Protocol of the Session on September 29, 2010

Wenn wir uns einmal insbesondere im Kreis der örtlichen Kreditinstitute umschauen, dann stellen wir fest, dass dieses sehr, sehr stark auch gerade dort geschieht, wo wir die unmittelbare Nähe von Sparkassen, von Privatbanken und Kunden haben. Die Vertrauensbeziehung von Bankberaterinnen und Bankberatern zu Kunden ist ein ganz wichtiger Punkt.

Und dennoch: Wie überall so gibt es auch hier in diesem Bereich schwarze Schafe. Deswegen brauchen wir ein vernünftiges Regelwerk. Wir brauchen vernünftige Rahmenbedingungen, die auf dem Finanzsektor so greifen, dass Verbraucher geschützt werden.

Schutz erfolgt nicht nur durch die ganz hervorragende Arbeit der Verbraucherzentralen, sondern auch dadurch, dass wir die Rahmenbedingungen jetzt konkret festlegen; wir haben vor zwei Wochen hier ausführlich darüber diskutiert.

Seit Anfang dieses Jahres müssen Beratungsgespräche protokolliert werden. Man kann sich darüber streiten, ob das alles so richtig ausgestaltet ist, ob das auch alle verstehen, ob das nicht ein bürokratisches Monstrum geworden ist. Das lassen Sie uns alles erst einmal testen, insbesondere bei den Beratungsgesprächen über Wertpapiere, die seit Anfang 2010 protokolliert werden müssen.

Das gilt aber auch für den angekündigten Gesetzentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes. Ich finde, die Bundesregierung hat – das Ganze befindet sich in der Beratungspipeline des Bundestages – deutliche Verbesserungen zum Schutz der Anleger vor und greift Forderungen auf, die wir im Rahmen der Qualitätsoffensive „Verbraucherfinanzen“ wahrgenommen haben. Auch das ist wichtig und richtig.

Und schließlich, durch das Bundeskabinett jüngst getroffen – auch das sollten wir an dieser Stelle

einmal erwähnen –, der Beschluss „Mehr Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen“, Stichwort: Beipackzettel, das, was wir von den Medikamenten her kennen.

Meine Damen und Herren, der Antrag der CDU wird im federführenden Fachausschuss und in den mitberatenden Fachausschüssen sicherlich intensiv diskutiert werden. Wir werden nicht alle schwarzen Schafe mit dieser Antragsoffensive und den gesetzlichen Regelungen treffen.

Aber eines können wir – denke ich – tun: Wir können das Bewusstsein schaffen, wie wichtig es ist, gerade in diesem sensiblen Bereich von Finanzdienstleistungen ein hohes Maß an Sorgfalt und Qualität an den Tag zu legen. Das müssen die Finanzdienstleister auch im eigenen Interesse tun, wenn sie am Markt erfolgreich platziert sein wollen. Denn diese Platzierung erfolgt letztendlich durch die Verbraucher. Sie entscheiden über den Erfolg und Misserfolg von Banken, indem sie als Verbraucher die Produkte mit entsprechender Frequenz annehmen oder nicht. Insofern bin ich zuversichtlich, dass wir in diesem Themenfeld trotz aller parteipolitischen Unterschiede noch eine Menge gemeinsam bewegen können. -Ganz herzlichen Dank.

Herr Präsident, ich habe die Redezeit nicht ganz ausgeschöpft, und Herr Kollege Dahm zeigt mir schon den aufrechten Daumen. – Ganz herzlichen Dank. Ich wünsche uns noch einen schönen Abend.

(Beifall von der FDP und von den GRÜNEN)

Herzlichen Dank, Herr Kollege, und herzlichen Glückwunsch, dass Sie die Redezeit nicht voll ausgenutzt haben. Ich denke, es ist in unser aller Interesse, dass sich dem heute Abend möglichst viele Kolleginnen und Kollegen anschließen, weil um 20 Uhr unser parlamentarischer Abend mit der Stadt Düsseldorf beginnt.

Ich gebe jetzt das Wort an Frau Dr. Butterwegge von der Fraktion Die Linke.

Herr Präsident! Verehrte Abgeordnete! Auch ich werde versuchen, die Redezeit nicht auszuschöpfen.

Der Antrag der CDU hat mich ein wenig überrascht. Da sollen die Banken und Sparkassen aufgefordert werden, ihre Produktpalette im Interesse der Menschen zu verändern und auf die Bedürfnisse der Bürger zu reagieren. Die Politik der CDU war bisher eine andere: Die Menschen müssen sich den Bedürfnissen der Banken anpassen – so die einhellige Linie der CDU-geführten Regierung.

