Danke, Herr Präsident. Jetzt ist auch das Mikro wieder an. – Schadenersatzklage gegen WestLB-Banker, so heißt das Thema. Wir haben diesen Antrag gestellt.
Die Ermittlungen sind von der Staatsanwaltschaft gegen Zahlung unterschiedlicher Summen eingestellt worden. Unter anderem musste der ehemalige Bankchef Thomas Fischer 150.000 € an verschiedene Einrichtungen zahlen; andere mussten nur 35.000 € zahlen. Damit ist sichergestellt, dass durchaus eine Schuld gegeben ist; sonst wären sie nicht zu diesen Zahlungen verpflichtet worden.
Wir sind der Auffassung: Das kann so nicht weitergehen, dass sich Banker, die jahrelang Misswirtschaft bei der WestLB betrieben haben, mit einer Summe freikaufen können, die nicht mal einem Monatsgehalt entspricht.
Es muss jetzt vonseiten des Landes NordrheinWestfalen – von der Landesregierung bzw. vom zuständigen Ministerium – eine Schadenersatzklage erhoben werden, um diese Banker in Haftung zu nehmen. Ich will zumindest noch darauf hinweisen – angesichts der fortgeschrittenen Zeit sehr kurz –, dass bekannt geworden ist, dass auch Banker der WestLB schon wieder Millionen verdienen. Das Geschäftsmodell ist nach wie vor unverändert und mehr als unklar.
Fakt ist, wir stellen diesen Antrag wegen der Milliardenverluste, die in diesen Jahren entstanden sind. Wir wissen noch nicht – wir haben heute Morgen noch mal länger darüber debattiert–, was abschließend auf uns zukommen wird. Wir haben über die Rückstellungen debattiert, die die neue Landesregierung vornehmen will. Wir wissen, dass die alte Landesregierung auch Rückstellungen über 1 Milliarde vorgenommen hat.
Wir sind der Auffassung, wir können das diesen Bankern so nicht durchgehen lassen. Deswegen stellen wir diesen Antrag, der nur einen einzigen Punkt hat: Das Finanzministerium NRW leitet eine Schadenersatzklage gegen die ehemaligen Vorstandsmitglieder und verantwortlichen Banker der WestLB ein.
Ich hoffe, dass Sie sich diesem Antrag anschließen. Denn wir müssen darauf achten, dass solche Dinge in Zukunft nicht mehr passieren, sondern dass Banker verantwortlich arbeiten und nicht, wie Herr Fischer, der sich mit 3,9 Millionen Abfindung davongemacht hat, risikolos solche Geschäfte tätigen können. Sie haben vielmehr eine Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit, gegenüber der öffentlichen Hand sowie gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen. – Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ausführungen, die Herr Sagel gerade gemacht hat, mögen zwar viele bewegen, sind aber nichts anderes als populistisch. Das sind wir von Ihnen gewohnt. Sie haben sich auch nicht die Mühe gemacht, den Sachverhalt präzise vorzutragen.
Die Staatsanwaltschaft hat seinerzeit ein Ermittlungsverfahren aufgrund einer Anzeige des Aufsichtsrates eingeleitet. Sie ist im Ermittlungsverfahren zu dem Ergebnis gekommen, dass das vorwerfbare Verhalten nicht ausreicht, um Anklage zu erheben. Da ich jetzt die Akte nicht habe – Sie haben auch nichts weiter dazu vorgetragen –, kann ich Ihnen nicht sagen, ob es an der Schuld fehlte – bei pflichtwidrigem Verhalten ohne Schuld kann das Verfahren eingestellt werden – oder ob die Schuld so gering war, dass es nicht angezeigt war, ein Strafverfahren weiter fortzuführen; das wissen wir nicht. Allein die Höhe des von Ihnen genannten Betrags spricht dafür, dass von einer Sorgfaltspflichtverletzung, die vorliegen muss, um ein Strafverfahren fortsetzen zu können, nicht die Rede sein kann.
