge hier im Landtag eine stolze Zeit. Es waren keine Gesetzentwürfe, sondern Anträge, und damit werden wir uns nach 33 Monaten abschließend befassen.
In diesem Beratungsprozess – das hat Kollege Bell gerade schon herausgestellt – gab es zwei Anhörungen im Jahre 2014. Ich denke, diese haben sich äußerst ertragreich und hilfreich für die Positionsfindung ausgewirkt. Ich bin diesem Vorhaben persönlich verbunden, nämlich in der Weise, als ich für meine Fraktion den Anstoßantrag im März 2013 begründen durfte. Von daher ist es für mich jetzt ein
Ist es ein Beispiel für die Intensität unserer parlamentarischen Arbeit? – Ich lasse diese Frage einmal offen stehen. Die Arbeit war aber bestimmt ein Beispiel für Rituale im Umgang mit Anträgen der Opposition. Das möchte ich Ihnen noch einmal vor Augen führen
Die antragstellende Fraktion bringt den Antrag ein. Ich habe damals – Sie konnten es auch nachlesen, Herr Bell – die Bedingungen für erfolgreiches Arbeiten für Wirtschaft und Wissenschaft vorgestellt. Dann kam die Replik der SPD, die darin gipfelte, wie schlecht dieser Antrag sei, wie wenig wichtig das Thema sei, wie unglaublich viele Worthülsen in diesem Antrag stünden. Die Behandlung im Ausschuss sei ganz fürchterlich, unerfreulich, fast nicht zu ertragen. Dass nicht ein Antrag auf Schmerzensgeld gestellt wurde, hat mich damals schon gewundert.
Die Ministerin hat alle Punkte aus diesem Antrag im Grunde sehr selbstzufrieden bilanziert und gesagt: Einen solchen Antrag brauchen wir überhaupt nicht. – Damit fing die Entwicklung an, die heute nach 33 Monaten zum Abschluss kommt.
In der ersten Ausschussbehandlung haben wir dann die inhaltlichen Schwerpunkte im Detail bearbeitet, und auch dabei wurde ein Ritual deutlich. Herr Bell übernahm in der SPD die Rolle des Bad Guy und sagte: Wir brauchen den Antrag gar nicht, können sofort darüber abstimmen, eine Behandlung lohnt nicht. Auf der anderen Seite sagte deren wissenschaftspolitischer Sprecher: Den Antrag werden wir nicht schnell abstimmen, sondern daran erst einmal arbeiten; dieses Thema gilt es zu vertiefen.
Dann kamen die beiden Anhörungen ins Spiel, die sehr ertragreich waren, gute Argumente lieferten und den Denkprozess massiv beeinflusst haben. Da ist dann auf einmal nicht mehr von Worthülsen wie „Bürokratieabbau“ die Rede, sondern da wird gesagt: Wir müssen die Verfahren bereinigen, der administrative Aufwand ist zu groß; wir müssen ihn geringer machen.
Auf zwei weitere Beispiele möchte ich noch einmal abheben, zunächst auf die Technologieoffenheit. Sie haben das Thema gerade noch einmal gestreift. Die Ministerin hat damals gesagt: Wir haben in unseren Verfahren Technologieoffenheit; wir treffen selbstverständlich eine Auswahl. – Ich möchte ein Zitat von Frau Piegeler aus dieser Anhörung zu Gehör bringen und sie mit Erlaubnis der Präsidentin zitieren:
blick über das, was in der Breite der Forschung passiert. Sie schließt damit Forschungsaktivitäten aus dem Mittelstand aktueller Art und auch aus dem Handwerk aus.“
Das ist ein Punkt, bei dem man wirklich sagen muss: Technologieoffenheit ist für die Innovationskraft und im Grunde auch für die Fortentwicklung in unseren Wirtschaftsunternehmen entscheidend.
Das zweite Beispiel bezieht sich auf die Forschungsförderung: Sie muss wirklich themenoffen, weit gefasst und unbürokratisch sein.