Ein Anfang für Ihren Politikwechsel ist also gemacht, meine Damen und Herren. Glückwunsch

hierzu! Aber das Wesentliche schreiben Sie in Ihrem Antrag leider nicht. Sie sprechen richtigerweise die Bedeutung der Banken an: ein interessantes Thema, denn hier liegt einiges im Argen. Noch vor wenigen Monaten hat die Stiftung Warentest festgestellt, dass die Banken in der Anlageberatung häufig gegen geltende Gesetze verstoßen und manche ihre Kunden – man muss es sagen – über den Tisch ziehen. Noch immer sind die Renditeerwartungen der Finanzspekulanten wichtiger als die der Bürgerinnen und Bürger – und das mitten in der größten Wirtschafts- und Finanzkrise, nachdem Steuerzahlerinnen und -zahler Milliarden in die Bankenrettung investiert haben.

Wer hier Abhilfe schaffen will, kommt an einer schärferen Haftungsregulierung für Banken und ihre Zur-Rechenschaft-Ziehung nicht vorbei.

(Beifall von der LINKEN)

Auch Ihre Forderung nach Umkehrdarlehen ist nicht zu Ende gedacht. Denn was bedeutet ein solches Darlehn in der Praxis? Wer wird es in Anspruch nehmen? Doch nicht die Seniorinnen und Senioren, die über ein breites Vermögen verfügen, sondern diejenigen, die zur Mittelschicht gehören und sich ihre Rente hart erarbeitet haben.

Diese Letztgenannten haben aufgrund Ihrer Renten- und Steuerpolitik im Bund immer weniger Geld zur Verfügung und werden einen solchen Kredit aufnehmen müssen. Dann gehört das eigene Haus am Ende der Bank und nicht den Enkelkindern. Diese Enteignung der Mittelschicht können Sie doch nicht ernsthaft wollen. Verändern Sie lieber die Sozialpolitik, die Steuerpolitik. Damit ist vielen gedient. Windige Finanzprodukte helfen hier nicht weiter.

Die Krise zeigt doch, dass den Banken und Finanzspekulanten die Bedürfnisse der Menschen egal sind und sie sich alleine an der Rendite ausrichten. Finanzspekulationen sind aber unvereinbar mit der Generationengerechtigkeit.

(Beifall von der LINKEN)

Denn es ist doch der größte Wunsch der Seniorinnen und Senioren, dass ihre Enkelkinder in einer gesunden und intakten Umwelt sicher aufwachsen können. Hierfür ist Wirtschaften nach ethischen Grundsätzen eine Notwendigkeit. Wir brauchen keine Finanzprodukte, die in Kriegswaffen, Atomkraft und umweltfeindliche Projekte investieren. Aber zu diesen wichtigen Themen schweigen Sie völlig, verehrte Antragstellende. Dabei betrifft es uns auch in NRW.

So berichtete jüngst „Der Spiegel“ von Investitionen der katholischen Pax-Bank in einen Fonds, der auch in die Firma Urenco investiert. – Genau, die Firma Urenco, die die Atomanlagen in Gronau betreibt. Im Januar kam es hier zu einem Strahlenunfall, bei dem Mitarbeiter verletzt wurden.

Sie sehen also, Fonds investieren nicht anonym, sondern in das Schicksal von Menschen. Umso wichtiger ist es, dass es endlich ein Investitionsverbot für Rüstungsgüter, Atomkraft und umweltfeindliche Wirtschaftsprojekte gibt. Ich freue mich daher auf die Diskussion im Ausschuss. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Remmel.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat, ich bin dafür, dass wir zwischen allen Fraktionen vereinbaren, uns in Zukunft einen festen Tagesordnungspunkt im Sinne von Cato dem Älteren zu machen. Im Übrigen sind wir alle dafür, dass die Verbraucherzentralen ausgebaut, unterstützt und finanziell abgesichert werden.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das machen wir gerne und künftig in jeder Sitzung. Das finde ich klasse. Aber dann bitte als regelmäßigen Tagesordnungspunkt. Dann haben wir das direkt am Anfang der Sitzung erledigt.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wenn man allerdings dann den Antrag der CDUFraktion liest, hat man den Eindruck, dass die Banken und Sparkassen quasi auf die älteren Verbraucherinnen und Verbraucher bisher nicht geschaut haben und dass sie neu entdecken müssen, dass es eine solche Zielgruppe gibt. Ich glaube, dafür braucht es, wenn man in die Realität schaut, nicht die Initiative der CDU. Denn ich habe den Eindruck, dass gerade ältere Kundinnen und Kunden nicht darauf warten, gefragt zu werden, sondern manchmal eher die Nase voll haben, zu viel gefragt zu werden. Wenn man den Alltag älterer Menschen betrachtet und mit ihnen spricht, erfährt man Folgendes: Ständig finden Telefonate statt, wird angefragt und werden neue Produkte per Telefon angeboten, wobei suggeriert wird, diese und jene Anlagemöglichkeit noch eingehen zu müssen. Es gibt eher zu viel Nachfrage, zu viel Interventionen der Banken und Finanzdienstleister als zu wenig, sodass es eher darauf ankommt, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor dieser intensiven Nachfrage zu schützen, als neue Produkte anzubieten.