Es mag Geschäfte gegeben haben, die mit glückloser Hand getätigt wurden. Das ist aber nicht strafbar, und das führt auch nicht zu einer Schadensersatzpflicht. Sie, die Damen und Herren von der Fraktion Die Linke, sollten vielleicht einmal Herrn Sagel fragen, wie der überwiegende Teil der problematischen Geschäfte zustande gekommen ist. 70 % der von Ihnen beklagten Bad-Bank-Papiere sind doch zu einer Zeit gekauft worden, als Vertreter der SPD oder später der SPD und der Grünen in den Aufsichtsorganen der WestLB saßen.
Jetzt gibt es wieder zwei Möglichkeiten, Herr Kollege Körfges: Entweder haben die Aufsichtsorgane nicht kontrolliert, oder sie haben die Geschäfte gewollt zugelassen. Wir alle wissen, dass es ein hohes Interesse daran gab, möglichst viel Gewinn bei der WestLB zu erzielen. Sie wurde – das ist unstreitig; darüber können wir uns gerne unterhalten, wenn Sie wollen – zu ganz vielen riskanten Geschäften getrieben und gezwungen. Das ist die Situation.
Wenn die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis kommt, dass das nicht für eine Anklage ausreicht, dann ist solch ein Antrag populistisch. Setzen Sie sich doch mit denjenigen auseinander, die das Problem verursacht haben. Das sind die richtigen Ansprechpartner.
(Hans-Willi Körfges [SPD]: Wir können die Telefonnummer von Herrn Linssen gerne zur Verfügung stellen!)
Jedenfalls sagt die Staatsanwaltschaft, dass sie nicht zur Erkenntnis eines strafbaren Verhaltens kommt. Wenn Sie von der geltenden Rechtslage ausgehen – die Business-Judgment-Rule-Vorschriften sind allgemein bekannt –, dann gibt es bei diesem Ergebnis auch keine Grundlage, um die von Ihnen populistisch geforderte Schadensersatzklage zu betreiben. Es ist nicht erkennbar, dass der Antrag Sinn ergibt. Aus diesem Grunde werden wir ihn ablehnen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die Fraktion der SPD spricht die Frau Abgeordnete Lüders, die ich sehr herzlich zu ihrer Jungfernrede begrüße.
Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Schadenersatzklage gegen WestLB Banker“ lautet der Titel Ihres Antrages. Wenn man den Titel sieht und den Inhalt liest, dann fragt man sich, was das soll. Ihnen geht es doch nur darum, auf plakative Art und Weise Schuldige zu suchen und Sündenböcke öffentlich an den Pranger zu stellen.
(Rüdiger Sagel [LINKE]: Nein! Wir wollen Geld holen! Im Gegensatz zu Ihnen, die sie mit 3,9 Millionen nach Hause schicken!)
Eine ernsthafte Begründung für Ihre Vorwürfe liefern Sie mit Ihrem Antrag in keiner Weise. Das ist keine seriöse Politik, die Sie da betreiben.
(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU – Rüdiger Sagel [LINKE]: Haben Sie das Urteil einmal gelesen?)
Lassen Sie mich doch erst einmal ausführen. Es gibt nämlich nur zwei Möglichkeiten, warum Sie so agieren. Die erste Möglichkeit ist, dass Sie es nicht besser wissen. Aber das will ich Ihnen gar nicht unterstellen, denn Sie sind ja der Finanzexperte Ihrer Fraktion.
Die andere Möglichkeit, Herr Sagel, ist, dass Sie den Wunsch haben, dass wir Ihren Antrag ablehnen – Sie wissen genau, dass wir das tun werden –,
Herr Sagel, Ihr gesamter Antrag scheitert schon an der Zulässigkeit. Schauen Sie sich doch einmal genau an, wer eigentlich das Aufsichtsorgan einer Bank ist. Das ist der Aufsichtsrat – auch bei der WestLB.
