Herr Präsident, die Kollegin Schäffer möchte, wie angekündigt, nach diesem Tagesordnungspunkt eine persönliche Erklärung abgeben.
Frau Abgeordnete, ich hatte vor der Abstimmung in den Kreis geschaut. Die Erklärung war allerdings angekündigt. – Frau Schäffer, Sie haben das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte eine persönliche Erklärung zur Abstimmung über die vorläufige Geschäftsordnung des Landtags NRW abgeben und dabei auch betonen, dass sie die Meinung meiner Fraktion widerspiegelt.
Vor zwei Jahren stand bereits mein Kollege Arif Ünal genau an dieser Stelle und hat darauf hingewiesen, dass die Verpflichtungserklärung nach § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung, wonach wir uns dem Wohle des deutschen Volkes widmen, aus unserer Sicht nicht der Lebensrealität in Nordrhein-Westfalen entspricht.
Meine Fraktion hat sich bereits in den letzten beiden Jahren dafür eingesetzt, dass wir den Wortlaut dahin gehend verändern, dass die Abgeordneten zukünftig in der Verpflichtung deutlich machen, dass sie sich dem Wohle der gesamten Bevölkerung, allen Menschen in Nordrhein-Westfalen widmen. Dafür möchten wir auch in dieser Legislaturperiode bei der Arbeitsgruppe, die einen Entwurf für eine überarbeitete Geschäftsordnung vorlegen soll, werben.
Warum ist die Änderung der Verpflichtungserklärung so wichtig? Sie ist für uns wichtig, weil Nordrhein-Westfalen seit jeher ein Einwanderungsland ist. Von den 18 Millionen hier lebenden Menschen hat fast jeder vierte eine Migrationsgeschichte, davon fast 2 Millionen Menschen ohne deutschen Pass.
In meiner Generation entspricht es ganz einfach der Lebensrealität, dass wir mit Kindern und Jugendlichen mit und ohne Migrationshintergrund aufwachsen, in die Schule gehen, in der Ausbildung oder an der Uni zusammen lernen. Deshalb ist es für mich auch als Politikerin, als Abgeordnete eine Selbstverständlichkeit, dass es meine und unsere Aufgabe ist, dass wir uns allen hier lebenden Menschen widmen, unabhängig von der Herkunft und unabhängig von der Staatsangehörigkeit.
Die zum Teil seit Jahrzehnten hier lebenden Menschen mit Zuwanderungsgeschichte erwarten eine klare Anerkennungskultur von uns. Sie wollen als ein selbstverständlicher Teil dieser Gesellschaft wahrgenommen und akzeptiert werden.
Die Veränderung der Verpflichtungserklärung ist dabei mehr als eine reine Symbolpolitik. Sie ist längst überfällige Anerkennung der Lebensrealität in NRW. Nordrhein-Westfalen ist nicht nur das bevölkerungsreichste Bundesland, sondern es ist auch das Bundesland, in dem die meisten zugewanderten Menschen leben. Von dem vielfältigen Potenzial, das darin liegt, profitieren wir in vielen Bereichen. Wir betonen das an verschiedenen Stellen immer wieder gerne.
Deshalb finde ich, dass wir nun auch den Schritt vollziehen müssen, diese Menschen in die Vereidigungsformel miteinzubeziehen, so wie es bereits viele andere Bundesländer vor uns getan haben. Daher hoffe ich, dass wir im Rahmen der Überarbeitung der Geschäftsordnung mit allen Fraktionen auch einen Konsens darüber erzielen werden, die Verpflichtungserklärung dahin gehend zu ändern, dass sie alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig von Herkunft und unabhängig von Staatsangehörigkeit miteinschließt. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Schäffer. Eine persönliche Erklärung wie Ihre ist Abgeordneten nach § 46 Abs. 1 der Geschäftsordnung möglich. Sie wird im Protokoll festgehalten.
ges mit dem Namensaufruf der Mitglieder des Landtages und ihrer Verpflichtung. Der Namensaufruf erfolgte bereits unter Tagesordnungspunkt 1. Es steht nunmehr die Verpflichtung der Mitglieder des Landtages an.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich danke Ihnen, dass Sie sich von den Plätzen erhoben haben, um sich im Bewusstsein der von Ihnen übernommenen Verantwortung den Wortlaut der vor dem Landtag abzugebenden Verpflichtungserklärung anzuhören:
„Die Mitglieder des Landtages von NordrheinWestfalen bezeugen vor dem Lande, dass sie ihre ganze Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die übernommene Pflicht und Verantwortung nach bestem Wissen und Können erfüllen und in der Gerechtigkeit gegenüber jedem Menschen dem Frieden dienen werden.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, gemäß § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung wird die Verpflichtung durch das Erheben von den Plätzen bekräftigt. Dies haben Sie getan. Ich danke Ihnen und bitte Sie, wieder Platz zu nehmen.
Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion der FDP und der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/2
Die Fraktionen schlagen in dem Antrag vor, dass dem Präsidium neben der Präsidentin bzw. dem Präsidenten insgesamt vier Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten angehören sollen.
Eine Aussprache wurde nicht vereinbart, sodass ich über den Antrag Drucksache 16/2 unmittelbar abstimmen lasse. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann ihm nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Piraten angenommen.
Gemäß § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung werden nach Feststellung der Beschlussfähigkeit des Landtages die Präsidentin bzw. der Präsident und die Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten in getrennten Wahlgängen in geheimer Wahl für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Die Wahl der Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten kann in einem Wahlgang erfolgen, wenn nicht eine Fraktion oder mindestens zehn Mitglieder des Landtags widersprechen.
Nach Art. 44 der Landesverfassung ist der Landtag beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl anwesend ist. Wie ich sehe, ist dies der Fall. Deshalb stelle ich die Beschlussfähigkeit des Landtages fest.
Für die Durchführung der nachfolgenden Wahlvorgänge benötigen wir neben Herrn Bialas, Herrn Burkert, Herrn Engstfeld und Herrn Nückel zwölf weitere Schriftführerinnen und Schriftführer. Ich schlage Ihnen deshalb vor, dass folgende Mitglieder des Landtags, von denen einige bereits in der 15. Wahlperiode das Amt einer Schriftführerin bzw. eines Schriftführers wahrgenommen haben, bei sämtlichen im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes vorzunehmenden Wahlgängen als Schriftführer fungieren: Herr Andreas Becker (SPD), Frau KoppHerr (SPD), Frau Lück (SPD), Frau Preuß-Buchholz (SPD) , Frau Güler (CDU), Herr Jung (CDU), Frau Klöpper (CDU), Frau Korte (CDU), Herr Bolte (Bündnis 90/Die Grünen) , Frau Maaßen (Bündnis 90/Die Grünen), Herr Alda (FDP) und Herr Bayer (Piraten).
Nachdem die Beschlussfähigkeit des Landtags festgestellt und die benötigten Schriftführerinnen und Schriftführer bestimmt worden sind, kommen wir jetzt zur Wahl der Präsidentin bzw. des Präsidenten des Landtages von Nordrhein-Westfalen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Namen der SPD-Fraktion schlage ich die Abgeordnete Frau Carina Gödecke zur Wahl als Präsidentin des Landtages NordrheinWestfalen vor.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Römer. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie haben den Vorschlag gehört, Frau Abgeordnete Carina Gödecke zur Präsidentin des Landtages zu wählen.
Ich bitte nun die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihre Positionen an dem Tisch zur Ausgabe der Wahlunterlagen sowie an den Wahlkabinen und Wahlurnen einzunehmen, damit wir mit der geheimen Wahl beginnen können.
An dieser Stelle möchte ich Ihnen – insbesondere den neuen Abgeordneten – noch einige Hinweise zum Wahlverfahren geben:
Die Ausgabe der Wahlunterlagen erfolgt an den hierfür vorgesehenen Tischen. Nach Aufruf Ihres Namens erhalten Sie dort einen Stimmzettel, auf dem Sie mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen können.
Für die Stimmabgabe benutzen Sie bitte die hinten links und rechts aufgestellten Wahlkabinen, die so platziert worden sind, dass die Durchführung einer geheimen Wahl sichergestellt ist. Ihren Stimmzettel stecken Sie anschließend in den Briefumschlag. Diesen Briefumschlag werfen Sie bitte danach in die seitlich daneben stehenden gläsernen Wahlurnen. Diese Anordnung ist gewählt, um den Wahlvorgang korrekt und zugleich zügig abzuwickeln.
Beim Ausfüllen der Stimmzettel bitte ich Sie, nur die in den Wahlkabinen ausliegenden Dokumentstifte zu benutzen. Eine anderweitige Kennzeichnung mit Tinte, Kugelschreiber oder Farbstift gewährleistet die Geheimhaltung der Wahl nicht, da in einem solchen Fall die Stimmabgabe dem Wahlberechtigten zugeordnet werden könnte. Derartig gekennzeichnete Stimmzettel müssen deshalb als ungültig gewertet werden.
Ebenfalls als ungültig gewertet werden Stimmzettel, die nicht im Briefumschlag in die Wahlurne geworfen werden, sowie leere, doppelt oder anderweitig gekennzeichnete Stimmzettel.
Gibt es zum Wahlverfahren noch Fragen oder Unklarheiten? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Wahl.