Gerade ältere Menschen sind im Grunde nicht an neuen Finanzprodukten interessiert, sondern wollen vorrangig kompetent beraten werden. Da treten die meisten Verbraucherprobleme auf. Natürlich muss die Verbraucherzentrale gestärkt werden. Es geht aber auch darum, den gesetzlichen Anleger

schutz zu stärken. Denn ältere Menschen wollen vor allem, dass im Alter ihr Vermögen gesichert ist.

Was passiert denn mit einer Anlage, auf die sie ab und zu achten müssen, wenn sie krank werden? Das sind Fragen, die ältere Menschen bewegen. Da ist der Anlegerschutz gesetzgeberisch nicht so, wie er sein müsste. Beispielsweise ist es für den Schutz vor Falschberatung wichtig, dass das Beratungsprotokoll tatsächlich angefertigt wird.

Wir haben eine umfassende Erhebung durch die Zeitung „Finanztest“, die darauf hindeutet, dass das gesetzlich Vorgeschriebene nicht stattfindet. Deshalb muss hier nachjustiert werden. Wir brauchen umfassende Dokumentationspflichten. Wir brauchen eine Orientierung an Musterprotokollen. Wir brauchen auch Produktinformationen in einer Form, wie sie derzeit nicht gegeben werden. Im Übrigen sind wir der Meinung, dass Sonderverjährungsfristen, wie sie am Kapitalmarkt vorhanden sind, aufgehoben werden müssen – gerade für solche Produkte dürfen sie nicht weiter gelten –, um den Anlegerschutz vollständig zu machen.

Abschließend: Dazu gehört auch, dass Verbraucherrechte einklagbar sein müssen. Versuchen Sie mal, im Finanzsektor etwas einzuklagen! Erstens treffen Sie nicht die richtige Stelle, zweitens wissen Sie gar nicht, wo das passiert, und drittens ist da überhaupt kein Personal, das den Verbraucherinnen und Verbrauchern hilft. Das muss in einem neuen Gesetz, wie es die Bundesregierung offensichtlich plant, geregelt werden. Wir haben aber Zweifel, dass das tatsächlich passiert.

(Beifall von den GRÜNEN und von Norbert Römer [SPD])

Wenn dieser Antrag und die Beratung im Ausschuss dazu beitragen, gerade für ältere Menschen einen umfassenden Anlegerschutz herzustellen, würden wir dies gerne unterstützen. Allerdings macht der Antrag der CDU nicht den Eindruck, das Anliegen, den gesetzlichen Anlegerschutz auf Bundesebene herzustellen, tatsächlich zu befördern. Wir würden uns allerdings freuen, wenn Sie in diese Richtung mitgehen könnten. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Remmel. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Wir sind damit am Ende des Tagesordnungspunkts 7 und am Schluss der Beratung.

Entgegen dem Ausdruck in der Tagesordnung haben sich die Fraktionen darauf verständigt, den Antrag Drucksache 15/213 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration – federführend –, den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend, den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft

und Verbraucherschutz sowie den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie zu überweisen. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dieser Überweisung seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisung beschlossen.

Wir kommen zu:

8 Schadenersatzklage gegen WestLB Banker

Antrag der Fraktion DIE LINKE Drucksache 15/137

Ich eröffne die Beratung. – Für die Fraktion Die Linke hat der Abgeordnete Sagel das Wort.

Danke. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

(Zuruf: Da ist kein Ton!)

Sie können zügig fortfahren.