Der Finanzminister und die Landesregierung sind nur Anteilseigner und können dem Aufsichtsrat nur eine Empfehlung geben. Die Aufsichtsratsmitglieder sind in ihrer Entscheidung frei.
Sie, Herr Sagel, machen keine redliche Politik zum Wohle dieses Landes. Da schließe ich mich den Ausführungen meines Vorredners an: Das ist einzig und allein Populismus.
Der Finanzminister hat heute Morgen in der Haushaltsdebatte gesagt, dass er sich die WestLB genau anschauen wird. Auf dieses Versprechen können Sie sich verlassen.
Wir erfüllen Ihnen Ihren Wunsch, damit Sie wieder in der Art und Weise, wie Sie es bislang immer getan haben, nach draußen gehen können: Wir werden den Antrag ablehnen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Abgeordnete Mostofizadeh das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat ist der Antrag darauf ausgerichtet, auf populistische Art und Weise etwas vorzugaukeln, was gar nicht möglich ist; das ist richtig ausgeführt worden. Es ist korrekt, dass der Finanzminister diese Klage gar nicht anstrengen kann. Allein der Aufsichtsrat ist dafür zuständig.
Schade an der Debatte ist, dass die CDU wieder versucht hat, der Landesregierung die Verantwortung zuzuschieben. Denn es ist nun einmal so, dass das jetzige Aktiengesetz keine ausreichende Grundlage dafür bietet, um Schadensersatzklagen anzustrengen. Das ist auch die Schwierigkeit, und darum geht Ihr Antrag fehl, Herr Kollege Sagel. Nach jetziger Rechtsprechung ist es so, dass nach § 93 des Aktiengesetzes nicht nur ein Vorsatz gegeben sein muss und dass quasi ein Freibriefhandeln für die Banker vorherrscht. Das ist ein Problem. Darauf habe ich auch hingewiesen. Es war der Abgeordnete Becker, der in der letzten Legislaturperiode nach den strafrechtlichen und schadensersatzpflichtigen Folgen gefragt – nicht etwa Sie Herr Kollege Sagel –
Wir Grünen sind der Auffassung, dass das geändert werden muss und dass man sich sehr wohl darüber unterhalten kann, ob man Schwerpunktstaatsanwaltschaften gründen und personell besser ausstatten muss, ob man Whistleblower installieren muss und ob man die Möglichkeiten des Aufsichtsrates – da sind wir uns sehr sicher – stärken muss, indem man das Aktiengesetz an der Stelle ändert. Aber so etwas macht man nicht durch direkte Abstimmung im Plenum. Das müssen wir an der Stelle ganz klar sagen.
Wenn wir in der Sache diskutieren wollen und es um WestLB und Verantwortung geht, dann macht man eine vertrauliche Ausschusssitzung, lässt sich das vortragen, was ja auch schon geschehen ist, und überlegt dann, welche Möglichkeiten das Land und welche Möglichkeiten der Aufsichtsrat hat. Dann entwickelt man Vorstellungen, wo man beim
Aktiengesetz ansetzen und die Rechtsprechung durch neues materielles Recht beeinflussen kann. Das ist der saubere Hintergrund dieser Fragestellung.
Setzen Sie sich einmal mit dem Strafverfahren auseinander, zum Beispiel was Sengera anbetrifft. Dort ist im strafrechtlichen Bereich – da widerspreche ich Ihnen ein bisschen, Herr Biesenbach; vielleicht haben Sie das nicht ganz so anreißen wollen – ist schon etwas passiert. Der BGH mit seinem Vorsitzenden Richter Becker hat in seinem Urteil gesagt, ein Vorsatz zur Untreue könne auch dann bejaht werden, wenn der angeklagte Banker auf den guten Ausgang eines risikoreichen Geschäfts gehofft habe.